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Volksentscheid zur Fürstenenteignung u. nicht verjährter Verbrechen

2 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Volksentscheid, Auschwitzverbrechen, Fürstenenteignung 1926 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Volksentscheid zur Fürstenenteignung u. nicht verjährter Verbrechen

31.05.2020 um 22:52
Vorschlag, einen neuen Volksentscheid zur Fürstenenteignung (da die heutigen Quoren
wesentlich besser zu einem positiven Ergebnis zur Fürstenenteignung beitragen) und zur Enteignung der Erben der Vermögen der Zahngoldeinschmelzung und der Aktionärsvermögen der Giftgasfabriken von Auschwitz einzureichen. Außerdem gibt es keinen voreingenommenen adligen
Bundespräsidenten mehr, keine mittelalterliche religiöse Beeinflussung ("Die Enteignung der Fürsten sei eine Sünde"),
keine drohenden Arbeitsentlassungen durch ostelbische Junker und erst recht keine antisemitische Hetze durch die NSDAP.
Würden Sie einen entsprechenden Volksentscheid sowie auch wegen der Verbrechen des Hitlerfaschismus veranlassen ?
Grund zur Enteignung sind die Verbrechen des Adels im Ersten Weltkrieg,
Trotz 96% Zustimmung der Wählenden wurde die Enteignung 1926 vereitelt.
Begründung
1.) 1918/1919 wurden alle Privilegien des Adels auf Grund der verbrecherischen Rolle im 1. Weltkrieg in
Deutschland abgeschafft, was auch unserem Grundgesetz entspricht. Die Enteignung der Preußischen Familie
u. a. verbrecherischer Adelsfamilien des 1. Weltkrieges ist bis heute unvollständig (z. B. Preußisches
Vermögen in Brandenburg und den Niederlanden)
Die Ursache des Scheiterns des Volksbegehrens zur Fürstenenteignung sind die Rolle Hindenburgs, die Rolle
von Hiltler, der stattdessen die Enteignung von Juden verlangte und dem Wählereinfluß z. ostelbischer
Junker usw. Da aber über 50% der Bevölkerung für die Enteignung stimmten, bedarf dieser Volksentscheid
der Revision von Seiten des Deutschen Bundestages.
Wikipedia: Fürstenenteignung#Einzelstudien zur Fürstenenteignung
„Die Novemberrevolution beendete 1918 die Herrschaft der regierenden Fürstenhäuser in Deutschland…
„ Einige Fürstenhäuser forderten mit Blick auf Artikel 153 der Verfassung überdies die vollständige
Herausgabe ihres früheren Eigentums sowie Ausgleichszahlungen für entgangene Vermögenserträge….
Administrative Behinderungen des Volksbegehrens[19] und Drohungen der großagrarischen Arbeitgeber
gegenüber ihren Beschäftigten[20] taten hier ihre Wirkung. In Bayern, insbesondere in Niederbayern, ließ sich
eine ähnlich unterdurchschnittliche Beteiligung beim Volksbegehren beobachten…
Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte schon am 15. März eine neue Hürde aufgestellt, die den Erfolg des
Volksentscheids erschweren sollte. An diesem Tag teilte er Reichsjustizminister Wilhelm Marx mit, dass die
erstrebten Enteignungen aus seiner Sicht nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen, sondern nichts anderes als
eine Vermögenshinterziehung aus politischen Gründen darstellen. Das sei in der Verfassung nicht vorgesehen.
Die Regierung Luther II bestätigte am 24. April 1926 ausdrücklich die Rechtsauffassung des
Reichspräsidenten. Aus diesem Grund reichte eine einfache Mehrheit für den Erfolg des Volksentscheids nicht
aus. Vielmehr mussten nun 50 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, also ca. 20 Millionen Wähler…
Die (NSDAP forderte) statt der Fürstenenteignung die Enteignung der ... Ostjuden ... Adolf Hitler ...
wies auf der Bamberger Führertagung Mitte Februar 1926 ...: „Für uns gibt es heute keine Fürsten, sondern
nur Deutsche.“…
2. ) Während des Hitlerfaschismus und im 2. Weltkrieg lieferten Deutsche Firmen Kriegsgerät und
Massenvernichtungsmittel (z.B. Lieferung von Cyclon B nach Auschwitz) und weitere Verbrechen (z.B.
Zahngoldeinschmelzung aus deutschen Konzentrationslagern in die Schweiz).
Es sind dies „Nichtverjährte Verbrechen“ gegen die Menschlichkeit .


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Volksentscheid zur Fürstenenteignung u. nicht verjährter Verbrechen

31.05.2020 um 23:13
@Zeitmaschine78
Was?


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Begründung: Unverständlich