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Nachweis von Urheberrechten

45 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Gesetz, Gericht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Nachweis von Urheberrechten

27.01.2013 um 12:06
Zitat von tictic schrieb:meine Erfahrung hab ich nur bei YT gemacht .. da hat nen Honk was von mir als seins ausgegeben, nach zich Beschwerden is es immer noch nich gesperrt -.- hab nix handfestes ...
@tic

um welches Youtube-Video handelt es sich denn?


Das habe ich auch schon einige Male erlebt, dass jemand meine Mucke als seinige ausgegeben hat und sogar verkauft hat. Da hilft es nur bei den Leute Terror zu machen. :D

Ich stelle daher nur Mucke ins Netz, die ruhig geklaut werden könnte. Ein Meisterwerk bleibt selbstverständlich auf der Platte.

Meiner Meinung nach sollte man sich aber nicht unnötig Paranoia schieben. Es kommt zwar vor, dass ein Langfinger sich an der Musik vergreift, aber das ist nicht die Regel.

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Nachweis von Urheberrechten

27.01.2013 um 14:29
@myarlathotep:
Um die versigelten Einschreiben kommst Du nicht herum. Sammel halt einiges und schick halt ein Päckchen, wenn es so viele einmalige Ideen sind...
..eventuell gibts genau diese Ideen aber schon auf ein paar Kontinenten und warten auch nur in Schubladen..^^

Es ist noch am günstigsten, Du lernst eine(n) Anwalt/Anwältin persönich kennen, der/die
- Urheber und Verlagsrecht etc. als Fachgebiet hat und
- eventuelle Streitigkeiten gegen eine Beteiligung am Streitwert vertritt.
So kostet es Dich kein Extra-Bares und im schlimmsten Fall hast Du einen langjährigen Vertrauten vor Gericht als Partner, der wirklich in Deinem Interesse handelt und nicht abkassiert und mit der Schulter zuckt. "...da konnte ich nichts machen.."^^
Wegen "Vertrauen" sagte ich ja: Schick zwei Einschreiben. Wenn der Anwalt Mist baut, kannst Du vor Gericht mit dem 2. versiegeltem Einschreiben winken.

Der Fall wird ermahnt, ggf. abgemahnt oder wenn es um imense Summen geht, vor Gericht verhandelt.
Meistens bleibt es ja bei den ersten beiden Fällen. Das kostet einen Anwalt nicht mehr als ein Telefonat oder einen Brief aufzusetzen und damit ist es meist getan.
Wenn die Sache dann mal wirklich vor Gericht landet...musst Du so oder so einen Anwalt bemühen.

..oder Du gehst auf Risiko und schickst Demobänder an Verlage/Labels und hoffst auf den dicken Vertrag (unwahrscheinich)
..auch bei Patenten brauchst Du einen Fachanwalt, um nicht bei der Umsetzung Deines Patents, die bestehenden Rechte anderer Patente zu verletzen. Da sind auch etliche, unwichtigeSchnipsel, Laschen,Ösen etc. patentiert
..für Musik genügt auch, alles auf einen SD-/Micro-SD-Chip zu laden (2x) und zu verschicken. Der Chip ist nach etlichen Jahren evtl nicht mehr beschreibbar, aber die Daten kann man immer noch lesen..


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tic ehemaliges Mitglied

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27.01.2013 um 15:35
is nen Mix gewesen mit ca 50% Musik von mir @abschied, nix dolles, erlich gesagt eher was schlechtes :D .. aber da der Bekante nix mit Musik am Hut hat und plötzlich ein auf DJ macht find ichs doch recht blöde ..


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02.02.2013 um 13:50
@threadkiller
@gibraltar
das mit der postkarte wird nicht funktionieren. ursprünglich war ja das ungeöffnete einschreiben im gespräch, aber auch sowas ist natürlich manipulierbar.
habe das ganze noch mal in einem professionellen musikerforum gefragt und der gang zum anwalt / notar wurde dort als sichere lösung befürwortet.
wahrscheinlich noch sicherer in verbindung mit den anderen tips die wir jetzt schon hier hatten, sprich trotzdem ein einschreiben an sich selber kann ja nix schaden. ;)


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02.02.2013 um 17:47
@nyarlathotep
Zitat von nyarlathotepnyarlathotep schrieb:sprich trotzdem ein einschreiben an sich selber kann ja nix schaden. ;)
Natürlich liegt das bei dir wie du das machst, jedenfalls finde ich mit paar stempeln über text sicherer.
Manipulierbar ist eigentlich alles, selbst die Frau am schalter die mit fünf stempeln über text setzten sollte könnte manipulierbar sein, wie der Einschreibebrief auch.
Zu letzt würde ich etwas suchen daß die Stempeln nur elektronisch vergeben werden können, daß eben Menschliche Fehler damit ausgeschlossen werden können..


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