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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

8 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindesmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
Heijopei Diskussionsleiter
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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

24.05.2013 um 19:12
Hi ,
ich möchte mal wissen wie ihr zu diesem Fall ,und vorallem dem Urteil steht .

http://www.rundschau-online.de/koeln/urteil-im-fall-lea-sofie-lea-sofies-ziehvater-sorgte-fuer-tumult,15185496,22859084.html

Ich will diese Umfrage nicht beeinflussen deswegen werde ich meine Meinung dazu aussenvor halten .

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Angemessen
16 Stimmen (39%)
zu streng
3 Stimmen (7%)
zu milde
16 Stimmen (39%)
ist mir egal
6 Stimmen (15%)

Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

24.05.2013 um 19:32
12 Jahre muss man erstmal absitzen und mit dem Delikt wird er es im Knast möglicherweise auch nicht so leicht haben.


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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

24.05.2013 um 21:01
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:12 Jahre muss man erstmal absitzen und mit dem Delikt wird er es im Knast möglicherweise auch nicht so leicht haben.
hmm..nöö.

werden wohl keine(schlechten) 12Jahre werden.

Gute Führung kann noch vor Halbzeit spätestens nach 2/3 der abgesessene Zeit zu Haftverkürzung führen.(Restzeit auf Bewährung.zb)

Die Frage der Strafaussetzung ist auch nicht so sehr mit dem Delikt verbunden. Da geht es um andere Gesichtpunkte, z.B. um den der "Heilung".
Das Psychologische Gutachten wird wohl zur positiven Antwortsstellung beitragen.
(kenn mich da aber nicht so aus)


Anrechnung der U-Haft auf die eigentliche Strafzeit steht wohl auch im Raum.
(Bin mir da aber nicht so sicher.)

Ebenso Antrag auf Verlegung in den Offenen Vollzug.
(Wenn er einer "richtigen"Arbeit nachgehen sollte(im OV),
ist nicht nur eine Einzelzelle gewährleistet sondern auch regelmäßiger Freigang meist bis 22-24h).
Offener Vollzug sagt aber erstmal nichts über die "Vollzugslockerungen"aus,
in vielen Bundesländern ist der "Freigängerstatus"für beschäftigte Insassen obligatorisch und sogar erwünscht in anderen nicht.

Mit einem guten "begleitenden"Anwalt wird außerdem weitgehend gewährleistet, dass er nicht "aus versehen" Dinge erleidet, die er nicht erleiden muss.


Kann alles sein muss aber nicht.
Jeder Fall(auch dieser) dürfte individuell geprüft werden,"Vollzugslockerungen" werden außerdem von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt und auch eingesetzt.
Es ist ebenso nicht hervorsehbar wie seine Haftstrafe verlaufen wird.
Das kann(und wird)nur die Zeit entscheiden.



Mein Fazit als Laie:
Urteil eindeutig zu niedrig,
in diesem Fall aber gerechtfertigt.


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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

24.05.2013 um 21:26
@Heijopei
Urteil eindeutig zu niedrig,
in diesem Fall aber gerechtfertigt - Sehe ich auch so.

„Vor der Tat habe der Angeklagte eine halbe Flasche Wodka getrunken. Und: Der 23-Jährige habe als Kind „massive Gewalteinwirkung“ erlebt. Sein Anwalt formulierte es so: „Er war selber Opfer.“

Für mich absolut kein Milderungsgrund! Im Gegenteil: gerade DANN sollte er doch versuchen, es besser zu machen – ohne Gewalt.

„ „Das kleine Kind ist langsam Stück für Stück gestorben“, sagte die Vorsitzende.“

Spätestens nach dieser Aussage, kommt mir echt das Ko..en!!
Mit 23 Jahren sollte man wohl in der Lage sein, diese Situation einzuschätzen, auch als medizinischer Laie. Aber das scheint ja unwichtig gewesen zu sein! Die Frage: wo/wie bekomme ich die nächste Flasche Wodka, wo die nächsten Drogen her, war wohl wichtiger!

Wenn er die 12 Jahre wirklich absitzen würde, wäre das Urteil noch halbwegs angemessen.
Aber wie @Irreparabel schon ausführte, Haftverkürzung, gute Führung, eine günstige Sozialprognose werden ihr übriges tun, damit er bald wieder draußen ist.

Das Urteil für die Mutter ist m.M. nach gerechtfertigt.


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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

24.05.2013 um 21:27
Zitat von IrreparabelIrreparabel schrieb:Anrechnung der U-Haft auf die eigentliche Strafzeit steht wohl auch im Raum.
(Bin mir da aber nicht so sicher.)
U-Haft wird immer angerechnet. Alles andere wie vorzeitige Entlassung etc. sind Spekulationen.
Im Knast stehste dir doch heutzutage sowieso nichts mehr aus. Hoffentlich wird er als erwachsener Mann entlassen. Die Tat zeugt alles andere als von menschlicher Reife.


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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

24.05.2013 um 22:50
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:U-Haft wird immer angerechnet
Nein,
daß ist so nicht richtig.

Schau mal hier Absatz1:

http://dejure.org/gesetze/StGB/51.html

Außerdem stellte sich mir die Frage wie U-Haftzeiten angerechnet werden sollten,
wenn sie die wahrscheinliche Strafzeit aus einem Urteil überschreiten würden.

Ebenso fragte ich mich,
wie sich die Anrechnung der U-haft auf die Strafe auswirkt,
wenn man schon in U-haft sitzen sollte oder andere freiheitsentziehende Massnahmen genießt.


Hat zwar alles nur bedingt mit diesem Fall zutun,
aber was soll man machen,wenn man sich nicht sicher ist,
außer drunter zu schreiben,daß man sich nicht sicher ist ;)

Naja,
nungut.
jetzt weiß ich es,
(ob ich verstanden habe was ich las,steht auf einem anderen Blatt:p)
Da gab´s auch ein paar Denkfehler meinerseits.
da haste recht,wenn du es so meintest.

Danke für den Motivationsschub es heute doch noch online nachzuschlagen:p
Zitat von martialismartialis schrieb:Alles andere wie vorzeitige Entlassung etc. sind Spekulationen.
jupp,
schrieb ich ja auch,
schau mal auch hier:
Zitat von IrreparabelIrreparabel schrieb:Kann alles sein muss aber nicht.
Jeder Fall(auch dieser) dürfte individuell geprüft werden,"Vollzugslockerungen" werden außerdem von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt und auch eingesetzt.
Es ist ebenso nicht hervorsehbar wie seine Haftstrafe verlaufen wird.
Das kann(und wird)nur die Zeit entscheiden.
Man kann allerdings davon ausgehen,
daß er keine 12Jahre sitzen wird,
sofern er alles richtig macht,versteht sich.


Naja,nungut.
bin dann nun auch mal offline.
Schlaft gut.


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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

25.05.2013 um 09:16
Zitat von IrreparabelIrreparabel schrieb:Außerdem stellte sich mir die Frage wie U-Haftzeiten angerechnet werden sollten,
wenn sie die wahrscheinliche Strafzeit aus einem Urteil überschreiten würden.
Naja, normalerweise sitzt niemand ein halbes Jahr in U-Haft, wenn davon auszugehen ist, dass er nur zwei Monate bekommt.
Das hängt natürlich von dem zu untersuchenden Fall ab.
Es heisst ja nicht umsonst Untersuchungshaft.

Du bist in U-Haft auch nur ein Verhafteter und kein Strafgefangener. Wenn sich herausstellt, dass du unschuldig bist, wirst du entschädigt.

Bei mir war es damals so, dass ich mehrere Monate in U-Haft saß und dann auf Bewährung verurteilt wurde. Habe da natürlich weder eine Entschädigung gekriegt, noch wurde die U-Haftzeit von meiner Bewährungszeit abgezogen. Ich war ja schuldig.


Auf jeden Fall ist es in den meisten Fällen so, wenn du in U-Haft sitzt und wirst dann bspw. zu drei Jahren verknackt, zählt die U-Haft bereits als abgesessene Haftzeit.
Wie das bei den Ausnahmen ist, weiß ich nicht, da müsste ich erst Jura studieren.


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Urteil im Fall Lea Sofie, was haltet ihr davon ?

12.07.2015 um 08:54
da er sie schon mindestens 3 Monate lang immer wieder geschlagen hat
beide (Mutter und er) Tage danach noch die kleine tot in der Nacht an einen See gebracht haben und auch noch Vermisstenanzeige aufgegeben haben
ist die Strafe eindeutig viel zu wenig
es geht auch nicht nur um die Tat selbst - die mehr als schrecklich ist
sondern auch um das benehmen danach
wenn es wie die sagen im "Affekt" war dann hätten sie wenigstens noch Hilfe holen können und müssen

absolut unverständlich

Mutter war abhängig von ihm-er wurde als Kind geschlagen ,waren überstrapaziert bla..bla..

beide hatten Tage zeit irgendwie zu reagieren -das ist noch viel schlimmer als die Tat selbst

beide hätten mindestens Lebenslänglich verdient
(eigentlich Todesstrafe wogegen aber ja so viele sind-außer ich)


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