Hausdurchsuchungsbefehl

Ende September 2021 erließ die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption der Republik Österreich einen Hausdurchsuchungsbefehl für die Räumlichkeiten der Österreichischen Volkspartei. Dieses 104-seitige Dokument ist auf der Homepage des österreichischen Magazins Profil online zugänglich.

Mehreren Personen aus dem Finanzministerium, darunter Minister Gernot Blümel, einem internen Kreis der ÖVP, Kanzler Sebastian Kurz und dem Meinungsforschungsinstitut Karmasin Motivforschung sowie leitenden Personen der Mediengruppe Österreich werden Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen.

Hintergrund sind in Auftrag gegebene Umfragen, die als "Inserate" ohne Kennzeichnung von der Mediengruppe Österreich in ihrer Gratiszeitung wie auch im Onlineportal veröffentlich wurden.

Es bestehe der dringende Verdacht, dass Umfragen wie Inserate, die 2017 und 2018 den Aufstieg Sebastian Kurz' zur Parteispitze und zur Kanzlerschaft unterstützen sollten (also ein privates bzw. parteipolitisches Interesse), verschleiert von Steuergeldern via Finanzministerium (von Studiengeldern abgezweigt) finanziert worden sein sollen. Die mutmaßliche Schadenshöhe liege bei über 1,5 Millionen Euro.

Bestechung und Bestechlichkeit liege in zwei Fällen vor: Das Meinungsforschungsinstitut sei bezahlt worden, um gewünschte Ergebnisse zu liefern, und die Mediengruppe Österreich sei via "Inserate" (ca. 1,3 Mio Euro) bezahlt worden, um die Ergebnisse im redaktionellen Teil zu veröffentlichen.

Die entsprechende Gesetzesgrundlage liegt dem Befehl in der Begründung bei.

Dieser, zum Teil geschwärzte Hausdurchsuchungsbefehl liest sich wie ein Politthriller. Die Hausdurchsuchung fand statt, der Prozess ist immer noch im Gange.