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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

49 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Privatinsolvenz, Existenzängste ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
omem ehemaliges Mitglied

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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

25.03.2011 um 13:38
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Und dann sieht es folgendermaßen aus, Pfändungsfreibetrag steht ihm voll zu, alles was darüber hinaus geht, bekommt zur Hälfte er, die andere Hälfte der Treuhänder, um die Schuldmasse zu bedienen.
Heißt, verdient er 200€ über den Pfändungsfreibetrag bekommt er 100 und der Treuhänder 100.
Das ist festgelegt und ändert sich mit der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Beispiel: Du verdienst 2.500 Euro netto, dann mußt Du 1053 Euro "abgeben"

Mit einem Unterhaltsberechtigten mußt Du nur noch 576 Euro "abgeben"

Mit zwei Unterhaltsberechtigten nur noch 371 Euro.

Dafür gibt es Tabellen. Hier ist auch aufgeführt, was alles bei der Berechnung des Nettos berücksichtigt wird:

http://www.sozialleistungen.info/fin/schulden/pfaendungstabelle.html

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Flaming_Tears Diskussionsleiter
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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

25.03.2011 um 13:45
@omem
Danke für den Link den drucke ich für ihn mal aus :)
@der_wicht
Er lernt auch nicht draus jetzt hat er vor einer Stunde ein 2 Jahres Abo für Sky gemacht das sind wieder knapp 36,00 die er im Monat bezahlen muss. Ich habe auch Sky bezahle 36,90 im Monat für Film da ich Sport nicht brauche. Ich frage mich wie das geht Wenn er die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat das er Sky bekommen hat. Naja Ich hoffe das er sich nicht all zu sehr verauslagt. Er hat noch ein laufenden Vertrag den er jetzt verlängert hat. Und bei seinen Telefonkosten würde ich mich aufhängen. Habe letztens eine Rechnung gesehen 234,00 Telefonkosten. Was macht er das die so hoch ist. Ich habe auch ein Vertrag aber meine Kosten sind zwischen 50,00 und 70,00 mit Grundgebühren für alle Partnerkarten und Internetstick


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Flaming_Tears Diskussionsleiter
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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

25.03.2011 um 13:47
Er sollte ein Pfändungsschutzkonto machen habe ich auch obwohl ich keine Pfändung habe aber sicher ist sicher.


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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

25.03.2011 um 14:01
@Flaming_Tears
Du hast es nicht ganz verstanden ;)
Wenn er das Haus verkauft, bedient er die Hypothek mit 200.000€
Also bleiben 50.000.

Dann hat er 25.000 für das Auto bekommen, damit bekommt er absolut jeden Vergleich durch und ist rein mit diesen 25.000€ Schuldenfrei, also Insolvenz nicht notwendig!

@omem
Fast korrekt. In der Insolvenz ist es allerdings so, dass von diesen 1053 er die Hälfte bekommt und die andere Hälfte die Gläubiger. Damit soll bewirkt werden, dass die Schuldner versuchen mehr Geld zu verdienen, um schneller die Schulden abzubauen
Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gibt es zunächst den Pfändungsfreibetrag. Was beim Arbeitseinkommen über diesem Pfändungsfreibetrag liegt, wird zunächst bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner aufgeteilt. So soll der Schuldner motiviert werden, mehr Einkommen zu erzielen. Davon profitieren beide, der Schuldner und die Gläubiger. Über der Einkommensobergrenze wird der volle Mehrbetrag an die Gläubiger abgeführt, bis deren Forderungen ausgeglichen sind
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/neue-pfaendungstabelle-2005.html (Archiv-Version vom 18.03.2011)


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omem ehemaliges Mitglied

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25.03.2011 um 14:25
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:In der Insolvenz ist es allerdings so, dass von diesen 1053 er die Hälfte bekommt und die andere Hälfte die Gläubiger. Damit soll bewirkt werden, dass die Schuldner versuchen mehr Geld zu verdienen, um schneller die Schulden abzubauen
Ja, aufgeteilt wir es schon aber nicht 50:50. Wie Du in der Tabelle nachlesen kannst, wird ab dem Freibetrag von 990,- Euro gepfändet.

Verdient der Schuldner jetzt aber 1500,- Euro mehr als den Freibetrag, also 2.490,- Euro, dann werden 1053,- Euro gepfändet. Ihm bleiben von den 1500,- Euro Mehrverdienst also nur 447,- Euro.

Oder lese ich die Tabelle falsch?


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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

25.03.2011 um 14:37
@omem
Argh :D

Das ist nicht so kompliziert. Die 1053 sind natürlich über dem Pfändungsfreibetrag und diesen Freibetrag teilt die Treuhänderin auf, d.h. sie bekommt die kompletten 1053, davon wird knapp 500 an die Gläubiger weitergeleitet und knapp 500 an den Schuldner. Also werden tatsächlich nur knapp 500 gepfändet.

Wie gesagt, mit diesem System soll der Schuldner motiviert werden mehr Geld zu verdienen, denn sonst wird der Schuldner immer schauen unter dem Pfändungsfreibetrag zu bleiben ;)

Natürlich gibt es auch eine Obergrenze. Ab dieser Obergrenze wird dann alles an die Gläubiger überwiesen. Wo diese Obergrenze ist, keine Ahnung.
Aber zum verdeutlichen ein Beispiel. Nehmen wir an die Obergrenze wäre bei 0 Kindern 2500€, er verdient aber 3000, dann bekommt er seinen Verdienst bis zum Pfändungsfreibetrag komplett ausgezahlt. Der Erst geht an den Treuhänder, der Treuhänder nimmt den Rest bis 2500 und gibt den Gläubigern die Hälfte und dem Schuldner die Hälfte. Die restlichen 500 liegen oberhalb der Obergrenze und werden komplett für die Schuldmasse verwendet.


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omem ehemaliges Mitglied

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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

25.03.2011 um 15:18
@der_wicht

Öhm, sorry, nein. Das sehe ich anders.

Ich kopiere mal eine Zeile aus der Tabelle:

........................................Anzahl unterhaltspflichtiger Personen.........
von Euro....bis Euro..........0...........1............2...........3...........4.........5

2.490,00...2.499,99....1.053,40...567,05...371,01...216,29...102,88...30,79

Bei 2490,- Euro liegt der Mehrverdienst zum Freibetrag von 990,- Euro bei 1500,- Euro. Deiner Rechnung nach würden nur die 1053 Euro aufgeteilt. Rund 500 für den Schuldner und 500 für den Gläubiger. Also bleiben dem Schuldner insgesamt rund 2000 Euro, der Gläubiger würde mit läppischen 500 Euro abgespeist.

Klar soll die Regelung den Anreiz zum Mehrverdienst bieten, aber da bleibt doch nicht soviel beim Schuldner hängen. Da würde ja jeder Gläubiger auf die Barrikaden gehen. Ich gehe davon aus, dass die Beträge die sind, die tatsächlich gepfändet werden. Dann bleiben dem Schuldner in dem Fall ja immerhin noch rund 500 Euro, die er mehr behalten darf.

Weißt Du das sicher mit Deinen Berechnungen oder interpretierst Du die Tabelle nur dahingehend?


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omem ehemaliges Mitglied

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Privatinsolvenz wer hat Erfahrung?

25.03.2011 um 15:24
P.S.: Die Obergrenze liegt generell bei rund 3000 Euro, steht unter der Tabelle in Deinem Link:
Alle Beträge über 3.020,06 Euro sind voll pfändbar!



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25.03.2011 um 15:26
@omem
Von den 990€ ausgehend wäre die Aufteilung 750/750, aber da ich die Obergrenze nicht kenne, weiß ich es nicht. Wenn die Obergrenze bei 1500 liegt, dann würde 1053 ja passen. Ich weiss ja nicht alles, aber ich weiss, dass zwischen dem Freibetrag und einer Obergrenze aufgeteilt wird zwischen Schuldner und Gläubiger, alles was darüber hinaus geht, geht vollständig an den Gläubiger

Ok, bei der Obergrenze...hm :D
Jetzt wirds komisch :D


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25.03.2011 um 15:34
@omem
Also ich muss mich da nochmal etwas genauer informieren :D

Das insolvenzverfahren ist in 2 Teile aufgeteilt, dem Hauptverfahren und der Wohlverhaltensperiode und das wäre wohl erst in der Wohlverhaltensperiode und dann auch anders aufgeteilt.

Hm, ziemlich kompliziert das Ganze


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25.03.2011 um 15:37
@omem
Hier steht es jetzt wieder anders :D
Zur Steigerung der Motivation, die Wohlverhaltensphase durchzustehen, verbleiben Ihnen im fünften Jahr zusätzlich 10 % und im sechsten Jahr 15 % des pfändbaren Teils Ihrer Einkünfte.
http://www.meine-schulden.de/schuldenregulierung/verbraucherinsolvenz/extra/wohlverhaltensperiode (Archiv-Version vom 11.12.2011)

Hier nochmal besser erklärt als Motivationsrabbat:
http://www.brennecke-partner.de/329/Motivationsrabatt-des-Schuldners-in-der-Wohlverhaltensperiode (Archiv-Version vom 17.04.2010)

Ok mein Fehler, Du hast natürlich Recht.


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25.03.2011 um 16:40
@Flaming_Tears
Zitat von Flaming_TearsFlaming_Tears schrieb: Stunde ein 2 Jahres Abo für Sky gemacht das sind wieder knapp 36,00 die er im Monat bezahlen muss.
wenn dein freund eine ev geleistet hat wird er bei sky keinen vertrag bekommen. geht nicht. unmöglich.
davon ab, ich blicke bei dem wulst an post die das finanzielle umfeld deines freundes betreffen nicht durch. aber was ich gelesen habe, da würde ich mal davon ausgehen, er bekommt keine insolvenz als privatperson durch.
gruß


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25.03.2011 um 16:46
Jeder hat son Grundbedarf (Grundgehalt) von Ca.980-1020 alles was darüber ist ,ist weg .


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25.03.2011 um 17:35
@zwergfail
kommt immer darauf an. manchmal sind es auch nur 770


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25.03.2011 um 17:41
@Outsider
Ok ich hatte nur die Daten
Kommt bestimmt auf die Lebensumstände an oder ?


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25.03.2011 um 17:42
@omem
Ok, jetzt hab auch ich es kapiert :D
Bei 990 ist der Freibetrag. Bei 2500 werden 1060 abgezogen und 450 die über dem Freibetrag sind bleiben einem selbst, wenn ich die Tabelle richtig verstanden hab^^

Da hab ich schwer was durcheinander gebracht :D

@Outsider
Trifft das nicht nur dann zu, wenn man nicht berufstätig ist? Hat mit der Inso nichts zu tun.

@zwergfail
Das richtet sich in der Inso nach der o.a. Tabelle


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25.03.2011 um 17:44
@der_wicht
Ok wieder was gelernt
Kannte nur flüchtig die Daten vom Bekannten


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25.03.2011 um 17:47
@zwergfail
Macht nix, ich hab mich auch übelst schwer vertan :D


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25.03.2011 um 17:58
@der_wicht
exakt. aber selbst dann kann es dir passieren, wie eben bei der arbeitslosigkeit/harz. das dein eigengeld auf 770 euro gestzt wird. aber grundsätzlich sind es z.z. 990 (ledig)


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25.03.2011 um 18:02
@der_wicht
Was du geschrieben hast, ist so nicht ganz richtig. Die Art des Einkommens spielt
bei dem Betrag, der über der Pfändungsgrenze liegt eine Rolle. Normaler Verdienst
wird voll gepfändet und nicht Hälfte/Hälfte. Das mit der Hälfte gilt aber widerum z.B.
bei Verdienst aus Überstunden. Auch viele Zuschläge, wie z.B. Nachtschichtzuschlag
u.ä. dürfen nur teils oder garnicht gepfändet werden.
Im grossen und ganzen kann die Berechnung ziemlich kompliziert sein und der Betrag
sich jeden Monat ändern.


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