KoranOriginal anzeigen (0,3 MB)

Die Übersetzung von Max Henning galt lange Zeit als die Standardübersetzung des Koran ins Deutsche und wird wegen seiner sprachlichen Präzision auch heute noch geschätzt.

Kodifiziert wurde der Koran vom dritten Kalifen Uthman ibn Affan (644–656) mit Hilfe von Zeugen, die den Koran auswendig gekannt haben dürften. Ältere schriftliche Aufzeichnungen wurden vernichtet, um keine Parallelüberlieferungen zu haben. Geordnet wurden die 114 Suren nach ihrer Länge (mit einzelnen Ausnahmen), die längsten zuerst, die kürzesten zum Schluss. Damit ist weder eine chronologische noch eine thematische Strukturierung gegeben, wobei eine thematische aufgrund der Themensprünge, die es auch innerhalb von Suren gibt, kaum möglich ist. Zu beobachten ist, dass die frühen Suren sehr kurz waren und im Laufe der 22 Jahre, in denen Mohammed den Koran übermittelt bekommen haben soll, werden sie immer länger.

Allah ist identisch mit dem jüdischen wie dem christlichen Gott, der Schöpfer der Welt, des Lebens und des Menschen. Betont wird der strafende Aspekt. Sure 3, Vers 3: "Allah ist mächtig, ein Rächer."

Der Ebenbildmythos der jüdischen und christlichen Religion ist verschwunden. Allah hat neben den Menschen (aus Ton) auch die Dschinn (aus rauchlosem Feuer) geschaffen, jedoch ist keine Schöpfung ein Ebenbild, sondern es sind Geschöpfe, die sich unterwerfen müssen (daher wohl auch der Name "Islam" = "Unterwerfung" für diese Religion). In Sure 51, Vers 56 steht:
Und die Dschinn und die Menschen habe ich nur dazu erschaffen, daß sie mir dienen.
In sehr vielen Suren wird immer wieder von der Vernichtung der Ägypter (Moses-Geschichte) sowie der vom Glauben abgefallenen Völker Noahs und Lots berichtet. Und so ergehe es jedem Ungläubigen wie vom Glauben Abgefallenen: Ihre Seelen werden in Dschehannam, der Hölle, im Feuer brennen. Gleich in der zweiten Sure wird dies klargestellt:
5. (6.) Siehe, den Ungläubigen ist's gleich, ob du sie warnst oder nicht warnst, sie glauben nicht. 6. (7.) Versiegelt hat Allah ihre Herzen und Ohren, und über ihren Augen ist eine Hülle, und für sie ist schwere Strafe.
Interessant ist dieser Cop-Out in Sure 4:
81. (79.) Was immer Gutes dir widerfährt, ist von Allah, und was immer Böses dir widerfährt, ist von dir selber.
Aber auch das Widersprüchliche ist in diesen Versen bereits formuliert: Die Unläubigen sind ungläubig, da Allah es so will (mehrfach in Suren) und sie zum Unglauben verleitet. Sure 3, Vers 13: "Allah stärkt mit seiner Hilfe, wen er will." Und Sure 6, Vers 39: "Wen Allah will, leitet er irre". Und in Vers 177: "Wen Allah leitet, der ist der Geleitete, und wen er irreführt, das sind die Verlorenen."
37. (39.) Wer aber nicht glaubt und unsre Zeichen verleugnet, die sollen des Feuers Gefährten werden; in ihm sollen sie ewig verweilen!
Die Strafe der Ungläubigen ist jedoch nicht nur im Jenseits möglich, sondern auch irdisch. Auch diese wird bereits in der zweiten Sure in Vers 23 unzweideutig angesprochen:
fürchtet das Feuer, dessen Speise Menschen und Steine sind, die (zum Erschlagen) für die Ungläubigen bereitet sind.
Und in Vers 54:
Kehret um zu euerm Schöpfer und schlagt (die Schuldigen unter) euch tot.
Somit gibt es ab Sure 2 nur zwei Gruppen von Menschen, das WIR und das IHR, die Gläubigen und die Ungläubigen. Dem WIR (den Gläubigen) wird eine Tötungslizenz gegenüber dem IHR (den Ungläubigen) zugesprochen, das Mosaische Tötungstabu ist aufgehoben. Immer wieder wird die Rechtmäßigkeit des Tötens von Ungläubigen angesprochen. Einmal bedingungslos, dann wieder mit Mäßigungsbedingung und schließlich unter der Bedingung, dass der Glaube angegriffen wird (Gummiparagraph) oder dass man sich verteidigen muss. In ein oder zwei Suren wird auch die Möglichkeit des Vertragsabschlusses mit Ungläubigen angesprochen, und diese Verträge seien einzuhalten, solange sie von der anderen Seite (dem IHR) nicht gebrochen werden.

Der Koran bietet für alle was, für gemäßigte Religionsgemeinschaften wie für terroristische Religionsgemeinschaften. Gemeinsam ist allen das WIR gegen das IHR, Tabu ist Freundschaft mit dem IHR. Sure 3, Vers 118: "O ihr, die ihr glaubt, schließet keine Freundschaft außer mit euch." An zwei Stellen ist das IHR dehumanisiert, entmenschlicht: "sie sind wie das Vieh" (Sure 6, 179) bzw. "Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben (Sure 8, Vers 55). Ein paar Verse später wird jedoch eingeräumt: "Sind sie aber zum Frieden geneigt, so sei auch du ihm geneigt" (Sure 8, Vers 61). Das Friedensangebot muss vom IHR ausgehen. Das WIR bietet keines an. Auch die Versklavung von Ungläubigen ist genehmigt: "Und wir werden Joche auf die Nacken der Ungläubigen legen." (Sure 34, Vers 33) Und in Sure 36, Vers 8: "Siehe, gelegt haben wir Joche auf ihre Hälse, die bis zu ihrem Kinn reichen, und hochgezwängt ist ihr Haupt."

Das Töten Ungläubiger ist straffrei im rechtlichen wie im moralischen Sinne (Sure 8, Vers 17): "Und nicht erschlugt ihr sie, sondern Allah erschlug sie; und nicht warfst du, als du warfst, sondern Allah warf." Das Endziel ist der Islam als Weltreligion: "Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt." (Sure 8, Vers 39) Bekräftigt wird der Weltherrschaftsanspruch in Sure 30:
(2.) Besiegt sind die Griechen 2. (3.) im nächsten Land; aber nach ihrer Besiegung werden sie siegen 3. (4.) in wenigen Jahren.
Beklemmend ist die Vielzahl an Stellen, in denen zum Töten von Ungläubigen aufgerufen wird. Hier eine Auswahl.

Sure 2:
186. (190.) Und bekämpft in Allahs Pfad, wer euch bekämpft; doch übertretet nicht; siehe, Allah liebt nicht die Übertreter. 187. (191.) Und erschlagt sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung ist schlimmer als Totschlag.
Sure 4:
Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder Helfer: 92. (90.) Außer denen, die zu einem Volke kommen, mit dem ihr ein Bündnis habt, oder zu euch kommen, dieweil ihre Brust beklommen war, wider euch zu kämpfen oder ihr eigenes Volk zu bekämpfen. So Allah es wollte, wahrlich, er hätte ihnen Macht über euch gegeben, und sicherlich hätten sie wider euch gekämpft. Wenn sie jedoch von euch scheiden, ohne euch zu bekämpfen, und euch Frieden anbieten, so gibt euch Allah keinen Weg wider sie. 93. (91.) Andre werdet ihr finden, welche mit euch und mit ihrem Volke in Frieden leben wollen. Sooft diese in Empörung zurückfallen, sollen sie in ihr umgekehrt werden. Und so sie sich nicht von euch trennen noch euch Frieden anbieten und ihre Hände hemmen, so nehmet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr auf sie stoßet. Und über sie haben wir euch offenkundige Macht gegeben.
Sure 8, Vers 12:
Wahrlich, in die Herzen der Ungläubigen werfe ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab.
Sure 47, Vers 4:
Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt
Sure 63:
3. Solches, dieweil sie glaubten und hernach ungläubig wurden. Und so wurden ihre Herzen versiegelt und sie verstehen nicht. 4. Und wenn du sie siehst, gefallen dir ihre Gestalten, und sprechen sie, so hörst du auf ihre Rede. Gleich gestützten Balken sind sie und glauben doch, daß jeder Laut wider sie ist. Sie sind der Feind, drum hüte dich vor ihnen. Allah schlag sie tot, wie sind sie abgewendet!
Wie die Ungläubigen müssen auch die "Völker der Schrift" getötet werden (Sure 9, Vers 30):
Und es sprechen die Juden: »Esra ist Allahs Sohn.« Und es sprechen die Nazarener: »Der Messias ist Allahs Sohn.« Solches ist das Wort ihres Mundes. Sie führen ähnliche Reden wie die Ungläubigen von zuvor. Allah, schlag sie tot!
Einschränkungen des Tötungsgebots finden sich in Sure 17:
33. (31.) Tötet nicht eure Kinder aus Furcht vor Verarmung; wir wollen sie und euch versorgen. Siehe, ihr Töten ist eine große Sünde. 34. (32.) Und bleibt fern der Hurerei; siehe, es ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. 35. (33.) Und tötet keinen Menschen, den euch Allah verwehrt hat, es sei denn um der Gerechtigkeit willen. Ist aber jemand ungerechterweise getötet, so geben wir seinem nächsten Anverwandten Gewalt. Doch sei er nicht maßlos im Töten; siehe, er findet Hilfe. 36. (34.) Und bleibt fern dem Gut der Waise, außer zu ihrem Besten, bis sie das Alter der Reife erlangt hat. Und haltet den Vertrag. Siehe, über Verträge werdet ihr zur Rechenschaft gezogen. 37. (35.) Und gebet volles Maß, wenn ihr messet, und wäget mit richtiger Waage; so ist's besser und förderlicher zur Erledigung.
Der Koran ist ein religiös begründetes Manifest eines Männerbundes, dessen Mitgliedern Gewalt nach außen gestattet ist. Eintrittskarte in diesen Bund ist der Glaube, der kaum Transzendentes aufweist. Zeichen sind das Bekenntnis zum alleinigen Gott Allah, das Gebet und das Almosen für Arme (dies scheint Teil der von Allah versprochenen Versorgung der Gläubigen zu sein: "Allah ist's, der euch erschuf und alsdann versorgte." - Sure 30, Vers 40). Wenn dies eingehalten wird, ist man Teil des WIR und hat nicht nur Tötungsrecht, sondern auch ein Tötungsgebot. In Sure 9, Vers 111 steht geschrieben:
Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden.
Frauen müssen zwar gläubig sein, sind jedoch den Männern hörig, dürfen geschlagen werden (Sure 4 und Sure 38, Vers 44: "Nimm in deine Hand ein Bündel (Ruten) und schlage damit (deine Frau)"), müssen sich in der Öffentlichkeit verschleiern (Sure 33, Vers 55) und das Paradies ist ein Männerparadies.

Paradies in Sure 52:
17. Siehe, die Gottesfürchtigen kommen in Gärten und Wonne, 18. genießend, was ihr Herr ihnen gegeben hat. Und befreit hat sie ihr Herr von der Strafe des Höllenpfuhls. 19. »Esset und trinket und wohl bekomm's - für euer Tun!« 20. Gelehnt auf Polstern in Reihen; und wir vermählen sie mit großäugigen Huris.
Paradies in Sure 78:
31. Siehe, für die Gottesfürchtigen ist ein seliger Ort, 32. Gartengehege und Weinberge, 33. (Jungfrauen) mit schwellenden Brüsten, Altersgenossinnen 34. und volle Becher.
Die Exkurse in Scheidungs- und Erbrecht, bei dem Frauen gewisse Sicherheiten gewährt werden, spiegelt vermutlich die völlige Rechtlosigkeit von Frauen in der damaligen arabischen Gesellschaft.

Was als Scharia bekannt ist, das islamische Recht, ist sehr verteilt. Eine Anweisung, dass Dieben die Hände abzuschneiden seien, findet sich nur in einem Vers in Sure 5: "42. (38.) Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Lohn für ihre Taten." Die zweite konkrete Strafanweisung betrifft Hurerei in Sure 24, Vers 2: "Die Hure und den Hurer, geißelt jeden von beiden mit hundert Hieben". Legalisiert ist Wohnraumbesetzung: "Es ist keine Sünde, wenn ihr unbewohnte Häuser betretet, in denen ihr Bequemlichkeit findet." (Sure 24, Vers 29)

Autoreflexiv lesen wir Mohammed in Sure 37, Vers 36. Er wurde anscheinend noch zu Lebzeiten als "besessener Dichter" bezeichnet.