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Neues Steuergesetz bei Onlineverkauf

39 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Finanzen, Privatverkauf, Onlinhandel ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Neues Steuergesetz bei Onlineverkauf

29.03.2023 um 12:32
Zitat von TransistorTransistor schrieb:nur weil es nicht klar geregelt.
Es ist klar geregelt. Aber dir fehlen die entsprechenden Belege, Unterlagen etc. Das ist dein Versäumnis.
Eigentlich hat @bgeoweh alles super erklärt. Mehr kann man fast nicht mehr dazu sagen.

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Neues Steuergesetz bei Onlineverkauf

29.03.2023 um 12:36
Zitat von AniaraAniara schrieb:Es ist klar geregelt. Aber dir fehlen die entsprechenden Belege, Unterlagen etc
Deswegen meine Frage, was als Beleg anerkannt wird. Mein gesamtes soziales Umfeld kann bestätigen, daß alle Dinge in einem Zeitraum von 30 Jahren zusammenkamen. Eventuell gibt es auch Fotos, auf denen die Sachen zu sehen sind.
Beispielsweise sind einige Bilder schon in der Wohnung meiner Mutter an der Wand.

Alles waren Gelegenheiten und die Motivation war besondere Dinge nicht im Müll zu entsorgen.
Für mich eindeutig liebhaberei


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29.03.2023 um 12:41
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Das ich die Dinge nicht angeschafft habe um damit Gewinn zu erzielen....
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Viele Dinge habe ich, allerdings über Jahre, durchaus an mich genommen um das irgendwann mit Gewinn weiterzuverkaufen.
Ach so...
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Geht auch an @fischersfritzi (dann kannst Du vielleicht auf die Unterstellungen verzichten)
Ich unterstelle dir nichts, ich beziehe mich auf deine Aussagen.


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29.03.2023 um 12:45
Es stand aber nicht im Vordergrund.
Das gewisse Dinge einen Wert haben ist nunmal so. Das kann doch aus einer Haushaltsauflösung keine gewerblichen Handel machen.

Entscheidend ist das Wort irgendwann. Die ABSICHT war also nicht gegeben.So erklärt sich Dir vielleicht der augenscheinliche Widerspruch.


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29.03.2023 um 12:54
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Entscheidend ist das Wort irgendwann. Die ABSICHT war also nicht gegeben.So erklärt sich Dir vielleicht der augenscheinliche Widerspruch.
@Transistor
Wo ist der Unterschied ob ich etwas (günstig) kaufe um sofort Gewinn zu machen, oder ob ich etwas (günstig) kaufe um irgendwann später damit einen Gewinn zu erziehlen?


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29.03.2023 um 13:02
Es stand aber nicht im Vordergrund.
Das gewisse Dinge einen Wert haben ist nunmal so. Das kann doch aus einer Haushaltsauflösung keine gewerblichen Handel machen.

Entscheidend ist das Wort irgendwann. Die ABSICHT war also nicht gegeben.So erklärt sich Dir vielleicht der augenscheinliche Widerspruch. @fischersfritzi

@F.Einstoff
Nach meinem Verständnis einfach durch den Zeitraum. Gewinnerzielungsabsicht wenn man Dinge nur kurz selber besitzt und der Weiterverkauf somit das vorrangige Ziel. Es macht wirtschaftlich wenig Sinn etwas anzuschaffen und dann Jahrelang herumliegen zu lassen. Weil das für einen Händler gebundenes Kapital ist, das machen nur Leute, die genug Geld haben in der HOFFNUNG das der Wert steigt.
Die Hoffnung ist dann aber keine Absicht.
So zumindest mein Laienverständniss.

Kann mir jemand sagen ob meine Überlegungen den Nachweis über Zeugenaussagen zu erbringen, realistisch ist?


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29.03.2023 um 13:07
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Es macht wirtschaftlich wenig Sinn etwas anzuschaffen und dann Jahrelang herumliegen zu lassen.
@Transistor
Es gibt viele Dinge, die mit den Jahren im Wert steigen. Nicht nur Antikvariate funktionieren nach dem Prinzip sondern fast alle populären Sammelgebiete, seien es Comics, Schallplatten, Filme, Action Figuren usw usw


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29.03.2023 um 13:17
Aber Sammelei ist auch eindeutig Liebhaberei. Und bei Antiquariaten ist es meiner Ansicht nach eine Wette auf die Zukunft. Es gibt Hinweise das der Wert steigen könnte. Da Jannik eine Gewinnhoffnung angenommen werden, keine Absicht. Das ist deren Geschäftsmodell, Steuern muß der Antiquar natürlich trotzdem Zahlen, da er nicht nur Bücher verkauft, die er erstmal liegen lässt. Das Geschäft läuft hauptsächlich über Ankauf und Wiederverkauf.

Eigentlich ist doch auch soweit alles klar. Wenn ich nachweisen kann, daß ich diese Dinge über einen langen Zeitraum selbst besessen hab, gehören Sie einfach mit zur Haushaltsauflösung.

Ich habe eigentlich nur noch zu klären, was ein Nachweis sein kann. Bezeugen können das viele, aber würde das reichen? Fotos sollten als Nachweis anerkannt werden. Die habe ich aber nicht für alles.


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29.03.2023 um 13:25
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Würde es reichen, wenn Familie oder Freunde die Aufbewahrung bezeugen können? Da alle Dinge irgendwo gefunden wurden habe ich natürlich keinerlei Nachweise@bgeoweh
In den meisten Fällen reicht es bereits das einfach in einem Brief zu sagen, wenn du keine zehntausende Euro Gewinn gemacht hast ist es schlicht die Zeit nicht wert da 250€ Steuer nachzulaufen.
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Welche Kosten waren das denn? Mehrwertsteuer? Und Umsatzsteuer? Gibt's da Freibeträge?
Zuallererstmal geht der Gewinn in dein persönliches Jahreseinkommen ein und wird dann ggf. mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert etc. - Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer etc. sind eine Sache die für dich als Privatperson nicht relevant werden, sondern frühestens wenn du ein buchführungspflichtiges Gewerbe betreibst.

Ich glaube du überschätzt hier deutlich wie dramatisch das alles ist :D


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29.03.2023 um 13:36
Okay, danke. Das reicht mir eigentlich. Also Privatverkauf und sollte das Amt den Kontakt suchen, dann werde ich mich halt erklären.


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29.03.2023 um 13:38
@Transistor

Prinzipiell hat sich an der Rechtslage nichts geändert, nur melden die Portale jetzt eben mehr 'Verdachtsfälle' an die Finanzämter. Ob die mit diesen Meldungen überhaupt was machen ist eine andere Frage.


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29.03.2023 um 13:44
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Gewinnerzielungsabsichten schon für eine Besteuerung ausreichen
Das trifft auch nur zu, wenn du mit verkauften Gegenständen auch Gewinn machst. Du wirst ja alles in der Wohnung vorher mal gekauft haben und nicht teurer wieder verkaufen. Somit hat das nichts mit Gewinnerzielungsabsichten zu tun.

Edit: Oh, das wurde dir auch schon vorher genau erklärt 🤪


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29.03.2023 um 14:01
Zitat von McMasoMcMaso schrieb:Das trifft auch nur zu, wenn du mit verkauften Gegenständen auch Gewinn machst. Du wirst ja alles in der Wohnung vorher mal gekauft haben und nicht teurer wieder verkaufen. Somit hat das nichts mit Gewinnerzielungsabsichten zu tun.
Wenn du insgesamt keinen Gewinn machst gibt es ja auch keine Grundlage irgendwas zu versteuern :D


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29.03.2023 um 14:28
Fallen da ab sofort auch alle Portale zum Verkauf von getragenen Sachen? Denn hier liegt viel mehr der "gewerbliche Verkauf" im Fokus. Diese Verkäufer hauen ja die Söckchen "am Fliesband" raus. :D


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29.03.2023 um 14:30
@Aniara

Ist vermutlich gar nicht so wichtig was genau verkauft wird, spätestens der Zahlungsdienstleister ist doch so oder so meldepflichtig.


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29.03.2023 um 14:33
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ist vermutlich gar nicht so wichtig was genau verkauft wird, spätestens der Zahlungsdienstleister ist doch so oder so meldepflichtig.
So sehe ich das auch. Was genau verkauft wird, ist irrelevant. Es kommt auf die Kriterien an, die du eingehend schon mal gepostet hattest. Aber da sehe ich viel "Steuerpotential". Wobei man für andere, wie Etsy bspw. ja auch eine Gewerbenummer oder so was in der Art eintragen muss. Sonst kann man nichts verkaufen. Aber bei anderen Portalen muss man das nicht und dann wird natürlich das Finanzamt "aktiv".
Gerade das private Geschäft mit getragener Unterwäsche boomt. :D


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29.03.2023 um 21:00
@Transistor:
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Aber Sammelei ist auch eindeutig Liebhaberei.
Liebhaberei wird vom Finanzamt i.d.R. im umgekehrten Sinne verwendet, nämlich um die Gewerbsmässigkeit einer Tätigkeit zu verneinen. Es ist nicht so, dass man keine Steuern zahlen muss, wenn einem die Gewinnerzielung Spass macht. ;)

Manche Leute melden für ein Hobby bewusst ein Gewerbe an, um die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen zu können (früher war z.B. "Pferdezucht" mal ein typisches Beispiel). Das Gewerbe produziert dann Verlust, der sich mit anderen Einnahmen steuermindernd verrechnen lässt. Das sieht sich das Finanzamt aber günstigstenfalls ein paar Jahre an, und wenn dann immer noch keine Gewinne erzielt werden, wird das Ganze als nicht gewerbliche Liebhaberei eingestuft.


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29.03.2023 um 21:04
@uatu

Ich hatte mich vorhing mit Absicht auf die Einnahmen-Seite beschränkt und die Liebhaberei nur kurz angerissen weil es für die grundsätzliche Fragestellung nur eine untergeordnete Rolle spielt, aber inhaltlich hast du natürlich Recht. Bei reiner Liebhaberei werden die Ausgaben für das 'Liebhaber-Gewerbe' der privaten Lebensführung zugerechnet und sind dann auch nicht abzugsfähig oder verrechenbar - es kann wie du schon sagtest auch Situationen geben in denen man gerade ein Gewerbe sein möchte um die Verluste steuerlich geltend zu machen, da sieht das Finanzamt dann gerne mal Liebhaberei wo keine ist; gerade bei einer unprofessionellen Geschäftsführung ohne Dokumentationen etc. wird einem das gerne mal unterstellt. Nach dem Motto 'Wer damit Geld verdienen wollte würde das von Anfang an besser unter Kontrolle halten'.


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30.03.2023 um 00:35
Also es fühlt sich so an, als hättet ihr mir meine Sorgen genommen. Ich werde sicherheitshalber aber noch Fotos machen, die die Gegenstände an ihrem Platz zeigen bzw wie und wo sie gelagert wurden.
Also ich werde einfach einstellen, sollte das FA nachfragen bin ich auch zuversichtlich die Gründe für meinen Privat Verkäufer Status nachvollziehbar erläutern zu können. Denn auch wenn ich einige Neuteile plane zu verkaufen, von denen es auch schonmal mehr als ein Exemplar gibt, kann ich die Herkunft und die Umstände, wie es in meinen Besitz gelangte, nachweisen. Im Idealfall hab ich noch die Mail in der mir der Kunde mitteilt, das er kein Interesse an einer Rücksendung seines Artikels hat.
Oder könnte das problematisch werden, weil der Gegenstand im gewerblichen Kontext in meinen Besitz kam, und ich es aber als Privatmann verkaufe. Kann der Gegenstand dann überhaupt dem, liquidierten, Betrieb "entnommen werden?
Ich hör jetzt aber mal auf. Der Anfangs erwähnte Beruhigungszustand hat durch den zuletzt formulierten Gedanken wieder etwas abgenommen.

Ich glaube, ich werde die Neuware, bzw eher NOS anders los werden.

So, cool, hab die Kurve noch gekriegt, perfekte selbstberuhigungs Pille der Satz.

Also wie und ob dieser Übergang bewertet wird im geschilderten Fall.
Gibt da doch bestimmt etliche Urteile wo Mitarbeiter/Firmeninhaber versucht haben sich an der in Auflösung befindlichen Firma persönlich zu bereichern

Tschau mit Au


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