Marfrank
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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?
um 13:54Am Faschingssonntag habe ich in einem Jugendclub in Mellrichstadt Fasching gefeiert. Hierbei kam ich mit einem, der Mitgliede des Clubs war, ins Gespräch und zeigte ihn Bilder. Später kam noch jemand vom Jugendclub hinzu und dann eine dritte Person, die ebenfalls den Club angehörte, weil sie sich hinter der Theke aufhielt und welche mich beschuldigte, dass ich dort verbotenerweise fotografiert habe, was ich aber nicht gemacht habe. Diese Person ließ sich nicht von meiner Unschuld überzeugen, sondern zerstörte meine Kamera im Wert von ca. 70 Euro.
Welche Strafe hat der Täter zu erwarten? Meinem Empfinden nach sollte einer derartigen Person verboten werden, als Thekenkraft zu arbeiten oder Schanklizenzen zu erwerben.
In wie weit darf die Polizei bei der Ermittlung des Täters wie folgt vorgehen:
1.) Ermittlung aller Mitglieder aus dem Vereinsregister
2.) Erstellung von Fotografien dieser Personen
3.) Zusendung dieser Bilder per e-Mail, damit ich den Täter identifizieren kann
So etwas würde auf jedem Fall Nachahmer abschrecken.
Welche Strafe hat der Täter zu erwarten? Meinem Empfinden nach sollte einer derartigen Person verboten werden, als Thekenkraft zu arbeiten oder Schanklizenzen zu erwerben.
In wie weit darf die Polizei bei der Ermittlung des Täters wie folgt vorgehen:
1.) Ermittlung aller Mitglieder aus dem Vereinsregister
2.) Erstellung von Fotografien dieser Personen
3.) Zusendung dieser Bilder per e-Mail, damit ich den Täter identifizieren kann
So etwas würde auf jedem Fall Nachahmer abschrecken.


