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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

14 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: öffentlicher Dienst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 17:34
Hallo ich habe eine Frage dazu,ich brings hoffentlich schnell auf den Punkt.

Person X befindent sich in Entgeltgruppe 3 letzte Stufe. Ausserdem bezieht er Besitzstand. Nun wechselt er aufgrund einer neuen Tätigkeit in Entgeltgruppe 5.

Wenn ich es richtig verstanden habe wird er dann in Entgeltgruppe 5 so eingestuft dass er mindestens Betrag X mehr verdient.

Soweit so gut aber wie ist es dann mit dem Besitzstand? Läuft er weiterhin? Wird er irgendwie angerechnet? Und wie ist es mit zukünftigen Gruppenaufstiegen (die alle 2 Jahre kommen)?

Bisher konnte mir das noch niemand genau erklären.

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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 17:36
@acer66
Was hat der Besitzstand mit der Besoldung zu tun?
Hilft dir das http://oeffentlicher-dienst.info/bat/


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 17:38
@emanon

Ich war ja schon auf einigen Seiten habe aber nie was gefunden was genau auf dieses eingeht. Oder es war so dermassen kompliziert dass ich es nicht verstanden habe. Wäre schön wenn mir es jemand in einfachen Worten erklären könnte.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 17:44
Dann drück ich dir die Daumen.
Ich arbeite nicht im Öffentlichen Dienst, kann dir von daher nicht aus erster Hand berichten.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 18:16
Zitat von acer66acer66 schrieb:Person X befindent sich in Entgeltgruppe 3 letzte Stufe. Ausserdem bezieht er Besitzstand.
Ich nehme mal an, mit "Besitzstand" meinst Du den Bezug einer Zulage, die ein bisheriges Entgeltniveau sichert.
Zitat von acer66acer66 schrieb:Soweit so gut aber wie ist es dann mit dem Besitzstand? Läuft er weiterhin? Wird er irgendwie angerechnet?
Natürlich erfolgt eine Anrechnung.



Lass es mich mal an einem vereinfachten Beispiel erläutern:

Du arbeitest in Tätigkeit A mit einem Entgelt von, sagen wir, 2000,00 € brutto.

Nun wechselst Du aus dienstlicher Nottendigkeit in die Tätigkeit B mit einem Entgelt von 1800,00 €.

Über die sog. Besitzstandwahrung würde Dir nun das bisherige Entgeltniveau gesichert, indem Dir zum neuen Entgelt eine Zulage von 200,00 € gewährt wird. Diese Zulage ist aber nicht fix bis in alle Ewigkeit. Entgelterhöhungen in der neuen Tätigkeit werden selbstverständlich auf die Besitzstandszulage angerechnet, bis das bisherige Entgeltniveau wieder erreicht ist.

Wenn Du jetzt z.B. in Tätigkeit C wechselst mit einem Entgelt von 1900,00 €, dann wird die Besitzstandszulage auf 100,00 € gesenkt.

Ist eigentlich nicht so schwer.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 18:16
@acer66
Wenn er von Entgeltgruppe 3 auf Entgeltgruppe 5 wechselt, verdient er natürlich mehr. Das Gehalt ist für diese Gruppen ja tariflich festgelegt. Aber natürlich ist er dann innerhalb Gruppe 5 wieder auf Stufe 1.

Was es mit diesem Besitzstand auf sich hat, kann ich nicht sagen. Noch nie gehört.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 18:22
@acer66

Nachtrag:

Wenn die Tätigkeit C mit z. B 2000,00 € oder mehr dotiert ist, fällt die Besitzstandszulage logischerweise weg, weil Du dein bisheriges Entgeltniveau wieder erreicht hast.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 18:24
@SKlikerklaker

Und wie ist es dann wenn der Beschäftigte alle 2 Jahre in der neuen Entgeltgruppe aufsteigt? Wenn dass auch angerechnet werden würde,dann würde die Person ja niemals mehr verdienen können.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 18:31
Zitat von acer66acer66 schrieb:Und wie ist es dann wenn der Beschäftigte alle 2 Jahre in der neuen Entgeltgruppe aufsteigt? Wenn dass auch angerechnet werden würde,dann würde die Person ja niemals mehr verdienen können.
Solange das bisherige Entgeltniveau noch nicht wieder erreicht ist werden Engelterhöhungen selbstverständlcih angerechnet, bis das bisherige Entgeltniveau erreicht ist.

Auch hier zum Verständnis ein vereinfachtes Beispiel:

bisheriges Entgelt: 2000,00 €

neues Entgelt: 1800,00 € + Zulage 200,00 € = 2000,00 €

Entgelterhöhungen nach Ablauf von:

1 Jahr: neues Entgelt 1850,00 + Zulage 150,00 = 2000,00 €
2 Jahren: neues Entgelt 1900,00 + Zulage 100,00 = 2000,00 €
3 Jahren: neues Entgelt 1950,00 + Zulage 50,00 = 2000,00 €
4 Jahren: neues Entgelt 2000,00 + Zulage 0,00 = 2000,00 €

In diesem Beispiel wäre die Besitzstandszulage nach Ablauf von 4 Jahren aufgezehrt.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 19:01
@acer66
Meine Beispiele waren jetzt so gewählt dass die Besitzstandswahrung in starrer Form erfolgt (also in Höhe dessen, was Du in Euro und Cent zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der alten Tätigkeit erhalten hast). Da gibt es natürlich für eine gewisse Zeit immer praktisch dasselbe Entgelt, solange die Zulage noch nicht aufgezehrt ist, weil das bisherige Entgelt Tariferhöhungen nicht mitmacht.
Es gibt aber auch die Variante, in der nicht ein bestimmter fixer Betrag zum Tag X gesichert wird, sondern das jeweilige Entgelt laut Tabelle. Was heißt das?

Wenn es z. B. eine Tariferhöhung gibt, dann wird auch das bisherige Entgelt nach der Tariferhöhung genommen und dann die Differenz gezogen.

Beispiel:
bisheriges Entgelt: 2000,00 € am 03.08.2016

neues Entgelt: 1800,00 € + Zulage 200,00 € = 2000,00 € am 03.08.2016

Tarifhöhungen nach Ablauf von:
1 Jahr: altes Entgelt = 2030,00 €
2 Jahren: altes Entgelt = 2050,00 €
3 Jahren: altes Entgelt = 2085,00 €
4 Jahren: altes Entgelt = 2090,00 €
5 Jahren: altes Entgelt = 2105,00 €

Entwicklung der Besitzstandwahrung
1 Jahr: neues Entgelt 1850,00 + Zulage 180,00 = 2030,00 €
2 Jahren: neues Entgelt 1900,00 + Zulage 150,00 = 2050,00 €
3 Jahren: neues Entgelt 1950,00 + Zulage 135,00 = 2085,00 €
4 Jahren: neues Entgelt 2000,00 + Zulage 90,00 = 2090,00 €
5 Jahren: neues Entgelt 2050,00 + Zulage 55,00 = 2105,00 €
usw.

Hier dauert es entsprechend länger bis das bisherige Entgeltniveau wieder erreicht wird, weil Du die Tariferhöhungen auch Deiner alten Entgeltgruppe quasi virtuell mitmachst, obwohl Du nach dieser gar nicht mehr bezahlt wirst.

So, jetzt gehen mir aber die Beispiele aus... ;)


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 19:16
@SKlikerklaker

Danke für deine Mühe,jetzt wirds klarer. Somit verdient man im Grunde erst dazu wenn die Zulage aufgebraucht ist. Das ist ja schon irgendwie schade.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

03.08.2016 um 19:33
Zitat von acer66acer66 schrieb:Danke für deine Mühe,jetzt wirds klarer. Somit verdient man im Grunde erst dazu wenn die Zulage aufgebraucht ist. Das ist ja schon irgendwie schade.
Na ja, die Besitzstandswahrung ist eben dazu da, dass Du bedingt durch einen dienstlich veranlassten Tätigkeitswechel keine Einkommensverluste hinnehmen musst.
Du sollst dadurch aber keine sachfremden Vorteile haben, indem die Besitzstandszulage z. B. bis zum Sanktnimmerleinstag gezahlt wird.

Eins musst Du dabei auch bedenken: inwieweit es in der freien Wirtschaft solche Regelungen gibt. Insofern ist der öffentliche Dienst schon ein ziemlich guter Arbeitgeber.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

04.08.2016 um 07:03
Zitat von acer66acer66 schrieb:Danke für deine Mühe,jetzt wirds klarer. Somit verdient man im Grunde erst dazu wenn die Zulage aufgebraucht ist. Das ist ja schon irgendwie schade.
Person X müsste mindestens 25 € mehr an Brutto haben in der E5 als in der E3.

Jedoch wird die Besitztandszulage wohl mit jeder tariflichen Erhöhung schrittweise abgebaut oder sie nimmt nicht an den Tariferhöhungen Teil.

Beispiel: Bruttoentgelt 2.000 €. Besitzstandszulage 300 €. Tariferhöhung 3%.
= neues Brutto 2.060 € aber die Zulage bleibt bei 300 €.

Damit hat X keine echten 3% Gehaltserhöhung, das wären dann nämlich 2.069 €.

Das passiert, wenns Tariferhöhungen gibt. Dazu kommen noch die von @SKlikerklaker beschriebenen Nachteile beim Stufenaufstieg.


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Öffentlicher Dienst/Entgeltgruppen/Besitzstand

04.08.2016 um 07:27
@acer66
Hier in diesem Forum schreiben richtige Profis:
http://oeffentlicher-dienst.info/

Schau Dich mal da um.


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