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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

9 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kriminalität, Strafen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 13:54
Am Faschingssonntag habe ich in einem Jugendclub in Mellrichstadt Fasching gefeiert. Hierbei kam ich mit einem, der Mitgliede des Clubs war, ins Gespräch und zeigte ihn Bilder. Später kam noch jemand vom Jugendclub hinzu und dann eine dritte Person, die ebenfalls den Club angehörte, weil sie sich hinter der Theke aufhielt und welche mich beschuldigte, dass ich dort verbotenerweise fotografiert habe, was ich aber nicht gemacht habe. Diese Person ließ sich nicht von meiner Unschuld überzeugen, sondern zerstörte meine Kamera im Wert von ca. 70 Euro.
Welche Strafe hat der Täter zu erwarten? Meinem Empfinden nach sollte einer derartigen Person verboten werden, als Thekenkraft zu arbeiten oder Schanklizenzen zu erwerben.
In wie weit darf die Polizei bei der Ermittlung des Täters wie folgt vorgehen:

1.) Ermittlung aller Mitglieder aus dem Vereinsregister
2.) Erstellung von Fotografien dieser Personen
3.) Zusendung dieser Bilder per e-Mail, damit ich den Täter identifizieren kann

So etwas würde auf jedem Fall Nachahmer abschrecken.


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 14:17
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Welche Strafe hat der Täter zu erwarten?
es handelt sich um Sachbeschädigung das Strafmaße ist im StGB geregelt:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 15:06
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:In wie weit darf die Polizei bei der Ermittlung des Täters wie folgt vorgehen:
Da wirst du zur Polizei gehen müssen, eine Anzeige aufgeben und die wissen dann schon, was sie zu tun haben.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Zusendung dieser Bilder per e-Mail, damit ich den Täter identifizieren kann
...gehört aber ganz sicher nicht dazu. Wer klagen will, muss reisen. Bedeutet, du musst zur zuständigen Wache und dort ggf. angefertigte Bilder in Augenschein nehmen.


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 15:11
Auf jeden Fall Augenzeugen notieren und benennen.


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 15:13
@Marfrank
Hast du denn an dem Tag Bilder im Club gemacht?
Das kann man aus dem EP nicht herauslesen.


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 15:31
Ich habe keine Bilder gemacht.


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 15:43
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:So etwas würde auf jedem Fall Nachahmer abschrecken.
@Marfrank
Wenn dem so wäre, dann hätte man dir deine Kamera nicht zerstört.
Du bist ja nicht der erste, dem etwas von seinem Eigentum beschädigt wurde.


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 15:51
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Wenn dem so wäre, dann hätte man dir deine Kamera nicht zerstört.
@Dr.Edelfrosch:
Warum zweifelst du die Aussage von Marfrank an? Nur weil jemand geglaubt hat, er hätte Bilder gemacht, heißt das noch nicht, dass er tatsächlich Bilder gemacht hat.


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Übergriffige Thekenkraft - welche Strafe?

um 18:26
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Warum zweifelst du die Aussage von Marfrank an?
@Sherlock_H
Ich habe angezweifelt, das eine Strafe für Sachbeschädigung Nachahmer vor ähnlichen Taten abschreckt.
Wenn es so wäre, dann wäre es nicht zu dem hier geschilderten Vorfall gekommen.


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