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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

8.302 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Doppelmord, Geschwister ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

11.12.2015 um 15:05
Bei der Suche nach aktuellen Berichten über den Prozessauftakt bin ich nicht fündig geworden, hab nur einen Bericht bei Spiegel-Online gefunden, der noch einmal alles zusammenfasst:

11.12.2015Schrift:
-
+
Gütersloh
Rätselhafter Doppelmord an Heiligabend
Von Ansgar Siemens

DPA
Tatort Gütersloh: Doppelmord an zwei Geschwistern
Vor zwei Jahren soll Jens S. in Gütersloh zwei Senioren erstochen haben. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn zu 14 Jahren Haft - doch jetzt muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Heiliger Abend 2013, Gütersloh: Ein Täter ersticht zwei wohlhabende Senioren in ihrem Haus, meuchelt ihren Hund und öffnet den Gashahn. Anders als offenbar geplant, explodiert das Haus durch das Gas aber nicht. So finden sich Spuren, die nach kurzer Zeit zu Jens S. führen.

Der damals 28-jährige Gas-Wasser-Installateur ist ein guter Bekannter der Opfer und leugnet nicht, dass er die Senioren am Tattag besuchte. Aber er bestreitet, der Täter zu sein. Er habe lediglich eine Flasche Rotwein zum Fest gebracht und sei nach etwa 15 Minuten wieder weggefahren.

Es folgt ein Indizienprozess vor dem Landgericht Bielefeld. Im Februar fällt die Kammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Albert ein hartes Urteil: Jens S. müsse wegen Totschlags 14 Jahre ins Gefängnis.

"Es gibt keine gesicherte Beweislage"

Jens S. müsse der Täter sein, so das Gericht. Er sei den Opfern - einer 74-jährigen Ärztin und ihrem 77-jährigen Bruder - vertraut gewesen. An einem Fingernagel der Frau fänden sich seine DNA-Spuren, weniger deutliche DNA-Spuren auch an den Hundekrallen. Nichts deute auf einen Einbruch hin, auf einen unbekannten Dritten.

Im Verfahren lassen sich allerdings auf zentrale Fragen keine Antworten finden. Motiv, Anlass, Tathergang - all das bleibe offen, räumt die Kammer ein. Und auch von Tatwaffen fehlt bis heute jede Spur.
Ein Irrtum? Ein Justizskandal? In jedem Fall eine umstrittene Entscheidung. Der Bielefelder Strafverteidiger Carsten Ernst, der Jens S. vertritt, legt Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein - und bekommt prompt recht. Im Oktober kippt der BGH das Urteil.

Von Freitag an muss der Prozess am Landgericht Bielefeld von vorn beginnen, vor einer anderen Strafkammer. "Es gibt keine gesicherte Beweislage dafür, dass mein Mandant der Täter ist", sagt Ernst im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.

Landgericht ließ Entlastendes unberücksichtigt

Die BGH-Richter bezeichneten die Beweiswürdigung des Landgerichts als lückenhaft. Zeugen hatten zu Protokoll gegeben, die Terrassentür sei nicht verschlossen gewesen, als man die Leichen gefunden habe. Das Landgericht aber schloss wegen fehlender Einbruchsspuren aus, dass ein Fremder ins Haus gekommen sei.

Der BGH bemängelte auch, das Landgericht habe entlastende Umstände nicht ausreichend gewürdigt. Anwalt Ernst nennt als Beispiel, ein Gutachter habe seinen Mandanten als wenig aggressiv beschrieben. Außerdem sei Jens S. mit den Opfern befreundet gewesen und nicht vorbestraft. Die DNA-Spuren an den Hundekrallen könnten auch von anderen männlichen Mitgliedern aus der Familie des Angeklagten stammen.

Unklar bleibt, warum Jens S. sich nicht bei der Polizei meldete, nachdem der Mord bekannt geworden war. Und unklar bleibt auch die Rolle zweier Zeugen, die im ersten Prozess nichts sagen wollten: die Tochter der Ärztin, Sibylle G. und ihr Lebensgefährte Josef S. Gegen beide leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Mittäterschaft ein. Sibylle G. ist Alleinerbin der Ermordeten. Die Frau und Josef S. waren mit Jens S. befreundet.

Die Ermittlungen gegen Sibylle G. wurden mangels Tatverdacht inzwischen eingestellt. Im neuen Prozess will die Tochter als Nebenklägerin auftreten. Ihr Anwalt Andreas Trylla sagte SPIEGEL ONLINE, seine Mandantin sei sehr an Aufklärung interessiert. Ob sie aussage, sei aber noch ungewiss. Trylla äußerte Zweifel daran, dass Jens S. wirklich der Täter war: "Es könnte andere Personen geben, die ein Motiv zur Tötung des Geschwisterpaares gehabt haben könnten."

http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1067147.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://www.google.de/


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

11.12.2015 um 15:29
@ichbinsnicht
das ist komisch. Eigentlich war die Pressereihe heute komplett voll und sonst sind sie doch auch immer so schnell :D


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

11.12.2015 um 16:23
Also an sich gibt’s natürlich nicht so wahnsinnig viel neues. Es wird ja alles nochmal neu besprochen wiederholt.
Die erste Neuerung war jedoch die Gerichtsbesetzung. Hier gab es nicht nur eine neue Zusammenstellung der Kammer, sondern es wurde auch beschlossen, dass man 3 Ergänzungsschöffen verpflichtet. Ergo haben wir hier nun die übliche Kammer aus 3 Berufs- und 2 Laienrichtern und eine Reihe dahinter nochmals 2 Laien- und 1 Berufsrichter. Der eine Schöffe wurde aber gleich bemängelt, da er schon im ersten Prozess als Laienrichter fungiert hat. Kann ich absolut verstehen, dass die Verteidiger das natürlich anmahnen.
Ansonsten scheint der neue Vorsitzende dem TV mehr zu „liegen“. Er hat recht bereitwillig seine Fragen beantwortet und gab ausführlicher Auskunft als beim ersten Prozess. Mag aber auch an der Art vom Vorsitzenden liegen. Der hat so eine naive Art nachzufragen (zeitweilig dachte ich mir, dass an ihm auch ein guter Kinderarzt verloren gegangen ist so einfühlsam wie er mit dem TV sprach) und sowas animiert jemanden wie den TV dann natürlich auch zum erzählen, wenn jemand ganz naiv nachfragt was denn eigentlich ein Tensor sei und ob er ihm bitte erklären könne wieso er dies und jenes getan/ nicht getan hätte, er wolle ihm ja schließlich nichts böses. Da fühlte der TV sich dann gleich viel sicherer, plauderte fast und fragte den Richter ob er ihm erklären solle wie das vor sich gehe wenn man den Fingerabdruck abgibt.
Auf die Fragen wieso er denn gegenüber der Polizei nie von dem Besuch erzählte, da kam schlicht und einfach „ja danach haben sie ja nicht explizit gefragt“. Außerdem wollte er sich nicht fälschlich in den Ermittlungsfokus rücken. Gegenüber dem Lebensgefährten hätte er den Besuch auch nicht erwähnt, weil er ja nicht ausschließen könne, dass dieser ihm etwas anhängt. Er wünschte sich zwar, dass sowas nicht der Fall sei und sagt auch nicht, dass es so ist, aber sicher ausschließen könne man sowas, auch bei solch einer Erbschaft, ja nie. Auf weitere Nachfragen des Richters warum man sowas denn von einem guten Freund denke, da spielte er die Freundschaft eher als Bekanntschaft runter. Eine Bekanntschaft in der immer auch das Patientenverhältnis (der TV war ja beim LG in einer biokinetischen Behandlung) ein wenig Distanz reinbringe. Ich persönlich habe ihm das gar nicht abgenommen. Er hat mit Tochter und LG Urlaub und Weihnachtsfeiertage verbracht, war mit dem LG zur Messe und hat umfangreich unentgeltlich bei Renovierungsarbeiten geholfen. Das mach ich doch in keiner Bekanntschaft mit immer etwas distanzierter Haltung.
Die „wenn ich wollte, dann könnte ich reden wie ein Wasserfall“-Äußerung hat er dieses Mal näher ausgeführt. Er hat das gegenüber dem LG gesagt und bezog sich dabei auf den Besuch an Heiligabend. Quasi nach dem Motto „ich könnte dir/euch/der Polizei so viel erzählen, aber leider fragt mich ja keiner“. Als der Richter nochmals fragte, wieso er den Besuch denn bei der Polizei denn nicht erwähnte, hätte ja vlt für die Eingrenzung der Tatzeit relevant sein können. Da sagte er, dass er zuvor ja schon in der Zeitung gelesen hätte, dass man das weibliche Opfer später noch beim Spaziergang sah. Also könne seine Aussage hierzu ja gar nicht relevant für die Tatzeitbestimmung sein. Meinem Empfinden nach hat er sich mit der Aussage aber selbst widersprochen Denn wenn er angeblich wusste, dass das Opfer nach seinem Besuch noch lebend gesehen wurde und dieser daher nicht relevant sei, dann bringt er sich ja auch nicht fälschlich in den Ermittlungsfokus ein wenn er von seinem Besuch erzählt. Die Aktion mit der Suchanzeige nach dem Besitzer der Weinflasche empfand er als unseriös. Man hätte ihn doch einfach ansprechen können. Er hat auch hier nicht auf den Aufruf reagiert, da die Polizei ja seine DNA und die Weinflasche habe, also könne sie ja auch auf ihn zukommen wenn sie etwas wissen wollen.
Auf die Fragen der Staatsanwaltschaft hat er dann nur ausgewählt und teilweise sehr schnippisch geantwortet. Anfangs hatte er sich sogar gänzlich geweigert, weil ihm die Staatsanwaltschaft im letzten Prozess zu wenig objektiv gewesen sei. Die Feststellung seines Krebsmilieus/der Krebsneigung bejahte er zwar, die Fragen danach, wer diese festgestellt habe und ob er später als geheilt befunden wurde, hat er beide verweigert. Die USA-Fahrt sollte jedoch tatsächlich zu Behandlungszwecken durchgeführt werden. Dafür hatte er sich einen Zuschuss im vierstelligen Bereich vom ehemaligen Vermieter erhofft. Diesen Betrag hatte er diesem gegenüber zwar nicht genannt, jedoch entsprach dieser Betrag in etwa seinen Vorstellungen. Seinen Vermieter hat er gefragt, da er nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium und abgeschlossener Ausbildung nicht immer seinen Vater nach Geld fragen wollte.
Weiterhin wusste er gar nicht, dass er die PDF zum lautlosen Töten überhaupt hatte. Wenn er ebooks „saugen“ würde, dann werden die oft im Bundle angeboten und dann braucht man davon vlt 2-3 Bücher, den Rest hat man dann eben auf der Platte und guckt nicht rein.
Ansonsten wurde heute noch die Feuerwehrfrau gehört. Hat eben das vom ersten Prozess wiederholt. Die Konzentration des Methans lag bei 60-70% bis zur Explosionsgrenze. Die Messung zeigt allerdings den Wert während des Einsatzes, da stand ja beispielsweise die Terrassentür schon einige Minuten offen. Dann wurde ein Einsatzpolizist kurz verhört. Ergab auch nichts was neu oder erwähnenswert ist. Im Anschluss dann noch ein Polizeibeamter der Spurensicherung. Da wurden sich umfangreich die Bilder vom Tatort und der gesicherten Spuren angesehen. Das Tonband vom Notruf wolle man sich am Tage der Vernehmung der Tochter anhören.
Die Staatsanwaltschaft hat noch ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches sich mit dem Schlüssel, welcher von innen in der Terrassentür steckte, befasst.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

11.12.2015 um 17:46
@Mahoni

Danke für den ausführlichen und sehr detaillierten Bericht! Bitte mach so weiter ;-)

Wenn man das so liest wird vielleicht ein bisschen klarer, warum Verteidiger in anderen , ähnlichen Fällen ihren Mandanten häufig raten von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen: Um zu verhindern, dass sich ihre Schützlinge um Kopf und Kragen reden. Klar kann man niemanden dafür verurteilen dass er inkonsistente und unglaubwürdige Aussagen macht - aber was der Angeklagte hier von sich gegeben hat, war seiner Sache sicher kaum dienlich. Denn zum Einen untermauert er den Eindruck einer starken Abhängigkeitsbeziehung zum Lebensgefährten der Tochter und bestätigt somit das angenommene Motiv. Und zum Anderen liefert er für sein auffälliges Verhalten nach der Tat erneut nur fadenscheinige und zum Teil widersprüchliche Begründungen.

War er nur schlecht vorbereitet, oder ist bei ihm intellektuell einfach nicht mehr zu holen?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

11.12.2015 um 17:48
@KonradTönz
och intellektuell ist bei ihm viel zu holen. Da wird er auch nicht müde das zu zeigen. Er wird zwar in der Presse immer arbeitsloser Klempner genannt, aber für einen Bachelorabschluss hat es dann doch gereicht


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

11.12.2015 um 17:53
Zitat von MahoniMahoni schrieb:och intellektuell ist bei ihm viel zu holen. Da wird er auch nicht müde das zu zeigen. Er wird zwar in der Presse immer arbeitsloser Klempner genannt, aber für einen Bachelorabschluss hat es dann doch gereicht
Ach das heißt noch garnix - ich bin auch Master, aber du kennst ja meine Beiträge :-D

Aber Spaß beiseite: Bin gespannt ob nochmal psychologische Gutachter auftreten. Das sieht doch stark nach einer hochmanipulativen Beziehung zwischen dem LG und dem Verurteilten aus, wie man sie häufig in esoterischen Kreisen findet (Meister-Schüler). Da braucht man auch nicht nach irgendwelchen Geldübergaben zu suchen - die gab es höchstwahrscheinlich nicht und wird es vielleicht auch nie geben. Hier könnte es ausgereicht haben, dass der Meister seinem Schüler einredete dass die beiden späteren Opfer ihn energetisch blockierten, oder irgendetwas in der Art.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

11.12.2015 um 18:03
@KonradTönz
ja, ein Bachelor ist nicht die Welt. Aber im Knast bist du damit wahrscheinlich schon der King :D. Ich finds nur immer so bezeichend, wenn die Presse ihn schön zum arbeitslosen Klempner degradiert, dabei war er zum Tatzeitpunkt Masterstudent und arbeitete als Biokenetiker. Aber passt wohl besser ins Bild :D

als psychologischer Gutachter soll wieder der Gutachter vom letzten Prozess auftreten, wenn ich es richtig verstanden habe, dann auch nur an einem Termin.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

17.12.2015 um 22:11
kann jemand etwas neues berichten? Ich bin heute früh umgekehrt, weil Stau auf dem Ostewestfalendamm war.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

18.12.2015 um 16:19
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2210446-Weihnachts-Doppelmord-Prozess-LKA-Expertin-und-Gerichtsmediziner-erlaeutern-die-Spurenlage-DNA-Spuren-mit-unvollstaendigen-Merkmalen

Das Westfalenblatt liefert auch nochmals eine Alternativerklärung für die Elektroschockerspuren


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

19.12.2015 um 20:23
Es ist sehr interessant zu sehen, wie still es hier geworden ist.

Ich habe den Eindruck, dass der neue Prozess viel besser klären wird, was passiert ist und ob der Beschuldigte überhaupt verurteilt werden kann.
Sehr interessant wird es, wenn der Zeuge der Anklage P. aussagt.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

20.12.2015 um 10:43
Für mich war eigentlich nur der DNA-Beweis an den Hinterpfoten des Hundes ein Grund, die Schuld des Angeklagten nicht völlig auszuschließen. Da ich keine Erklärung hatte, wie sie dahin hätte gelangen können während eines normal verlaufenden Besuchs am Nachmittag.

Wenn jetzt erläutert wird, wie minimal und unsicher in der Zuordnung diese DNA tatsächlich war, frage ich mich wieder, ob es nicht möglich ist, dass der Hund während des Besuchs (oder danach) DNA von zu Boden gefallenen oder an Möbeln haftenden Hautzellen an die Hinterpfoten (oder waren es die Hinterläufe?) bekommen haben kann.

Da ich das nicht beurteilen kann, lege ich mich da lieber nicht fest.

Alle anderen Indizien halte ich für nicht ausreichend für eine Verurteilung.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

21.12.2015 um 08:57
@eldec
Ich sehe es ähnlich... da der mutmaßliche Täter eingeräumt hat, an dem Tag zu Besuch gewesen zu sein, liegt es ja eh recht nah, dass er DNA hinterlassen hat. Es ist davon auszugehen, dass er auch der letzte Besucher war und seine DNA noch ganz frisch vorhanden war. Nun ist der Nachweiß sehr gering und meiner Meinung nach kann das eben auch allein durch den Besuch entstanden sein. Es gab ja noch die unter dem Fingernagel, aber letztendlich denke ich auch, wenn sie sich gewährt hat und den Täter gekratzt hat, dann müsste man doch auch mehr DNA finden können. Der DNA Beweis ist hinfällig. Was bleibt nun noch? Viel ist es nicht, was ihn als Täter überführen könnte.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

21.12.2015 um 09:55
Na die Gutachterin hat identisch wie letztes Mal ausgesagt: Es sind Mischspuren, ja, sie enthalten Teile von Jens' DNA, aber sie können auch von jedem anderen männlichen Mitglied SEINER Familie kommen. Es ist nicht klar nachweisbar, dass er es zu 100% war, es kann nach den Ergebnissen auch der Vater, Bruder etc. sein.
Ob und wie realistisch das ist, ist jetzt die andere Frage. Aber das ist das, was die Fakten ergeben haben.
Die Gutachterin hat sich weder jetzt, noch beim letzten Mal widersprochen.

Edit: Generell frage ich mich beim jetzigen Prozess aber, wer hier gerade wen verarschen will. Das wurde am ersten Tag besonders deutlich. Soviel Selbstgefälligkeit kann jeder Partei irgendwann zum Verhängnis werden.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

21.12.2015 um 13:21
@kannmanmachen

Also, ich glaube nicht, dass hier ernsthaft jemand davon ausgeht, dass ein Mitglied der Familie des Angeklagten dort DNA hinterlassen hat.
Die Frage ist, wenn Teile der DNA des Angeklagten in einer Mischspur gefunden wurden, womit waren sie vermischt? Mit der DNA anderer Personen? Welcher?

Welche Möglichkeit gibt es denn, wie die DNA-Mischspur an die Pfoten/Hinterläufe des Hundes gelangt sein könnte. Als diese Spur im ersten Prozess präsentiert wurde, sah es so aus, als ob dies vom Täter bei der Ausführung der Tat (hier konkret: der Tötung des Hundes) hinterlassen worden wäre.
Mittlerweile habe ich hier im Forum aber sehr viel über Tausende von Hautschuppen gelesen, die der Mensch andauernd verliert (und die Mantrailer-Hunden ihre Arbeit ermöglichen). Können diese winzigen Teilchen heutzutage per PCR so vermehrt werden, dass die DNA bestimmt werden kann, oder sind sie dafür zu klein?
Falls ja, wäre dies eine Erklärung, denn der Besuch des Angeklagten hat ja unstrittig am Nachmittag des Tattages stattgefunden. Andererseits hätte man dann nicht an allen vier Pfoten des Hundes diese Spur finden müssen?

Eine andere Erklärung könnte auch noch sein, dass der Angeklagte bei seinem Besuch den Hund gestreichelt hat. Hunde werfen sich oft auf den Rücken und lassen sich den Bauch kraulen, manche Hunde haben eine bestimmte kitzlige Stelle, wenn man dort streichelt, fängt ein Hinterbein extrem an zu zucken (hat meine frühere Hündin auch immer gemacht). Dabei kann die Hinterpfote einen kleinen oberflächlichen Hautkratzer beim Angeklagten verursacht haben, der die DNA-Spur an der Pfote verursacht hat.
Aber daran hätte der Angeklagte sich doch sicher erinnert und dies zumindest seinen Anwälten gegenüber erwähnt. Haben die in der Richtung irgendwas bei der Verhandlung geäußert, als die Sachverständige befragt wurde?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

22.12.2015 um 10:34
Hier ein aktueller Artikel in der NW:

http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/20660372_Pfefferspray-sorgt-fuer-Verwunderung-im-Doppelmord-Prozess.html

Interessant seine Aussage über das Tierabwehrspray... schon etwas merkwürdig...


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

22.12.2015 um 13:25
Warum wurde denn bei dem Hund nicht untersucht, ob gegen ihn Pfefferspray eingesetzt wurde? Das wäre ja nun kein Hexenwerk, sondern ziemlich leicht festzustellen gewesen. Vor allem, da durch den Fund des Sprays die Frage der Anwendung bei dem Hund doch automatisch aufkommt.

Statt dessen wird herausgestrichen, dass der Angeklagte ein solches Spray besessen hat.
Ob das bei der Tat überhaupt eine Rolle gespielt hat, weiß man nicht, aber man hat schon mal wieder gegen den Angeklagten unterschwellig was Verdächtiges konstruiert.

Vielleicht hat der Angeklagte das Pfefferspray für sich selbst zur Selbstverteidigung gegen menschliche Angriffe besorgt. Wenn eine Frau so etwas macht, findet das niemand verdächtig. Dabei könnte auch ein Mann das zur Angriffsabwehr benutzen. Offiziell darf man diese Sprays nur gegen Tiere einsetzen, aber in Notsituationen, wenn man angegriffen wird und es zufällig dabei hat, darf man sich damit sicher auch gegen Menschen verteidigen. Man muss aber immer betonen, dass man es eigentlich nur dabei hatte, um sich vor Tieren zu schützen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

22.12.2015 um 14:37
@eldec

Vielleicht wird sowas standardmäßig bei Tieren ohne Verdacht nicht untersucht mit dem Spray? Wir wissen ja leider nicht, wann das Spray beim Tatverdächtigen gefunden wurde und ob dann, nach etwas längerer Zeit noch ein Nachweis beim Hund möglich gewesen wäre? Das Spray wurde wahrscheinlich erst ab Februar 2014 beim Tatverdächtigen gefunden, nachdem man ihn in U-Haft genommen hat.
Aber es trägt zur Wahrheitsfindung letztendlich nicht wirklich bei....


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

22.12.2015 um 14:39
Ich war gestern Zuschauer im Prozess. Ziemlich krass, dass die Neue Westfälische nicht alles berichtet!

Es wurde eine "neue" Zeugin gehört, die um 21 Uhr Ihren Dienstwagen beim ASB ( Nachbargebäude des Tatorts ) abgestellt hat. Diese Zeugin hat am Tatabend eine Person am Straßenrand vor dem Carport der Opfer stehen sehen. Die Person hat sich beim Vorbeifahren weggedreht, so dass die Zeugin das Gesicht nicht sehen konnte.
Als die Zeugin kurz darauf mit ihrem privaten Pkw weg fuhr, war die Person verschwunden.

Die Person trug einen Stoffbeutel und hatte eine graue Jacke an. Von einem Rucksack, wurde nicht berichtet.
Zur Erinnerung: Der Zeuge P. berichtete, dass der Angeklagte ihm gegenüber von einem Rucksack gesprochen hat, in dem er Messer und Elektroschocker mitgebracht habe.
Die Aussage der Zeugin wird nicht in der Akte gewesen sein, die der Angeklagt dem Zeuge der Anklage in der Haft zur Verfügung gestellt hat. Für mich ist das ein Beweis dafür, dass die Aussage des Zeugen P. nicht der Wahrheit entspricht.

Eine Person, die sich vor dem Haus bzw. vor dem Carport aufhält, weist auf mehrere Täter hin. Das war jemand der Schmiere gestanden hat.
Wenn jemand den Tatort betreten oder verlassen wollte, hätte er sich versteckt, als er das Fahrzeug gehört hat. Es gibt dort genug Bäume und man hört, wenn sich ein Fahrzeug nähert.
http://postimg.org/image/6wncglwyz/
Dort geht niemand spazieren. Es ist ein Standort, von dem das Haus beobachtet werden kann und die Zufahrt von der Parkstraße aus, eingesehen werden kann.
Eine " Wache " vor der Tür, hätte sich um potentielle Zeugen oder flüchtende Opfer kümmern können.

Sehr interessant war, dass der Zeugin schon Anfang Januar 2014 Lichtbilder vorgelegt wurden. Darunter auch ein Lichtbild von Jens S. und jeweils ein Bild, von einem Pkw und einem Fahrrad. Bei Lichtbildvorlagen von Personen, werden immer mehrere Bilder von ähnlichen Personen vorgelegt.
Obwohl offenbar schon gegen Jens S. ermittelt wurde, konnte nicht verhindert werden, dass das Auto und das Fahrrad verschwunden sind. Die Staatsanwaltschaft hat zu lange taktiert. Die Weinflasche konnte Jens S. schon längst zugeordnet werden und man hätte viel früher mit der Klärung beginnen können.

Es wurden im Prozess auch Telefonverbindungen verlesen. Demnach hat die Tochter um 21:37 in der Badstraße angerufen. Ob vorher angerufen wurde, weiß ich nicht mehr genau. Aber wenn es da ein Fenster von 2 Stunden davor gäbe, wäre es auffällt.


Es wurde über ein Pfefferspray gesprochen. Dieses Pfefferspray hatte der Angeklagte im November online gekauft.
Das Pfefferspray befand sich im Besitz des Angeklagten, als er in seiner Wohnung verhaftet wurde. Es war also nicht weg. Keine Ahnung wieso es im Prozess erwähnt wurde. Vielleicht kann schon herleiten, dass der Angeklagte einen Elektroschocker oder Messer wahrscheinlich auch online gekauft hätte und dies nachweisbar wäre. Hat er aber nicht.

Er hat sogar im Gegensatz zu vielen anderen Menschen ein Pfefferspray gekauft, dass nicht einmal den Anschein einer echten Waffe hat.
Das Pfefferspray http://www.amazon.de/Piexon-Tierabwehrger%C3%A4t-Guardian-blaugrau-203132/dp/B004TFF90S
Zeigt auch nach 24 Stunden noch Spuren der Anwendung beim lebenden Opfer:
Video nicht jugendfrei (Login erforderlich)

Für interessierte Elektroschocker: Youtube: Elektroschocker mit 500.000 Volt im Test bei Gadgetwelt!
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Pfefferspray ist farbig und war am Tatort nicht vorhanden. Es ist also sinnlos, sich darüber Gedanken zu machen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

22.12.2015 um 14:56
Es wurde eine "neue" Zeugin gehört, die um 21 Uhr Ihren Dienstwagen beim ASB ( Nachbargebäude des Tatorts ) abgestellt hat. Diese Zeugin hat am Tatabend eine Person am Straßenrand vor dem Carport der Opfer stehen sehen. Die Person hat sich beim Vorbeifahren weggedreht, so dass die Zeugin das Gesicht nicht sehen konnte.
Als die Zeugin kurz darauf mit ihrem privaten Pkw weg fuhr, war die Person verschwunden.....Sehr interessant war, dass der Zeugin schon Anfang Januar 2014 Lichtbilder vorgelegt wurden. Darunter auch ein Lichtbild von Jens S.
Und was war das Ergebnis bei der Lichtbildvorlage? Es war dunkel und sie sagt selbst, dass die Person sich weggedreht hat. Was soll sie dann da auch groß erkennen?
Zitat von talkertalker schrieb:Es wurden im Prozess auch Telefonverbindungen verlesen. Demnach hat die Tochter um 21:37 in der Badstraße angerufen. Ob vorher angerufen wurde, weiß ich nicht mehr genau. Aber wenn es da ein Fenster von 2 Stunden davor gäbe, wäre es auffäll.
Das Zeitfenster davor fände ich auch interessant. Ich finde aber auch, dass 21:37 eine recht ungewöhnliche Zeit ist. Das ist doch eigentlich eine Zeit wo man nicht mehr stört, ältere Menschen sind zu dieser Zeit oftmals auch schon im Bett.


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