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Neues ÖRR Konzept
um 22:50Konzept: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im digitalen Zeitalter
1. Ausgangspunkt
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt wichtige gesellschaftliche Funktionen. Insbesondere die unabhängige Bereitstellung von Nachrichten, politischer Information, Debatten, Recherche und gesellschaftlicher Einordnung kann für eine demokratische Gesellschaft von Bedeutung sein.
Gleichzeitig hat sich die Medienlandschaft seit der Entstehung des heutigen Rundfunks grundlegend verändert. Neben Fernsehen und Radio existieren inzwischen Streamingdienste, Mediatheken, Podcasts, YouTube, digitale Archive, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzertveranstalter und zahlreiche weitere Informations- und Kulturangebote.
Deshalb stellt sich die Frage, wie eine zeitgemäße öffentlich-rechtliche Grundversorgung aussehen könnte.
Dabei sollten zwei Fragen voneinander getrennt werden:
1. Welche Sender und Angebote soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig betreiben?
2. Welche dieser Angebote müssen verpflichtend von der Allgemeinheit finanziert werden?
Ein Angebot kann also weiterhin Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Systems sein, ohne automatisch zum verpflichtend finanzierten Kern zu gehören.
---
2. Senderstruktur
Die Senderstruktur beschreibt zunächst ausschließlich, welche öffentlich-rechtlichen Angebote vorhanden sind und wie sie organisatorisch gegliedert werden.
Vorgeschlagen wird eine deutlich übersichtlichere regionale Struktur.
Norddeutschland
- 2 Fernsehsender
- 2 Radiosender
Mitteldeutschland
- 2 Fernsehsender
- 2 Radiosender
Süddeutschland
- 2 Fernsehsender
- 2 Radiosender
Bundesweit
- 1 eigenständiger Sender: arte
- ergänzende digitale Angebote, Mediatheken, Streamingangebote und Archive
Damit ergäbe sich als lineare Grundstruktur:
6 Fernsehsender + 6 Radiosender + arte
Hinzu kommen digitale Angebote.
Regionale Struktur bedeutet nicht regionale Begrenzung
Die regionale Aufteilung bedeutet ausdrücklich nicht, dass jeder Sender ausschließlich für sein eigenes Gebiet produziert.
Die drei regionalen Einheiten könnten vielmehr gemeinsam bundesweit relevante Inhalte produzieren und gleichzeitig unterschiedliche regionale Perspektiven einbringen.
Dadurch könnten regionale Kompetenzen erhalten bleiben, während gleichzeitig Doppelstrukturen und parallele Produktionen reduziert werden.
Ein Beitrag aus Norddeutschland könnte beispielsweise bundesweit ausgestrahlt werden, während ein Beitrag aus Süddeutschland ebenfalls für das gesamte Bundesgebiet relevant sein kann.
Die regionale Gliederung wäre damit vor allem eine Organisations- und Produktionsstruktur, keine Begrenzung des Publikums.
---
3. arte als eigenständiger Kultur-, Wissenschafts- und Dokumentationsbereich
arte könnte innerhalb dieser Struktur eine besondere Funktion übernehmen.
Der Sender könnte gezielt den Bereich abdecken, der sich mit
- Kultur
- Kunst
- Geschichte
- Wissenschaft
- Dokumentationen
- internationaler Kultur
- Theater
- Oper
- klassischer Musik
beschäftigt.
Auch regelmäßige Klassik-, Opern- oder Theaterabende wären innerhalb dieses Modells weiterhin möglich.
Damit würde der kulturelle Auftrag nicht verschwinden, sondern stärker gebündelt und erkennbarer organisiert.
---
4. Senderangebot und Finanzierung sind zwei verschiedene Fragen
Die Tatsache, dass ein Angebot Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, beantwortet noch nicht die Frage, wie dieses Angebot finanziert werden muss.
Deshalb sollte zwischen
öffentlich-rechtlichem Angebot
und
verpflichtend finanzierter Grundversorgung
unterschieden werden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte auch künftig ein breites Angebot bereitstellen.
Die entscheidende Frage wäre jedoch:
«Welche Leistungen müssen von der gesamten Gesellschaft gemeinsam finanziert werden, weil sie eine besondere öffentliche Funktion erfüllen?»
Und umgekehrt:
«Welche Angebote können weiterhin produziert und angeboten werden, sollten aber über freiwillige Finanzierungsmodelle getragen werden?»
---
5. Der verpflichtend finanzierte Kern
Die verpflichtende Finanzierung könnte sich auf einen klar definierten demokratischen und gesellschaftlichen Kern konzentrieren.
Dazu könnten insbesondere gehören:
- Nachrichten und aktuelle Informationen
- politische Berichterstattung
- politische Debatten
- investigative Recherche
- Hintergrundberichte und Analysen
- regionale Berichterstattung
- Informationen über gesellschaftlich relevante Themen
- Bildungs- und Informationsangebote
- Krisen-, Katastrophen- und Warninformationen
- ausgewählte kulturelle und gesellschaftlich relevante Inhalte
Dieser Bereich würde die eigentliche öffentlich-rechtliche Grundversorgung bilden.
Die Grundidee lautet:
Was eine demokratische Gesellschaft gemeinsam gewährleisten muss, wird gemeinsam finanziert.
---
6. Angebote außerhalb des Pflichtkerns
Nicht jedes Angebot, das gesellschaftlich oder kulturell wertvoll ist, muss deshalb automatisch Bestandteil der verpflichtenden Finanzierung sein.
Das betrifft insbesondere größere Bereiche wie:
- Sportübertragungen
- Unterhaltung
- Shows
- große Eventproduktionen
- bestimmte Musik- und Kulturproduktionen
- sonstige Inhalte, die über den definierten Grundversorgungsauftrag hinausgehen
Diese Angebote könnten weiterhin Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Systems sein.
Ihre Finanzierung könnte jedoch stärker über freiwillige Modelle erfolgen, beispielsweise:
- Abonnements
- Streamingmodelle
- Sponsoring
- Werbung, sofern politisch gewollt
- Rechteverwertung
- Kooperationen
- freiwillige Zusatzangebote
Das bedeutet ausdrücklich nicht:
„Diese Inhalte soll es nicht mehr geben.“
Sondern:
„Diese Inhalte müssen nicht automatisch von jedem Haushalt finanziert werden.“
Wenn beispielsweise eine große Sportveranstaltung übertragen werden soll, könnte dafür ein entsprechendes freiwilliges Finanzierungsmodell entwickelt werden.
Und wenn ein Kulturangebot ein großes Publikum findet, könnte es ebenfalls über entsprechende Einnahmen, Kooperationen oder freiwillige Angebote weiterbestehen.
Die Produzenten müssten dann eben – etwas salopp gesagt – auch mal Sponsoren suchen und die Schauspieler zur Not Bulgari-Schuhe tragen lassen. 😅
---
7. Warum diese Trennung?
Der zentrale Punkt ist die Unterscheidung zwischen gesellschaftlichem Wert und verpflichtender Finanzierung.
Klassische Musik kann kulturell wertvoll sein.
Sport kann gesellschaftlich relevant sein.
Unterhaltung kann für viele Menschen wichtig sein.
Dokumentationen können einen hohen Bildungswert besitzen.
Aus diesen Feststellungen folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Haushalt verpflichtet sein muss, jedes dieser Angebote zu finanzieren.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
«„Ist dieses Angebot wertvoll?“»
sondern:
«„Warum muss dieses konkrete Angebot Bestandteil einer von allen verpflichtend finanzierten Grundversorgung sein?“»
---
8. Digitale Medienlandschaft
Die Definition der Grundversorgung sollte außerdem berücksichtigen, dass kulturelle und informative Inhalte heute auf wesentlich mehr Wegen zugänglich sind als zur Entstehungszeit des klassischen Rundfunks.
Menschen können heute unter anderem auf
- Streamingangebote
- Podcasts
- YouTube
- digitale Archive
- Mediatheken
- Bibliotheken
- Museen
- Theater
- Konzertveranstalter
- Vereine und andere gesellschaftliche Einrichtungen
zurückgreifen.
Das bedeutet nicht, dass diese Angebote den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ersetzen.
Es bedeutet vielmehr, dass bei der Definition der Grundversorgung berücksichtigt werden sollte, welche Aufgaben der Staat beziehungsweise die Gesellschaft tatsächlich noch durch einen verpflichtend finanzierten Rundfunk erfüllen muss.
---
9. Digitale Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die digitalen Angebote sollten Bestandteil der Senderstruktur bleiben.
Dazu gehören insbesondere:
- Mediatheken
- Livestreams
- Podcasts
- digitale Archive
- Nachrichtenangebote
- Dokumentationen
- digitale Bildungsangebote
Dabei sollte jedoch auch geprüft werden, welche Inhalte dauerhaft öffentlich finanziert bereitgestellt werden müssen und welche Inhalte sich für freiwillige digitale Finanzierungsmodelle eignen.
---
10. Demokratische Funktion
Die demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte ausdrücklich erhalten bleiben.
Dazu gehören insbesondere:
- unabhängige Nachrichten
- politische Berichterstattung
- Interviews
- politische Debatten
- investigative Recherche
- Hintergrundberichte
- Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen
- regionale und lokale Berichterstattung
Gerade dieser Bereich unterscheidet sich von vielen rein kommerziellen Medienangeboten.
Er bildet deshalb den eigentlichen Kern des vorgeschlagenen öffentlich finanzierten Systems.
---
11. Qualitäts- und Kontrollstrukturen
Eine Neuordnung sollte nicht nur die Zahl der Sender verändern.
Auch Fragen wie
- journalistische Qualität
- Transparenz
- Kontrolle
- Verantwortlichkeiten
- Kostenstrukturen
- Vergütungssysteme
- Produktionskosten
- externe Auftragsvergaben
sollten überprüft werden.
Eine kleinere und übersichtlichere Struktur könnte dabei helfen, Zuständigkeiten klarer zu machen und Doppelstrukturen besser zu erkennen.
---
12. Finanzierung als eigenständige Ebene
Die Finanzierung sollte unabhängig von der organisatorischen Senderstruktur betrachtet werden.
Vorgeschlagen wird daher ein zweistufiges Finanzierungsmodell:
A. Gemeinsame Pflichtfinanzierung
Finanziert wird ein klar definierter öffentlich-rechtlicher Kern:
Nachrichten + politische Information + Recherche + Analyse + regionale Berichterstattung + gesellschaftlich relevante Information + Bildung + Kriseninformation + ausgewählte Kultur
B. Freiwillige Finanzierung
Darüber hinausgehende Angebote können weiterhin existieren, werden aber grundsätzlich anders finanziert:
Sport + Unterhaltung + große Events + zusätzliche Kulturangebote + weitere freiwillige Inhalte
Diese Trennung würde ermöglichen, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender weiterhin ein breites Programm anbieten kann, ohne dass automatisch jedes einzelne Angebot über eine allgemeine Pflichtabgabe finanziert werden muss.
---
13. Gesamtmodell
Das vorgeschlagene Modell lässt sich in einer gemeinsamen Übersicht darstellen. Dabei wird sichtbar, dass Senderstruktur und Finanzierung zwei unterschiedliche Ebenen darstellen.
Die Senderstruktur beschreibt, welche organisatorischen Einheiten und Angebote bestehen. Die Aufteilung in einen Pflicht- und einen freiwilligen Bereich beschreibt dagegen, wie diese Angebote finanziert werden.
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER RUNDFUNK
│
┌────────────────┼────────────────┐
│ │ │
NORDDEUTSCHLAND MITTELDEUTSCHLAND SÜDDEUTSCHLAND
│ │ │
2 TV 2 TV 2 TV
2 Radio 2 Radio 2 Radio
│ │ │
└────────────────┼────────────────┘
│
gemeinsame Strukturen
+ regionale Perspektiven
│
┌─────────────┴─────────────┐
│ │
BUNDESWEIT DIGITAL
│ │
arte Mediatheken / Archive
│ Streaming / Podcasts
Kultur / Wissenschaft Apps / Onlineangebote
Dokumentationen
internationale Kultur
│
└─────────────┬─────────────┘
│
┌──────┴──────┐
│ │
PFLICHTBEREICH FREIWILLIGER BEREICH
│ │
Nachrichten Sport
Politik Unterhaltung
Recherche Serien / Shows
Analyse weitere Freizeitangebote
Regionale Infos Streaming / Zusatzangebote
Kriseninformation
Bildung / Information
ausgewählte Kultur
Die Grafik macht dabei bewusst nicht den Eindruck, dass der freiwillige Bereich aus dem öffentlich-rechtlichen System verschwinden müsste.
Sie zeigt vielmehr, dass Angebot und Finanzierung getrennt betrachtet werden können:
Ein Inhalt kann weiterhin angeboten werden, ohne automatisch Bestandteil der verpflichtend finanzierten Grundversorgung zu sein.
Damit wird auch die zentrale Idee des Konzepts sichtbar:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt bestehen – aber sein verpflichtend finanzierter Kern wird klarer definiert.
---
14. Ziel
Ziel ist nicht die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ziel ist eine Neuordnung und Anpassung an die heutige Medienlandschaft.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll weiterhin eine starke demokratische, journalistische und gesellschaftliche Funktion erfüllen.
Gleichzeitig sollte die verpflichtende Finanzierung auf einen klar definierten Kern konzentriert werden.
Kultur, Sport und Unterhaltung müssen dadurch nicht verschwinden. Sie könnten weiterhin Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Angebots sein, soweit dafür entsprechende Modelle bestehen.
Entscheidend wäre jedoch eine klare Trennung:
«Nicht alles, was öffentlich-rechtlich angeboten werden kann, muss deshalb automatisch öffentlich verpflichtend finanziert werden.»
So könnte aus einem sehr breit aufgestellten Rundfunksystem wieder eine klarer definierte öffentliche Grundversorgung entstehen, die stärker an den tatsächlichen Aufgaben einer modernen demokratischen Gesellschaft ausgerichtet ist.
1. Ausgangspunkt
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt wichtige gesellschaftliche Funktionen. Insbesondere die unabhängige Bereitstellung von Nachrichten, politischer Information, Debatten, Recherche und gesellschaftlicher Einordnung kann für eine demokratische Gesellschaft von Bedeutung sein.
Gleichzeitig hat sich die Medienlandschaft seit der Entstehung des heutigen Rundfunks grundlegend verändert. Neben Fernsehen und Radio existieren inzwischen Streamingdienste, Mediatheken, Podcasts, YouTube, digitale Archive, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzertveranstalter und zahlreiche weitere Informations- und Kulturangebote.
Deshalb stellt sich die Frage, wie eine zeitgemäße öffentlich-rechtliche Grundversorgung aussehen könnte.
Dabei sollten zwei Fragen voneinander getrennt werden:
1. Welche Sender und Angebote soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig betreiben?
2. Welche dieser Angebote müssen verpflichtend von der Allgemeinheit finanziert werden?
Ein Angebot kann also weiterhin Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Systems sein, ohne automatisch zum verpflichtend finanzierten Kern zu gehören.
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2. Senderstruktur
Die Senderstruktur beschreibt zunächst ausschließlich, welche öffentlich-rechtlichen Angebote vorhanden sind und wie sie organisatorisch gegliedert werden.
Vorgeschlagen wird eine deutlich übersichtlichere regionale Struktur.
Norddeutschland
- 2 Fernsehsender
- 2 Radiosender
Mitteldeutschland
- 2 Fernsehsender
- 2 Radiosender
Süddeutschland
- 2 Fernsehsender
- 2 Radiosender
Bundesweit
- 1 eigenständiger Sender: arte
- ergänzende digitale Angebote, Mediatheken, Streamingangebote und Archive
Damit ergäbe sich als lineare Grundstruktur:
6 Fernsehsender + 6 Radiosender + arte
Hinzu kommen digitale Angebote.
Regionale Struktur bedeutet nicht regionale Begrenzung
Die regionale Aufteilung bedeutet ausdrücklich nicht, dass jeder Sender ausschließlich für sein eigenes Gebiet produziert.
Die drei regionalen Einheiten könnten vielmehr gemeinsam bundesweit relevante Inhalte produzieren und gleichzeitig unterschiedliche regionale Perspektiven einbringen.
Dadurch könnten regionale Kompetenzen erhalten bleiben, während gleichzeitig Doppelstrukturen und parallele Produktionen reduziert werden.
Ein Beitrag aus Norddeutschland könnte beispielsweise bundesweit ausgestrahlt werden, während ein Beitrag aus Süddeutschland ebenfalls für das gesamte Bundesgebiet relevant sein kann.
Die regionale Gliederung wäre damit vor allem eine Organisations- und Produktionsstruktur, keine Begrenzung des Publikums.
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3. arte als eigenständiger Kultur-, Wissenschafts- und Dokumentationsbereich
arte könnte innerhalb dieser Struktur eine besondere Funktion übernehmen.
Der Sender könnte gezielt den Bereich abdecken, der sich mit
- Kultur
- Kunst
- Geschichte
- Wissenschaft
- Dokumentationen
- internationaler Kultur
- Theater
- Oper
- klassischer Musik
beschäftigt.
Auch regelmäßige Klassik-, Opern- oder Theaterabende wären innerhalb dieses Modells weiterhin möglich.
Damit würde der kulturelle Auftrag nicht verschwinden, sondern stärker gebündelt und erkennbarer organisiert.
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4. Senderangebot und Finanzierung sind zwei verschiedene Fragen
Die Tatsache, dass ein Angebot Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, beantwortet noch nicht die Frage, wie dieses Angebot finanziert werden muss.
Deshalb sollte zwischen
öffentlich-rechtlichem Angebot
und
verpflichtend finanzierter Grundversorgung
unterschieden werden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte auch künftig ein breites Angebot bereitstellen.
Die entscheidende Frage wäre jedoch:
«Welche Leistungen müssen von der gesamten Gesellschaft gemeinsam finanziert werden, weil sie eine besondere öffentliche Funktion erfüllen?»
Und umgekehrt:
«Welche Angebote können weiterhin produziert und angeboten werden, sollten aber über freiwillige Finanzierungsmodelle getragen werden?»
---
5. Der verpflichtend finanzierte Kern
Die verpflichtende Finanzierung könnte sich auf einen klar definierten demokratischen und gesellschaftlichen Kern konzentrieren.
Dazu könnten insbesondere gehören:
- Nachrichten und aktuelle Informationen
- politische Berichterstattung
- politische Debatten
- investigative Recherche
- Hintergrundberichte und Analysen
- regionale Berichterstattung
- Informationen über gesellschaftlich relevante Themen
- Bildungs- und Informationsangebote
- Krisen-, Katastrophen- und Warninformationen
- ausgewählte kulturelle und gesellschaftlich relevante Inhalte
Dieser Bereich würde die eigentliche öffentlich-rechtliche Grundversorgung bilden.
Die Grundidee lautet:
Was eine demokratische Gesellschaft gemeinsam gewährleisten muss, wird gemeinsam finanziert.
---
6. Angebote außerhalb des Pflichtkerns
Nicht jedes Angebot, das gesellschaftlich oder kulturell wertvoll ist, muss deshalb automatisch Bestandteil der verpflichtenden Finanzierung sein.
Das betrifft insbesondere größere Bereiche wie:
- Sportübertragungen
- Unterhaltung
- Shows
- große Eventproduktionen
- bestimmte Musik- und Kulturproduktionen
- sonstige Inhalte, die über den definierten Grundversorgungsauftrag hinausgehen
Diese Angebote könnten weiterhin Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Systems sein.
Ihre Finanzierung könnte jedoch stärker über freiwillige Modelle erfolgen, beispielsweise:
- Abonnements
- Streamingmodelle
- Sponsoring
- Werbung, sofern politisch gewollt
- Rechteverwertung
- Kooperationen
- freiwillige Zusatzangebote
Das bedeutet ausdrücklich nicht:
„Diese Inhalte soll es nicht mehr geben.“
Sondern:
„Diese Inhalte müssen nicht automatisch von jedem Haushalt finanziert werden.“
Wenn beispielsweise eine große Sportveranstaltung übertragen werden soll, könnte dafür ein entsprechendes freiwilliges Finanzierungsmodell entwickelt werden.
Und wenn ein Kulturangebot ein großes Publikum findet, könnte es ebenfalls über entsprechende Einnahmen, Kooperationen oder freiwillige Angebote weiterbestehen.
Die Produzenten müssten dann eben – etwas salopp gesagt – auch mal Sponsoren suchen und die Schauspieler zur Not Bulgari-Schuhe tragen lassen. 😅
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7. Warum diese Trennung?
Der zentrale Punkt ist die Unterscheidung zwischen gesellschaftlichem Wert und verpflichtender Finanzierung.
Klassische Musik kann kulturell wertvoll sein.
Sport kann gesellschaftlich relevant sein.
Unterhaltung kann für viele Menschen wichtig sein.
Dokumentationen können einen hohen Bildungswert besitzen.
Aus diesen Feststellungen folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Haushalt verpflichtet sein muss, jedes dieser Angebote zu finanzieren.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
«„Ist dieses Angebot wertvoll?“»
sondern:
«„Warum muss dieses konkrete Angebot Bestandteil einer von allen verpflichtend finanzierten Grundversorgung sein?“»
---
8. Digitale Medienlandschaft
Die Definition der Grundversorgung sollte außerdem berücksichtigen, dass kulturelle und informative Inhalte heute auf wesentlich mehr Wegen zugänglich sind als zur Entstehungszeit des klassischen Rundfunks.
Menschen können heute unter anderem auf
- Streamingangebote
- Podcasts
- YouTube
- digitale Archive
- Mediatheken
- Bibliotheken
- Museen
- Theater
- Konzertveranstalter
- Vereine und andere gesellschaftliche Einrichtungen
zurückgreifen.
Das bedeutet nicht, dass diese Angebote den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ersetzen.
Es bedeutet vielmehr, dass bei der Definition der Grundversorgung berücksichtigt werden sollte, welche Aufgaben der Staat beziehungsweise die Gesellschaft tatsächlich noch durch einen verpflichtend finanzierten Rundfunk erfüllen muss.
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9. Digitale Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die digitalen Angebote sollten Bestandteil der Senderstruktur bleiben.
Dazu gehören insbesondere:
- Mediatheken
- Livestreams
- Podcasts
- digitale Archive
- Nachrichtenangebote
- Dokumentationen
- digitale Bildungsangebote
Dabei sollte jedoch auch geprüft werden, welche Inhalte dauerhaft öffentlich finanziert bereitgestellt werden müssen und welche Inhalte sich für freiwillige digitale Finanzierungsmodelle eignen.
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10. Demokratische Funktion
Die demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte ausdrücklich erhalten bleiben.
Dazu gehören insbesondere:
- unabhängige Nachrichten
- politische Berichterstattung
- Interviews
- politische Debatten
- investigative Recherche
- Hintergrundberichte
- Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen
- regionale und lokale Berichterstattung
Gerade dieser Bereich unterscheidet sich von vielen rein kommerziellen Medienangeboten.
Er bildet deshalb den eigentlichen Kern des vorgeschlagenen öffentlich finanzierten Systems.
---
11. Qualitäts- und Kontrollstrukturen
Eine Neuordnung sollte nicht nur die Zahl der Sender verändern.
Auch Fragen wie
- journalistische Qualität
- Transparenz
- Kontrolle
- Verantwortlichkeiten
- Kostenstrukturen
- Vergütungssysteme
- Produktionskosten
- externe Auftragsvergaben
sollten überprüft werden.
Eine kleinere und übersichtlichere Struktur könnte dabei helfen, Zuständigkeiten klarer zu machen und Doppelstrukturen besser zu erkennen.
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12. Finanzierung als eigenständige Ebene
Die Finanzierung sollte unabhängig von der organisatorischen Senderstruktur betrachtet werden.
Vorgeschlagen wird daher ein zweistufiges Finanzierungsmodell:
A. Gemeinsame Pflichtfinanzierung
Finanziert wird ein klar definierter öffentlich-rechtlicher Kern:
Nachrichten + politische Information + Recherche + Analyse + regionale Berichterstattung + gesellschaftlich relevante Information + Bildung + Kriseninformation + ausgewählte Kultur
B. Freiwillige Finanzierung
Darüber hinausgehende Angebote können weiterhin existieren, werden aber grundsätzlich anders finanziert:
Sport + Unterhaltung + große Events + zusätzliche Kulturangebote + weitere freiwillige Inhalte
Diese Trennung würde ermöglichen, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender weiterhin ein breites Programm anbieten kann, ohne dass automatisch jedes einzelne Angebot über eine allgemeine Pflichtabgabe finanziert werden muss.
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13. Gesamtmodell
Das vorgeschlagene Modell lässt sich in einer gemeinsamen Übersicht darstellen. Dabei wird sichtbar, dass Senderstruktur und Finanzierung zwei unterschiedliche Ebenen darstellen.
Die Senderstruktur beschreibt, welche organisatorischen Einheiten und Angebote bestehen. Die Aufteilung in einen Pflicht- und einen freiwilligen Bereich beschreibt dagegen, wie diese Angebote finanziert werden.
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER RUNDFUNK
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NORDDEUTSCHLAND MITTELDEUTSCHLAND SÜDDEUTSCHLAND
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2 TV 2 TV 2 TV
2 Radio 2 Radio 2 Radio
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└────────────────┼────────────────┘
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gemeinsame Strukturen
+ regionale Perspektiven
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BUNDESWEIT DIGITAL
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arte Mediatheken / Archive
│ Streaming / Podcasts
Kultur / Wissenschaft Apps / Onlineangebote
Dokumentationen
internationale Kultur
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┌──────┴──────┐
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PFLICHTBEREICH FREIWILLIGER BEREICH
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Nachrichten Sport
Politik Unterhaltung
Recherche Serien / Shows
Analyse weitere Freizeitangebote
Regionale Infos Streaming / Zusatzangebote
Kriseninformation
Bildung / Information
ausgewählte Kultur
Die Grafik macht dabei bewusst nicht den Eindruck, dass der freiwillige Bereich aus dem öffentlich-rechtlichen System verschwinden müsste.
Sie zeigt vielmehr, dass Angebot und Finanzierung getrennt betrachtet werden können:
Ein Inhalt kann weiterhin angeboten werden, ohne automatisch Bestandteil der verpflichtend finanzierten Grundversorgung zu sein.
Damit wird auch die zentrale Idee des Konzepts sichtbar:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt bestehen – aber sein verpflichtend finanzierter Kern wird klarer definiert.
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14. Ziel
Ziel ist nicht die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ziel ist eine Neuordnung und Anpassung an die heutige Medienlandschaft.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll weiterhin eine starke demokratische, journalistische und gesellschaftliche Funktion erfüllen.
Gleichzeitig sollte die verpflichtende Finanzierung auf einen klar definierten Kern konzentriert werden.
Kultur, Sport und Unterhaltung müssen dadurch nicht verschwinden. Sie könnten weiterhin Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Angebots sein, soweit dafür entsprechende Modelle bestehen.
Entscheidend wäre jedoch eine klare Trennung:
«Nicht alles, was öffentlich-rechtlich angeboten werden kann, muss deshalb automatisch öffentlich verpflichtend finanziert werden.»
So könnte aus einem sehr breit aufgestellten Rundfunksystem wieder eine klarer definierte öffentliche Grundversorgung entstehen, die stärker an den tatsächlichen Aufgaben einer modernen demokratischen Gesellschaft ausgerichtet ist.