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Weltliches Gericht

27 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Link, Feuen, Weltliches Gericht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weltliches Gericht

12.06.2013 um 16:46
Die Kirche, die Inquisation überführte den Beschuldigten (mit Folter). Wenn er gestand, übergab sie ihn dem weltlichen Gericht: Da habt ihr ihn, er ist schuldig, er hat gestanden. Macht mit ihm, was ihr wollt. (Und wehe, ihr bestraft ihn nicht so, wie wirs gerne hätten)

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Namah ehemaliges Mitglied

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Weltliches Gericht

12.06.2013 um 17:13
Zitat von KeysibunaKeysibuna schrieb: Kein irdische Gericht hat ein Hexe verurteil
Ein saudi-arabisches Gericht verurteilte die Frau wegen "Hexerei und Zauberei". Nun ist sie enthauptet worden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-in-saudi-arabien-frau-wegen-hexerei-hingerichtet-a-803222.html


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Weltliches Gericht

12.06.2013 um 17:15
@Namah

Man lernt nie aus :) Danke :)

Nehme meine vorherige Aussage zurück :D

Ups, das ist aber für sie ganz böse ausgegangen :(


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Namah ehemaliges Mitglied

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Weltliches Gericht

12.06.2013 um 17:43
@Keysibuna

was solls, du bist schließlich nicht googel persönlich sondern nur ein Mensch.



1944
In London wird gegen Helen Duncan ein Hexenprozess geführt. Man beruft sich auf das Hexengesetz aus dem 18ten Jahrhundert. Sie kommt ins Gefängnis und stirbt bei einer weiteren Verhaftung an einem Schock.

1995
In Tennessee beschwerte sich ein neunjähriges Mädchen über ihren Babysitter, weil er sie sexuell belästigt hatte. Die Mutter des Mädchens, eine Wicca, wollte daraufhin den Babysitter anzeigen. Doch dieser drehte den Spiess um und beschuldigte sie der sexuellen Nötigung. Bei einer Hausdurchsuchung wurden ihr Athame und ihre Tarotkarten sichergestellt. Beim folgenden Prozess verwickelte sich der Babysitter in viele Wiedersprüche. Doch auf Grund seinen Aussagen, dass sie ihn zum Geschlechtsverkehr, zum trinken von Blut und zur Einnahme von Drogen gezwungen hatte, wurde sie trotzdem zu zwölf Jahren Haft verurteilt

In Onslow County, North Carolina suchte Kathleen Jones die Hilfe der örtlichen Sozialbehörde (Departement of Social Services). Ein Angestellter der DSS kam zu ihr in die Wohnung und sah ihren Altar und weitere religiöse Gegenstände, denn sie war eine Wicca. Kurze Zeit später wurde ihr Sohn, damals 12 Jahre alt aus ihrem Haushalt weggenommen und in Fürsorge gegeben. Das Gericht ordnete sogar an, dass er jeden Sonntag einen christlichen Gottesdienst besuchen musste.

Auf solche Gerichtsurteile kommen wohl auch nur die Amis. :D


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Weltliches Gericht

13.06.2013 um 00:48
Komisch, die Hexen waren doch alle getauft und damit Christinnen. Also hätte sich doch die Inquisition darum kümmern müssen! (Ich weiß allerdings, dass die Inquisition nicht in jedem Staat wirken durfte, in Polen z.B. gab es sie nicht, weil da auch keine Ketzer waren und also kein Bedarf für Ketzerverfolgung da war; es könnte also auch in den vielen deutschen Staaten zu verschiedenen Zeiten ganz unterschiedlich gewesen sein).


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Weltliches Gericht

13.06.2013 um 04:45
Der Hexenprozess


Das Verbrechen der Hexerei war ein "Cremen fort mixt", das heißt es lag sowohl im Kompetenzbereich der Kirche (Frevel am Glauben) als auch der weltlichen Gerichtsbarkeit( Maleficia).

Da sich die Kirche nicht mit Blut besudeln sollte, wurden die Beschuldigten zuerst vor einem kirchlichen Tribunal verurteilt und dann zur Verhängung und zur Vollziehung der Todesstrafe dem weltlichen Arm übergeben. Ab 1500 verlagerte sich die Prozessführung dann immer mehr auf die weltlichen Gerichte mit ihren eigens installierten Hexenkommissionen.

Im ausgehenden Mittelalter gab es zwei Arten von Prozessen:

den Akkusationsprozess

den Inquisitionsprozess

Da Hexerei neben Majestätsbeleidigung, Hochverrat, Falschmünzerei, Straßen und Seeraub ein "crimen exceptum" darstellte, wurde der Inquisitionsprozess angewandt. "Crimen exceptum" bedeutete außerordentliches Verbrechen . Aber die Hexerei (Ketzerei, Sacrelegium, Blasphemie, Sodomie)

ist nicht bloß ein crimen exeptum sondern hat unter den außerordentlichen Verbrechen noch einen ganz außerordentlichen Charakter, da sie mit den Mächten der Finsternis in tiefster Verborgenheit ausgeübt wird und, wenn eine Hexe zur Untersuchung gezogen wird , ihr der Vater der Lügen zur Seite steht, sie gegen Schmerzen verhärtet, die Augen der Richter blendet und die Gedächtnisse der Zeugen verwirrt. Daher hat der Richter im Hexen Prozess eine schwierige Aufgabe zu erfüllen. Er muss nämlich während der ganzen Untersuchung einen Kampf mit dem Teufel zu bestehen, den er besiegen soll, und dies war nur mit den außerordentlichen richterlichen Befugnissen des Inquisitionsprozesses möglich.

Der Akkusationsprozess, der auf dem altgermanischen Prinzip " wo kein Kläger, da kein Richter" beruhte und die "poena talionis" ( Wenn der Ankläger die Schuld des Angeklagten vor Gericht nicht beweisen konnte , wurde er bestraft) kannte, wäre für die Hexenverfolgung kein geeignetes Instrument gewesen.

Die Untersuchungen mussten von Amts wegen eröffnet werden können und in der Prozessführung mussten möglichst große Freiheiten für den Richter gelten. Besonders wichtig für die rasante Ausbreitung der Hexenprozesse, war die Tatsache, dass in der peinlichen Halsgerichtsordnung von Karl V. die Folter als Beweisführung genehmigt wurde.

Es wurden dann sog. Hexenausschüsse einberufen, deren Aufgabe es war Zauberer und Hexen aufzuspüren und anzuzeigen. Da die Mitglieder der Hexenausschüsse reiche Vergütungen vom Besitz der Hexen empfingen, stellte sich auch der notwendige Fanatismus ein. Es änderte sich im Hexenprozes das Beweisverfahren grundlegend. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte man beim Beweisverfahren zw. handhafter und übernächtiger Tat unterschieden, d.h. Tatsachen bildeten das Kernstück der Prozessführung.

Bei Hexen konnte es nun natürlich nicht leicht zu einer Beweisführung auf handhafter Tat kommen, weil es nicht möglich war, eine Hexe auf frischer Tat zu ertappen. Als Hilfsmittel wurde dann die Folter angewandt um Geständnisse zu erpressen. und die unter der Folter erpressten Geständnisse zählten mehr als Tatsachen.

Es wurde zur Praxis, daß der Richter auf verdächtige Indizien einen Prozess eröffnen konnte. Kam ein wandernder Inquisitor in eine Stadt, so drohte er den Bürgern mit Kirchenbann und gerichtlicher Verfolgung, falls sie nicht verdächtige Personen meldeten. Jene die dann denunzierten, wurden großzügig belohnt und ihre Aussagen blieben anonym. Hierbei wurden auch die harmlosesten Äußerungen von Kindern beim Spielen als Indizien bewertet Hatte der Richter nun genügend Indizien, startete er den Prozeß.

Aber was galt als Indizium? Alles.. Übler Ruf, Verwandtschaft mit bereits hingerichteten Hexen, Heimatlosigkeit, rasch zunehmender Wohlstand, Anwesenheit am Felde kurz vor einem Hagelschlag, Drohungen, unvermutete Heilung bei Krankheiten, große und schnell erworbene Kenntnisse, Kenntnisse über Heilkräuter u.s.w. Verdächtig war, wenn jemand das Besuchen des Gottesdienstes vernachlässigte, aber auch jener, der immer zum Gottesdienst kam, da man annehmen konnte, dass dieser den Verdacht von sich ablenken wollte. Wenn jemand bei der Gefangennahme furchtsam und erschrocken war, plagte ihn ein schlechtes Gewissen. Zeigte er sich aber gelassen und mutig, wurde er vom Teufel gehärtet. Die Tatsache, dass ein Angeklagter solange gefoltert wurde, bis er einen oder mehrere Namen nannte, um der Qual ein Ende zu bereiten, ermöglichte den Hexenrichtern Prozesse genau zu dirigieren. Denn über denjenigen, der diesen Namen trug, wurde sofort ein Prozeß eröffnet. Nur so sind Hexenprozesse zu verstehen, die mehrere Jahre dauerten und mit hunderten Todesurteilen endeten, ja die ganze Landstriche entvölkerten. War einmal der Prozess eröffnet, gab es normalerweise kein Entkommen mehr.

Der Verhaftete wurde in ein Drudenhaus oder in einen sogenannten Hexenturm gebracht, wo er oft entweder in einer tiefen Grube mit Seilen versenkt wurde, in ein enges Loch in der Wand gesperrt oder an Armen und Beinen festgeschnallt wurde. Der Gefangene hing, saß oder stand oft im Winter in eisiger Kälte, in Finsternis, konnte sich nicht bewegen, konnte kaum schlafen, hatte böse Träume, Kummer und schwere Gedanken, wurde geplagt von Hunger, Gestank und, da er sich nicht bewegen konnte, von Flöhen belästigt und von Mäusen, Ratten und Mardern gebissen. An bestimmten Orten war es auch üblich, Gefangene pausenlos mit Stockschlägen umherzutreiben, um sie nicht schlafen zu lassen. Eine Person voller Geduld, Mut, und Vernunft war nach mehreren Monaten kleinmütig, schwach und meistens verrückt.

Ehe der Richter die Angeklagte selbst vernahm, schritt er zum Zeugenverhör. Jeder, soweit er nur belastete, konnte als Zeuge hinzugezogen werden, sogar Fieberkranke, die im Bett phantasierten, oder der Beichtvater. Verteidigung gab es meistens keine, und, wenn es eine gab, war sie gegen den Angeklagten. Auch materielle Beweise wurden hinzugezogen. Konnte man im Haus der Beschuldigten Büchsen, Fläschchen, Besenstiele, Kräuter, Schmalztöpfe u.s.w. auffinden, waren diese gewichtige corpora delicta..

Nun wurde der/die Gefangene verhört. Das Verhör wurde mit der Frage eröffnet, ob die Angeklagte an die Hexerei glaube. Verneinte sie diese, galt sie sofort als Ketzer und wurde verbrannt. Bejahte die Inquisitin diese Frage , wurde sie mit Suggestivfragen überhäuft, die der Richter aus Fragenkatalogen vorlas, um größtmögliche Übereinstimmung in den Geständnissen zu erzielen. Wurde kein freies Geständnis geliefert , schritt man zum peinlichen Verhör, indem man die Verhaftete den fünf Folterungsgraden unterzog und sie pausenlos mit einer Reihe von Fragen bedrängte, die sie mit Ja oder Nein beantworten mußte.

z.B.: Ob es wahr sei, daß die Angeklagte an einem bestimmten Tag im Feld gestanden habe. Ob es wahr sei, daß sie mit der Hand gewinkt habe. Ob es außerdem wahr sei, daß an diesem Tag ein Unwetter ausgebrochen sei.

Hat die Angeklagte eine diese Fragen mit Ja beantwortet, so nahm der Richter als erwiesen an, daß sie das Unwetter herbei gezaubert hat. Zur Verurteilung war ein freiwilliges Geständnis notwendig, d.h. das Geständnis unter der Folter erpreßt, mußte danach nochmals ohne Folter wiederholt werden, wobei es öfters zur Widerrufung und neuerlichen Folter kam. Solche Geständnisse zählten mehre als nackte Tatsachen, wie folgender Vorfall beweist:

Fünf bis sechs Weiber wurden gefoltert, damit sie gestehen, daß sie ein vor kurzem verstorbenes Kind auf dem Friedhof ausgegraben und zu Hexenbrei verkocht hätten. Die Ehemänner der Angeklagten forderten, daß jenes Grab geöffnet werden soll und tatsächlich lag das Kind unversehrt in seinem Sag. Trotzdem wurden die Frauen als Hexen verbrannt, da der fanatische Richter meinte, daß dieses Kind im Sarg nur ein Scheinbildes Teufels sei.

Erfolgte die gewünschten Geständnisse nicht, so wurden die Unglücklichen wieder in das Gefängnis geworfen und erneut gefoltert, bis man das sagten, was der Hexenrichter hören wollte. Um ans Ziel zu kommen, bedienten sich die Inquisitionen oft der gemeinsten Mittel. Sie gaben sich als falsche Freunde aus und versicherten der Angeklagten, daß sie Gnade walten lassen, wenn sie gestehe, eine Hexe zu sein. Jedoch verstand der Richter unter Gnade die Verwandlung des Feuertodes in die Hinrichtung mit dem Schwert.

Eigentlich war der Richter bei der Prozeßführung keinen Einschränkungen unterworfen, da man es ja mit dem "Teufel" zu tun hatte.



Das dazu. Wer mehr bzw. weiterlesen möchte, hier die Quelle ( Ich wollte jetzt nicht zuviel hier rein kopieren das wird sonst zu wuchtig ) :

http://henker-folter.de/zur-information-von-a-z-der-inquisition/die-hexe/hexenprozeß/





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Weltliches Gericht

13.06.2013 um 12:57
!!!

https://www.youtube.com/watch?v=xqBAKptamUk


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