Bone02943 schrieb:Höcke selbst schreibt davon das Volksteile die nicht willens oder zu schwach sind, verloren gingen.
"Nicht willens" bzw. "zu schwach" ist zudem geradezu der Inbegriff für Willkür, und damit nach Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch nicht zulässig.
Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
QuelleSollte die AfD hier wider Erwarten in diesem Land mal irgendwas zu sagen haben, muss sie sich zunächst mal von der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen verabschieden.
Sorry für das OT, aber wenn es gegen die AfD geht, mache ich zumindest in "meinen" Threads immer eine Ausnahme. Das Thema ist einfach zu wichtig.
Edit: Artikel 12 zählt da ebenso zu.