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"Abrissreife Gebäude - Betreten Verboten!" Aber warum?

26 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Verlassen Gebäude Hausfriedensbruch Einbruch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Abrissreife Gebäude - Betreten Verboten!" Aber warum?

02.10.2014 um 03:54
@aoi
Wenn etwas passiert und ein Großeinsatz der Polizei und Feuerwehr anrücken muss kostet das Geld und Einsatzkräfte für die Zeit. Das hätte verhindert werden können, indem man da nicht reingeht.
Sollten da welche umkommen gibt es einen riesen Rummel wer Schuld daran trägt und wie es dazu kommen konnte - zudem behindert es dann womöglich da Projekt.

Wer möchte auch ein Familienzentrum irgendwo bauen wenn dort vor paar Jahren bei vier Gören abgekratzt sind? Oder auch wenn es dann ein Einsatz- oder Tatort ist, könnte es verzögerungen verursachen und das Projekt beenden.

Nicht nur das Gelände und Gebäude an sich ist gefährlich, sondern solche Orte ziehen zweifelhafte Supjekte an, was auch nicht ganz ohne enden kann.

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"Abrissreife Gebäude - Betreten Verboten!" Aber warum?

02.10.2014 um 09:21
@RobbyRobbe


Hm, ja das klingt sehr plausibel.
Auf sowas hätte ich auch selber kommen können :)
Ich danke dir ♥


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"Abrissreife Gebäude - Betreten Verboten!" Aber warum?

13.10.2014 um 02:05
Zu behaupten, wegen der Einsturzgefahr, ist doch Irrsinn.
Ich meine, es werden genug Gebäude abgerissen, die NICHT einsturz gefährdet sind.
Wieso nicht einfach Sanieren? Wenn es doch nur verschönert werden soll.
Abriss verursacht nur unnötige Kosten.
Man könnte glatt meinen, die Handeln mit dem Motto "bloß schnell weg damit". Über vor Geschichten von solchen Gebäuden ist ja nie was bekannt..

Bei uns gibt es ein altes Haus, mitten im Wald.
Es ist eine Scheune mit Wohnhaus anbau sowie ein weiteres Wohnhaus was bereits eingestürzt ist, aber der Keller noch betretbar ist. Außer Heizungsrohren in der Luft, und einer halben Treppe in den 2. Stocke ist nichts übrig. Nur von der Scheune, und dessen "haus anbau"
Im Haus anbau der Scheune und in der Scheune sind jeweils die Wege zum 1. Stock "zerstört".
Die Holztreppen wurden zerstört. Wieso weiß ich nicht, vielleicht waren es Jugendliche.

Es wird nicht abgerissen und ist auch nicht verboten zu betreten. Dennoch war ich und mein Kumpel etwas verängstlicht als wir in der Ruine stöberten und ein Auto hörten. Wir versteckten uns und wir hörten wie das Auto anhält - Kurz danach sahen wir nach, es war kein Auto zu sehen. Auf dem Durchgezogenem Waldweg war auch nichts zu sehen.

Angeblich soll es nachts dort Spuken. Den Keller des eingestürzten Gebäude zu betreten, hatte schon das gewisse Etwas. Wasser tropfte von oben hinunter und der Raum war quasi unangetastet. Der Keller erstreckt sich über mehrere Räume :D

Gut, wir leben in Deutschland. Hier gibt es Gesetze, die man nicht Braucht. Ich denke auch, wegen der Haftungsfrage darf man diese Gebäude nicht betreten.


Grüße
Winchester


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"Abrissreife Gebäude - Betreten Verboten!" Aber warum?

13.10.2014 um 02:09
Es geht doch bestimmt nur um die Haftbarkeit.
Wenn nicht dransteht, dass man nicht reindarf, und man sich drinnen verletzt, kann man den Eigentümer, der es hätte sichern müssen, haftbar machen.
Wenn es dransteht und man sich verletzt, ist man eben selbst schuld.


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"Abrissreife Gebäude - Betreten Verboten!" Aber warum?

13.10.2014 um 02:11
@ LuciaFackel
Genau das meine ich mit meinem Letzten Satz.
In Deutschland ist die 1. Frage wenn etwas Passiert: Wer Haftet?
Damit man solche Fälle schneller zur Akte legen kann gibts halt diese Schilder "Betreten Verboten".


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"Abrissreife Gebäude - Betreten Verboten!" Aber warum?

13.10.2014 um 02:30
@xWinchesterx
@aoi


Natürlich ist das Betreten fremder Grundstücke und somit auch fremden Eigentums verboten. Es sei denn man wurde eingeladen.

Ja, es geht um die Haftbarkeit. Die Aktenhandhabung ist noch letztrangig, es geht um Menschenleben, um Gesundheit, um Kosten die verhindert werden können durch die Aussprache eines Verbotes.
Aber auch um den Schutz der Person die das Grundstück/ das Gebäude betritt. Denn diese Person weiß möglicherweise nichts von der Baufälligkeit oder von rgendwelchen anderen Gefahren die dort sind (morsche Treppen/ Geländer, Schimmelbefall der Wände,....).

Und wieso soll es Irrsinn sein zu sagen das ein Gebäude/ Tunnel etc. wegen Einsturzgefahr nicht betreten werden darf?
Wenn die Gefahr eines Einsturzes besteht, dann ist das so.
Die Gefahr steht im Raum, also wozu das Risiko eingehen und erst reagieren wenn dann tatsächlich etwas passiert und Unbefugte ums Leben kamen. Warum nicht vorbeugen statt dann zahlen zu müssen weil irgendein Honk meint bei Nacht auf eine verlassene Baustelle stiefeln zu müssen und dort dann vom Gerüst fällt.


Zusammengefasst: Der Besitzer will sich absichern, klar. Der Passant soll abgesichert werden durch die Information (Einsturzgefahr). Zusätzlich will man keine Unbefugten auf dem Grundstück oder im Objekt an sich (Schutz von Eigentum).
Unsinnig ist dies meines Erachtens nach also nicht.


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