Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

80 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abkommen, Sicherheitsbehörde ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:19
Ich vermute, dass das BVerfG sich mit einer Normenkontrolle diesbezüglich auseinander setzen wird. Immerhin scheinen einige Politiker und Parteien das Gesetz in der Form für verfassungswidrig zu halten. I.d.R. resultiert daraus auch ein Normenkontrollverfahren.

Edit:
http://www.golem.de/news/ueberwachung-bundestag-erlaubt-polizei-abfrage-von-pin-und-passwoertern-1303-98336.html

Anzeige
melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:23
Zitat von skybookskybook schrieb:Voraussetzung für die Herausgabe der sogenannten Bestandsdaten sind jedoch gesetzliche Regelungen für das Bundeskriminalamt (BKA), den Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden, die noch geschaffen werden müssen.
Dieser Satz ist nicht korrekt, denn im Telemediengesetzt ist das wohl bereits geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__14.html (Archiv-Version vom 10.10.2012)
§ 14 Bestandsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).
(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.



melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:29
@NeoDeus
Dieses Gesetz ist kein Ermächtigungsgesetz für die Polizei, sondern es regelt lediglich die Rechte und Pflichten des ISP.
Auf Grundlage dieses Gesetzes darf die Polizei nciht handeln. Auch hier bedürfte es eines weiteren Gesetzes, das der Polizei erlaubt, diese daten anzufordern.


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:30
Ich finde das ganze sehr suspekt. Das wäre, als wenn die Bank auch entsprechende Auskünfte erteilt, unter Herausgabe von PinCodes und Paßwörtern. Meiner Meinung geht das gar nicht. Abgesehen von dem Eingriff in die Privatsphäre gibt es damit meiner Meinung nach auch einen Eingriff in die Geschäftsfähigkeit eines jeden, zumindest wäre es möglich.

Man stelle sich vor, bei einem Mobilvertrag würden/könnten dem Inhaber die Vertragsdaten geändert/manipuliert werden. Vieles geht ja Online und wenn jemand sämtliche Paßwörter kennt, ist dies machbar, ohne Probleme und Nachweise. Wie sollte man beweisen, das man nicht selber etwas hinzugebucht oder gekündigt hat?

Das dürfte zwar eher das kleinste Problem sein, aber dennoch eines.

Einsicht in Verbindungsdaten bei einem begründeten Verdacht ist natürlich etwas anderes und sollte in Ordnung gehen zur Beweissicherung, natürlich mit richterlicher Anordnung.

Aber das ist etwas anderes wie ich finde und man geht damit zu weit. Auch diese oft zitierte "Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten." ist in diesem Zusammenhang mehr als haltlos.

mfg
Eye


3x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:33
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten.
Es gibt immer was zu verbergen - nennt sich Privatsphäre.


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:34
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Aber das ist etwas anderes wie ich finde und man geht damit zu weit.
Das BVerfG sah es ja ähnlich. Insofern werden wir sehen, ob das Gesetz so durch geht oder nicht.

Allerdings hat diese Sache immer zwei Seiten. Einerseits möchte ich möglichst keine Eingriffe in meinen Privatbereich, andererseits möchte ich aber, dass das Internet kein Tummelplatz von Betrügern ist, die keine Audeckung zu befürchten haben.

Letzlich ist es eine Frage der Abwägung.


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:38
@kleinundgrün

Betrüger und andere Kriminelle werden immer Mittel und Wege finden, um ihrem Handwerk nachzugehen. Da bringt es auch nichts, das Internet überwachen zu wollen.


1x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:41
@El_Gato
Es gilt auch richtig zu lesen, mit Verlaub.

Dein Zitat meiner Worte
PrivateEye schrieb:
Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten.
ist aus dem Kontext gerissen, da ich schrieb
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb: Auch diese oft zitierte "Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten." ist in diesem Zusammenhang mehr als haltlos.
Das obere hat eine völlig andere Bedeutung als das untere.

@kleinundgrün
Unsere Meinungen scheinen durchaus ähnlich zu liegen. Ich schrieb ja auch, bei einem begründeten Tatverdacht UND einer richterlichen Anordnung sieht das durchaus anders aus, im entsprechenden Rahmen natürlich.

mfg
Eye


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:43
@PrivateEye

Auch wer nun eine weiße Weste hat und dem trotzdem hinterher geschnüffelt wird, ist arm dran - denn Wissen ist Macht. Egal welcher Art.


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:46
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Betrüger und andere Kriminelle werden immer Mittel und Wege finden, um ihrem Handwerk nachzugehen. Da bringt es auch nichts, das Internet überwachen zu wollen.
Das kann man so pauschal nicht stehen lassen.

Du hast auf jeden fall insoweit recht, als dass die Gefahrenabwehr nicht jeglichen Eingriff in die Rechte der Bürger rechtfertigen darf.

Aber dennoch ist es wichtig, dass es eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gibt. Denn sonst bräuchten wir auch keine Polizei im RL, wenn es "sowieso nichts bringt".


1x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:48
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber dennoch ist es wichtig, dass es eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gibt.
Und die geht in vielen Fällen eindeutig zu weit. Vorratsdatenspeicherung beispielsweise.


1x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:54
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Und die geht in vielen Fällen eindeutig zu weit. Vorratsdatenspeicherung beispielsweise.
Und dann muss man diese Eingriffe gegeneinander abwägen. Wie viel Hilfe braucht die Polizei, um sinnvoll ihre Arbeit erledigen zu können und wie weit kann ich das einschränken, um nicht zu einem Überwachungsstaat zu werden.

Ein paar Rechte braucht auch die Polizei. Abr es dürfen nicht zu viele sein. Der Grundgedanke, den man sich stellen muss, ist: Wie viel Sicherheit möchte ich und wie viel Freiheit gebe ich dafür her.

Wenn ich es akzeptiere, dass ein höherer Prozentsatz an kriminellen Handlungen nicht aufgedeckt wird, kann ich mehr Freiheit und Anonymität fordern. Wenn ich aber mehr Aufklärung möchte, muss ich mehr Anonymität (und oder mehr Geld) dafür hergeben.


1x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:56
@El_Gato
Das ist völlig richtig und mit dieser Meinung gehe ich auch völlig konform! Wie gesagt, bei einem begründeten Verdacht samt richterlicher Anordnung, auf eine einzelne Person bezogen, sehe ich das generell nicht als Problem. Sollte sich der Verdacht als falsch und haltlos erweisen müssten aber auch die bis dato gesammelten Daten wieder gelöscht werden!

Wozu allerdings die Pin und Passwort beispielsweise eines Mobilfunkvertrages dabei von Nöten sein sollen, erschliesst sich mir im Moment nicht ganz.

Im übrigen wurde ja auch immer von den Providern behauptet, das sie auf die Passwörter etc gar keinen Zugriff hätten! Sehr erstaunlich jetzt, diese indirekte Eingeständnis. Da dürfte auch bei den Betreibern selbst massiver Nachbesserungsbedarf bestehen!

mfg
Eye


1x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 14:59
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie viel Sicherheit möchte ich und wie viel Freiheit gebe ich dafür her.
Das ist eine gefährliche Gratwanderung.
Those who sacrifice liberty for security deserve neither.
- Benjamin Franklin.

Ich kann mit weniger aufgeklärten Betrugsdelikten und dergleichen leben, wenn dafür nicht alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und überwacht werden.

@PrivateEye

Handyverträge sehe ich nicht nur deswegen sehr kritisch. Was ist so schlimm an Prepaid?


1x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 15:01
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wozu allerdings die Pin und Passwort beispielsweise eines Mobilfunkvertrages dabei von Nöten sein sollen, erschliesst sich mir im Moment nicht ganz.
Vielleicht für eine einfachere Überwachung. Aber das geht auch in meinen Augen viel zu weit (jedenfalls soweit ich das beurteilen kann).
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb: Da dürfte auch bei den Betreibern selbst massiver Nachbesserungsbedarf bestehen!
Allerdings. Wenn sie zusichern, dass mein Passwort nur verschlüsselt gespeichert wird, sollen sie das auch einhalten.
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Ich kann mit weniger aufgeklärten Betrugsdelikten und dergleichen leben, wenn dafür nicht alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und überwacht werden.
Dann ist es ja konsequent.
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Handyverträge sehe ich nicht nur deswegen sehr kritisch. Was ist so schlimm an Prepaid?
Welchen Vorteil hat ein Prepaidhandy? Muss man da nicht auch seine Identität angeben?


2x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 15:03
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Welchen Vorteil hat ein Prepaidhandy? Muss man da nicht auch seine Identität angeben?
Kommt drauf an. Wenn du eins gleich im Media Markt oder dergleichen kaufst, dann kommst du leider nicht drum herum, deine Daten anzugeben.
Wenn du dir aber zB im Aldi eine Simkarte kaufst, dann musst du sie nur entweder übers Internet oder telefonisch aktivieren. Und da kannste einfach lügen.


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 15:05
@El_Gato
Tatsächlich? Kann man ein anonymes Handy haben? Das wusste ich nicht.


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 15:06
@El_Gato
Nun, ich nutze auch ein Prepaid, aber schlichtweg, weil der von mir gewählte Tarif einfach günstiger ist, als diverse andere Verträge zuvor. :-) Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das jeder auch sein Prepaid ordentlich anmelden sollte. Schließlich möchte ich ja unter Umständen auch eventuellen Service des Betreibers in Anspruch nehmen können oder manchmal auch müssen.

Trotzdem gibt es auch einen regen Austausch/Handel diverser Prepaidkarten, wobei gerne das An/Ummelden "vergessen" wird. Dabei sollte sich aber jeder klar sein, der dies tut, dass er damit, eigentlich auch zu Recht, in obige, Überwachungs und Verfolgungswürdige Kategorie fällt bzw sich selbst dazu macht.

Aber abgesehen davon, dürfte technisch alles möglich sein, egal ob Vertrag oder Prepaid.

mfg
Eye


melden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 15:07
@kleinundgrün

Jetzt weisst du es. :)

Mit der Anonymität kanns aber schnell Essig sein, wenn man analysiert, wer wann von wo aus von kleinundgrüns Handy angerufen wurde.


1x zitiertmelden

Bundesrat segnet Bestandsdatenauskunft ab

03.05.2013 um 15:08
@kleinundgrün
@El_Gato

Anmelden mit Falschangaben ist möglich, auch die Übernahme einer schon genutzten Sim ist möglich. Gibt genug Portale, wo so etwas veräußert wird, ganz legal auch, zuerst jedenfalls. Trotzdem muss nach dem Telekommunikationsgesetz auch diese entsprechend an und umgemeldet werden. Ansonsten dürften wir uns schon dadurch im Straftatsbereich bewegen.

mfg
Eye


Anzeige

2x zitiertmelden