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Der Vater des Amokläufers

316 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Winnenden Amoklauf Vater Urteil ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:45
@Cathryn
super, vielen lieben dank. hilft mir tatsächlich weiter.
es gab also keine neuerungen seit der letzten prüfung durch die behörde.
ob mir das jetzt bezüglich meinem vater gefällt oder nicht ist 'ne andere frage. ich hätt's lieber er gibt das dingenskirchens ab oder verkauft es.
aber was mir in dem zusammenhang auch noch aufgefallen ist, ist dass es da auch noch besonderheiten bezüglich historischer schusswaffen gibt.
menno is das wieder kompliziert!

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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:46
@KittyMambo
Zitat von KittyMamboKittyMambo schrieb:na klar, das datum war mir auch klar es ging mir wirklich drum, das wir hier ein paar eckdaten haben, wie ungefähr es gehandhabt wurde. so einfach ist das mit dem erben und verscherbeln von waffen nicht
naja, die eckdaten hättet ihr bezüglich bawü auch von mir haben können bzw. dazu hab ich auch schon was geschrieben.
hier in bawü galt das mit dem bedürfnisnachweis nämlich bis 2009 NICHT.
und danach wurden bereits vorhandene waffenbesitzkarten nicht entzogen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:47
es gibt ein datum, vor dem gebaute waffen nicht erlaubnispflichtig sind. bin mir aber nicht mehr sicher, welches datum das ist.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:49
Noch mal zum Beduerfnis:

§ 8 WaffG - Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
glaubhaft gemacht sind.



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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:50
@Officer
da stellt sich wie so oft die frage ab wann etwas "historisch" ist...
aber abgesehen davon:
eigentlich ist das doch erschreckend, dass trotz neuer gesetze alte waffenbesitzkarten dann problemlos weitergeführt werden dürfen, oder nicht?
in dem zusammenhang wär's jetzt interessant ob die änderungen vor oder nach winnenden vorgenommen wurden...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:51
@Cathryn
mag ja alles richtig sein, nur:
a) wer eine waffenbesitzkarte hat, darf die auch behalten, auch wenn's neue regelungen dazu gibt, wie man an eine WBK kommt.
b) für historische waffen gelten da diverse sonderregelungen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:52
@Officer

Die Technik muss vor dem 1.1.1871 entstanden sein, gilt aber nur fuer einlaeufige Vorderlader. Dann sind sie nicht mehr erlaubnispflichtig.

@wobel

Das mit dem 1.1.1871 sind die Bestimmungen fuer die historischen Waffen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:54
@Cathryn
die technik? nur die technik?
dann wäre also jede schussfähige replik nicht erlaubnispflichtig?


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27.02.2011 um 16:54
genau das datum wars. danke! :)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:55
@wobel

Richtig. Baujahr ist wurscht - wirst dann aber Probleme haben, Munition zu finden ;)


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27.02.2011 um 16:59
§ 2 Abs. 2 WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2

[...]

2.2.1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:

[...]

2.2.1.7. einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 17:00
@Topic
Blieb der Vater während des ganzen Prozesses - vermutlich auf Anraten seiner Verteidiger stumm - brachen doch Worte der Reue und des Bedauerns nach deren Plädoyer aus ihm heraus. Auf die Hinterbliebenen wirkten sie allerdings wenig glaubwürdig. Die meisten sahen darin einen taktischen Versuch, eine drohende Gefängnisstrafe abzuwenden.
Bei jedem Urteil bewegen wir uns im Spagat zwischen Tätersicht und Opferperspektive. Beide Sichtweisen sind irrelevant.
Ich frage mich vielmehr, warum es ständige Anmaßungen bei der Kritik an Urteilen gibt. Warum werden Urteile nicht hingenommen? Hierbei geht es mir nicht um Kritiklosigkeit, sondern um Einsicht in der Wertigkeit eines Urteils.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 17:00
@Cathryn
also ich hab null idee von wann unser "erbstück" ist - interessiert mich auch nicht weiter (ich glaub aber nicht dass das vor 1871 gebaut wurde und 'ne replik isses auch nicht - das is schon original-gerät).
mal ganz abgesehen davon, dass das alles nach winnenden von den behörden gründlich geprüft wurde, und von daher alles in ordnung sein müsste, sofern sich seither nichts mehr geändert hat - und wenn ich's recht verstanden hab ist dem so, es kam auch nichts per post oder so.
ich gehe also davon aus dass da alles mit rechten dingen zugeht.

munition? *lach* wozu?
mit dem ding wird doch nicht geschossen. da gibt's zwar noch munition, aber die ist vermutlich genauso alt wie das dingenskirchens selbst.
wenn ich mal den nerv hab klau ich einfach die munition und bin dann erstmal beruhigt.
woran ihr wieder sehen könnt dass ich als tochter obwohl längst ausgezogen sehr genau weiss wo sich die schlüssel zu den beiden tresoren befinden...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 17:03
nachtrag: ich könnte vielleicht dafür sorgen dass die schlüssel in den banksafe kommen, damit wäre dann allen gedient, oder nicht?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 17:05
Zitat von wobelwobel schrieb:wenn ich mal den nerv hab klau ich einfach die munition und bin dann erstmal beruhigt.
Die darfst du aber gar nicht mitnehmen, die ist ja auch erlaubnispflichtig. Am Ende machst du dich dann auch strafbar. Denn: du brauchst zum Besitz und Erwerb von Munition ja auch einen Munitionserwerbs-Schein und ohne den darf die Munition nicht in deinen Besitz. (Besitz ist dann der Moment, in dem du die tatsaechliche Herrschaft darueber hast, also quasi, wenn du sie mitnimmst.)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 18:04
@Cathryn
war mir irgendwie klar *ggg* - aber wo kein kläger, da kein richter...
aber ok, ich mach das besser nicht.


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