Lilith101
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Deutsches Familienrecht
05.10.2017 um 15:26Ok, dann habe ich das falsch verstanden, tut mir leid. Damit hast du natürlich völlig Recht. Aber eben diesen Kontaktentzug kann man vermeiden, in dem man auf dem Jugendamt eine Umgangsregelung trifft. Im Übrigen sind hier die Rechte der Väter in den letzten Jahren Gott sei Dank angepasst worden und sie haben mittlerweile mehr Möglichkeiten.sacredheart schrieb:Ein schweres Trauma wird nicht durch ein Einzelresidenzmodell erzeugt, wenn das Kind den Umgangselternteil wirklich regelmäßig sehen kann. Das erfolgt nur dann, wenn der Hauptbetreuende den Kontakt zum anderen, oft dem Vater, komplett kappt, um Rache auszuleben, um eben nicht vorausplanen zu müssen oder aufgrund eigener Verlustängste während der Umgangswochenenden.
Sind das tatsächlich so viele? Ich kann mir das absolut nicht vorstellen (nur weil ich es nicht kann, soll es nicht heißen, dass es das nicht gibt). Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wenn ein Elternteil die Initiative zur Umgangsregelung ergreift, wird diese übers Jugendamt oder sogar dem Gericht festgelegt. Alles wird dokumentiert, so dass eigentlich keiner mehr die Möglichkeit hat das Kind vom anderen fernzuhalten.sacredheart schrieb:Das kann aber nun mal in einem Einzelresidenzmodell recht leicht passieren und passiert in ca 35-40% aller Fälle.
Da wiederum gebe ich dir absolut Recht. Wobei aber auch in drei Tagen viel passieren kann und die Kinder sonntags ebenso mit Fragen um die Ecke kommen, wo sich einem die Haare sträuben.sacredheart schrieb:Ein Hauotbetreuender, der eben nur seinen Hass ausleben möchte, hat in 10-12 Tagen gegenüber 2-4 Tagen die Möglichkeit, den Kindern seinen Hass mit auf den Weg zu geben, da kann man an einem Wochenende kaum gegensteuern.

