@kleinundgrün
kleinundgrün schrieb:Du hast schon recht, dass man wissen sollte, für welche Fälle man versichert ist und dass das viele erst im Schadensfall erfahren.
drum schreib ich's ja.
und gerade wenn's um schäden an der gemieteten wohnung geht kann das verdammt teuer werden.
ich kenn diese fälle zu genüge und kann euch versichern dass diese schäden NICHT in der normalen haftpflicht mit drin sind, das muss man extra dazubuchen.
ja, auch und gerade bei den großen versicherungen bei denen die meisten von uns hier versichert sind, z.b. die mit dem grossen A vorne dran.
kleinundgrün schrieb:Die Haftpflicht zahlt eben gerade auch in Fällen grober Fahrlässigkeit.
blöderweise gilt es aber nicht als grobe fahrlässigkeit wenn man etwas selbst macht, was laut bedienungsanleitung der profi machen soll.
und wie gesagt: die standard-haftpflicht zahlt eben NICHT die schäden am gemieteten. das ist ja das problem.
kleinundgrün schrieb:Daher auch dann, wenn die Waschmaschine falsch angeschlossen wurde. Nur bei der Gebäudeversicherung kann es Probleme geben, dass sie den Mieter in Regress nimmt, wenn er beim Anschluss geschlampt hat.
nein, da bist du falsch informiert.
1.) siehe oben: schäden am gemieteten sind in der standard-haftpflicht nicht mit versichert.
2.) wenn deine waschmaschine bzw. du den schaden verursacht hat/hast, dann ist die gebäudeversicherung erstmal garnicht zuständig sondern DEINE versicherung.
wenn die gebäudeversicherung später dann die schäden an decken und wänden übernimmt, dann zahlt sie zwar erstmal, damit der eigentümer entlastet ist, holt sich das geld aber dann bei dir wieder.
drum rate ich allen die in mietwohnunge wohnen ihre haftpflichtversicherungen aufzustocken und lieber pro monat die zwei euro oder wieviel das ausmacht mehr zu bezahlen.