Erneut hat ein Gericht bestätigt, dass der Staat die Vollverschleierung des Gesichts verbieten darf. Viele Länder Europas haben das bereits umgesetzt. Nur die Bundesregierung ist hasenfüßig.
Wer sich in Europa das Gesicht vollkommen verschleiert, kann diesen Modebrauch nicht als Grundrecht einfordern. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Ein Verbot der Vollverschleierung könne für das demokratische Zusammenleben durchaus „notwendig“ sein.

Geklagt hatte, wie meist in solchen Fällen, eine radikale Muslimin, die sich in ihrer belgischen Heimatgemeinde in Privatsphäre und Religionsausübung beschnitten sah. Notabene, in Belgien gilt seit Jahren ein Verhüllungsverbot.

Im Zuge von blutigem Terrorismus und zunehmend rabiatem Salafismus zog Frankreich nach, auch in den Niederlanden und Teilen der Schweiz gilt inzwischen das sogenannte Burkaverbot; Österreich änderte seine diesbezüglichen Gesetze erst vor knapp acht Wochen. Und was ist mit Deutschland?

Justizminister Maas sieht Probleme mit der Religionsfreiheit, obwohl genau dieser Vorwand nun erneut auf europäischer Ebene höchstrichterlich zurückgewiesen wurde. Auch Bundeskanzlerin Merkel hat vorauseilend einem deutschen Burkaverbot eine klare Absage erteilt, sodass jetzt wieder viele Hundert Vollverschleierte aus Arabien zur vollverhüllten Sommerfrische zu uns einreisen können.
Symbole des Supersalafismus

Was für ein Vorbild bieten diese tristen Gestalten, die von Mullahs und Ehemännern im sommerlichen Draußen zum ewigen Drinnen verdammt werden, für jede junge Muslimin? Wie müssen sich Geflüchtete aller Konfessionen fühlen, die gerade dem schrecklichen Religionsterror des IS entronnen sind und nun den Symbolfiguren des Supersalafismus auf deutschen Straßen begegnen?

Dabei gebietet der Koran gar keine Vollverschleierung von Frauen; das haben hochgestellte islamische Theologen immer wieder erklärt. Es handelt sich hier ausschließlich um eine besonders patriarchalische Deutung durch lange isoliert lebende oder frisch radikalisierte Gesellschaften, die auch hierzulande keine Neigung zeigen, sich unseren Lebensweisen anzupassen – und die westliche Toleranz einzig für ihre intoleranten Zwecke ausnutzen.
Anzeige

Es besteht also keinerlei Grund, sich dieser vor- und antimodernen Unterdrückungspraxis aus falsch verstandenem Kulturrelativismus zu unterwerfen. Schließlich sind auch Vielweiberei, Mädchenbeschneidung oder Kinderehe in Deutschland nicht erlaubt.

Sogar in Marokko hat man nun Handel und Herstellung der Burka verboten. Vielleicht kann sich die hasenfüßige Bundesregierung ja in Nordafrika abschauen, wie man fundamentalistischem Islam wirksam entgegentritt. Ein Menschenrecht ist die Burka jedenfalls nicht.
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article166542533/Die-Burka-ist-kein-Menschenrecht.html