@jayjaypg Naja der springende Punkt bei deinem Beispiel ist, dass der Betrunkene im ersten Fall eine Strafe erhält, weil er eine potenziell sehr gefährliche Handlung durchführte.
Ja, schön, Dorfstraße, 2 Uhr nachts, da läuft kein Schwein rum. Jedoch KANN es so sein, dass ihm z.B. ein Besoffener vor`s Auto läuft. Oder möglicherweise ist der Nachbar ein Bäcker, der früh raus muss und der dann gerade vom Betrunkenen in der Einfahrt über den Haufen gefahren wird.
Diese Gefahr besteht zweifellos, diese Gefahr geht der Betrunkene ein. Daher die Strafe.
Auch denke ich, dass der Gleichbehandlungsgedanke eine Rolle spielt.
Sprich es soll nicht so sein, dass der eine besoffene Autofahrer, der keinen Unfall baut, davon kommt und der besoffene Autofahrer, der einen Unfall baut, einen auf den Deckel bekommt.
Ich find das schon korrekt, Auto sollte man nur dann fahren, wenn man auch vollkommen Herr seiner Sinne ist. Sprich nicht unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Mitteln.
Bei der anderen Geschichte: Naja, das mag ja sein, dass der Typ mit den Depressionen sich in einem besonderen, psychischen Zustand befindet, als er das Kind überfährt.
Vielleicht wird man ihm eine gewisse, verminderte Schuldfähigkeit zugestehen.
Trotzdem sag ich auch hier: Das darf nicht bedeuten, dass er machen kann, was er will.
Sonst könnte sich ja jeder vorher bis zu einem gewissen Maß betrinken/Drogen nehmen und wenn er dann bei einem Verbrechen erwischt wird, auf Schuldunfähigkeit verweisen.
Ich sage auch hier: Autofahren nur dann, wenn man völlig Herr seiner Sinne ist!