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Frage wegen Kündigungsfristen

17 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsvertrag, Kündigungsfristen, Resturlaub ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
starkiller69 Diskussionsleiter
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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:09
Hallo alle zusammen,

aus aktuellem Anlass und weil es meine Frau betrifft eine wichtige Frage.

Meine Frau hat gestern eine neue Stelle zugesagt bekommen, die am 1. September startet.

Ihr Chef hat ihr aber vorhin am Telefon erzählt, er könne sie laut Vertrag frühestens Ende November gehen lassen aufgrund Dauer der Beschäftigung (mit jedem Jahr erhöhen sich die Kündigungsfristen und das wären 6 Wochen zum Monatsende) dort usw. Habe mir das per Lautsprecher mitangehört...

Nach schneller Berechnung und mithilfe modernster Internet-Technologie komme ich allerdings auf dem 30. September als letzten Arbeitstag für meine Frau.

Und dann hat sie auch noch Resturlaubstage - über 20!

Hier meint der Chef zu ihr, die könne er nicht ausbezahlen und diese müssten vor dem Austrittsdatum abgebaut werden.

6 Wochen zum Monatsende sind die Kündigungsfristen laut der offiziellen Vereinbarung bzw. den Richtlinien (meine Frau war nun ziemlich genau 3 Jahre in dem Betrieb beschäftigt, den sie nun aber schnellstmöglich verlassen möchte, um den Starttermin 1. September haben zu können).

Liegen wir da falsch? Hat der Chef ihr heute Blödsinn am Telefon erzählt? Und wenn ich dann noch die Urlaubstage mit einbeziehe, frage ich mich, ob nicht sogar entweder was genommen werden muss oder der Chef ihm diese vergüten müsste...

Fragen über Fragen... aber man will schließlich nicht abgezogen werden.

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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:19
@starkiller69
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage.
Was steht denn im Vertrag?


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starkiller69 Diskussionsleiter
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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:24
Der Vertrag verweist auf die entsprechenden Richtlinien, die man googeln kann.

Und da steht:

"...die Kündigungsfrist beträgt bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Monatsende.

Sie arbeitet dort seit ziemlich exakt 3 Jahren... somit kommt bei einem Online-Rechner der 30. September raus.

https://www.personalorder.de/index.php?load=13%2C4


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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:30
Wo soll sowas stehen?

4 Wochen bis 5 Jahren Beschäftigung.


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starkiller69 Diskussionsleiter
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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:33
@Blunasole
Manche Betriebe haben Arbeitsrichtlinien, wo sich Kündigungsfristen verlängern, je nachdem, wie lange man dort arbeitet. Bei 12 Jahren können das schon mal 6 Monate sein.


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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:45
Dann hätte man das besser mal vorher geklärt.

Und wenn du schon weisst, dass es irgendwelche Richtlininen gibt, dann wird da mit dem 1. September nichts.


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starkiller69 Diskussionsleiter
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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:48
@Blunasole
Aber doch mit dem 30. September, wenn ich das richtig verstehe! Und schon gar nix mit Ende November oder sowas.


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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 22:52
Aber das spielt ja dann keine Rolle wenn zum 1.09 die neue Stelle angenommen wurde.
Erfolgt sie morgen ist der nächstmögliche arbeitsbeginn am 1.11

Und ja, der Urlaub muss vorher abgebaut werden. Das ist üblich.


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Frage wegen Kündigungsfristen

24.07.2019 um 23:08
Ich meine natürlich 1. Oktober


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Frage wegen Kündigungsfristen

25.07.2019 um 00:23
@starkiller69
Wenn der Chef der Meinung ist, dass deine Frau frühestens Ende November gehen kann, wird er das sicherlich begründen können. Ob diese Begründung dann Sinn ergibt, wird deine Frau feststellen, wenn sie sich diese anhört.

Dass sie ihren Urlaub abbauen muss und ihn nicht ausgezahlt bekommt, ist hingegen normal und sicherlich auch nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. Meiner Meinung nach ist es auch nicht schlecht, wenn man zwischen dem alten und dem neuen Job mal eine kurze Pause zum Innehalten hat. In diesem Fall wäre das ja sogar ein ganzer Monat. Lass dir das von einer Person sagen, die diesen Monat montags eine neue Stelle angetreten und vorher noch samstags im alten Job gearbeitet hat. Es war die Hölle. :D

Eventuell könnte es allerdings generell sinnvoll sein, sich noch mal mit dem Chef zusammen zu setzen, die Situation zu besprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Eine Mitarbeiterin, die frustriert nur noch Dienst nach Vorschrift macht, kann nun wirklich nicht im Interesse des Arbeitgebers sein.

Meine Situation war ähnlich. Ich hatte sechs Wochen Kündigungsfrist und das, wenn mich nicht alles täuscht, sogar zum Quartals- und nicht bloß dem Monatsende. Auf jeden Fall hätte es nicht geklappt, um in dem Job, den ich recht kurzfristig an Land gezogen hatte, zu dem Datum anzufangen, das Voraussetzung gewesen wäre, um die Stelle überhaupt zu bekommen. Nun hatte ich allerdings nur eine befristete Stelle bis Ende November und das ohne Aussicht auf Entfristung oder auch nur Verlängerung der Befristung. Beim neuen Arbeitgeber habe ich hingegen jetzt und in Zukunft viel mehr Optionen. Mein Chef wusste das und hat meine Kündigung nach Absprache deshalb akzeptiert, obwohl ich sie erst vier Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses einreichen konnte.

Im Fall deiner Frau könnte z.B. auch ein Auflösungsvertrag eine Option sein.


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Frage wegen Kündigungsfristen

25.07.2019 um 00:41
@starkiller69
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb:Ihr Chef hat ihr aber vorhin am Telefon erzählt, er könne sie laut Vertrag frühestens Ende November gehen lassen aufgrund Dauer der Beschäftigung (mit jedem Jahr erhöhen sich die Kündigungsfristen und das wären 6 Wochen zum Monatsende) dort usw. Habe mir das per Lautsprecher mitangehört...
Grundsätzlich gilt: (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Die Erhöhung der Kündigungsfristen mit Dauer der Beschäftigung gelten nach Gesetz für die Kündigung seitens des Arbeitgebers, nicht des Arbeitnehmers. Um Klarheit zu schaffen, sind folgende Schritte sinnvollerweise zu durchlaufen:

- Arbeitsvertrag lesen
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb:Der Vertrag verweist auf die entsprechenden Richtlinien, die man googeln kann.
- ggf. Tarifvertrag lesen

Die arbeitsvertraglichen Regelungen gehen grundsätzlich den tariflichen vor, sofern Sie für den Arbeitnehmer günstiger ausfallen.


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Frage wegen Kündigungsfristen

25.07.2019 um 04:09
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb:...die Kündigungsfrist beträgt bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Monatsende.
Wenn das die einzige Regelung zur Kündigungsfrist ist und das alles ist, was da steht, dann ist der 30. September richtig.

Da steht ja nichts davon dass sich das irgendwie noch verlängert, der Chef scheint aber davon auszugehen, mal nachhaken warum dem so ist?
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb:Und wenn ich dann noch die Urlaubstage mit einbeziehe, frage ich mich, ob nicht sogar entweder was genommen werden muss oder der Chef ihm diese vergüten müsste...
Bei Urlaub muss vorrangig erst mal versucht werden, dass dieser noch gewährt werden kann. Erst, wenn das nicht mehr mögich ist soll ausbezahlt werden. Macht ja auch Sinn, der Arbeitnehmer soll ja nicht ein Jahr durcharbeiten.

Ich würde da aber nicht auf die Idee kommen wollen, beim einen den Urlaub abzufeiern und beim andren schon zu arbeiten. Das ist nicht gestattet.

https://dejure.org/gesetze/BUrlG/8.html
§ 8
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Zitat von BlunasoleBlunasole schrieb:Wo soll sowas stehen?

4 Wochen bis 5 Jahren Beschäftigung.
Im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag o.ä.

Solang der Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber im Nachteil ist ist das zulässig, auch längere Fristen zu vereinbaren.


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Frage wegen Kündigungsfristen

25.07.2019 um 07:04
@starkiller69
man kann auch mit dem Chef reden und den Vertrag früher auflösen. Wenn es stimmt, was der Chef sagt.


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starkiller69 Diskussionsleiter
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25.07.2019 um 09:11
Ich glaube, der Chef hat sich da mal ganz schwer verrechnet, da er wohl nur schnell auf den Kalender geschaut hat und mal schnell was überschlagen hat. Und weil die personelle Situation extremst Mau ist, darf meine Frau leider nicht mit Auflösungsvertrag raus, was nämlich grundsätzlich eine Option wäre.


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Frage wegen Kündigungsfristen

25.07.2019 um 09:52
Macht man sich nicht vorher Gedanken, wann man frühestens eine neue Stelle antreten kann, bevor man den neuen Vertrag des neuen Arbeitgebers unterschreibt?

Ich habe dieses Jahr nach 12 Jahren meinen alten Arbeitgeber verlassen und konnte im Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber mein Eintrittsdatum im Prinzip selbst festlegen.


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Frage wegen Kündigungsfristen

26.07.2019 um 10:38
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb:6 Wochen zum Monatsende
6 Wochen zum Monatsende machen irgendwie so gar keinen Sinn, da ja kein Monat 6 Wochen haben kann. Du meinst vermutlich 6 Wochen zum Quartalsende, das wäre bei der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses auch durchaus handelsüblich.

Wenn dem so wäre, dann wäre tatsächlich eine Kündigung zum 30.09. machbar. Es sei denn, es sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag deiner Frau besondere Regelungen oder Ausnahmen verankert.
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb:Und dann hat sie auch noch Resturlaubstage - über 20!
Bitte daran denken, dass sich der Urlaubsanspruch natürlich verringert, wenn man ein Arbeitsverhältnis unterjährig auflöst - Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr und einer Kündigung zum 30.09. würde sich der Anspruch um 7 Tage verringern. Für zu viel genommenen Urlaub muss im Nachhinein das Gehalt zurück gezahlt werden.


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Frage wegen Kündigungsfristen

26.07.2019 um 14:14
Zitat von blackoutblackout schrieb:Bitte daran denken, dass sich der Urlaubsanspruch natürlich verringert, wenn man ein Arbeitsverhältnis unterjährig auflöst - Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr und einer Kündigung zum 30.09. würde sich der Anspruch um 7 Tage verringern.
Theoretisch kann man hier den ganzen Jahresurlaub beanspruchen, solang es keine Klausel gibt, da das Arbeitsverhältnis seit dem 01.01. besteht und die Kündigung in der zweiten Jahreshälfte erfolgt.

Auf den vollen gesetzlichen Umfang hat man immer Anspruch (bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte):
Bei einem Ausscheiden beispielsweise zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage.
Bei dem über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden Urlaub kommt es drauf an, ob der Arbeitsvertrag eine pro rata Temporis Klausel enthält. Tut er das nicht dann gilt auch für diesen Urlaub:
a) Ist eine solche zusätzliche Klausel im Arbeitsvertrag nicht enthalten,
hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaub. Sind beispielsweise 30 Urlaubstage vereinbart, so kann der Arbeitnehmer im Falle eines Ausscheidens nach dem 30.06. auch 30 Urlaubstage in Anspruch nehmen.
Hier alles nachzulesen

Wenn man die Tage natürlich alle beim alten Arbeitgeber verbrät hat man beim neuen keinen Anspruch mehr - doppelt Urlaub ist nicht.


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