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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

8.165 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Terrorismus, Aktenzeichen Xy, Gesucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.03.2024 um 00:30
Warum immer Schrebergartensiedlungen als Versteckmöglichkeiten angeführt werden, ich versteh's nicht. Da wo jeder jeden kennt, wo ganz strikt nach Regeln gelebt wird, aber gut.

Wenn er schlau ist, dann hat er irgendwo eine Bude, in die er sich erst mal zurückziehen kann und wo Lebensmittel, Geld, Ausweispapiere, Klamotten usw. bereitliegen. Die wird nicht alzu weit entfernt sein, also ganz schnell erreichbar. Ich würde durchaus in Erwägung ziehen, dass er immer noch in Berlin ist.

Ich würde mich dort verstecken, wo ich mich auskenne und nicht in einer fremden Stadt, wo sich die Polizei besser auskennt als ich.

Wie war das mit den Fischen, wenn man sich verstecken muss?

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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.03.2024 um 01:35
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Mich würde echt interessieren, was passiert wäre, hätte die strikt gelogen und "Nö kenn ich nicht" gesagt.
Die Polizei kannte doch ihre DNA - also wäre leugnen sinnlos gewesen; sie wurde ja erkennungsdienstlich behandelt.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.03.2024 um 02:11
Zitat von cetrariacetraria schrieb:Die Polizei kannte doch ihre DNA - also wäre leugnen sinnlos gewesen; sie wurde ja erkennungsdienstlich behandelt.
In der Pressekonferenz hieß es, Klette sei über ihre Fingerabdrücke identifiziert.
Gegebenenfalls suche ich das morgen früh raus, jetzt ist es schon spät.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.03.2024 um 08:05
Ich denke auch, dass "nö, kenne ich nicht" von DK nicht dazu geführt hätte,dass die Beamten einfach zur nächsten Tür gegangen wären. Die hätten sie zur Idenditätsfeststellung mitgenommen und das wusste sie. Deshalb hat sie sich widerstandslos festnehmen lassen. Sie ist ja nicht mehr 25, ein Alter, in dem man risikoreiche Dinge wie "den Weg freischießen" oÄ. veranstaltet.
Dass BG in Österreich von Einheimischen erkannt würde, denke ich nicht. Ich habe schon öfters hier erläutert, dass die Suche nach der 3. Generation und die RAF im Allgemeinen nur mehr ein paar Altlinken und Allmysteryforisten bekannt ist. Die RAF war in Österreich nicht aktiv , es gab Anfang der 80er ein paar Nachahmetäter, die sind aber längst vergessen. Trotzdem halte ich es für unwahrscheinlich, dass er sich in Österreich aufhält. Die einzig große Stadt (immerhin die 2.größte deutschsprachige Stadt) ist Wien und hier gibt es keine mit Berlin oder Hamburg vergleichbare Hausbesetzerszene, wo er untertauchen könnte. Wenn er nicht wirklich einen sehr guten Kontakt (inkl. Wohnung) hat, ist er nicht in Österreich.Wenn, dann ist er durch Österreich durchgefahren, um nach Italien zu gelangen. Ev. hat er sogar einen falschen italienischen Pass und/oder EVS hält sich dort auf/hat Kontakte dort


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.03.2024 um 08:37
Zitat von KottanKottan schrieb:Sie ist ja nicht mehr 25, ein Alter, in dem man risikoreiche Dinge wie "den Weg freischießen" oÄ. veranstaltet.
Aber Raubüberfälle mit Panzerfaust, die schon...
Mit anderen Worten: Die Annahme dass sie nicht fähig und/oder willens gewesen wäre, sich mit Waffengewalt zu wehren ist schon sehr naiv. Und risikofreudig. Und lebensgefährlich.
So "unfit" kann sie auch nicht gewesen sein wenn sie Capoeira betrieben hat (übrigens eigentlich eine Kampfsportart).
Ich finde auch nicht dass sie auf den entsprechenden Bildern irgendwie adipös oder ungelenk ausgesehen hat, im Gegenteil. Da wär manch 50jähriger froh körperlich noch so fit zu sein bzw. zumindest auszusehen.
Zitat von KottanKottan schrieb:Dass BG in Österreich von Einheimischen erkannt würde, denke ich nicht. Ich habe schon öfters hier erläutert, dass die Suche nach der 3. Generation und die RAF im Allgemeinen nur mehr ein paar Altlinken und Allmysteryforisten bekannt ist.
Das mag sein dass Du das denkst, und höchstwahrscheinlich ist es auch so dass man sich in Österreich da weniger Gedanken macht, aber unterschätz mal nicht die "Altlinken" die es natürlich auch in Österreich gibt. Auch wenn sie Dir in Deinem Umfeld vielleicht nicht so begegnen, es gibt sie. Und es reicht ja ein einziger Unterstützer der den Schlüssel für die Skihütte rausrückt.
Mir fällt grad auch spontan so eine Hütte in Österreich ein bei der ich sogar wüßte wo der Schlüssel versteckt ist (bzw. früher war - aber soll ja auch nur ein Beispiel sein).

Was mich ein bisschen verwundert ist, dass es zumindest bei uns im süddeutschen Kleinstädtchen keinerlei Fahndungsplakate gibt - nicht wie früher wo in jeder Bankfiliale, Post, Behörde usw. überall Plakate hingen.
Ja klar, man könnte sagen: "Ihr habt doch alle Internet heute!" - aber das ist lange nicht so einprägsam finde ich. Selbst wenn ich alle paar Minuten über ein Fahndungsbild scrollen würde (was garnicht der Fall ist - auch seltsam, aber wer weiß wie ich längst "eingebubbled" bin dass ich die nicht sehe), die Gesichter von Garweg und Staub sind aktuell bei weitem nicht so präsent wie es die Fahndungsplakate meiner Kindheit und Jugend waren. Die stehen mir heute noch glasklar vor Augen als hätten sie gestern noch in der Postfiliale gehangen.
Was Österreich angeht glaube ich dass sich ganz viele Österreicher sehr viele deutsche Inhalte im Netz anschauen - einfach schon wegen der gemeinsamen Sprache. Dass die aktuelle Fahndung komplett an den Österreichern vorbeigeht halte ich entsprechend für unwahrscheinlich. Allerdings finde ich dass die Fahndung im Vergleich zur Hochzeit der RAF gerade wirklich nur minimal kommuniziert wird.
Zitat von KottanKottan schrieb:Wenn er nicht wirklich einen sehr guten Kontakt (inkl. Wohnung) hat, ist er nicht in Österreich.Wenn, dann ist er durch Österreich durchgefahren, um nach Italien zu gelangen. Ev. hat er sogar einen falschen italienischen Pass und/oder EVS hält sich dort auf/hat Kontakte dort
Ich glaube nach wie vor dass es überall entsprechende Kontakte gibt, auch in Österreich.
Italien wäre sicher eine gute Möglichkeit, die Kontakte zu den Roten Brigaden gab es ja gesichert sehr lange und der italienische Pass von Klette könnte auch aus dieser Quelle stammen, zumindest wäre es nicht verwunderlich. Allerdings wissen das auch die Ermittlungsbehörden und als Flüchtiger wird man sich das dann evtl. fünfmal überlegen ob man sich ausgerechnet da verstecken will, wo evtl. ohnehin schärfer hingeschaut wird.
Ich finde es grad extrem schwer da zu spekulieren, er könnte genauso gut noch in Berlin sein wie im nichteuropäischen Ausland.
Mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher dass sie ihn schnell kriegen, leider.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.03.2024 um 15:20
P
Zitat von wobelwobel schrieb:Ich glaube nach wie vor dass es überall entsprechende Kontakte gibt, auch in Österreich.
Ich fürchte auch , dass es überall moralisch degenerierte Menschen gibt die bereit sind Schwerverbrecher zu unterstützen und zu verstecken. War früher schon so, dürfte heute nicht anders sein :-/ .


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

21.03.2024 um 12:36
Was für Dokumente bekäme man denn von der Behörde, wenn der ursprügliche Ausweis nicht mehr da ist, aber der Asylgrund/Aufenthaltsgrund genehmigt wurde?

Vielleicht wären die leichter zu fälschen?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

21.03.2024 um 12:58
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Was für Dokumente bekäme man denn von der Behörde, wenn der ursprügliche Ausweis nicht mehr da ist, aber der Asylgrund/Aufenthaltsgrund genehmigt wurde?
Du musst dann den Pass in deinem Herkunftsland oder der Botschaft neu beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein extra Papier, ersetzt aber nicht den Nationalpass.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

21.03.2024 um 13:26
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Du musst dann den Pass in deinem Herkunftsland oder der Botschaft neu beantragen.
Wer Asyl bekommt, darf sein Heimatland nicht mehr betreten und auch nicht mit der Botschaft seines Heimatlandes Kontakt aufnehmen, sonst verfällt das Asyl. Asylberechtigte bekommen vom Asylland einen Konventionspass; wenn sie ohne Dokumente sind, wird das im Asylakt vermerkt, und jedenfalls liegen von allen Asylwerbern und erst recht von den Asylberechtigten die Fingerabdrücke auf. Wenn sie später z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen beantragen, wird Deutschland für sie zuständig. Der Iran entlässt jedoch niemanden aus der Staatsbürgerschaft. Weiterhin können Iraner auch legal mit einem entsprechenden Visum in Deutschland leben (z.B. zum Studium). Das liegt dann aber auf der Ausländerbehörde auf.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

21.03.2024 um 13:42
Zitat von cetrariacetraria schrieb:Wer Asyl bekommt, darf sein Heimatland nicht mehr betreten und auch nicht mit der Botschaft seines Heimatlandes Kontakt aufnehmen, sonst verfällt das Asyl.
Upps sorry, ja du hast recht bei Asyl gilt das nicht. Bei anderem Aufenthaltsstatus aber schon.
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Vielleicht wären die leichter zu fälschen
Weiss man nicht
Passt doch aber sowieso überhaupt nicht zu der aktuellen Diskussion.
Das Thema iranischer Pass bzw iranische Staatsbürgerschaft kam doch nur auf, weil die Bild Zeitung behauptet hat, der Wohnungsinhaber sei ein Deutsch-Iraner.
Wenn er tatsächlich ein Deutsch Iraner sein sollte –was weder verifiziert, noch für den Fall sonderlich bedeutsam ist–impliziert die Bezeichnung eigentlich schon, dass er auch deutsche Papiere hat. Und selbst wenn nicht, muss er kein Asylant sein.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

21.03.2024 um 14:01
Zitat von cetrariacetraria schrieb:Wer Asyl bekommt, darf sein Heimatland nicht mehr betreten und auch nicht mit der Botschaft seines Heimatlandes Kontakt aufnehmen, sonst verfällt das Asyl.
Sorry, aber das ist wirklich Unfug. Wo soll das denn bitte stehen?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

21.03.2024 um 14:05
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Sorry, aber das ist wirklich Unfug. Wo soll das denn bitte stehen?
Bei Asyl trifft das tatsächlich zu
Nach der Anerkennung besteht für anerkannte Asylberechtigte sowie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention weiterhin keine Pflicht zur Passbeschaffung bei der Botschaft. Sie erhalten einen von Deutschland ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge. Falls sie dennoch einen Pass ihres Herkunftsstaates beantragen oder verlängern lassen, kann dies zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens führen, da angenommen wird, dass sich die betroffene Person damit erneut dem Schutz des Verfolgerstaates unterstellt (siehe § 73 Abs. 1 Nr. 1 AsylG).
Quelle: https://www.asyl.net/themen/weitere-themen/passbeschaffung-und-ersatzpapiere
Hervorhebung durch mich

Gilt aber nur bei Asyl, bei allen anderen Formen der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung nicht.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

21.03.2024 um 16:04
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wenn er tatsächlich ein Deutsch Iraner sein sollte –was weder verifiziert, noch für den Fall sonderlich bedeutsam ist–impliziert die Bezeichnung eigentlich schon, dass er auch deutsche Papiere hat. Und selbst wenn nicht, muss er kein Asylant sein.
Mit der Fingerabdrucksache müsste sich das wirklich ja auch erledigt haben. Ich such einfach nur "Das Lieblingspapier" für Fälscher.
Irgendwo müsste ja eine (meistens eher sogar mehr) Schwachstelle sein.
Entweder halt bei weniger sicheren Ausweispapieren aus dem Ausland, vorläufigen Papieren, Eilverfahren, Ersatzdokument bei Papierverlust, irgendwo sowas, auch allgemein.
Mit dem man eben leichter tricksen und dann in Folge echte Papiere beantragen kann.


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21.03.2024 um 17:14
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Bei Asyl trifft das tatsächlich zu
Nach der Anerkennung besteht für anerkannte Asylberechtigte sowie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention weiterhin keine Pflicht zur Passbeschaffung bei der Botschaft. Sie erhalten einen von Deutschland ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge. Falls sie dennoch einen Pass ihres Herkunftsstaates beantragen oder verlängern lassen, kann dies zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens führen, da angenommen wird, dass sich die betroffene Person damit erneut dem Schutz des Verfolgerstaates unterstellt (siehe § 73 Abs. 1 Nr. 1 AsylG).
Quelle: https://www.asyl.net/themen/weitere-themen/passbeschaffung-und-ersatzpapiere
Hervorhebung durch mich
Nein, das trifft nicht zu und so steht es auch weder auf der verlinkten Seite noch in § 73 AsylG.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Gilt aber nur bei Asyl, bei allen anderen Formen der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung nicht.
Die zitierte Vorschrift gilt nicht nur für Asyl, sondern auch für die Anerkennung als Flüchtling.


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