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Gerichtstermin

33 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gericht, Arbeitszeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:34
mir gehts es nur drum, dass mir keine Arbeitszeit abgezogen wird für diese Zeit, Gehalt ist mir nicht so wichtig...

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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:35
@ratlife86
was willst du mit der arbeitszeit?? das geld bekommst du doch.


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:36
@interrobang
Ich denke er meint, dass er das nicht nacharbeiten muss. Wenn er z.B. stempelt, würden ihm dann nachher Stunden fehlen.


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:38
Normalerweise bekommt man zu dem Gerichtstermin, gleich ein zusätzliches Formular zwecks Arbeitsausfall und Anfahrt mitgeschickt.


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:38
@Fennek geht das als azubi überhaupt?


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:40
@interrobang
Also ich hatte als Azubi Gleitzeit. Konnte also auch Minusstunden machen.


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:45
@ratlife87
Einen Mitarbeiter, der als Zeuge geladen wird, müssen Sie nur dann bezahlt freistellen, wenn das Erscheinen im öffentlichen Interesse ist. Muss Ihr Mitarbeiter in eigener Sache vor Gericht erscheinen (z. B. als Kläger oder Angeklagter), brauchen Sie ihn nicht bezahlt freizustellen (BAG, 8. 12. 1982, 4 AZR 134/80).



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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:46
@_Themis_
Da er als Zeuge vorgeladen ist, ist es öffentliches Interesse.


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:47
@Fennek

Ja, vor allem da er als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen ist.


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 14:49
Ja ich mach mir Sorgen weger der Zeit und dem Nacharbeiten :D

Bin schon etwas im minus und möchte nicht noch um die 4 Stunden oben drauf geknallt bekommen !


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 15:41
was wäre wenn, ich vor Gericht aussagen müsste, die Wahrheit sage der Richter jedoch die Lüge als Wahrheit ansieht… Würde ich dann eine Strafe für Falschaussage bekommen? OBWOHL ich die Wahrheit gesagt habe? Weil dann wäre das System ja ein wenig merkwürdig… Oder übersehe ich da gerade etwas 
LG


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Gerichtstermin

06.02.2014 um 16:05
Nein da du ja aus deiner Wahrnehmung die Wahrheit sagst ist es keine Falschaussage
Wann eine Aussage im strafrechtlichem Sinn falsch ist, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass es nur auf die Wirklichkeit ankäme und nicht auf die möglicherweise irrige Vorstellung des Aussagenden (objektive Theorie).[1] Dagegen hält die subjektive Theorie eine Aussage nur für falsch, wenn sie vom Vorstellungsbild des Aussagenden selbst abweicht. Der falsch Aussagende muss also bewusst einen anderen Sachverhalt vortragen als den, den er wahrgenommen hat.[2] Die Theorie von der pflichtgemäßen Aussage modifiziert die subjektive Theorie um objektive Elemente.[3] In der Rechtsprechung durchgesetzt hat sich jedoch die objektive Theorie, denn der Rechtspflege ist am tatsächlichen Geschehen gelegen und nicht an der Vorstellung, die der Aussagende von der Wirklichkeit hat. Die subjektive Theorie führt überdies zur Unanwendbarkeit des § 160 StGB (Verleitung zur Falschaussage), da jemand, der gutgläubig etwas „falsches“ aussagt, weil er zu einem fehlerhaften Vorstellungsbild verleitet wurde, nach der subjektiven Theorie dann plötzlich richtig aussagt und insofern eben nicht zu einer Falschaussage verleitet wurde. Die gleiche Problematik taucht bei Anwendung der Pflichttheorie auf, wenn der Aussagende vom Hintermann dergestalt beeinflusst wurde, dass trotz größter Sorgfalt etwas „falsches“ ausgesagt wird. Von der Wirklichkeit unbewusst abweichende Sachverhaltsdarstellungen werden durch die strafrechtliche Irrtumslehre korrigiert.



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Gerichtstermin

06.02.2014 um 16:10
Danke für die Antwort ist eigentlich logisch.. Hätte ich auch mal nachdenken können x)


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