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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

13 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Kriminalität, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

25.03.2018 um 04:05
Diese Frage beschäftigt mich schon etwas länger, ist aber durch den Fall Kim Wall wieder aktueller geworden.

In vielen Kriminalfällen liest man davon wie die Täter hinterher mit den Opfern umgehen. Da gibt es die allseits bekannte Zerstückelung, das Verbrennen, Ausweiden, etc.

Der Gesetzgeber sagt dazu:
§ 168 Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.
Ich würde gerne mit euch darüber diskutieren wie ihr das so seht. Ist ein toter Mensch nur noch eine Art "Gegenstand", welchen man zur Tatverdeckung eben so behandelt wie es gerade Sinn ergibt - oder sollte die respektvolle Behandlung eines Menschen auch über seinen Tod und auch über seine Ermordung hinaus Bestand haben?

Und vor allem - sind drei Jahre ausreichend, wenn man z.B. eine Person zerstückelt?
Sollte man die Leichenschändung vielleicht aus der Tateinheit (Archiv-Version vom 13.12.2017) herausnehmen und generell separat bestrafen - und diese Strafe auch z.B. auf eine lebenslängliche Strafe (15 Jahre) oben drauf rechnen?

Ich freue mich über rege Beteiligung :-)

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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

25.03.2018 um 06:13
Eine Trennung und Erhöhung der Strafe bringt etwas wenn Mörder und Leichenschänder getrennte Personen sind, der Mörder kassiert meistens Höchststrafe.
Die Schändung verletzt (mehr) die Angehörigen - ich bin der Meinung dass tot tot ist und da nichts mehr empfunden wird.
Die Störung der Totenruhe ist für mich nicht geeignet eine Strafe drauf zu packen.


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

25.03.2018 um 09:51
@GigiNazionale
Danke für den thread.

Es gibt einen Punkt, der mich schon sehr beschäftigt.

Beispiel: der Fall Mara L. - (Ihr kennt den Fall, darum nur ganz kurz)

Der Täter streitet ein sexuelles Motiv ab. (Ich wollte den "Kerl auf dem Rad" aus Frust schlagen)
Die (in seinen Augen) Leichenschändung hätte sich dann "ergeben".
Er hat die Frau für tot gehalten.
„Es hat mir nichts ausgemacht, mit einer Toten Sex zu haben”, sagte Hussein K.

In diesem Fall hat sich das Gericht nicht beirren lassen. Die gesamten Tatumstände (vorher hat der Täter eine Frau belästigt - die frühere Tat in Griechenland etc.) - In diesem Fall, in dem ein Täter mit krimineller Vorgeschichte vor Gericht stand.
Aber denkbar wäre, dass künftig ein Täter genau mit so einer Erklärung aufwartet.
"Ich dachte sie (er) lebt nicht mehr."

Das ist der Punkt, der im Kim Wall thread diskutiert wird.
Erfolgten die Stiche vor oder nach Todeseintritt?

Ich glaube nicht, dass diese Fragen jemanden nicht berühren.
Ich mach hier erst mal Schluss.

Eure Gedanken.....?


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

25.03.2018 um 11:28
Ich glaube, dass die Leichenschändung eben nicht hauptsächlich von Mördern oder Nekrophilen begangen wird sondern von anderen Personen...

Leute z.B. die den Verstorbenen gehasst haben?

Ich nehme an, dass die Strafe daher auch eher an solche Leute angepasst ist und nicht in erster Linie an die, die "Sex mit einer Leiche" haben.

Möglicherweise sollte man also, statt generell die Strafe zu erhöhen, diesen Punkt gesondert herausnehmen?


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

25.03.2018 um 14:37
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:§ 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile ... eines verstorbenen Menschen wegnimmt
Die Störung der Totenruhe beginnt erst, wenn eine Person verstorben ist und sie muss sich hierzu bereits im "Gewahrsam des Berechtigten befinden. Das könnte beispielsweise ein Bestattungsunternehmen sein.

Beim Nachtatverhalten gibt es keinen Berechtigten, in dessen Gewahrsam sich der Körper befindet. Von daher kann der zitierte § nicht greifen. Würde jedenfalls ich so sehen.


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

25.03.2018 um 15:39
Zitat von emzemz schrieb:Die Störung der Totenruhe beginnt erst, wenn eine Person verstorben ist und sie muss sich hierzu bereits im "Gewahrsam des Berechtigten befinden. Das könnte beispielsweise ein Bestattungsunternehmen sein.

Beim Nachtatverhalten gibt es keinen Berechtigten, in dessen Gewahrsam sich der Körper befindet. Von daher kann der zitierte § nicht greifen. Würde jedenfalls ich so sehen.
Das ist ein interessanter Gedanke.
Wird zwischen "Störung der Totenruhe" und "Leichenschändung" unterschieden?
Ich denke schon. Ein nicht geborgener Leichnahm "ruht" ja noch nicht.


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

25.03.2018 um 15:50
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wird zwischen "Störung der Totenruhe" und "Leichenschändung" unterschieden?
Gar nicht. "Störung der Totenruhe" ist der juristische Ausdruck für "Leichenschändung"


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

26.03.2018 um 03:10
Die Leidenschändung, bzw. juristisch Störung der Totenruhe, ist mMn ein weitumfassendes Gebiet und sollte dementsprechend differnziert betrachtet werden. Hierbei ist schon mal zu trennen, wie ein Leichnam überhaupt eingeordnet wird und selbst dabei gibt es Unterschiede. Während im Zivilrecht die Leiche zur Sache wird, sieht es im Strafrecht auf Grund der Menschenwürde schon wieder anders aus.

Tötet jemand einen anderen Menschen und zerstückelt die Leiche, um sie danach leichter entsorgen zu können, (quasi Störung der Totenruhe zur Verdeckung einer Straftat) bewerte ich pers. das Ganze anders, als wenn jemand einen Menschen tötet, weil es ihm um die Leiche geht, die Tötung quasi Mittel zum Zweck ist, wie z.B. bei Meiwes.


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

27.03.2018 um 02:42
Danke für eure sehr interessanten Beiträge.

Ja, das ist echt ein weites Themenfeld. Ich finde eben, dass sich diese Differenzierung nicht in dem Paragrafen widerspiegelt. Daher würde ich eine Erhöhung des Strafmaßes und vielleicht auch Teilung des Paragrafen gutheißen.

Natürlich trifft so eine Leichenschändung die Angehörigen - und genau da sehe ich auch den Grund und Antrieb, deren Befindlichkeiten stärker zu berücksichtigen.

Ob sich davon Täter ernsthaft bei der Leichenentsorgung abschrecken lassen, bezweifle ich auch - aber es geht im Strafrecht ja auch immer um den Ausgleich.

Das jeder Mensch in der Lage ist, einen Mord zu begehen ist wohl wissenschaftlich erwiesen - aber ich bin mir ganz sicher, dass nicht jeder Mensch danach auch sagen würde "tot ist tot" ... nun lasse ich alle Menschlichkeit hinter mir und greife zu Säge und Axt.... dieser Punkt scheint mir bei drei Jahren Höchststrafe zu kurz zu kommen.

Auch dem Toten gegenüber noch mehr zu Respekt entgegenzubringen, würde unsere Gesellschaft schon ein Stück weit menschlicher machen. Meine Meinung.


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

27.03.2018 um 08:19
Hmm wenn es nach mir ginge erfüllt die Schändung und necrophelie allgemein dem bestand des geistig gestörten und bedarf subjektive psychologische Begutachtung im Einzelfall eines versierten Psychologen...


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

27.03.2018 um 10:38
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Das jeder Mensch in der Lage ist, einen Mord zu begehen ist wohl wissenschaftlich erwiesen - aber ich bin mir ganz sicher, dass nicht jeder Mensch danach auch sagen würde "tot ist tot" ... nun lasse ich alle Menschlichkeit hinter mir und greife zu Säge und Axt.... dieser Punkt scheint mir bei drei Jahren Höchststrafe zu kurz zu kommen.
Wenn einer bereits einen Mord begangen hat und anschließend auch noch die Totenruhe des Getöteten stört, dürfte sich dies im Strafmaß nicht niederschlagen. Länger als lebenslänglich gibt es nun mal nicht.


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

30.03.2018 um 17:20
@emz
@frauZimt

Nee, ich glaub ihr lest das falsch. Das mit dem Gewahrssam bezieht sich nur auf das wegnehmen. Also "wer entweder wegnimmt, oder Unfug veranstaltet"...

So lese ich das.


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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?

30.03.2018 um 18:02
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Nee, ich glaub ihr lest das falsch. Das mit dem Gewahrssam bezieht sich nur auf das wegnehmen. Also "wer entweder wegnimmt, oder Unfug veranstaltet"...
Du hast Recht, würde ich da doch mal sagen :D Hab's mir nochmal ganz genau durchgearbeitet.
Weil wenn er die Leiche nicht mitnimmt, entfernt er sie ja nicht aus dem Gewahrsam, und wird, wenn er daran Unfug veranstaltet, entsprechend bestraft.


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