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Änderung Informationsfreiheitsgesetz

3 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Auskunftsrecht, Informationsfreiheitsgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Änderung Informationsfreiheitsgesetz

um 16:20
auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können". Für Journalisten und Organisationen würde das bedeuten, dass sie keinen Anspruch mehr auf Auskunft hätten.
Quelle: Link zur Quelle

Bei einer Anfrage hat man doch ein berechtigtes Interesse.
Wo ist das Problem.
Ein Journalist ist doch eine natürliche Person. Dann stellt
der die Anfrage als natürliche Person.
Auch sollen die Namen von Mitarbeitenden künftig geschwärzt werden, um sie vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen.
Quelle: Link zur Quelle

Aus Sicht der Mitarbeiter ist dies sicherlich berechtigt. Für ein Journalist sollte
es doch möglich sein, die Verantwortlichen herausbekommen.


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Die Änderungen sind berechtigt
1 Stimme (14%)
Die Änderungen sich NICHT berechtigt
6 Stimmen (86%)

Änderung Informationsfreiheitsgesetz

um 16:37
Gut, dass darauf aufmerksam gemacht wird.

Wollte man erst Transparenz so schaffen, so merken die "Mächtigen" nun, dass das unbequem werden kann.

Vgl. kürzlich den Praxisbezug hier:

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a. (Seite 855) (Beitrag von Lanza)
Zitat von Bogdan60Bogdan60 schrieb:Ein Journalist ist doch eine natürliche Person. Dann stellt
der die Anfrage als natürliche Person
Ich vermute, wenn er keinen persönlichen Bezug nachweisen kann, war es das schon und es gibt keine Info.


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Änderung Informationsfreiheitsgesetz

um 16:43
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ich vermute, wenn er keinen persönlichen Bezug nachweisen kann, war es das schon und es gibt keine Info.
Dies könnte durchaus möglich sein.
Wenn es so kommt, gehe ich davon aus,
dass das Bundesverfassungsgericht dann angerufen wird.


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