Änderung Informationsfreiheitsgesetz
03.07.2026 um 16:20auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können". Für Journalisten und Organisationen würde das bedeuten, dass sie keinen Anspruch mehr auf Auskunft hätten.Quelle: Link zur Quelle
Bei einer Anfrage hat man doch ein berechtigtes Interesse.
Wo ist das Problem.
Ein Journalist ist doch eine natürliche Person. Dann stellt
der die Anfrage als natürliche Person.
Auch sollen die Namen von Mitarbeitenden künftig geschwärzt werden, um sie vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen.Quelle: Link zur Quelle
Aus Sicht der Mitarbeiter ist dies sicherlich berechtigt. Für ein Journalist sollte
es doch möglich sein, die Verantwortlichen herausbekommen.



