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Wahlrechtsreform '11

72 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Wahlen, Wahlrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:20
Nicht die Bundesweite Wahlbeteiligung, sondern die im Wahlkreis. Sonst würde es sich ja auch mit deinem letzten Absatz

subgenius schrieb:
Jeder Stimme für einen Kandidaten ist ein Stimme für die Kreisliste eine Kreisliste mit 20%+1 Stimme erhält ein Mandat, mit 40%+1 Stimmen zwei Mandate und mit 60+1 Stimme 3, 80+1 - 4 und mit brainwash 100% alle 5.
Ähh.. leider vergessen disen Teil zulöschen .. erster Entwurf.
Nein Bundesweitgültige Grenze wegen wahlgerechtigkeit, Kompatiblität zum Transfer auf Bundesliste und Belohnung für hohe Wahlbeteildigung in Wahlkreisen.

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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:22
@subgenius
Vom daher...naja gut, mach das ganze System meiner Meinung weit weniger elegant. Aber könnte damit leben.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:30
@MareTranquil
Schau .. wenn du unterschiedliche Qutienten für den Wahlkreiserfolg verwendest werden auch in unterschiedlichen Maße Stimmen auf die Bundesliste Transferiert.
Dadurch wird die Bundesweit verhältnis Mäßig koreckte Stimmgleichheit verzehrt.. aber nur in kleinen Maßen wenn die Wahlbeteildigung nicht Extrem ist. Theoretisch können für 5 Wähler (Bei 99.99% Nichtwählern) 5 Mandate ereichen. .. un damit Wahlkreise mit 'normalen' Wahlbeteildigung ausstechen.

Eine Bundeswahl sollte die Bundesweitabgegebenen Stimmen verzerungsfrei auswerten.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:33
@subgenius

Nein. Wichtigste Regel ist, dass die Gesamtzahl der Mandate dem Verhältnis der Gesamtstimmen entspricht. Alle anderen Regeln sind dem untergeordnet.
Dein Szenario würde nur bedeuten, dass anstelle eines SPD-Bundespolitikers ein SPD-Lokalpolitiker in den Bundestag kommt.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:40
@MareTranquil
Dem stimme ich ja zu.
Wenn du aber für ein Direktmandat wegen unterschiedlicher Wahlbeteildigung unterschiedliche Grenzen (20%,40%,60%.. ) ansetzt erzeugst du eine Stimmwertverzerrungüber den Restwert übertag .. bzw über die Wahlkreisschnitt von Nichtwählern.

In übrigen fordere ich auch einen möglichst gleichen Wahlkreiszuschnitt. zu weit von der Norma abweichende Wahlkreise würden die Chance auf Direktkandiadten für den Wahlkreis verzerren .. aber nicht den pProporz auf der Bundesliste.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:48
@subgenius
Ich verstehe das Problem immer noch nicht so ganz. Aber ok, dann nehmen wir eben die bundesweite Wahlbeteiligung als Grundlage.

Der gleiche Wahlkreiszuschnitt wird allerdings kaum umsetzbar sein. Alleine schon deshalb, weil die Wahlkreisgrenzen dann bei jeder Wahl neu gezogen werden müssten. Ich selbst wohne in einer stark expandierenden Kleinstadt, da währen wir wohl in heuer in einem Wahlkreis mit ein paar Nachbargemeinden, und bei jeder weiteren Wahl sind ein paar Nachbargemeinden weniger in unserem Wahlkreis dabei? Werfen wir eine größere raus und nehmen dafür eine kleinere dazu, um das Wachstum meiner Stadt auszugleichen? Die Nachbarkreise müssten ihre Grenzen widerum anpassen, letztendlich wäre das Ganze eien riesige mathematische Aufgabe, und die Grenzen bei jeder neuen Wahl wohl komplett anders.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:58
@MareTranquil
Angeblich schaffen die Ami das auf pi mal daumen eine handvoll Nerds. Aber die Haben ja auch Mehreitswahlrecht und da ist die Frage des Zuschnitts tatsächlich ein Politikum.

Warum du das Extrembeispiel der Kandidatenvergabe bei Wahlbeteildigung von 5 gegen 100000 nicht verstehst .. versteh ich nicht.

Wenn jemand in einen Wahlkreis unter lauter Nichtwählern lebt dann erhöht sich der Wert seiner Stimme enorm... vorausgesetzt die 5 Mandate werden unter der 20% Waähler Regel vergeben.

Interne Erfolgsberechnung ermöglicht auch Bundesweite Stimmenwertunterchiede zwischen Wahlkreisen.


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Wahlrechtsreform '11

01.10.2011 um 14:29
So.. das neue Wahlrecht ist verabschiedet.. Klage beim Verfassungsgericht dürfte folgen.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wahlrecht-opposition-klagt-in-karlsruhe.51a566f4-7b68-4af2-9332-7e6eaa029147.html

Das Bundesinnenminesterium wird die Lösung der Regierung als Tauglich preisen, denn Sie haben extra eine Meßmethode erfunden um nachzuweisen das Ihr System kein under wenig Negativesstimmgewicht erzeugt.
Das Bundesinnenministerium unterstellt in seiner Berechnung, dass sich die Zahl der Wähler nicht verändern würde, wenn eine Partei mehr oder weniger Zweitstimmen bekommt.
Aber genau die Frage des wählens oder nichtwählens erzeugt beim neuen Wahlrecht das Negative Stimmgewicht. Die Zahl der Wähler (Auch die Ungültigen und an 5% Hüde Gescheiterten) erhöhen die Anzahl der Abgeordneten eines Bundeslandes, dadurch kann deine Stimme für eine Partei zu einen Mandat einer Anderen im eigenen Bundesland werden.. und gleichzeitig Verlust deiner gewählten Partei in einen anderen Bundesland.

Dadurch das unser BMI aber nur die Wähler zwischen den Parteien verschiebt messen Sie diesen Effekt garnicht.. und kommen auf Prima Ergebnisse.

Alles Nachzulesen:
http://www.wahlrecht.de/systemfehler/analyse-bmi-untersuchung.html


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Wahlrechtsreform '11

14.10.2011 um 15:00
Schon mal vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt ?
Wenn nicht jetzt gibt es die Gelegenheit..
Wir klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen das von CDU und FDP vorgeschlagene und vom Bundestag beschlossene neue Wahlgesetz. Zum einen muss das negative Stimmgewicht beseitigt werden. Zum anderen fordern wir ein faires Wahlrecht ohne Verzerrung durch Überhangmandate.
www.mehr-demokratie.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/pdfarchiv/bund/wahlrechtsbeschwerde.pdf&t=1318677876&hash=65d478b16d176ff1dfba2efe4d22c93d (Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Klage gegen das Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht an Mehr Demokratie e.)


http://www.mehr-demokratie.de/wahlrecht-klage.html (Archiv-Version vom 16.10.2011)

Infos zur Verfassungsbeschwerde BWahlG 2011 auf wahlrecht.de


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Wahlrechtsreform '11

25.07.2012 um 10:33
Und es kam wie es kommen musst

Das Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Regelung ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig. Nun muss das Parlament noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 eine neue Regelung finden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-fuer-verfassungswidrig-a-846221.html

Geht es eigentlich noch peinlicher. Täuscht mich der Eindruck, oder ist die Regierung Merkel bezüglich ihrer Gesetzesvorhaben ein inkompetenter Saftladen. Kurz nach der peinlichen Darbietung beim neunen Meldegesetz, wo sich der Regierungssprecher nicht entblödete, den eigenen Gesetzentwurf für verbesserungswürdig zu erklären http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-fuer-Aenderung-des-Meldegesetzes-1634922.html

Ist den Abgeordneten wirklich gar nichts mehr peinlich?


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Wahlrechtsreform '11

03.10.2012 um 20:01
Da das derzeitige Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist, überlege ich gerade ob dann nicht eigentlich auch alle durch die Überhangmandate in den Bundestag gekommenen Abgeordenten dann nicht entlassen werden müssten, da ich Parlamentarierdasein auf verfassungswidrigen Weg zustande gekommen ist


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Wahlrechtsreform '11

16.08.2013 um 11:58
Da nun die nächste Wahl anstellt werde ich nochmal den aktuellen Status aufklären.

Am 9. Mai 2013 ist das am 21. Februar 2013 von CDU/SPD/FDP/GRÜNEN/CSU auf eine Neuregelung der Sitzverteilung für den Bunndestag geeinigt.

Regelung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711819.pdf

Die Neuregelung der Sitzvergabe setzt erstens die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts um das negative Stimmgewicht zubeseitigen und zweitens gleicht es Unproportionalitäten durch Überhangsmandate mit Ausgleichsmandaten vollständig aus.

Das jetzige Wahlrecht hat leider die Eigenschaft das Parlament je nach Wahlergebniss unberechenbar ausfzublähen (Ausgleichsmandate). Somit ist das aktuelle Wahlrecht nicht universel Praxistauglich.


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