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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

16 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Schule, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 19:13
Wir haben eine Hausaufgabe aufbekommen und ich habe trotz intensiver Recherche keinen Plan. Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Die Aufgabe lautet:

In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde der Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig.
Erläutere diese Aussage an einem Beispiel des Strafrechts und erörtere 2 Vorkehrungen, die im Grundgesetz getroffen wurden, um die in dem Zitat aufgeworfene Grundsatzproblematik zu entschärfen!

Vor allem bei dem Teil mit den 2 Vorkehrungen bin ich ratlos.

Vielen Dank im Voraus. :)

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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 19:18
Ich denke mit den 2 Vorkehrungen sind 1. die Ewigkeitsklausel und 2. die nicht-änderbarkeit der ersten paar Grundgesetzartikel gemeint. (wobei die nicht-änderbarkeit eigentlich den Inhalt der Ewigkeitsklausel darstellt... soll mal jemand der da mehr Plan hat seinen Senf dazu geben ;) )

Weiß jetzt nicht wie viele Artikel des GG darunter fallen aber der Artikel der die Menschenwürde betrifft auf jeden Fall.

Wikipedia: Ewigkeitsklausel


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 19:27
Vielen Dank erstmal für die Antwort! :) Beinhaltet die Ewigkeitsklausel aber nicht die Nichtänderbarkeit der ersten Grundgesetze?

MfG


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 19:31
Jo, wie gesagt. Ist mir etwas spät aufgefallen dass "auf ewig gültig" das selbe bedeutet wie "nicht änderbar" ^^ Vielleicht ist auch die Ewigkeitsklausel und das Widerstandsrecht gemeint.

Ich versteh die Fragestellung in Bezug auf das Strafrecht allerdings nicht so ganz und bin mir auch nicht 100% ig sicher ;) Bin kein Jurist, warte mal vllt meldet sich ja einer zu Wort ;)


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 19:45
@Joghurtbecher
Merkwürdige Aufgabe :D

Zum Strafrecht: eine mögliche Antwort könnte die Rettungsfolter sein. Auch wenn die Mehrheit der Meinung sei, Folter sei angebracht, um jemanden zu retten, so steht die Menschenwürde des Täters dem aber entgegen.
Oder solche Sachen wie die frühere Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Recht auf Leben gegen Selbstbestimmungsrecht. Auch dort kann die Mehrheit nicht (mehr) über das Selbstbestimmungsrecht der Mutter hinweg entscheiden.

Zum anderen Thema: vllt. kannst du noch die Tatsache erwähnen, dass die meisten Grundrechte bestimmten Schranken unterliegen, seien diese nun verfassungsimmanent oder durch andere Gesetze. Nur für Art. 1 gibt es keine Schranke.

Alle Antworten ohne Gewähr. Kann sein, dass ich die Aufgabe auch falsch verstanden habe.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 19:46
@Joghurtbecher
Es geht um die weise Erkenntnis, dass einige grundsätzliche Aussagen des GG, wie z.b. die Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz, aber auch unser grundsätzlicher Staatsaufbau mit seiner Gewaltenteilung so grundsätzlich sind, dass eine Änderung - mit welcher Mehrheit auch immer - zu einem völlig anderen Staats- und Menschenverständnis führen würde.
Die Väter und wenige Mütter des Grundgesetzes konnten sich noch sehr lebhaft und aus eigener Erfahrung an "Führer befiehl, wir folgen dir" und seine Folgen erinneren und haben deshalb beschlossen, das dieser Kernbereich des GG nicht zur Disposition seht.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 19:56
@Smithonian
Das Beispiel Schwangerschaftsabbruch ist vielleicht nicht sehr glücklich gewählt, weil Schwangerschaftabbrüche nach oberster Rechtsprechung nach wie vor strafbar sind.
Sobald und so lange eine gewisser Verfahrensablauf eingehalten wird (Fristen, Beratung) wird jedoch gesetzlich vermutet (d.h. ohne Prüfung angenommen), dass die Güterabwägung für den Abbruch spricht.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 20:02
@Lupo1954
Ja, da muss ich dir Recht geben. Das war etwas unüberlegt.
Das war auch nur eines der ersten Beispiele, die mir zu dem Thema eingefallen sind, vor allem, da es früher noch generell verboten war.
Ansonsten fallen mir zu dem Thema aber kaum Bereiche im Strafrecht ein, die zu der Fragestellung passen könnten.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 20:24
Ich werde mir das erstmal auf der Zunge zergehen lassen. Ganz vielen Dank für eure Antworten! :)


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 20:29
Art. 4 Glaubensfreiheit hat doch auch keine Schranke, oder?


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 20:43
@Joghurtbecher

Ich würde als Beispiel meinetwegen die Todesstrafe oder die Verfolgung von Minderheiten wählen - im GG ist verankert, dass niemand aufgrund seiner Weltanschauung, Herkunft, etc. benachteiligt oder verfolgt werden darf. Würde nur das Mehrheitsprinzip gelten, könnte sich eine Mehrheit beispielsweise entscheiden, Angehörigkeit zum bzw. Praktizieren des bspw. jüdischen Glaubens unter Strafe zu stellen, um so eine Minderheit zu unterdrücken. Um diese Zustände von vorneherein auszuschließen, nimmt man daher Abstand von der Mehrheitenregelung.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 20:44
@Crusi
Ist ziemlich weit gefasst. So kann man z.B. der katholischen Kirche keine Frauenqote aufdrücken, obwohl die Jungs ganz klar gegen den Gleichheitsgrundsatz, also ein anderes fundamentales Grundsesetz verstoßen. Wenn es aber um strafrechtliche Tatbestände geht, hört die Religionsfreiheit auf. Siehe z.B. die Fundamentalistengruppe, die eine Kindererziehung mit Prügeln aus der Bibel ableiten wollte und damit vor den Gerichten sehr schnell gescheitert ist.

@Joghurtbecher

Die "zwei Vorkehrungen" von denen in der Aufgabe die Rege ist, kann die Selbstverpflichtung des Staates nach Art. 1 sein, die Menschenwürde zu schützen sowie die Verpflichtung des Staates, nach Recht und Gesetz zu handeln einschließlich der Möglichkeit des Individiums, dieses durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 20:45
@Crusi

Art 4 findet seine Schranken dort, wo die Ausübung des Glaubens Dritte gefährdet bzw. in ihren Rechten einschränkt, Bsp. Menschenopfer. Unberührt davon bleibt die Bekenntnisfreiheit - ich kann mich zu einer Religion bekennen, die Menschenopfer fordert, ich darf diese nur nich ausführen.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

12.06.2014 um 21:19
Es gibt kein Mehrheitsprinzip im Strafrecht.

Was genau soll denn eine Mehrheit im Zivilrechtlicht bedeuten? Wenn du diese Frage beantworten kannst, dann sicher auch was das Strafrecht anbelangt.

Hausaufgabe für was? Schule? Eigene Gedanken?


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

13.06.2014 um 00:09
@Joghurtbecher
Da Hausaufgaben immer im Zusammenhang mit den zuvor gelehrten Unterrichtsinhalten gestellt werden, wäre es durchaus wichtig zu wissen, in welchem Fach diese Aufgabe gestellt wurde:

Strafrecht?
Staats- und Verfassungsrecht?
Gemeinschaftskunde (was auch immer da behandelt wird)?

Und welche Unterrichtsinhalte nehmt Ihr da gerade durch, die zu einer solchen Hausaufgabe führen?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, was mit "Mehrheistprinzip im Strafrecht" gemeint sein soll.


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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

13.06.2014 um 00:18
Zitat von JoghurtbecherJoghurtbecher schrieb:Beinhaltet die Ewigkeitsklausel aber nicht die Nichtänderbarkeit der ersten Grundgesetze?
Nein, die sog. Ewigkeitsklausel des Art. 79 schützt, was die Grundrechte betrifft, nur den Art. 1 GG:
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html


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