Hallo liebe Community , ich verfolge immer mal den Yotzge Fall und lese hin und wieder im Forum mit,schreibe jedoch nur sehr selten etwas dazu.

Das Magazin Sterncrime schrieb einen aus meiner Sicht recht ergibigen Artikel zu dem Fall, dessen Kernaussagen ich für die User zusammengefasst habe. Leider wurde er sofort gelöscht, da wohl alle Quellen im Internet verfügbar sein müssen. Urheberrechtsverletzungen im Sinne von Fotos und dem abschreiben ganzer Passagen habe ich nicht begangen.

Persönlich halte ich es offen gestanden für albern , es zu verbieten Inhalte von Zeitschriften wiederzugeben , die weit verbreitet sind und eben etwas zur Diskussion hinzuzufügen haben, was nun mal im Internet leider nicht steht. Gleichwohl halte ich mich natürlich prinzipiell an die Regeln.

Was mich jedoch besonders stört ist das der Nutzer EDGARallanPOE im Yotzge Thread am 11.10.2021 03:07 Uhr schrieb das der Sterncrime Artikel zum Yotzge Fall durch die Mods explizit von dieser Regel ausgenommen wurde.

An wen kann man sich den wenden, wenn man mit der Entscheidung der Beitragslöschung nicht einverstanden ist? Weiterhin würde mich ganz grundsätzlich interessieren, was dagegen spricht aus einer Zeitschrift zu zitieren , die eine recht hohe Auflage hat.