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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

140 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Kirche, Gerechtigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Hansi ehemaliges Mitglied

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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:12
@Bernard
Zitat von pprubenspprubens schrieb:Sollten lediglich eingetragene Kirchenmitglieder in den Genuß von arbeitsfreien, religiösen Feiertagen kommen?
Meinen arbeitsfreien Feiertag bezahlt immer noch der Arbeitgeber und nicht die Kirche.
Ist das bei dir anders?


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:14
@Goneril

Wir müssen uns doch nicht über Definitionen über Begriffe des Dudens streiten du weisst genau was ich meine! Ich würde lieber selbst darauf verzichten frei zu haben als weiterhin mit ansehen zu müssen wie "Konfessionslose" die Tage des Herrn dazu nutzen um sich mit Alkohol zu betrinken oder pornografische Produkte zu konsumieren!


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:17
@Lichtfrau: Meinst du im Ernst dass Kirchenmitglieder das nicht machen? Denkst du die gehen an Feiertagen alle in die Kirche? Kenne selbst viele Papierchristen und von denen geht keiner in die Kirche. Die sind da nur aus Tradition bzw. aus Bequemlichkeit drin, aber nicht weil sie daran glauben. Und lieber Pornographie, als sich Sonntags an Kindern zu vergreifen, wie es einige Priester tun (nicht die Mehrheit allerdings, um das mal zu betonen).


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:17
@Goneril
klar..alle "christen" sind lammfromm und das gute in person ^^


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:44
So wie es momentan läuft mit den Feiertagen passt mir das eh alles nicht. In diesem Bundesland läuft es so, in dem anders. Das hat mit Religion doch gar nichts zu tun. Daher bin ich auch der Meinung das es keine Feiertage mehr braucht. Alle abschaffen und gut ist.

Dann kann sich der Gläubige für seinen tollen Tag freistellen lassen - unbezahlt natürlich oder Urlaub nehmen und gut ist. Die föderalen Feiertage habe mit Religionsfreiheit mal gar nichts zu tun.

Ich habe nix gegen bezahlte freie Tage, aber da handele ich doch lieber mit meinem Arbeitgeber mehr Urlaubstage und verzichte im Gegenzug auf die Feiertage.


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Bernard Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:48
@TinaMare
Da san mir Bayern uns oiso mo wieda eini... :D (bin goar ko echter Bayern net; a "Zuagroaster" nur... ;) )

@JPhys
Zitat von JPhysJPhys schrieb:"...das ist die Religionsfriehit von IRan und China..."
Niemand widerspricht. Zählen auch zu den "Schraubstockstaaten"... ;)
Zitat von JPhysJPhys schrieb:"Ich empfehle dir das Grundgesetz zu lesen."
Das hat er getan. :D
Zitat von JPhysJPhys schrieb:"...dass man glauben kann was immer man will.
Solange man deswegen keine Verbrechen begeht..."
Und da habe ich im -für unser Thema relevanten- Artikel 4 ("Religionsfreiheit") des "GG" keinen im Sinne Deiner Aussage entsprechenden Passus gefunden. Die beiden grundlegenden §§ lauten lediglich:
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
"(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

Die von Dir genannte Einschränkung findet sich im Artikel 5 ("Meinungsfreiheit") und dort im §
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Zu den "allgemeinen Gesetzen" zählt auch das Strafrecht.

Ob bei den "anerkannten Religionen" die auf ihrem Glauben basierenden arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage als "überhäufte Privilegien" anzusehen sind, wage ich zu bezweifeln. Materiell gesehen ist da wohl der kostenfreie Einzug an Kirchensteuer; ideell z.B. der Religionsunterricht an Schulen für die "Anerkannten" erheblich wichtiger. Wobei natürlich auch der Staat nicht unerheblich -z.B. durch kirchliche Kindergärten und Jugendheime, Krankenhäuser, Heilstätten, Pflege- und Seniorenheime von allerlei Aufgaben "entlastet" wird. Sei es durch vollständiges Betreiben der Einrichtung und das Stellen des Personals, kirchliche Trägerschaft (Stiftung etc.) oder auch "lediglich" durch Ausbildung und Bereitstellung der Mitarbeiter/innen bei ansonsten im öffentlichen Besitz befindlichen Anstalten.
Zitat von JPhysJPhys schrieb:"Sobald sie offen rassimus predigen setzt es klagen wegen Volksverhetzung."
Nicht unbedingt. Das ist ja nun mal gerade das Wesen bei allen extremen Anhängern von Glaubenslehren ist, hier sich in entsprechenden Gerichtsverfahren auf weitgehend historische Begebenheiten zu berufen, die -ernsthaft- heutzutage natürlich nicht mehr rechtlich einwandfrei nachzuprüfen und dann entsprechend zu bewerten sind. (Bischof der traditionalistischen Priesterbruderschaft "St. Pius X.", Richard Williamson z.B.) Der Möglichkeit einer (straf)rechtlichen Würdigung kommt man -ggf.- schon besser näher, wenn es sich um Verbrechen oder Vergehen handelt, welche (ehemalige) Glaubens-Anhänger direkt und in ihrer persönlichen Freiheit bzw. Unversehrtheit betreffen. Also z.B. im Falle von "ausgestiegenen" Scientologen oder abtrünnig gewordenen "Zeugen Jehovas", welche ja nicht selten im Nachhinein (oder sobald sie solche Absichten äußern; ja manchmal auch nur derer innerhalb ihrer Gemeinschaft verdächtigt werden) dann richtiggehend verfolgt, unter Druck gesetzt und bedroht werden.


@Goneril
Betr.: "Nazi-Keule"
Bei den gängigen "Verallgemeinerungen", welche wir ja alle bei solch kontrovers diskutierten Themen kennen, ist diese mögliche Gefahr schon durchaus gegeben.
Zitat von GonerilGoneril schrieb:"Es ist ja zum Beispiel nicht so, dass man, wenn man als "Durchschnittsdeutscher" auf die Welt kommt automatisch gleich Christ ist."
Bei einer "Nottaufe" im Extremfall schon. Aber das sind -natürlich- sehr seltene und im Sinne unserer Diskussion auch nicht maßgebliche Ausnahmen. Allerdings ab der "regulären Taufe" die ja zumeist noch im Säuglingsalter stattfindet, gehörst dann dazu. Ob Du gewollt hast - oder nicht... :D
Allerdings bieten auch mehr und mehr die Amtskirchen dazu alternativ die Möglichkeit der "Erwachsenen- oder Gläubigentaufe" an. In einigen "Freikirchen" wurde das schon immer so praktiziert; in Hamburg habe ich einmal an solch einer Feier teilgenommen, wo sogar die "Ganzkörpertaufe" in einem großen und nur für diesen Zweck eingerichteten gekachelten Bassin, innerhalb des Versammlungsgebäudes der Gruppe, an Erwachsenen vorgenommen wurde.


@Hansi
Zitat von HansiHansi schrieb:"Meinen arbeitsfreien Feiertag bezahlt immer noch der Arbeitgeber und nicht die Kirche.
Ist das bei dir anders?"
Ja. Hat aber andere, persönliche Gründe.
Und darum geht es -eigentlich- auch nicht. Höchstens wenn nun noch der Aspekt hinzu kommen würde, sich gesetzliche Feiertage (gleich welcher Art) finanziell vergüten zu lassen, so man an diesen Tagen die Arbeits- oder Dienststelle aufsuchen will bzw. muß. Gibt es übrigens schon -und nicht zu selten. Im Bereich von Schichtarbeit und Schichtdienst... ;)


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:53
@Bernard: Bin zwar getauft worden als Säugling, aber gehöre nicht (mehr) dazu, da ich schon mit 15 ausgetreten bin.


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Bernard Diskussionsleiter
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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 19:55
@Goneril
Selbstbewußt würde ich das nennen. Das mußte dann aber in dem Alter sicher von den Eltern noch befürwortet werden?


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joe1 ehemaliges Mitglied

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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 20:11
Kein "aktueller" Anlaß bekannt... -
aber wenn´s mal so kommt, war ich der "Erfinder"... :D
Gut zu wissen...wen man dann besuchen muss um sich zu "bedanken".


Am besten wir schaffen auch gleich den Samstag und Sonntag ab und
Urlaubstage braucht der Mensch auch nicht, kostet ja doch nur Geld so n Urlaub.
Ach und der Krankenstand... den gibts eh schon lange nicht mehr.

echt ne guuute Idee ....hast du sonst noch solche Vor-Schläge Spass.ti.


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 20:26
@Bernard: Nein, ab 14 darf man das selbst entscheiden. Musste aber beim Amt eine Gebühr dafür entrichten von meinen Taschengeld, das hat mich gewurmt. Waren damals glaub ich so 30-40 Mark :)


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 21:36
gehen wir mal weiter in der Diskussion,
wenn ich das Richtig verstanden habe ist es Ländersache einen Staatskirchenvertrag auszuschreiben und auch zu verabschieden. Damit sind in den Ländern der BRD die Feiertage an die vorherschende Religion gebunden.
Das GG legt nur fest das der Glaube frei ist, und kanalisiert ihn nicht, sie gewährt nur.

Damit kann folgendes passieren, würden z.B. alle Türken in einem Land der BRD sich versammeln, dort die Landes- Regierung stellen, anschliessend den Staatskirchenvertrag kündigen und einen neuen installieren gebunden an Ihre Religion. In dem Falle stellen sie auch die Landesregierung und somit haben sie ihre Lobby installiert, um Ihre Religion auszuüben und ihre Feiertage sich vom Ag bezahlen zu lassen.

Ist es so einfach,

Gegen den Abschluss von Staatskirchenverträgen wird eingewandt, sie hätten ein undemokratisches Element, weil sie nur im beidseitigen Einvernehmen kündbar sind. Dies bedeutet, dass nach einer Parlamentswahl und der Neubildung einer Regierung ein vorher geschlossener Vertrag nur unter Bruch des Rechts aufgehoben werden kann. Schließt etwa eine christlich-konservative Regierung ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, kann eine folgende sozialdemokratische, sozialistische oder liberale Regierung dieses nicht kündigen.
Wikipedia: Staatskirchenvertrag#Kirchenvertr.C3.A4ge der L.C3.A4nder

kann man mit Hilfe eines Volksbegehren und eines Volksentscheides auf Landesebene das Abändern.


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

08.11.2011 um 23:27
Also das Konkordat mit dem Vatikan ist sowieso höchst dubios, wurde es doch im dritten Reich geschlossen.


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Bernard Diskussionsleiter
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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 02:05
@joe1
Zitat von joe1joe1 schrieb:"...echt ne guuute Idee ....hast du sonst noch solche Vor-Schläge Spass.ti."
Muß mich in einer bislang sachlich geführten Diskussion zu einem interessanten Gedanken, nicht von solch einer einfach strukturierten Figur beleidigen lassen. Aber es läßt natürlich den Charakter erkennen, wenn jemand "Besuch" androht und Geistigbehinderte als Schimpfwort benutzt...


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Doors ehemaliges Mitglied

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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 09:04
Ich fürchte, bis zu einer vollständigen Trennung von Staat und Kirche ist es in der BRD noch ein weiter Weg.


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 09:09
Religiöse Feiertage abschaffen, statt dessen evt. den Urlaubsanspruch erhöhen.
So kann jeder Gläubige sich die Tage frei nehmen (nach Absprache mit dem Arbeitgeber) die ihm am Herzen liegen.


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 09:23
Ganz im Gegenteil !

Die bisher noch "unentdeckten Feiertage", wie zB. Pfingsten oder auch den Buß- und Betttag in Sachsen
durch entsprechende Motivationskreativität ebenfalls zu Konsumrauschfesten umgestalten.
Hier liegen noch große Reserven zur Binnenmarktkonsumankurbelung, und wenns auf Pump ist - egal !

Für Anfänger (wie in der Sendung mit der Maus):
Das war Sarkasmus !


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 09:26
Sehe ich ganz ähnlich wie emanon es beschrieb, Urlaubsanspruch um ein paar Tage anheben und dafür sämtliche kirchlichen Feiertage abschaffen. Ein paar staatliche Feiertage kann man sich noch gönnen.
Würden nurnoch Kirchenmitglieder frei bekommen hätte das einige Nebeneffekte, wie z.B. eine eventuelle Diskriminierung durch die Arbeitgeber bei Bewerbungen und das "Erschleichen" von freien Tagen durch zwei kleine Buchstaben auf der Urkunde...


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Bernard Diskussionsleiter
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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 15:48
@eckhart
So weit ist Dein sarkastischer Beitrag gar nicht von der Realität entfernt. Einen solchen "unentdeckten" -im weitesten Sinne, wenn auch nicht arbeitsfreien- (erheblich!) umsatzsteigernden kirchlichen "Feiertag" haben Blumenhändler und Süßwaren-Industrie bereits vor einigen Jahrzehnten mit dem "Valentinstag" (14. Februar) zu ihren Gunsten im öffentlichen Bewußtsein "installiert" und werbemäßig "hochgepuscht"! Zu meiner Jugendzeit in den 70er / 80er Jahren kannte den niemand - jedenfalls nicht in Norddeutschland... ;)
Mittlerweile steht der "Tag der Liebenden" in der jährlichen Umsatzstatistik -jedenfalls bei Süßwaren- neben Weihnachten und Ostern an dritter Stelle. Für den Pflanzen-Absatz dürfte er -meine Einschätzung- sogar noch höher liegen.

Wikipedia: Valentinstag


@emanon
@Ilian
Das wäre dann die schon von @Puschelhasi gestern um 15.17 Uhr angedachte "Pool-Lösung". Keine schlechte Idee... :)


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 16:25
Das mit dem V.-Tag kann ich nur bedingt nachvollziehen, da die Währungsumstellung für eine Preismitnahme 1:1 sorgte. Außerdem ziehen unmittelbar vor Gedenk-/Fest/Feiertatgen aller Art die Preise zusätzlich an, nicht nur bei kirchlichen Tagen.

Auch hier gilt beim Euro man kann ihn nur einmal ausgeben.

Wer darauf herein fällt unbedingt der Massenhysterie folgen zu müssen, an gesetzlichen vorbestimmten Tagen Gebinde oder Blumen zu kaufen, der ist wenig begabt.

Der Geburtstag ist hiervon ausgenommen.


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Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?

09.11.2011 um 16:31
@Bernard: Halloween kann man auch noch dazurechnen, mit diesem zusammen mit Fast Food und Sprühkäse importierten "Feiertag" lässt sich auch sehr gut Geld verdienen. Halloween wurde ja auch nur durch die Medien und die Konsumindustrie in gewissen Gesellschaftsschichten etabliert.


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