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Jugendarrest

84 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anzeigen, Jugendarrest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jugendarrest

01.05.2011 um 21:39
@Mexxdexx

Deswegen steht da ja auch "richterliche Anordnung" und ohne die geht es nunmal nicht. ;)

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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:42
@Wolfshaag

Wo steht richterliche Anordnung? Auf was beziehst du das?


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:44
@mexdexx
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb: Trotzdem kommst Du nicht wegen einer Anzeige in den Jugendarrest, sondern nur durch Verurteilung, bzw. richterliche Anordnung, gem. §.13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG.
...auf Seite 1 kannst Du das nachlesen. ;)


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:46
@Wolfshaag

Ok, aber zuerst wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dann entscheidet die StA ob Anklage erhoben wird oder nicht. Die StA kann das Verfahren auch im Vorfeld einstellen.


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:48
@sweetvampir
ja ja drosseln sind vögel die gehören auch nicht in den roller.

wenn du dich vor gericht gut benimmst, einsichtig bist und reue zeigst, kann es sein
das bei der vielfalt der straftaten und den jungen jahren der richter in dir auch was gutes sieht
das schlimme und das wird dir bestimmt auch der richter sagen ist der alkohol.

drücke dir beide daumen


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:50
@sweetvampir

Hast du eine Anklageschrift von der StA bekommen?


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:51
Wenn es nach mir ginge dann gäbs gleich mal eine vorm Bug .... also gleich beim erstan mal nen ordentlichen Arrest das hemmt dann zukünftig nen bischen die dummen Ideen ;)


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:53
Zitat von sweetvampirsweetvampir schrieb:eine anzeige wegen fahren mit einem roller der 130 mit 50 zulassung fährt ohne helm ohne fühererschein mit 14 jahren..... dann schwere körperverletzung... drei falschaussagen ..... verweigerungen von sozialstunden... und fahren mit alkohol einfluss
......ok dann doch eher gleich Steinbruch in Sibirien. Jeder kann mal ne Dummheit machen aber wenn ich sowas von nem 14 Jährigen lese dann denke ich mir doch das hier so einiges nemmer passt .


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:54
ich bin ne sie


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:56
@sweetvampir
in welchem zeitraum hatte sich das abgespielt?


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:56
Unbelehrbar, würde sagen gibt Knast.


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cage ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:56
@Tom.1st
Bin da absolut deiner Meinung!
Mehr will ich dazu nicht sagen, sonst kommt mir die Galle hoch... Sorry


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:57
in ca. 2 jahren alles


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:58
@mexdexx

Natürlich muss die StA prüfen, ob überhaupt die Vorgaben erfüllt sind, ich meine wer sollte das denn sonst machen?


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Jugendarrest

01.05.2011 um 21:59
@sweetvampir
wird auf jeden Fall teuer + geschätzte 100 Stunden Jugendarbeit, ich kenne jemand der hat ähnlichen Mist gebaut.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:00
@sweetvampir

Das mit dem Roller ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, das mir dem Helm fällt dabei nicht mehr ins Gewicht. Eines kann ich die Sicher sagen, du bekommst mir Sicherheit eine Führerscheinsperre, der Rest hängt von dem Richter und der StA ab. Vom jungenarrest bis zu einen Haftstrafe auf Bewährung ist das alles möglich.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:00
ouh man na toll -.-


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:02
@sweetvampir


...sorry aber ich finde das mans dir ruhig ordentlich einreiben sollte. Mit anderen Worten, den Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen.


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:04
einsicht und reue zeigen, das schlimmste ist die körperverletzung.
wenn du die im rauschzustand begangen hast und es wirklich das erstemal war
könntest du mit bewährung davonkommen. aber sozialstunden hast du sicher.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:04
und das heißt?


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