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MÜNCHEN NACH TERRORFAHRT: Pressekonferenz der Polizei | WELT LIVE DABEI
mit einer Fiktionsbescheinigung ist man wohl legal hier in Deutschland Minute 35, da sagt der Beamte, dass der Täter eine ganz normale Aufenthaltsgenehmigung hatte --> wenn jemand eine Aufenthaltserlaubnis hat, läuft die irgendwann aus und dann hat man die Option auf Verlängerung (das ist die Fiktionsbescheinigung)rein rechtlich heißt das, er ist legal hier ("aufhältig")
Beitrag von teardrop. - am 14.02.2025