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Der Vater des Amokläufers

316 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Winnenden Amoklauf Vater Urteil ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:09
@Officer
Zitat von OfficerOfficer schrieb:das eigentum, also die rechtliche herschafft über eine sache, wird im anschluss entzogen, wenn das entsprechende gerichtsurteil gefällt wurde.
sorry, aber die "rechtliche herrschaft über eine sache" ist der BESITZ und nicht das eigentum.
wird gerne verwechselt, keine frage, aber hier ist das wichtig.

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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:10
Zitat von wobelwobel schrieb:aber die restlichen waffen, das muss doch ein fünfstelliger wert sein?
Der Wert ist egal. Wenn du mit 50 kg Kokain erwischt wirst und das wird dir abgenommen, dann ist der Wert auch egal - du wirst es nicht wiederbekommen und kannst es auch nicht verschenken ;)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:10
Ach kommt schon, Schusswaffen sind im Prinzip ganz einfach selbst herzustellen, für weit unter 30 Euro bekommt man fast alles was man dafür benötigt in jedem x beliebigen Baumarkt, das kann jeder halbwegs intelligente Mensch, sofern er das nötige Werkzeug hat, ganz einfach selbst bauen, ebenso die Munition.
Ich weiß jetzt nicht wie sicher so ein Waffenschrank ist, aber solange das kein Tresor ist und der jenige der Amok laufen will, schon den Entschluss gefasst hat, sich und andere zu töten, kann ihn so ein normaler Waffenschrank doch auch nicht mehr aufhalten, er schlägt die Scheibe ein, sägt die Gitterstäbe durch etc. wolla, oder?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:10
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Aehm ... ein Amoklauf mit einer ganzen Reihe Toten (15) sollte aber mehr als "ne ganze Menge" sein
klar - aber der amoklauf wurde ja nicht durch den vater, seine frau, die schwester oder sonst jemand aus der familie begangen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:11
Zitat von wobelwobel schrieb:sorry, aber die "rechtliche herrschaft über eine sache" ist der BESITZ und nicht das eigentum.
wird gerne verwechselt, keine frage, aber hier ist das wichtig.
FALSCH.

Eigentum = rechtliche Herrschaft
Besitz = tatsaechliche Herrschaft

;)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:11
lol wobel.

besitz = tatsächliche herrschaft über eine sache
eigentum = rechtliche herrschaft

ich glaube du hast da was verwechselt


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:12
@Officer
Zitat von OfficerOfficer schrieb:das eigentum kann schon recht fix entzogen werden. hier gilt artikel 14 abs.2
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
na so fix dann aber doch nicht.
sonst dürfte ja wohl kein mensch irgendeine art von privateigentum haben, schon garkeine waffen, denn wo bitte dienen private waffen der allgemeinheit?

neneee - so einfach ist das nicht.
sonst gäbe es ja auch nicht jahrzehntelange streitigkeiten um ackerland, das zwecks flughafenbaus enteignetwerden soll etc. und selbst da gab's schadensersatz, und zwar nicht zu knapp. die bauern auf den fildern haben für ihr land weit mehr geld erhalten als es wert war.


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27.02.2011 um 16:13
@wobel

Da hat @Officer recht.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:13
@Officer
@Cathryn
oooops - ihr habt recht.
ich sag ja, das kann man leicht verwechseln *ggg*.
bitte demütigst um entschuldigung...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:14
ich weiss...ging mir ebenfalls so. wenn man sowas ausbildet, weiss man aber, was man schreibt ;)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:14
@Novator
aber wenn der amokläufer sieht, das er es mit einer "rumliegenden", bzw. leicht zugänglichen waffe einfacher hat, als zum baumarkt zu latschen?
und zudem, gekaufte waffen sind ja um einiges präziser um den gewünschten effekt (viele tote, inkl.schneller finalsuizid) zu erzielen.
hier wurde die bequemlichkeit bedient...und auch verführt


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:14
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Der Wert ist egal. Wenn du mit 50 kg Kokain erwischt wirst und das wird dir abgenommen, dann ist der Wert auch egal - du wirst es nicht wiederbekommen und kannst es auch nicht verschenken
aber der besitz von kokain ist ja auch illegal.
der waffenbesitz in unserem fall aber nicht.
von daher...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:15
Zitat von wobelwobel schrieb:klar - aber der amoklauf wurde ja nicht durch den vater, seine frau, die schwester oder sonst jemand aus der familie begangen.
Das ist aber egal.

Der Vater, als Besitzer und Eigentuemer hat durch sein fahrlaessiges Verhalten bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, auf eine Waffe achtzugeben und damit wird ihm das Recht, eine Waffe zu besitzen, entzogen. Er darf sie nicht mehr besitzen und was du nicht besitzen darfst, das besitzt du nicht und kannst du nicht weitergeben.

Haette der Vater nicht fahrlaessig gehandelt, waere der Sohn nicht in der Lage gewesen, an DIESE Waffe zu kommen und waere nicht mit DIESER Waffe AMok gelaufen. Klar kannst du nun sagen, er haette sich die Waffe von jemand anderem holen koennen ... richtig, aber dann waere eben dem das Recht, eine Waffe zu besitzen, entzogen worden.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:16
@Novator
Zitat von NovatorNovator schrieb:Ich weiß jetzt nicht wie sicher so ein Waffenschrank ist, aber solange das kein Tresor ist und der jenige der Amok laufen will, schon den Entschluss gefasst hat, sich und andere zu töten, kann ihn so ein normaler Waffenschrank doch auch nicht mehr aufhalten, er schlägt die Scheibe ein, sägt die Gitterstäbe durch etc. wolla, oder?
so 'n waffenschrank bzw. tresor ist schon sehr, sehr sicher - da gibt's sehr exakte vorschriften wie der auszusehen hat, bis hin zu dicke des stahls aus dem er besteht.
aus dem kopf weiss ich nur das mit den 200kg die er mindestens wiegen muss, sofern er nicht fest mit dem fussboden verschraubt ist.
scheiben die man einschlagen könnte hat so 'n schrank auch nicht. und gitterstäbe die man durchsägen könnte erst recht nicht.


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27.02.2011 um 16:17
@Officer

Ach, DU bildest das AUCH aus? :D ;) :}


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27.02.2011 um 16:18
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Der Vater, als Besitzer und Eigentuemer hat durch sein fahrlaessiges Verhalten bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, auf eine Waffe achtzugeben und damit wird ihm das Recht, eine Waffe zu besitzen, entzogen. Er darf sie nicht mehr besitzen und was du nicht besitzen darfst, das besitzt du nicht und kannst du nicht weitergeben.
dass ihm das recht eine waffe zu besitzen entzogen wird ist klar.
aber kann man die waffen deswegen einfach schadensersatzlos einziehen? wie gesagt, ich vermute stark dass die ehefrau mit-eigentümerin sein dürfte (gemeinsam angeschaffter "hausstand" etc.).


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:19
@Officer
@Cathryn
also mir ist die unterscheidung eigentlich vom immowesen her geläufig.
ich war grad nur ein bisserl schnell, drum isses mir auch gewaltig peinlich dass ich selbst das jetzt durcheinander gebracht habe.
nochmal sorry...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:20
ob sie miteigentümerin ist, ist klar geregelt. den eigentum an einer waffe erhealt man, wenn man die rechtlichen grundlagen dafür nachweisen kann (bedürfnis, sachkunde, etc.) hat sie dies nicht, geht das auch nicht.

ob sie auch eigentümer war, ist auch zivilrechtlich über ehevertrag geregelt.

zugewinngemeinschaft = eigentumserwerb, wenn der ehegatte etwas erwirbt.
gütertrennung = negativ


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:22
@KittyMambo Das stimmt natürlich, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, wo ein Wille ist da ist meist auch ein Weg, wer einmal den Entschluss gefasst hat andere zu töten, findet auch einen Weg.

@wobel Ok, die sind wohl doch etwas sicherer als ich sie mir vorgestellt habe. ^^


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 16:23
@wobel

Stell dir mal vor, du hast eine alte Waffe auf dem Dachboden gefunden. Sie gehoerte dem Uropa, der leider nicht mehr unter uns weilt und deswegen auch nicht der Besitzer der Waffe sein kann. Da sie nun durch das Finden (sie ist in keinem Testament aufgetaucht) in deinen Besitz uebergegangen ist, bist du nun in der Pflicht, sie bei der Polizei zu melden. Die muessen sie abholen, denn, wenn du keine WBK hast, dann darfst du sie nicht besitzen und natuerlich auch nicht transportieren. Wenn du sie gern gehalten willst, dann musst du die WBK nachweisen, also schnell Waffensachkunde machen und dann die WBK beantragen, dann darfst du sie hinterher bei der Polizei wieder abholen, wenn du das aber nicht machst, dann ist sie weg. Du kannst kein Geld fuer diese Waffe verlangen, du darfst sie naemlich nicht verkaufen, wenn du nicht der Besitzer bist, und der kannst du ohne WBK nicht sein. Sonst waere das illegaler Waffenhandel.

Wenn der Vater also auf die Idee kaeme, diese Waffen nun an jemanden zu verkaufen, ohne dass er eine WBK (die ihm ja entzogen wurde) hat, dann macht er sich strafbar. Und die Polizei muss die Waffen auch aus seinem Gewahrsam holen, denn, wenn seine WBK weg ist, dann darf er die Waffen nicht mehr besitzen.


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