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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 08:07
Zitat von usualsuspectsusualsuspects schrieb:Würde man das auch als "Alibilügen" werten? Kann ja eigentlich nicht oder? Da ja überhaupt noch kein Tatverdacht bestehen konnte, weil ja noch keiner wußte, das in Koblenz zwei tote in der Wohnung liegen. Das könnte man doch als Indiz werten?
bin ja auch nur Laie, ich würde das als vorsorgliche Manipulation von späteren Zeugen interpretieren.
Aus dem Grund fand ich auch die Aussage der Mutter des Freundes der Tochter so aufschlussreich und wichtig, weil das ja auch vor Entdeckung der Tat geschah.

Alle die sich hier bemühen, den Ermittlern Verfahrensfehler anzuhängen und HS als das Opfer von zweifelhaften Befragungen durch die Ermittler hinzustellen, sollen sich das mal vergegenwärtigen.

Die Lügen waren keine Verteidigung, sie waren Vorbeugung. Ist schon ein Unterschied, finde ich.

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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 08:33
@jungler
Zitat von junglerjungler schrieb:Das aber kann sie doch nicht durch den Blick auf eine Uhr verifiziert haben, denn sonst hätte sie ja sagen können: es war 20.50 Uhr . Also stammt diese Annahme von der Aussage von HS: Ich muss los weil gleich ( oder in 10 Minuten) der Netto schliesst.
Woher sonst sollte diese Angabe kommen, es ruft doch keiner durch die Strasse " Achtung, Achtung, gleich schliesst der Netto". Und so habe ich es auch in meinem Bericht geschrieben.
Hier ist Dein Bericht: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz) (Seite 936) (Beitrag von jungler)
Hier ist er von @sensibella wiedergegeben worden: Der Doppelmord von Horchheim, Berichte der Prozessbeobachter (Beitrag von sensibella)

Das hier ist der relevante Abschnitt aus besagtem Bericht, den ich stets wörtlich - daher auch immer in Anführungszeichen - zitiert habe:
auf die Uhrzeit des Wegfahrens angesprochen wusste sie nur, es war ca 10 min. bevor der Netto schliesst, wusste jedoch nicht, ob der zu jener Zeit um neuen oder zehn schliesst. Ich denke das konnte man feststellen. Der Mann sagte, das Abendprogramm im Fernsehen war schon dran, evtl. kommen da noch mal die Fernsehsendungen ins Spiel habe ich mal so gedacht, ob er sich erinnert, bei welchem Teil einer Sendung sie das Haus verliess.
Dass die Angaben von HS stammen wird da nicht erwähnt. Da steht nur was von 10 Minuten bevor der Netto schließt.

Tatsächlich ist es auch problemlos möglich, dass sie auf die Uhr gesehen hatte, als HS weg ging. Die Frage ist eben, wie sie sich die Uhrzeit dann über einen längeren Zeitraum merkt. Es ist gut möglich, dass sie sich eingeprägt hat, dass es 10 Minuten vor der vollen Stunde war, bevor eben der Netto schließt, auch wenn sie sich nicht mehr dran erinnern kann welche volle Stunde. Das menschliche Gedächtnis ist äußerst trickreich bei der Art und Weise wie und was es einen erinnern lässt.

Aber gut, wenn Du sagst, Dein ursprünglich Bericht war so ungenau und hinsichtlich der 10 Minuten falsch, dann nehme ich das so hin. Die Zeugin sagte also aus, dass HS ihr gesagt habe, sie müsse jetzt zum Netto, weil der gleich/in 10 Minuten schließt. Die Zeugin selber konnte auf Nachfrage des Gerichts aber nicht angeben, wann das gewesen ist und es hätte für sie jede beliebige Uhrzeit an diesem Abend sein können. Ist das jetzt so richtig?

Zum Dacia: Mir war aufgrund Deiner Aussage noch nicht ganz klar, ob und wenn woher es bekannt war, dass der Dacia in der Tatnacht vor dem Haus stand. Wenn es dazu eine Zeugenaussage gibt, hat sich das für mich erledigt. Wenn die Angabe "stand vor dem Haus" nur von HS stammt, dann hätte man das mE intensiver überprüfen müssen.

@usualsuspects
@salbei
Zitat von salbeisalbei schrieb:Die Verhaftung von H.S. mit allem was so dazu gehörte, wurde ohne die Aussage des Motorrad-
fahrers vorgenommen. Somit müssen aus dem Blickpunkt der STA und des Haftrichters zu dem
damaligen Zeitpunkt die Indizien ausgereicht haben. Der Prozess soll ja dann die Verwertbarkeit
etc. ermitteln und beurteilen.
Die UHaft setzt dringenden Tatverdacht voraus. Der dringende Tatverdacht verlangt, dass nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen, der sich aus den Ermittlungsakten ergibt, die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte der Täter ist. Der dringende Tatverdacht setzt jedoch nicht voraus, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Er setzt nur voraus, dass sie möglich ist.

Wenn man aufgrund der UHaft bereits sagen könnte, dass sie die Täterin ist, könnte man sich ja den Prozess sparen. Im UHaft-Verfahren werden auch keine Zeugen gehört.

Ich gehe davon aus, dass der dringende Tatverdacht mit den Aussagprotokollen von T und J, insbesondere der Suche nach dem Auftragsmörder und dem Leihauto begründet wurde. Hinzu kommt dann noch die Tatsache, dass der Täter ohne Einbruchsspuren zu hinterlassen, in das Haus eindringen konnte. Dazu kommt Motiv und fehlendes Alibi.

@usualsuspects
Naja. BS wohnt 350 KM entfernt und brachte seinen Vater ja nicht jeden Tag ins Bett. Was ich sagen will, Ausnahmen bestätigen die Regel, und pauschal sagen, das er immer und spätestens um 21:30 Uhr im Bett war kann man ja auch nicht.
Das kann man natürlich nicht. Theoretisch denkbar ist vieles. Ich denke aber, dass BS durchaus wusste und weiß, wann sein Vater normalerweise ins Bett geht. Ich weiß das bei meiner Mutter auch, obwohl ich nicht mit ihr zusammen wohne. Das kann zwar mal anders sein, aber es ist sehr unwahrscheinlich. Wenn man schon spekuliert, sollte man doch bei dem bleiben, was wahrscheinlich ist. Als StA sollte man seinen Fall nicht von Fakten abhängig machen, die nicht die Regel sind und nicht zu beweisen. Damit gewinnt man keinen Blumentopf.

Zur B 42: Da werden wir uns wohl nicht einig werden.

@jungler
@usualsuspects
Meine Frage als Laie. Die beschuldigte hat ja, wenn ich das richtig verstanden habe, in ihrem Umfeld verschiedene Versionen über ihren Aufenthaltsort erzählt, bevor die Tat überhaupt entdeckt worden ist. (Nachbarin: Auto sprang am Netto nicht mehr an, Tochter: Mit ner Freundin um die Häuser gezogen) Würde man das auch als "Alibilügen" werten? Kann ja eigentlich nicht oder? Da ja überhaupt noch kein Tatverdacht bestehen konnte, weil ja noch keiner wußte, das in Koblenz zwei tote in der Wohnung liegen. Das könnte man doch als Indiz werten?
Die Möglichkeit, diese Aussagen grundsätzlich als Indiz zu werten, ist natürlich gegeben. Das hatte ich schonmal geschrieben. Man muss allerdings bedenken, dass sie durchaus einen Grund gehabt haben mag auch schon vor Entdeckung der Tat zu lügen. Man geht ja nicht hin und sagt dem eigenen Kind: "Du, gestern nacht bin ich ein bichen durch die Gegend gefahren, um eine Stelle zu suchen mich umzubringen." Und der Nachbarin würde ich das so auch nicht erzählen. Das würde ich tatsächlich niemandem erzählen wollen. Aber die Verwertung als Indiz sehe ich hier nicht ausgeschlossen. Als StA würde ich diese Aussagen auf jeden Fall versuchen, als entsprechendes Indiz zu präsentieren.

Zu guter letzt: Die Ermittler haben Verfahrensfehler begangen. Das muss man nicht versuchen denen anzuhängen. Das ist nicht schön zu reden. Und mich kotzt das ehrlich gesagt an. Erstens, dass es hier Leute gibt, die nicht in der Lage sind zu begreifen, wie gravierend so etwas ist, selbst wenn man den richtigen Täter erwischt hat. Zweitens, dass man hier die Leute, die zu Recht die Verfahrensfehler kritisieren diffamiert, indem man es darstellt, als ob es diese Verfahrensfehler nicht gegeben hätte. Und drittens, dass man hier immer noch glaubt, wenn man unschuldig ist, wird man schon nicht verurteilt werden. Es wäre doch schön, wenn man sich wenigstens ein bißchen mit dem Hintergrund beschäftigt über den man da spricht. Wikipedia ist doch da ein guter und leicht zugänglicher Anfang, wenn auch nicht immer 100 % zuverlässig und korrekt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 09:14
@DerGreif
[...]Die Ermittler haben Verfahrensfehler begangen. Das muss man nicht versuchen denen anzuhängen. Das ist nicht schön zu reden. Und mich kotzt das ehrlich gesagt an. Erstens, dass es hier Leute gibt, die nicht in der Lage sind zu begreifen, wie gravierend so etwas ist, selbst wenn man den richtigen Täter erwischt hat.[...]
Ich denke schon das den Leuten klar ist, das Verfahrensfehler gravierend sind. Aber das aufgrund von Verfahrensfehlern, ein evtl. schuldiger frei kommen könnte (wenn dem so ist), das will man nicht verstehen.
[...]Zweitens, dass man hier die Leute, die zu Recht die Verfahrensfehler kritisieren diffamiert,[...]
Ich glaube es ist nicht die Frage "DAS", sondern das "WIE".... Und ich glaube nicht, das du mit dem "WIE" konform gehst?!
[...]Und drittens, dass man hier immer noch glaubt, wenn man unschuldig ist, wird man schon nicht verurteilt werden.[...]
Nicht das man "nicht verurteilt wird", sondern im Grunde genommen, "nichts zu verbergen hat" wenn man unschuldig ist und sich nicht in einem Lügenkonstrukt verhäddern muss. Das ist ein Unterschied in der Denkweise.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Zur B 42: Da werden wir uns wohl nicht einig werden.
Das glaube ich auch.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 09:41
@DerGreif
[...]Man muss allerdings bedenken, dass sie durchaus einen Grund gehabt haben mag auch schon vor Entdeckung der Tat zu lügen. Man geht ja nicht hin und sagt dem eigenen Kind: "Du, gestern nacht bin ich ein bichen durch die Gegend gefahren, um eine Stelle zu suchen mich umzubringen." Und der Nachbarin würde ich das so auch nicht erzählen. Das würde ich tatsächlich niemandem erzählen wollen.[...]
Da magst du, aus dieser Sicht betrachtet, recht haben. Aber ich kann mir diese "Selbstmordabsicht Version" nicht vorstellen. Das klingt alles so konstruiert, so viele befremdliche Versionen, so viele, meiner Meinung nach, A typische Verhaltensmuster.... - Ich hab das Verhörvideo leider nicht gesehen, da könnte ich mir sicher ein besseres Bild von den ganzen Aussagen machen. Aber vielleicht wird das Gutachten des Psychologen noch etwas mehr Klarheit bringen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 09:48
@DerGreif
Zitat von usualsuspectsusualsuspects schrieb:[...]Man muss allerdings bedenken, dass sie durchaus einen Grund gehabt haben mag auch schon vor Entdeckung der Tat zu lügen. Man geht ja nicht hin und sagt dem eigenen Kind: "Du, gestern nacht bin ich ein bichen durch die Gegend gefahren, um eine Stelle zu suchen mich umzubringen." Und der Nachbarin würde ich das so auch nicht erzählen. Das würde ich tatsächlich niemandem erzählen wollen.[...]
Was hierzu interessant wäre... Hat sie auf "Nachfrage" die Versionen erzählt oder hat sie von sich aus angefangen zu erzählen.... letzters wäre verdächtig. Aber das werden wir wohl nicht erfahren...


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04.05.2013 um 10:09
@usualsuspects
Zitat von usualsuspectsusualsuspects schrieb:Ich denke schon das den Leuten klar ist, das Verfahrensfehler gravierend sind. Aber das aufgrund von Verfahrensfehlern, ein evtl. schuldiger frei kommen könnte (wenn dem so ist), das will man nicht verstehen.
Offensichtlich ist es Dir überhaupt nicht klar, wenn Du nicht verstehen kannst oder sogar nicht verstehen willst, warum die Konsequenz eines Verfahrensfehlers unter Umständen auch zum Freispruch eines Schuldigen führen muss. Nur diese harte Konsequenz kann nämlich (und das leider auch nur ansatzweise) sicherstellen, dass der Rechtsstaat ein Rechtsstaat bleibt!
Zitat von usualsuspectsusualsuspects schrieb:Ich glaube es ist nicht die Frage "DAS", sondern das "WIE".... Und ich glaube nicht, das du mit dem "WIE" konform gehst?!
Ich weiß nicht, von welchem "WIE" Du hier sprichst. @jungler sprach ganz allgemein von "Verfahrensfehler anhängen". Da ging es also ausschließlich um die Tatsache, dass man auf Verfahrensfehler hingewiesen hat - nicht darum wie das geschehen ist. Und wenn man das Wort anhängen verwendet, impliziert man, dass die Tatsache an sich schon nicht stimmt. Das war doch jetzt von Dir wirklich nur noch eine billige konstruierte Entschuldigung für ein an sich unentschuldbare Diffamierung. Ich denke, ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass die von mir und @Verbum_peto geäußerte Kritik an den Ermittlungen sachlich, auf Fakten aus dem Prozess basierend und durchaus berechtigt gewesen ist.
Zitat von usualsuspectsusualsuspects schrieb:Nicht das man "nicht verurteilt wird", sondern im Grunde genommen, "nichts zu verbergen hat" wenn man unschuldig ist und sich nicht in einem Lügenkonstrukt verhäddern muss. Das ist ein Unterschied in der Denkweise.
Ich weiß nicht, wie oft ich das noch schreiben muss, aber in Deutschland gibt es unzählige unschuldig verurteilte. Willst Du denen sagen: "Ihr hattet ja nichts zu verbergen, gute Idee, dass Ihr Euch durch Lügen kein Alibi verschafft habt ... sonst wärt Ihr jetzt womöglich nicht unschuldig im Knast sondern frei." Und ich kenne Fälle, in denen Unschuldige gelogen haben, genau aus diesem Grund. Was glaubst Du denn, woher die Rechtsprechung des BGH zur Alibilüge kommt? Weil es nie Unschuldige gab, die zu so einer Lüge gegriffen haben? Allen Ernstes? Liest hier denn wirklich niemand mehr, was ich schreibe? Oder ist es einfacher den Kopf in den Sand zu stecken und zu sagen: Lalala, ich hör Dich nicht: Ich möchte weiter in meiner kleinen putzigen Welt leben, in der es keine Justizirrtümer gibt und unschuldige Menschen absolut "nichts zu verbergen" haben (kein Privatleben, keine kleinen persönlichen Geheimnisse, keine psychischen Probleme, keine Affären, keine außergewöhnlichen sexuellen Vorlieben) - schöne heile Welt, willkommen. Ist Dir eigentlich klar, dass es Unschuldige gegeben hat, die die Tat gestanden haben, um eine geringere Strafe zu erhalten?

Das ist hier wirklich deprimierend und frustrierend. Ich lass Euch jetzt ohne mich und störende Einflüsse aus der Realität weiter diskutieren.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 11:12
@DerGreif

mitnichten habe ich dich gemeint, im Gegenteil. deine Beiträge sind immer sehr fundiert und sachlich. Ich habe auch niemanden "diffamiert".
Ich habe aber auch hier Beiträge gelesen, die an Sachlichkeit zu wünschen übrig liessen, dazu wollte ich mich äußern, ohne konkreten Bezug.

Ich hoffe, das ist bei dir ankommen.
Wenn nicht, sorry.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 11:20
@jungler

Deine Aussage klang mir halt doch arg pauschal. Und ich meine, dass es erstens echte Verfahrensfehler gegeben hat und zweitens sich die Ermittler auch bei manchen Methoden doch in einer recht grauen Zone bewegt haben ... und das ohne Not. Und ich habe das Gefühl, dass die Tragweite eines solchen Vorgehens hier eher deutlich unterschätzt wird.

Es ist natürlich richtig, das hier in der Diskussion auch Leute gegeben hat, die eher unsachlich gegen die StA und die Ermittler gewettert haben.

Nichts für ungut.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 11:40
@DerGreif

Bitte gib uns unwissende Laien doch mal ein Beispiel für einen echten Verfahrensfehler in diesem Fall, damit wir wissen, was geht und was nicht. Auch zur Grauzone könntes du gerne ein Beispiel geben.
Vielen Dank.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 12:17
@janborn
Zitat von janbornjanborn schrieb:Bitte gib uns unwissende Laien doch mal ein Beispiel für einen echten Verfahrensfehler in diesem Fall, damit wir wissen, was geht und was nicht.
@DerGreif
hat sich doch deutlich ausgedrückt, recherschiert und die sachverhalte zusammengefasst

der fall ist so verzwickt, dass es schwarz und weiss so wohl nicht gibt, und es den laien hier nicht weiterhilft wenn einzele umstände herausgegriffen werden

die folge ist doch eh wieder die rechthaberei einzelner die als bären irgendwass zusammenbasteln und brummen jawoll so passts ;)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 12:21
@wieso1
Zitat von wieso1wieso1 schrieb:die folge ist doch eh wieder die rechthaberei einzelner die als bären irgendwass zusammenbasteln und brummen jawoll so passts ;)
immer diese "spitzen" ;)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 12:30
@janborn
Zitat von janbornjanborn schrieb:Bitte gib uns unwissende Laien doch mal ein Beispiel für einen echten Verfahrensfehler in diesem Fall, damit wir wissen, was geht und was nicht. Auch zur Grauzone könntes du gerne ein Beispiel geben.
Vielen Dank.
Der "Fachmann" hat sich in seinen letzten Posts doch so ausführlichst und unmißverständlich ausgedrückt, das sogar wir Laien es verstanden haben müssen. ;) *ironie aus*


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 12:42
@usualsuspects
Zitat von usualsuspectsusualsuspects schrieb:das sogar wir Laien es verstanden haben müssen
haben "ese" ja wohl, aber a bissle dumm stelle hilft der eigenen theorie und ärgert andere die sich mühe geben ;)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 12:48
@wieso1
@usualsuspects

Vielen Dank für eure Anmerkungen.

Ich bin halt nur eine dumme Person, die eben kein juristisches Wissen hat und sich ja nicht auf den "gesunden Menschenverstand" verlassen will und darf.

Also warte ich einfach ab - bald ist ja Pfingsten! :)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 13:39
@janborn
das man hier die zusammenhänge nicht fassen kann hat doch nichts mit dumm zu tun
wieso willst du dich nicht auf deinen "gesunden Menschenverstand" verlassen? und wieso darfst du das nicht?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 16:20
@DerGreif
Du erwartest, dass man Deine Berichte sorgfältig liest und verwertet. Das ist in Ordnung. Schade, dass Du meinen Kommentar bezüglich des Motorradfahrers und der U-Haft entweder nicht richtig gelesen, oder ihn einfach fehlinterpretiert hast. Deine Anmerkung darauf war zumindest vollkommen
falsch.


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04.05.2013 um 16:26
@DerGreif
Bitte tu mir doch auch den Gefallen, die Verfahrensfehler aufzuzählen. Wir machen uns die Mühe,
den Prozessablauf trotz vieler widriger Umstände zu eurer Information wiederzugeben. Dann ist
es doch auch nicht mehr als recht und billig, dass wir von Deiner, über das Allgemeine hinausgehende
Wissen partizipieren. Wir sind nun mal keine Juristen, aber wie schon gesagt, etwas Menschen
verstand ist auch nicht zu verachten.


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04.05.2013 um 17:03
@Jürgen57
Den Denkansatz, einfach mal einen Ablauf zu überdenken, ohne im Hinterkopf "schuldig" oder "nicht schuldig" zu haben, kennst du scheinbar nicht. Du hast dich für "nicht schuldig" entschieden und suchst dir nun alles zusammen, was dieses Urteil unterstützt.

Mein Ansatz war ein anderer: Wie ging es weiter, wenn sie um 21.00 Uhr nach Koblenz gefahren wäre. Jaaaaa, ich weiß, sie war in Leer und die ganze nacht einfach nur so rumgefahren...

Und warum ich die Zeugenaussagen ausgeblendet habe, ist ganz einfach. Ich wollte mich dadurch nicht beeinflussen lassen und die Fahrt so konstruieren, dass sie in die Sichtungen passt. Jaaa ich weiß, hättest du für "schuldig" gestimmt, hättest du geneu diesen Ansatz gewählt.

Mensch Willy, Junge, denk doch erstmal nach bevor du mir sowas schreibst!

Text
Ich weiß nicht warum du mir unterstellst das ich mich für ein unschuldig entschieden habe.
Das steht nirgends und werde ich auch hier nicht kund tun.Ich beschäftige mich ausschliesslich mit den Zeugenaussagen und nicht mit dem wie ich es gern hätte.
Wenn Du dich für Schuldig entschieden hast ist das deine Meinung und damit kann ich gut leben.
Ich habe auch deinen Ansatz verstanden.Mir ging es nur darum wenn der Mopedfahrer um 22:00 die Nachrichten gesehen hat und um 22:15 Will begann und um diese Zeit auch nachweislich die Dämmerung einsetzte,also müßte er nach deiner Kalkulation über 1-11/2 Std von seiner Mutter bis zur Fastkollision gebraucht haben.Du sprichst doch oben von "und die Fahrt so konstruieren, dass sie in die Sichtungen passt " also hast Du den Mopedfahrer einbezogen und eben nicht wertefrei kalkuliert .
Abfahrt 21.00 Uhr (eher 10 Minuten früher)
Fahrt nach Horchheim 2,5 Stunden, Ankunft zwischen 23.15 bis 23.45Text
Das würde ich auch so stehen lassen wollen,nur wo war da der Mopedfahrer ?

Das "DerGreif" zu den gleichen Schlussfolgerungen kommt das eben das Zeitfenster eigentlich nicht stimmen kann wundert mich nicht.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 17:12
@DerGreif
@usualsuspects
@salbei
@all,

Wir werden hier niemals auf einen gemeinsamen Nenner kommen, weil es den nicht gibt. Dazu sind die Ausgangspositionen viel zu unterschiedlich.

Die Juristen finden hier Verfahrensfehler. Mal wurde ein Verhör durchgeführt ohne als solches verbal gekennzeichnet worden zu sein. Mal ist in einer Aussage das "Sie" entweder klein geschrieben wo es groß geschrieben hätte sein müssen oder umgekehrt, mal fehlt ein "n", mal nicht.
Mal wurde der Angeklagten verwehrt, einen Anwalt anzurufen, mal dies, mal das. Mal wurde in Grauzonen gearbeitet, verkabelt, abgehört etc.

Nicht das das falsch rüberkommt. Vollkommen richtig, dass dies moniert und darauf hingewiesen wird.

Die "Gegenseite" (diejenigen, die an die Schuld der Angeklagten glauben), glauben dies, weil das zusammengesetzte Puzzle der Einzelindizien, Zeugenaussagen, Videosequenzen ein Gesamtbild ergibt, das insgesamt stimmig ist. Zwei Jahre vor den Morden sucht die Angeklagte nach Auftragskillern, im Zeitraum der Tat will sie ein Auto anmieten, sie fragt Leute nach Alibis bevor der Mord entdeckt wird und und und, ihr kennt alles diese "Fakten".

Da wird dem einen oder anderen (auch mir) schon unwohl, wenn man sich vorstellt, dass irgendwie fast jeder der Meinung ist, die Richtige vor Gericht zu haben, diese aber nur aufgrund Verfahrensfehlern freigesprochen wird.

Richtig ist, dass es sicherlich viele gibt die verurteilt wurden, obwohl unschuldig. Umgekehrt aber auch, dass sollte man der Vollständigkeit halber mal erwähnen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

04.05.2013 um 17:23
@Jürgen57
Zitat von Jürgen57Jürgen57 schrieb:Wir werden hier niemals auf einen gemeinsamen Nenner kommen, weil es den nicht gibt
hier wohl nicht im leben schon, die meinungen in dieser scheinwelt sind doch vollkommen belanglos
am ende des prozesses steht ein ergebnis, dies ist der gemeinsame nenner mit dem sich alle abzufinden haben


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