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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

45.969 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Nazis, Rechtsextremismus, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 19:00
Zitat von Kalte_SophieKalte_Sophie schrieb:Ganz genau, wer sich weigert, muss mit der Konsequenz leben bis zur Identitätsfeststellung festgehalten zu werden
Wer sich darüber dann auch noch aufregt, der sollte sich lieber über seine Dämlichkeit der Weigerung aufregen
100% Zustimmung!!

Ich finde sogar, wenn man dann den Beamten Diskriminierung vorwirft, das selber Diskriminierung ist. Nach dem Motto= alle Polizisten sind Rassisten
Manchemal habe ich das Gefühl, dass man zwangshaft nach "Nazis" sucht in Deutschland.
Und die wirklichen werden dann (absichtlich?) übersehen...wie man ja vor paar Monaten erfahren hat.

Man sollte die Energie lieber für die Kämpfe gegen solche Mißstände oder die von mir erwähnten einsetzen...

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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:07
@Tepes1983

Es gibt die Verpflichtung, ein Ausweispapier zu haben. Aber es gibt keine Mitführungspflicht.
Wenn ich meinen Ausweis nicht dabei habe, ist das noch kein Vergehen.

@Kalte_Sophie

Ich muss den Grünen in der Beziehung ehrlich gesagt hundertprozentig zustimmen - ..ausländisches Aussehen" darf nicht einfach ein Grund sein, Straftaten zu vermuten.

Das Prinzip der Unschuldsvermutung darf keinesfalls durch rassistische Kennzeichen aufgehoben werden.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:09
@Kc

Ich kann dem Gericht in seiner Argumentation durchaus folgen denn ich schrieb ja auch dass es keinen Sinn machen würde bei der Suche nach Illegalen dann ethnisch deutsche zu kontrollieren

Aber gut, es soll da jeder eine differente Meinung haben denn vielleicht übersehe ich da etwas und finde es noch


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:11
@Kalte_Sophie

Wie kann man denn bitte von Dämlichkeit sprechen, weil man nicht einfach so nach der Pfeiffe der Polizisten tanzen und nach deren Gutdünken sich kontrollieren lassen will?

Es dürfte bekannt sein, dass ich generell der deutschen Polizei recht positiv gegenüber eingestellt bin.


Ich sehe es aber als mein Grundrecht als freier Mensch und deutscher Staatsbürger an, nicht einfach so als Verbrecher behandelt zu werden, ohne einen begründeten Verdacht!

Das ist eine prinzipielle Frage für mich.

Auf keinen Fall sollten wir diese Einstellung ,,wenn ich nichts zu verbergen habe, dann kann ich ja auch alles kontrollieren lassen/mit mir machen lassen" einreissen lassen.

Dies wäre der Tod für Freiheit und Grundrechte.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:14
@Kc

Wenn die Polizei von ihrem Recht Gebrauch macht und zurecht eine Identitätsfeststellung fordert, dann ist es schon doof wenn man dem nicht flge leistet denn man zieht eh den kürzeren und vor allem wenn sie auch noch im Recht sind.

Also ich bin noch nie im Leben kontrolliert worden, es scheint also eine Ausnahme zu sein. Ich sah aber schon öfters an Bahnhöfen wie Menschen kontrolliert worden sind und dann in Handschellen abgeführt wurden. Die Polizei scheint also ein gutes Gespür zu haben


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:14
@Kalte_Sophie

Es geht nicht darum, dass Leute mit ausländischem Aussehen auf der Suche nach Leuten mit illegalem Aufenthalt kontrolliert werden - das ist durchaus naheliegend.


Der entscheidende, nicht hinnehmbare Punkt ist die Kontrolle OHNE VERDACHTSMOMENT!

Die bloße Verbindung:,,Der sieht ausländisch aus, also ist der möglicherweise illegal" ist schlicht und ergreifend eine rassistische und inakzeptable Denkweise, weil es verbrecherische Handlungen rein auf ethnische Merkmale reduziert.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:16
@Kc

Da kreiseln wir mächtig hin und her. Welchen Sinn sollte es denn machen bei der Suche nach Illegalen nicht nach der Ethnie zu schauen und also Deutsche zu kontrollieren?


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:17
@Kc

Im Kern verstehe ich dich da ganz gut und sehe es ja auch so aber ich beziehe es eben ausdrücklich und ausschließlich für die Suche nach Illegalen


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:17
@Kalte_Sophie

WENN die Polizei das Recht hat, ist das auch okay.

Aber die Polizisten sind ganz klar nicht berechtigt, freie Menschen und Bürger einfach so nach Gutdünken zu kontrollieren und einer Straftat zu verdächtigen!
Tatsache.


Schön für dich, wenn du noch nie kontrolliert wurdest. Wurde ich auch noch nicht.
Nichtsdestotrotz - wenn die Polizisten mir keinen konkreten Grund für die Kontrolle nennen können, dann werde ich mich der Kontrolle auch verweigern, weil sie vollkommen unnötigerweise meine Freiheit als deutscher Staatsbürger und meine Rechte einschränkt.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:21
@Kc

Wie beschrieben ist das derzeitige Recht für Verdachtsunabhängige Personenkontrollen in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt.
Eine klare Linie gibt es da noch nicht.

Aber als Polizist kann ich ja auch einfach einen Verdacht herbeizaubern. Ich warte bis er ne Kippe wegwirft oder Papier oder sonstwas auf den Boden fallen lässt. Und wenn er selbst diese OWI nicht begeht, dann kann ich immer noch sagen dass in der Nähe eine Straftat verübt wurde und der Täter in der Personenbeschreibung nunmal leider auf die Person zutrifft.
Ist zwar blöd vom Verhalten her aber dennoch gängiges Mittel


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:22
@Kc

Selbst einer erstmal vermeintlich nicht berechtigten Aufforderung hast Du Folge zu leisten denn selbst das ist, auch wenn sich später alles als unbegründet herausstellt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:26
@Kalte_Sophie

Es ist kein Widerstand.

Ich habe weder die Pflicht, meinen Ausweis mit mir zu führen noch muss ich mich unbegründeten Kontrollen unterwerfen.

Und das werde ich auch nicht, weil das eindeutig meine Grundrechte verletzt.


An gewöhnlichen Orten lasse ich mich nur dann kontrollieren, wenn auch ein entsprechender, begründeter Verdacht geäußert werden kann.

Ich werde mich nicht körperlich oder verbal wehren - aber ich werde mich definitiv nicht einfach so in meinen Grundrechten als freier Mensch und freier, deutscher Bürger verletzen lassen.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:29
@Kc

Ja Du hast nicht die Pflicht den Ausweis mitzuführen aber du hast die Pflicht die auszuweisen. Dies bedeutet dass die Polizei dich zur Identitätsfeststellung mitnehmen kann oder festhalten kann, bis deine Identität zweifelsfrei bewiesen werden kann.
Und mit den Gründen das habe ich dir ja gerade erklärt wie das läuft und damit werden sie vor Gericht immer Recht bekommen


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:31
@Kalte_Sophie

Auch, wenn es eine glatte Lüge war, WEIL in der Nähe gar keine Straftat verübt wurde, ich dem Täter gar nicht ähnlich gesehen haben kann oder der Polizist noch gar keine Beschreibung haben konnte?

Das wäre dann nämlich ein klarer Bruch meiner Rechte und der Unschuldsvermutung.

Das möchte ich sehr stark bezweifeln, dass die Polizei vor Gericht immer Recht bekäme mit konstruierten Vorwürfen.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:34
@Kc

Du meinst die Polizei würde keine Rechtsbrüche oder Rechtsbeugung begehen?
Ich sage nur was gängige Praxis ist, nicht ausschließlich was unbedingt rechtens ist.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:38
@Kalte_Sophie

Ich sage, dass die Polizei ziemlich dumm dastehen wird, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass ich kontrolliert und möglicherweise festgehalten wurde, weil ich angeblich einem Täter eines Überfalls in der Nähe ähnlich sähe - dies aber überhaupt nicht stimmen kann.

Weil es gar keinen Überfall gab. Oder weil ich 1,70m groß bin und der Täter 2,10m.

Sieht für mich dann wie falsche Verdächtigung, Freiheitsberaubung und Co. aus und macht sich nicht unbedingt gut als PR. Schadenersatz wäre dann eine berechtigte Frage.


Wie gesagt - auch wenn ich relativ viel von der deutschen Polizei halte - ich lasse mich definitiv nicht zum unterwürfigen Kasper machen.

Sinnvolle und begründete Vorwürfe - dann hab ich nichts gegen eine Kontrolle, auch wenn ich unschuldig bin.

Unbegründete Vorwürfe, Kontrollen ,,einfach nur so" lehne ich ab, sie sind in meinen Augen eine Verletzung des Rechtsstaates und meiner Grundrechte.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:39
@Kc

Hier mal ein kurzer Auszug zur Identitätsfeststellung
Jede Landespolizei, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und Bundeszollverwaltung haben in ihren Polizeigesetzen eine Befugnis verankert, die es ermöglicht, eine Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr durchzuführen. Ein Beispiel dafür ist die Identitätsfeststellung bei einer verwirrten Person, um sie wieder einer sicheren Umgebung, d. h. Betreuung zuzuführen.

Es gibt dabei eine Unzahl einzelner Voraussetzungen, wann genau eine Identitätsfeststellung bei einer Person zulässig ist, diese unterscheiden sich in der genauen Rechtslage von Bundesland zu Bundesland.

In allen Bundesländern kann die Polizei die Identität einer Person feststellen
zur Abwehr einer Gefahr
wenn sich die Person an einem Ort aufhält, von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen, sich Straftäter verbergen oder an dem Personen der Prostitution nachgehen (sogenannter gefährlicher Ort),
wenn sie sich in einer Verkehrs-, Versorgungsanlage, -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude, einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind,
an einer Kontrollstelle die von der Polizei eingerichtet worden ist
im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder
zum Schutz privater Rechte.

Wird eine Person zur Identitätsfeststellung angehalten, ist sie verpflichtet, ihre Personalien anzugeben und, falls sie Ausweispapiere mitführt, diese zur Prüfung auszuhändigen. Eine Festhaltung der Person kann angeordnet werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. In diesem Fall ist auch die Durchsuchung der Person und der mitgeführten Gegenstände möglich. Die Festhaltung kann sich in diesem Falle bis zum Ende des nächsten Tages hinziehen, sie ist abhängig von der richterlichen Anordnung.

Zuwiderhandlung gegen die polizeiliche Identitätsfeststellung [Bearbeiten]

Sollte die Herausgabe der Personalien nicht erfolgen, ist die Durchsuchung der Person sowie ihrer mitgeführten Sachen zulässig. Weiterhin kann die Person in diesem Fall auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Person wird in diesem Falle festgehalten. Diese Festhaltung kann bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden, sie bedarf der richterlichen Anordnung. Zur Durchführung der genannten Maßnahmen ist die Polizei berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden soweit dies unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist.

Bleibt ein Beschuldigter trotz dieser Maßnahmen anonym, liegt – abhängig vom Delikt – regelmäßig der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Der Beschuldigte kann demnach in Untersuchungshaft genommen werden. Die Haft kann hierbei auch nicht durch eine Sicherheitsleistung abgewendet werden. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Bei ungeklärter Identität einer Person erfolgt ein Personenfeststellungsverfahren, wobei unter anderem das BKA eingebunden wird.
Ich glaube Du ahnst schon wie sehr man das Auslegen und deuten kann


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

13.06.2012 um 21:57
Zitat von Kalte_SophieKalte_Sophie schrieb:Sollte die Herausgabe der Personalien nicht erfolgen, ist die Durchsuchung der Person sowie ihrer mitgeführten Sachen zulässig. Weiterhin kann die Person in diesem Fall auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Person wird in diesem Falle festgehalten. Diese Festhaltung kann bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden, sie bedarf der richterlichen Anordnung. Zur Durchführung der genannten Maßnahmen ist die Polizei berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden soweit dies unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist.

Bleibt ein Beschuldigter trotz dieser Maßnahmen anonym, liegt – abhängig vom Delikt – regelmäßig der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Der Beschuldigte kann demnach in Untersuchungshaft genommen werden. Die Haft kann hierbei auch nicht durch eine Sicherheitsleistung abgewendet werden. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
@Kalte_Sophie

Tja - mal sehen, wie wichtig es der Polizei ist, mich festzuhalten, ohne dass ich wirklich etwas schlimmes getan habe oder der Verdacht eines Verbrechens gegen mich vorliegt ;)


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13.06.2012 um 21:59
@Kc

Ich schätze einfach mal dass Du nie in die Situation kommst, dass man Dich für einen illegal hier lebenden Menschen hält


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13.06.2012 um 22:00
@Kalte_Sophie

Dann können wir ja diese OT-gehende Diskussion nun beenden ^^


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