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ArbeitsLos melden, wann?

37 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslosengeld ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 18:21
@andykiel
du willst mich nicht verstehen. ob man vom 1.6. dieses jahres bis zum 31.05. nächsten jahres oder
ob du vom 15.6. dieses jahres bis zum 14.6. nächsten jahres die stütze bekommst, ist vom zeitlichen ablauf egal, man verliert keinen cent.

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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 18:36
@dasewige

Falls Du aber in diesem Jahr wieder Arbeit findest, hast Du 2 Wochen verschenkt !


So meinte ich das ;)


Andy


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 18:39
@andykiel
dann schreibe es doch auch so.
dann allerdings verlierst du die zwei wochen.


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 18:45
@dasewige

Na gut denn haben wir beide Recht ^^

Andy


Am Anfang hat der TE es nicht rein geschrieben das er ein Jahr meinte, danach bin ich auch nicht davon ausgegangen...

Aber egal wir haben es ja jetzt ;)

Andy


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 18:47
@andykiel
das eine jahr habe ich eingebracht, um eine sache besser zu erklären.


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 18:47
@dasewige

Auch egal wer das war ....

Andy


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 18:48
@dasewige
@andykiel
Ihr seid beide "SPITZE"....LOL :rock:


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m7 ehemaliges Mitglied

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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 19:20
Zitat von NerokNerok schrieb:man soll sich arbeitslos melden sobald man weiss das man gekündigt oder arbeitslos wird.

sogar selbst wenn man nicht weiss ob der arbeitsvertrag jetzt verlängert wird..das allerdings schon 2-3 monate vorher.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man besser mal die Fre... ähhh den Mund halten.
Aber Hauptsache seinen Senf dazu geben!

@Xelorix

Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast musst du dich 3 Monate vor Ablauf dessen beim Arbeitsamt melden sonst bekommst du eine Sperre von 3 Monaten!


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 19:28
Mein Frage - warum plant man genau 1 Jahr Arbeitslos zu sein?
Ein Antrag ist 6 Monate gültig und muss dann verlängert werden.

Tipp: 1x ausfüllen und dann kopieren (ohne Datum und Unterschrift) denn meist ändert sich nicht viel wenn man Arbeitslos ist - so spart man sich die alle 6 Monate Steuerdaten etc. rausssuchen
so hat man auch seinen Antrag für die nächsten 6 Monate erfolgreich ausgefüllt :vv:


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 19:44
Ich hatte das auch erst vor Kurzem:

Wenn man einen befristeten Vertrag hat --> 3 Monate bevor der abläuft muß man sich melden.
Wird man gekündigt --> am besten sofort gehen.

Bei mir war es in der Probezeit, war zu dem Zeitpunkt krank geschrieben. Als ich die Kündigung erhielt (man muß die ja gegenzeichnen), bin ich gleich am nächsten Tag hin und die haben das aufgenommen. Ich mußte dann jedoch wiederkommen, als ich wieder gesundgeschrieben war. Da es an diesem Tag (Montag, Anfang des Monats, war ein 2.) tierisch voll war, bin ich erst am 3. hin zum nochmaligen melden...ich bekam dann auch erst ab dem 3. rückwirkend das Geld, nicht ab dem 1.


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 20:37
Ich war noch nie Arbeitslos, denn ich habe noch nie gearbeitet! Arbeit ist nur was für Versager...


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m7 ehemaliges Mitglied

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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 20:49
Zitat von foreskinheadforeskinhead schrieb:Arbeit ist nur was für Versager...
...schreibt der Oberversager und Loser!

:troll:


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 20:53
@m7

Ohne Loser gäbe es keine Gewinner...


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ArbeitsLos melden, wann?

13.07.2012 um 23:25
Zitat von XelorixXelorix schrieb:Hi,

Wenn man arbeitslos wird, wie schnell muss man sich arbeitssuchend melden?

Kriegt man kein arbeitslosengeld, wenn man sich erst navh 1 Monat meldet??
In Deutschland ist man verpflichtet, sich sofort wenn man erfährt das man Arbeitslos wird, bei der "Agentur für Arbeit" arbeitssuchend zu melden!

Ansonsten kann das Arbeitslosengeld entsprechend gesperrt werden!


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ArbeitsLos melden, wann?

15.07.2012 um 11:38
Normalerweise 3 Monate vorher , aber wir hatten das Problem, dass mein Freund am Tag seiner Prüfung ( hat er mit 2 bestanden) nicht übernommen wurde, es hieß aber 3 Monate vorher , dass sie ihn übernehmen.
Er konnte sich dann eben erst am nächsten Tag arbeitslos melden, da gab es seitens des Arbeitsamtes kein Problem.
Er hat die Situation eben so geschildert wie es war.


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ArbeitsLos melden, wann?

15.07.2012 um 11:43
PS:
Mein erster Post bezog sich auf eine Kündigung (etc.pp), deren Frist kürzer als 3Monate ist ... somit hat natürlich auch @amalia1 recht!

Hier die Rechtsgrundlage in Deutschland ...
Rechtsgrundlage - Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung


(Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.


Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen.

Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.

Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.)

Beachten Sie bitte:

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden - weil Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten - tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Des Weiteren können Sperrzeiten eintreten, wenn Sie eine von der Agentur für Arbeit angebotene zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnen oder eine Einladung der Agentur für Arbeit - sich zu einem bestimmten Termin zu melden - ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin für eine persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit aus einem wichtigen Grund, z. B. wegen Krankheit, nicht wahrnehmen konnten, weisen Sie dies bitte durch entsprechende Unterlagen nach.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Arbeitsuchendmeldung/Arbeitsuchendmeldung-Nav.html (Archiv-Version vom 20.09.2012)


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ArbeitsLos melden, wann?

15.07.2012 um 11:45
Zitat von amalia1amalia1 schrieb:aber wir hatten das Problem, dass mein Freund am Tag seiner Prüfung ( hat er mit 2 bestanden) nicht übernommen wurde, es hieß aber 3 Monate vorher , dass sie ihn übernehmen.
Tja ... bei Ausbildungsverhältnissen siehts da auch etwas anders bei der AfA aus, hier gelten die Meldezeiträume nicht ...
Zitat von jofejofe schrieb:Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Arbeitsuchendmeldung/Arbeitsuchendmeldung-Nav.html (Archiv-Version vom 20.09.2012)


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