Verbum_peto
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Verbum_peto schrieb:Ich frage mich dann allerdings, warum sie es in 2 Jahren nicht geschafft haben soll, sich ein perfektes Alibi zu besorgen.Dann mal ernsthaft:
Verbum_peto schrieb:Ich frage mich dann allerdings, warum sie es in 2 Jahren nicht geschafft haben soll, sich ein perfektes Alibi zu besorgen. In entsprechenden Kreisen wird man sich auch das sicherlich kaufen könnenHäh, wo sollte man sich denn ein valides Alibi kaufen können? Welche glaubwürdige Person würde sich denn für so etwas zur Verfügung stellen? Und welchen Wert hätte es, wenn da plötzlich eine dubiose Gestalt aus dem Rotlichtmileu oder sonst woher aufkreuzen und behaupten würde, sie hätte die Nacht mit HS verbracht?
Verbum_peto schrieb:Haben dubiose Gestalten aus dem Rotlichtmilieu nur einen Wert, wenn sie für die StA aussagen und die Angeklagte belasten?Sie haben immer dann einen Wert, wenn ihre Aussage glaubhaft ist. Zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit würden im Zweifelsfall eine ganze Reihe von Kriterien herangezogen, die die Aussage eines gekauften Alibigebers i.d.R. schnell als nicht glaubhaft herausstellen würden.
DerGreif schrieb:12. Keine Tatwaffe, die mit der Angeklagten in Verbindung gebracht werden kann.Warum zählt der Umstand, dass keine Tatwaffe gefunden wurde, als entlastend? Selbige im Rhein für immer verschwinden zu lassen, dürfte doch überhaupt kein Problem darstellen.
Offensichtlich entlastend.
sensibella schrieb:Somit ist sie, was allein die Betrachtung der Tatwaffe betrifft, so schuldig wie du und ich und jeder andere.Eben. So hätte ich das auch betrachtet, nämlich neutral: Es ist weder be- noch entlastend.