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finanzielle unterstützung

7 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unterstützung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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finanzielle unterstützung

17.04.2005 um 14:29
das thema is in gewisser weise ja politik =)
alsooo....hat jemand von euch ahnung, vielleicht auch durch persönlicher erfahrung, ob man vom staat finanziel unterstützt wird, wenn man ne ausbildung macht und eine wohnung beziehn möchte? und ob man eventuel bestimmte kriterien dafür erfüllen muss, dass man zb nur in einer bestimmten lage finzielle hilfe bekommt und wie gross die wohnung höchstens sein darf.
ja ich werde mich auch beim arbeitsamt noch informieren und sonstwo auch....
aber vielleicht könnt ihr mir schonma helfen...adois


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jever ehemaliges Mitglied

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17.04.2005 um 14:31
Nicht das Arbeitsamt, sondern das BaföG-Amt ist da die zuständige Stelle. Die Höhe der Unterstützung hängt von Deinem Einkommen und dem Einkommen deiner Eltern ab.

MfG jever

Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!


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jejoh ehemaliges Mitglied

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17.04.2005 um 16:08
@ jever
nicht unbedingt!
ich habe mal beim arbeitsamt gearbeitet. (jetzt arbeitsagentur).
da kann man ausbildungsbeihilfe beantragen! ist was anderes als bafög!

aber die einzelheiten werden dir da schon sagen, nummer 7! :)


“ICH BIN WICHTIG! ...schrie das Staubkörnchen.”



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17.04.2005 um 16:54
Anhang: Bafoeg.doc (33 KB)
@nummer7
Ich hab auf der Hobit ein paar details zu Bafög aufgeschrieben. Das war vor 2 Jahren.. wie aktuell das ist kann ich dir net sagen (weil ich eh kein Bafög bekommen werde).

Ich hab das was ich da gesammelt hab als Datei angehängt. Ich hab das aber mehr auf Studium ausgerichtet (da ich studiern will).


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17.04.2005 um 20:07
ich bedank mich für euer bemühen!


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18.04.2005 um 16:53
@nummer7
Am besten ist immer noch du setzt dich mit einem fachmann zusammen. Die Berufsinformationszentren geben glaube ich auch Auskunft darüber. Ansonsten kannst du auch einen Dipl-Fin* oder nen Steuerberater zu Rate ziehn, die dürften sich damit auch auskennen.

*Diplom-Finanzwirt
(das hab ich nur so gemacht, das ich mehr Buchstaben hab *g*)

"Kein Geist ist in Ordnung, dem der Sinn für HUMOR fehlt." (J.E. Coleridge)


"Es ist weder Zukunft noch Vergangenheit, und man kann nicht sagen, es gibt drei Zeiten, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, sondern... vielleicht muss man sagen es gibt drei Zeiten, die Gegenwart des Vergangenem, die Gegenwart vom Gegenwärtigen und die Gegenwart vom Zukünftigen... Die Gegenwart des Vergangenen ist Erinnerung, und die Gegenwart des Zukünftigen ist die Erwartung" (Aurelius Augustinus 354-430 v.Chr.)



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06.09.2011 um 12:07
Hi @nummer7

der Thr ist ja nun schon ordentlich alt,
und ich nehme an, es hat sich gelöst.

ich hätte gesagt, mit dem BPA auf die Meldestelle, wenn unter 25, und: abmelden,
(ohne festen Wohnsitz)

dann Wohnungsangebot einholen, zb. 1-pers. 308,-Euro warm

Alg-1 Antrag stellen und Ablehnung holen.->

auf zum H4. Wohnungsangebot vorlegen
Angemessenheit u Notwendigkeit bescheinigen lassen.

Mietvertrag unterschreiben, Kaution beantragen, einziehen.


Ausbildung beginnen.


ungefähr so hätte ich geschrieben wenn ich es eher gelesen hätte.

hätte, hätte.




mfg,


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