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Themen-Wiki: Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

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bearbeitet von verde69 am 16.04.2019
Mord in Schnaittach, Ehepaar Elfriede und Peter Placzek tot.


Einleitung:

Dieser Fall hat aufgrund seiner Brutalität, der unverständlichen Vorgehensweise der Angeklagten, sowie den dilettantischen Versuchen die Tat zu verdecken, großes mediales Interesse erzeugt.

Das Ehepaar Elfriede († 66) und Peter Placzek († 70) wurde am 28.12.2017 von deren einzigem Sohn Ingo Placzek (25) vermisst gemeldet. Laut seinen Aussagen im Franken Fernsehen, wollten sie einen Urlaub bei Verwandten in Tschechien machen, seien aber nicht am 27.12.2017 wie angekündigt zurückgekehrt. Nach einigen Verstrickungen und Verhaltensauffälligkeiten seitens Ingo P. und seiner - seit dem 29.12.2017 - Frau Stephanie Placzek (22), wurde sehr schnell bereits ab 06.01.2018 in deren Richtung ermittelt. Letztendlich fand man die Leichen der Eltern des Ingo P. eingemauert in deren Garage.

Eine genaue Videoausführung findet sich hier: http://www.spiegel.de/video/doppelmord-von-schnaittach-sohn-sitzt-in-u-haft-video-99015721.html

Tathergang:

Laut den Polizeiberichten, den Medien, sowie den Informationen des laufenden Gerichtsverfahrens, wurden bereits im Vorfeld 2 Vergiftungsversuche im Herbst 2017 durch Ingo P. und Stephanie P. gegen die Eltern unternommen. Erster Versuch: Mit giftigen Pflanzensamen in Muffins. Die Mutter aß davon, bekam Beschwerden, überlebte aber. Beim zweiten Versuch sollen beide der Frau ein Getränk mit einer giftigen Chemikalie Namens "Gamma-Butyrolacton" (GBL) gegeben haben. Elfriede P. trank, aber wegen des komischen Geschmacks so wenig, dass sie auch diese Attacke überlebte. In der Nacht vom 13. auf 14.12.2017, soll Ingo P. erst seine in ihrem Bett auf dem Rücken liegende Mutter mit einem Zimmermannshammer mit mindestens 15 Schlägen auf den Kopf bis zur Unkenntlichkeit erschlagen haben. An ihren Unterarmen gab es Abwehrverletzungen, die Rentnerin war also wach oder wachte auf, als es passierte. Sie konnte später nur mittels DNA identifiziert werden. Daraufhin soll Ingo P. seinen Vater, der mutmaßlich währenddessen im Keller rauchte und ins Schlafzimmer kam, mit der selben Mordwaffe angegriffen haben. Es entwickelte sich ein Kampf, der über den Flur, ins Badezimmer und schließlich bis ins Esszimmer führte. Dort soll Ingo P. seinen Vater mit Schlägen auf den Hinterkopf getötet haben.

Vertuschung:

Zum jetzigen Zeitpunkt geht man davon aus, dass Stephanie P. in der Tatnacht bei ihren Eltern in Burgthann übernachtete, aber an den Vergiftungen sowie der Hilfe bei der Beseitigung der Leichen beteiligt war. Die Staatsanwaltschaft sieht sie bei der Tat als "treibende Kraft". Schon im Vorfeld wurden von Accounts der beiden, wie zum Beispiel Amazon, die Substanzen und Materialien zur Herstellung des Giftes bestellt. Nach der Tat recherchierten die Beiden über Strafvereitelung und sonstige Gesetze. Auch suchten sie nach Materialen und Vorgehensweisen, die Leichen am besten zu entsorgen, ohne dabei Spuren zu hinterlassen. So folgte ein Großeinkauf und eine anschließende Renovierung der Wohnung, um Blutspritzer und ähnliches zu beseitigen. In Salz eingelegt, wurden die Eltern dann in eine selbst erbaute Mauer in einem Garagenanbau eingemauert. Am 28.12.2017 wurden die Eltern dann von Ingo P. als vermisst gemeldet, es folgten Auftritte beim Franken Fernsehen in denen Stephanie P. mit anwesend war, in denen sie die Eltern "schmerzlichst vermissen". Es wurden auch Spendenaufrufe zur Suche gestartet.

Auffälligkeiten:

Das Paar Ingo P. und Stephanie K. (K. = Mädchenname), heirateten wohl ohne Wissen der Familien am 29.12.2017, einen Tag nach der Vermisstenmeldung. Ingo P. versuchte am 01.01.2018 das Wohnmobil seiner Eltern über die Plattform eBay Kleinanzeigen zu verkaufen, obwohl diese vermisst waren. Ingo P. wusste - trotz angeblich sehr gutem Verhältnis zu seinen Eltern - nicht weshalb, wohin und womit seine Eltern gereist sind. Beim Empfangen des Fernsehsenders Franken Fernsehen in der Wohnung roch es laut Reporter stark nach Farbe. Am 02.01.2018 rief Ingo P. einen Notar an und erkundigte sich wegen einer Immobilienübertragung. Aus mehreren Zeugengesprächen ging hervor, dass Elfriede P., die Mutter, nicht über die Beziehung zwischen Ingo P. und Stephanie P. erfreut war, daher wurde ein für den September angesetzter Hochzeitstermin nicht wahrgenommen. Während die Eltern vermisst wurden, kauften sich Ingo und Stephanie 2 Hunde, obwohl die Eltern (hier eher die Mutter) wohl strikt dagegen waren.

Chronologie:

Die relevanten Daten die sich aus dem Gerichtsverfahren ergeben haben (dürfen gerne ergänzt werden):

Dezember 2016: Ingo P. und Stephanie K. (K. = Mädchenname) lernen sich über ein Datingportal kennen, verlieren sich aber außer Augen

Mai 2017: Ingo P. und Stephanie K. werden ein Paar.

06.07.2017: Stephanie K. schrieb an das Schnaittacher Standesamt eine E-Mail, ob sie am 22.09.2017 heiraten könnten.

Sommer 2017: Beschaffung von Eheringen für 1.000,- € mit Gravur der Namen (ohne Datum)

August 2017: Stephanie K. schreibt mit einem ehemaligen geliebten von ihr Whatsapp Nachrichten, fragt Dinge wie "liebst du mich noch".

22.09.2017: Angesetzter Hochzeitstermin ohne Wahrnehmung.

19.11.2017: Erster Vergiftungsversuch gegen die Mutter, mit in Muffins verbackene Giftsamen.

12.12.2017: Zweiter Vergiftungsversuch gegen die Mutter, mit in den Kaffee gemischtem GBL.

13.12.2017 auf 14.12.2017: Die Eltern werden mit einem Zimmermannshammer erschlagen. Gegen Mitternacht schlagen die Hunde der Nachbarn für 15 Minuten an.

14.12.2017: Beide suchten im Internet nach "Blutspuren vertuschen", "Blutspuren aus dem Teppich entfernen".

17.12.2017: Weitere Internetrecherchen der beiden z.B. nach "Strafvereitelung" oder einem Vergleichsfall in Osnabrück.

18.12.2017: Aufgebot für standesamtliche Trauung.

28.12.2017: Vermisstenanzeige seiner Eltern durch Ingo P.

29.12.2017: Standesamtliche Trauung von Ingo P. und Stephanie P.

31.12.2017: Stephanie P. surft auf diversen Flirtplattformen.

01.01.2018 - Inserat des Wohnmobils der Eltern bei eBay Kleinanzeigen für 17.999,- €.

06.01.2018: Ermittlung gegen I.P. seitens der Sonderkommission „Lack“.

10.01.2018: Ingo P. rückt durch seltsames Verhalten in den ungewollten Fokus der Öffentlichkeit und erntet viele Reaktionen im Internet. Darauf angesprochen, äußerte dieser sich mittwochabends in einem Telefongespräch mit Reporter24. Ausschnitt Telefoninterview: https://soundcloud.com/markusroider/ausschnitt-telefoninterview

11.01.2018 - Ingo P. hebt mit der EC-Karte seiner Eltern direkt am Schalter 3.000,- € ab.

15.01.2018: Die Eltern von Stephanie P. wollen Sie bei Ingo P. zuhause abholen, Stephanie P. bittet Ingo die Türe nicht zu öffnen und auf Telefonanrufe nicht zu reagieren.

18.01.2018 Spendenaufruf auf Facebook und in der Tagespresse, als Unterstützung zur Suche der Eltern.

22.01.2018: Verhaftung ohne Gegenwehr durch das SEK München in Höhe der Schnaittacher Autobahnauffahrt zur A9 auf offener Straße nahe des Schnaittacher Feuerwehrhauses nach nur 3 Minuten Autofahrt vom Anwesen. Die Angeklagten waren auf dem Weg zur Laufer Polizeidienststelle zu einer vermeintlichen Aussage bzgl. Facebookanfeindungen.

22.01.2018: Bergung der Leichen Elfriede und Peter Placzek nach 5 Stunden, eingemauert im eigenen Garagenanbau in einem eigens erstellten Sarkophag aus Mauersteinen und Zement (BxHxT): 200x60x80 cm.

19.02.2019: Prozessauftakt.

Zu den Angeklagten:

Laut Zeugenaussagen in der Verhandlung, wird Ingo P. als spätgeborenes, verwöhntes Einzelkind beschrieben, welcher kaum Kontakte zu gleichaltrigen hatte, sehr unselbstständig war und von seinen Eltern überbehütet aufgewachsen ist. Es fielen Worte wie "Helikoptereltern". Ingo P. wurde auch immer von den Eltern überall hingefahren. Seine vorübergehende Wohnung in Nürnberg wurde von der Mutter geputzt. Laut Aussage seiner Ex-Freundin war er in der Beziehung sehr aggressiv, sperrte seine Ex ins Badezimmer oder drückte Zigaretten auf ihrem Arm aus. Ebenfalls gab sie an, dass Ingo seine Mutter Elfriede des öfteren schwer beleidigt hat und sie sogar Ohrfeigte. Auch soll er des öfteren Alkohol getrunken haben und danach "Blackouts" gehabt haben. Er hat nach der Realschule durch ein bezahltes Fernstudium an einer privaten Hochschule sein Fachabitur nachgeholt und den Bachelor gemacht. Er war bei einem großen Nürnberger Unternehmen als IT'ler angestellt, war aufgrund von Rückenproblemen aber langzeitkrankgeschrieben. Hier kam es wohl zu mehreren Diebstählen seitens Ingo P., sowie zu extremem Fehlverhalten nach Alkoholkonsum auf Betriebsfeiern.

Über Stephanie P. wird als eine Person aus sehr einfachen Verhältnissen berichtet. Bekannt ist sie wohl (auch innerhalb der Familie) als Person die häufig lügt. Die Mutter von Ingo beschrieb sie gegenüber Nachbarn als "nicht sauber genug" und die Eltern der Angeklagten gaben durch verlesene Whatsapp Nachrichten den Eindruck, dass sie Stephanie, insbesondere Karrieremäßig, nicht viel zutrauen. Sie war eine arbeitssuchende Kinderpflegerin, hatte dann aber wieder eine Anstellung, die nach 1,5 Tagen aufgrund von Krankmeldung im gegenseitigen Einverständnis beendet wurde. Die Arbeitgeberin zeigte sich verwundert, dass Stephanie P. nur in Teilzeit arbeiten wollte und gab an, dass Stephanie wohl viel an den Arbeitsbedingungen zu meckern hatte. Sie (Stephanie P.) plädiert auf unschuldig, Ingo hätte sie zu allem gezwungen. Ein Ex-Freund von Stephanie, der Kindsvater des ersten Kindes, welches Stephanie P. in der 8.-9. Schwangerschaftswoche verloren hat, gibt an, von Stephanie über die Verhütung getäuscht worden zu sein und beschreibt Stephanie als unbeherrscht und gewalttätig. Er hat durch ihre Angriffe an ihn sogar sichtbare Narben davongetragen. Da das Verhältnis zwischen Stephanie und der Schwester des Ex wohl nicht gut war, schrieb sie ihm dass sie sich wünschte, seine Schwester wäre tot. Auch bei einem anderen Ex-Freund hatte sie große Probleme und Streits mit den Eltern und drohte die Beziehung zu beenden, wenn sich das nicht ändert. Ihr Urteil läuft mittlerweile auf Anstiftung und Begünstigung hinaus.

Zu beiden Charakteren auch ein interessanter Link:
http://www.nordbayern.de/region/doppelmord-in-schnaittach-ex-partner-packen-aus-1.8717932

Prozess:

Der Prozessauftakt war am 19.02.2019. Der Prozess findet im berühmten Saal 600 in Nürnberg statt. Für das Verfahren sind bis Ende April 21 Verhandlungstage vor dem Nürnberger Landgericht angesetzt. Als Mordmerkmale der Tat nennt die Staatsanwaltschaft Habgier (das Geld der Eltern), Heimtücke (Elfriede ahnte nichts von dem Angriff) und Vertuschung anderer Straftaten (die Gift-Attacken).

Die Anklagevorwürfe lauten:

Versuchter Mord in zwei tatmehrheitlichen Fällen, in einem Fall hiervon in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord in zwei tateinheitlichen Fällen

Angeklagter: Ingo.P. (26 Jahre)
Angeklagte: Stephanie.P. (23 Jahre)
Tatort: Landkreis Nürnberger Land
Tatzeitraum: Oktober 2017 – Dezember 2017

Tatvorwurf: Die Angeklagten sollen zunächst gemeinschaftlich in unterschiedlicher Tatbeteiligung versucht haben, die Geschädigten zu vergiften. Als dies misslungen sein soll, soll der Angeklagte Ingo.P. die Geschädigten erschlagen haben.

Anwälte der Stephanie P.:

• Alexander Seifert / Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bader & Partner Nachfolge GbR aus Nürnberg

• Michael Zahareas / Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bader & Partner Nachfolge GbR aus Nürnberg

• Michael Spengler / Rechtsanwalt aus Nürnberg

Anwalt des Ingo P.:

• Jürgen Pernet / Rechtsanwalt aus Nürnberg

Aufgrund des laufenden Prozesses, werden sich hier noch weitere Informationen ergeben oder verändern und dementsprechend wird der Bericht bis zum Prozessende hier regelmäßig ergänzt.

Video zu Prozessauftakt:
https://www.frankenfernsehen.tv/mediathek/video/prozessauftakt-schnaittach-ehepaar-muss-sich-fuer-doppelmord-verantworten/


Bericht vom Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch, 03.04.2019.

Anwesende der 5. Strafkammer

• Richterin Barbara Richter-Zeininger (61)
Seit 2008 Vorsitzende Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth (Reichsbürger-Prozess, 2-facher Prostituiertenmord-Prozess, Zirndorfer Neonazi-Prozess, Heckenschützen-Prozess).

• Protokollführerin, Schöffin, Schöffe, Beisitzerin, Beisitzer

• Staatsanwalt Stefan Rackelmann (44)

• Anwälte Alexander Seifert (58) und Michael Spengler (Alter unbekannt) von Stephanie P.

• Anwalt Jürgen Pernet (54) von Ingo P.

• Eltern, Onkel und Tante von Stephanie P.

• Onkel und 2 Tanten von Ingo P.

Einlass: 08:30 Uhr

Kurz vor 09:00 Uhr wurden Stephan P. im hellgrauen Blazer darunter ein hellblaues Top sowie Ingo P. in einem petrolfarbenen Hemd über den Aufzug mit jeweils 2 JVA Angestellte in den Schwurgerichtssaal 600 gebracht. Die Medienvertreter erstellten unzählige Bilder und filmten das Geschehen. Ingo P. lehnt an der Brüstung Nähe seines Anwaltes und tauscht sich aus. Er wirkt etwas verspannt und sieht in die Ferne. Stephanie dagegen sitzt und wirkt sehr bedrückt und macht einen traurigen Eindruck.

Einer Ihrer Anwälte streift sich die schwarze Anwaltsrobe über und stützt bzw. hält Stephanie P. am Ellbogen als moralische Unterstützung und redet auf Sie ein, während diese wieder die stehende Position eingenommen hat. Der Dr. Michael Wörthmüller (60) Chefarzt und Leitung der Klinik für Forensische Psychiatrie in Erlangen war heute nicht vor Ort. Gegen 09:10 Uhr verlässt ein Großteil der Medienvertreter den Saal. Eine JVA Angestellte klopft um 09:14 Uhr an der noch verschlossenen Türe der Richterin Barbara Richter-Zeininger (61). Um 09:16 Uhr betritt Sie samt Schöffen den Saal und alle Anwesenden werden aufgefordert aufzustehen.

Sie eröffnet das Gespräch und richtet Worte an die Anwälte mit dem rechtlichen Hinweis bzgl. Stellungnahme der Kammer mit Ergänzung dass niedrige Beweggründe in Anbetracht einbezogen werden.

Ergänzung: Stephanies Einzug in Schnaittach vor der Hochzeit nur bei tot der Eltern Elfriede und Peter P.

Um 09:18 Uhr beantragt der Anwalt von Ingo P. wegen Klärungsbedarf mit dem Gericht eine kurze Unterbrechung mit einer Pause von 10 Minuten.

Um 09:32 Uhr ging’s dann weiter und die Richterin fragte nochmals die Anwälte ob noch Stellungnahmen oder Anträge zu stellen sind. Dieses wurde von allen Anwälten beneint.

Plädoyer des Staatsanwalts Stefan Rackelmann (Alle Inhalte sind Originalton)

Anmerkung: Der Staatsanwalt ging bei der Ansprache nicht chronologisch vor und sprang dann wieder bei dem Themen samt Datum „hin und her“ und wiederholte einzige Inhalte.

Der Staatsanwalt ergreift das Wort und hält sein Plädoyer. Das erste Wort ist UNBEGREIFLICHKEIT. Dann hält er kurz inne und fährt fort. Verstehen was passiert ist und wie es dazu gekommen ist will dieser uns schildern. 2 MORDVERSUCHE UND 2 MORDE! Er greift zum Wasserglas und trinkt.

Er holt aus und fängt von ganz vorne an, wo sich Stephanie und Ingo über das DatingPortal Lovoo kennenlernten. Er beschreibt Ingos Wunsch sehr schnell eine Familie mit Kind zu gründen. Eine große Hochzeit ist geplant, jedoch ist Ingos Mutter bereits nach wenigen Wochen gegen diese Entscheidung und lehnt diese samt Vorstellung von Nachwuchs inklusive Stephanie ab. Die Beziehung bleibt ein Spannungsfeld. Am 13.09.2017 fragt Ingo Stephanie nach der Hochzeit die ja beschlossene Sache war. Sie wich ihm aus.

Stephanie betreibt jedoch eine Parallelbeziehung mit Ihrem Ex Michael S. Erst am 14.09.2017 bricht Sie den Kontakt zu ihm ab und konfrontiert zeitgleich Ingo mit der Frage „wann die Hochzeit den sei?“. Dieser antwortete „nach dem Einzug“. Ingos Mutter ist von der ganzen Beziehung nicht begeistert. Stephanie dagegen billigt die enge Bindung zwischen Ingo und seinen Eltern nicht. Was im Weg steht muss weg. Das sind die Wurzeln der Gedanken von Stephanie. Am 09.10.2017 fassen BEIDE den Entschluss die Eltern mit Gift zu töten. Es erfolgen die ersten Recherchen im Internet mit „Wirkung von Gift und Mensch“.

Am 08. und 09.11.2017 bestellt Ingo die ersten Zutaten hierfür im Internet. Am 19.11.2017 backen BEIDE die Muffins hierfür. In der Puddingartigen Verzierung ist das Gift (verschiedene giftige Samen und Rizinus). Verabreicht hatte diese nur Ingo.

Der Gifttanschlag misslingt jedoch, und die Mutter überlebt diesen. Am 05.12.2017 bestellt Ingo die giftigen Chemikalie Namens Ingo Gamma-Butyrolacton (GBL) und vergewisserte sich im Nachgang beim Abnehmer in einer E-Mail ob der Reinheitsgrad von 99,9% bestätigt werden kann. Der Abnehmer bestätigte dies. Während Ingo GBL bestellte telefonierte er zeitgleich mit Stephanie die 9 Minuten später ebenfalls die Bestellung der „harmlosen“ Gegenstände (Utensilien) tätigte um GBL in eine geschmacklose Variante zu wandeln. Doch es fehlte die Zeit hierfür weil alle Bestellung aus Litauen erst am 12.12.2017 nachmittags eintraf und seinen Eltern extra auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte dass vor der Türe ein Paket stehen muss / sollte / wird. Ein Foto von dem Paket schickte er dann der Stephanie. Sie schicken sich gegenseitig die Bestellungen in WhatsApp Bilder. Das Telefon ging über 1,5 Stunden.

Am 11.12.2017 werden folgende Suchbegriffe bei Google gesucht:

Ingo

• Eisen-Armierung (bezeichnet die Verstärkung von Betonbauteilen zur Erhöhung der Tragfähigkeit)
• Baumarkt

Stephanie

• Sandgrube (Anmerkung des Staatsanwalts: Beseitigung der Leichen oder für Baumaterial?)

Am 12.12.2017 wird der Mutter um 18:22 Uhr das Gift mit in den Kaffee gemischt und von Ingo gereicht. Der Vater trinkt eher nun verdünntes Cola oder Mineralwasser und der Gedanke diesen auch zu vergiften wurde wegen dem extremen Geschmack von GBL verworfen. Die Mutter nippte kurz und stellte die Kaffeetasse auf den Tisch mit der Frage ob Ingo sie mit Pinselreiniger vergiften wolle?

Warum der 13.12.2017? Ingos Mutter war nach dem Kaffee misstrauisch und meinte Sie wolle einen FACHARZT aufsuchen!!! Am 13.12.2017 hatten Ingo und Stephanie regen telefonischen Verkehr. Während Stephanie mit Ingo telefonierte trat Sie über Facebook mit dem Sohn der vermissten Postbotin Heidi Dannhäuser aus Nürnberg Fischbach in Kontakt die seit November 2014 vermisst wird. Das war über 3 Ecken eine Bekannte von Ihrer Tante. Der Sohn der vermissten schrieb „kennen wir uns?“. Stephanie schrieb „Ach ich glaubte Dich von einem Festival zu kennen“. Er beneinte dies. Sie dann ach so, sorry. Stephanie wollte das Verhalten der Polizei bei Vermisstenanzeigen in Erfahrung bringen und schrieb mit dem Sohn der vermissten Postbotin über eine Stunde. Stephanie googelte auch noch „Eltern mit Hammer erschlagen“ (Anmerkung: ob vor oder nach der Tat wurde nicht erwähnt).

Ingo löschte dann am 13.12.2017 seinen Facebook Account, womöglich um Spuren und Rückschlüsse zu verwischen.

Zwischenpause: 10:47 Uhr

Fortsetzung: 10:53 Uhr


Ingo kniete mit Hemd und Traningshose mit einem Knie auf dem Bett während er seine Mutter im Schlafanzug erschlag. Ein kurzes Aufbäumen und reflexartige Gegenwehr... halbliegend / liegend. Der Vater positionierte sich z.B. beim Angriff von Ingo mit dem Zimmermannshammer zwischen Fußende des Bettes und dem Schlafzimmerschrank. Dann verlagerte sich der Kampf in den Flur vor der Garderobe und ins Bad. Im Esszimmer kam er dann durch heftige Schläge auf den Hinterkopf in der Bauchlage zwischen Esstisch und Kamin zu erliegen.

Um 05:18 Uhr schickt Ingo der Stephanie eine WhatsApp mit einem Bild einer Kontovollmacht. Der Versuch eine Generalvollmacht beglaubigen zu lassen viel im Nachgang fehl und die Unterschriften wurden hierfür gefälscht.

Ingo die Stephanie am Morgen des 14.12.2017 am Bahnhof in Lauf abgeholt hatte. Ingo schrieb Ihr danach einmal „Wie Du mir auf dem Bahnhof in Feucht zur Seite gestanden hast“. Es war eine gewollte Tat. Es gab keinen Bruch nach der Offenbarung „Ich habe meine Eltern umgebracht“ (Anmerkung: Ob der Grund einer Abholung war, dass Sie wie bereits in anderen Beziehungen Autobahnfarten wegen Unsicherheit vermeiden wollte, oder ob Sie nicht mobil war wurde nicht erwähnt).

Ingo erstellte nach der Tat sogleich eine Arbeitsplanung und bereits am Nachmittag hatten die beiden (auch Stephanie) schon Säcke mit Zement ausgeladen (Anmerkung: Vermutlich vom Auto in die Garage oder ähnlich). Ingo hatte die beiden Leichen tatsächlich alleine verräumt. An den Leichen fand sich keine DNA von Stephanie - lediglich einige Fingerabdrücke auf einem Klebeband.

Die Renovierung war erst am 18.12.2017 abgeschlossen, danach umziehen und die Vermisstenanzeige bei der Polizei in Lauf aufgegeben. An diesem Tag zog Stephanie auch in Schnaittach ein. Im Nachgang fand man in Müllsäcken von den Putz- / Renovierungsarbeiten auch von Stephanie einige DNA Spuren.

Stephanies Wiedersprüche. Stephanie hatte den Ingo in der Videovernehmung mit 2 Vergiftungsversuche belastet und sie wurde gezwungen beim beseitigen der Spuren. Eine Lüge! Es gab keinen Hinweis dass Stephanie von Ingo unter Druck gesetzt wurde.

Einmal wollte Stephanie Birnen, und Ingo machte sich gleich auf um beim LIDL Birnen zu kaufen. Dabei gab es einen WhatsApp Dialog wo Stephanie Ingo schrieb „ich gehe jetzt!“ Ingo antwortete „gehe halt, gehe halt“. Ingo hatte aber bei der Fahrt zum LIDL vergessen den Wohnungsschlüssel mitzunehmen. Wozu auch, Stephanie war ja im Haus geblieben. Bei der Ankunft schrieb dieser dann „lass mich rein“. Stephanie konnte jederzeit gehen und wurde nicht festgehalten bzw. in Ihrer Freiheit beschränkt. Ebenso nicht wie Ingo am 01.01.2018 das Wohnmobil für den Verkauf fotografierte um dieses schnellstens zu Geld zu machen und Stephanie im Garten mit den Hunden spielte.

Die Überwachungskamera zeichnete diese Begebenheit auf. Bei der Polizei teilte Ingo mit, dass er im Beisein seines Vaters die Fotos erstellt hatte (Anmerkung: Das Inserat war bei ebay Kleinanzeigen bei 17.999,- € veranschlagt / analog bei mobile.de, das geht bei Fahrzeugen automatisch). Am 03.01.2018 tätigte hatte Ingo den Kontakt zur Zulassungsstelle hergestellt und wollte schriftlich eine Bestätigung dass dieses auch ohne Fahrzeugschein ginge (Anmerkung: dieser wurde ja versehentlich bei den Fake Reisesachen wahrscheinlich im Geldbeutel des Vaters in der Garagengrube einzementiert).

Niedrige Beweggründe zum durchsetzten eines gemeinsamen Lebens! Die beiden waren eine explosive Kombination. Der Einfluss auf die Tatausführung. Die Muffins waren Stephanies Idee, Sie wusste wie Ingo reagiert und hat diesen darin verstärkt. Die gemeinsame Handlung war die Zentrale Stelle. Ein mittäterisches Vorgehen gegenüber des labilen Ingos mit Emotionen und einem langen Telefonats Stunden vor der Tat. Kein Ansatz gegen Ingo zu reden. Das war die letzte gemeinsame Absprache. Die Tat war nicht erschreckend Abweichend.

Beide sind voll schuldfähig und ohne Einschränkung. Halluzinationen (Sinnestäuschungen) sind bei Ingo mit einer Persönlichkeitsstörung nicht auszuschließen. Das Spendenkonto im Internet wurde auch von beiden betrieben. Auch wurde versucht eine Briefmarkensammlung vom Vater über diverse Plattformen zu verkaufen. Die beiden wollten das schnelle Geld machen (Anmerkung: Das zu einem Zeitpunkt wo die Eltern noch als vermisst gegolten hatten, sprich die Polizei die Ermittlungen wegen einem Gold Case noch nicht einstellte).

Nach der Verhaftung teilte Stephanie mit „Ihr findet eh nichts auf meinem Handy“. Belastende Hinweise in Verläufen wurden tatsächlich alle am 28.12.2017 gelöscht. Nur Bilder (Anmerkung: vermutlich inkl. Screenshots) waren noch vorhanden. Die Handydaten von Ingos Handy wurden nicht gelöscht.

2 Lügen! Die Amazon Bestellung unter Ihrem Account und nach der Tat gezwungen worden zu sein. Ihre Aussagen waren komplett vorbereitet. Es sollte auch um nur EINE wesentliche Internetbestellung gehen. Im Gegensatz war es so dass die beiden abwechselt die Bestellung Aufgaben und sich gegenseitig die Bestätigung der DHL Ankuftszeiten als Screenshot in WhatsApp Dialoge schickten. Auch ihr Verhalten war seltsam. Keine rote Augen, dann wieder gespieltes weinen und schniefen - kein Wahrheitsgehalt und ein umschlagen der Gefühle von gleich auf jetzt.

Auffälliges Verhalten. Ingo hatte im Telefonat wortwörtlich der Stephanie mitgeteilt „die Eltern gibts nicht mehr“. Keine Angaben dass die Eltern tot seihen. Stephanie hatte Täterwissen über die ganze Reihenfolge der Taten von Ingo gehabt und preisgegeben. Sie hat sich immer herausgenommen. Sie hatte das Bedürfnis ununterbrochen zu reden. Gleicher Ablauf dann beim Ermittlungsrichter. Jedoch immer ein Abweichen was sie betroffen hatte. Stephanie schaut während der Ausführung zum Staatsanwalt. Der Ingo starrt vor sich hin.

Zu Stephanies Tatbeteiligung. Ein gemeinsam gefaster Wille. Ingo konnte sich auf Stephanie verlassen. Bei einer Autofahrt mit dem bereits verwanzten Auto am 16.01.2018 sprach Stephanie „Wenn die jetzt die Wohnung sicherstellen kannst nix mehr machen, die kommen auf unsere Spur“ sowie „Du bist echt ne Labertasche, ich lach mir einen Ast“ (Anmerkung: Gemeint damit war das Franken Fernsehen Interview). Ein Brief von Ingo an Stephanie während der Untersuchungshaft „hör auf ständig von Unschuld zu schreiben“.

Die Familie bekam fasst nie Besuch, selbst der Onkel war das letzte mal vor 25 Jahren dort. Ingo schaute vom Garten aus andere Kinder beim Spielen zu. Er wurde aber wegen der Leibesfülle in der Schule gemoppt teile Ingo Dr. Michael Wörthmüller mit.

Seine Welt war das Haus in Schnaittach. Das Haus ist der zentrale Punkt in seinem Leben (siehe auch Franken Fernsehen Beitrag / Interview). Ingo ist genauso strukturiert wie die Eltern. Ingo erstellte wie auch sein Vater schon akribisch z.B. Listen für Silvesterraketen oder Listen für den Urlaub in einer Excel-Tabelle. Sein Vater war im ein großes Vorbild. Er war so penibel dass er z.B. einen Stuhl auf die Abdrücke auf dem Teppich zurechtschob / zurechtrückte dass dieser wieder genau so dort stand. Ja Ingo war ein Selbstdarsteller nach außen und träumte von einer großen Hochzeit.

Die verlangte Einsamkeit! Ingos Ex-Freundin wurde bevormundet und sollte keinen Kontakt zu ihren Eltern sowie Freunden pflegen (letzteres kostet nur Geld). Sie musste ihm täglich mitteilen was sie machte. Die Ex wurde von Ingos Mutter mal angesprochen dass diese doch bitte sich um ihre Figur kümmern sollte.

Das Verhältnis Ingo -> Eltern. Super... Vater, Mutter, Kind waren eine Einheit. Jedoch wurde Ingo von seiner Mutter unterbuttert.

Das Problem mit den Zeugen von Stephanie. Situationsbedingt oder charakteristisch? Der Eindruck wächst aber im Gesamtbild. Das Bild von der Stephanie ist die Schilderung von Zeugen.

Bei der Welpenzüchterin prahlte Stephanie mit „wir haben ein Haus mit 250 m²“. Die Welpenzüchterin beschrieb diese jedoch als graue Maus.

Die Einschätzung von Stephanie. Gegenüber der Familie verschlossen ruhig. Beim ersten Eindruck kommt sie schüchtern vor. Doch bei der Vernehmung war sie nicht schüchtern und denkt nur an ihren Vorteil. Ob es ein Urlaub ohne Antrag war oder der Umgang mit Kollegen (Egoistisch, zuerst ich und im Wort berechnend). Der Ingo musste sie immer abholen und immer fahren. Sie hat immer über sich selbst geredet als über andere. Stephanie stört sich sehr an Bezugspersonen von anderen. Info war mal für 10 Minuten unten bei den Eltern und da schrieb sie eine WhatsApp „wie lange willst Du noch da unten bleiben“. Auch hatte Stephanie sich über Zellengenossen beschwert und zweimal wurden diese dann auch ausgetauscht. Sie lässt sich nicht unterbuttern, ist schnell beleidig und aufbrausend. Bei Stephanie haben immer die anderen Schuld.

Sie war auch sehr eifersüchtig. Einmal waren gemeinsame Freunde von den beiden zu Besuch in Ingos Dachwohnung in Schnaittach. Da Ingo der Lady mehr Aufmerksamkeit schenkte, schloss sie sich in ein Zimmer ein und wollte abgeholt werden (Eltern?). Danach beruhigte sie sich dann wieder dass es nicht dazu kam. Freunde sind ein Dorn im Auge genauso wie Ingos Eltern. Eine Stephanie wird nicht bestimmt! Ingo bettelt Sie am 13.09.2017 sogar in einem Video an (gehe von WhatsApp aus).

Stephanie stöbert im DatingPortal Lablue am 02.01.2018 und sieht sich im Internet eine 1-Zimmer Wohnung an. Dass Stephanie von Ingo geschlagen wurde gibt es keine Nachweise. Gewalt war kein Zwangmittel und Stephanie hatte die Hosen an. Sie lügt wenn es nur geht.

Warum hatten Sie die beiden getötet? Es war Habgier, Hass alleine langt nicht aus. Der Entschluss beide Eltern zu töten ist ein Indiz schnellstmöglich an das Vermögen von diesen zu gelangen.

Das Vermögen der beiden Angeklagten sowie der Eltern nach deren Verhaftung:

Ingo P.
• 7.700,- € (Kontostand)
• 20.000,- € (Restdarlehen bei der Bank (Renovierung/Solaranlage wurde über einen 27.000,- € Bausparer abgewickelt)

Stephanie P.
• 1.100,- € (Kontostand)
• zzgl. Schulden beim Vater aus November/Dezember wegen unbezahlten Rechnungen

Eltern Elfriede und Peter P.
• 22.400,- € (Kontostand)
• angeblich 5.000,- bis 7.000,- € Barbestand zuhause (wurde nicht mehr gefunden bzw. sicherlich von Ingo entnommen)
• Das Haus war schuldenfrei

Nicht zu Gunsten der beiden Tatverdächtigen war die öffentliche Presse. Doch sie selbst machten sich über das Interview bei Franken Fernsehen und dem Spendenaufruf Medienwirksam

„Aufgrund des abgebrühtem Nachverhalten und der hohen kriminellen Energie beantrage ich folgendes Strafmaß in folgenden Einzelstrafen wie folgt“:

Ingo P.
• 10 Jahre (Mordversuch 1)
• 9 Jahre und 6 Monate (Mordversuch 2)
• Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung (2 Morde)

Stephanie P.
• 10 Jahre (Mordversuch 1)
• 9 Jahre und 6 Monate (Mordversuch 2)
• Lebenslänglich (2 Morde)

Stephanie sank den Kopf nach dieser Aussage nach unten (Anmerkung: Ihre Eltern starrten Sie von der letzten Reihe an und hofften auf Blickkontakt).

Der Antrag auf anschließender Sicherungsverwahrung wurde bei Ingo begründet, dass man von Gewalttätigkeiten gegenüber Freunden in gewissen Situationen als Restrisiko betrachtet. Auch geht man von einer Gefahr bzgl. Vermögens- und erhebliche Gewaltdelikte aus.

Hauptpause: 12:10 Uhr (bis 13:30 Uhr)

Fortsetzung: 13:37 Uhr


Die beiden Angeklagten kommen wieder in Begleitung der JVA Angestellten über den Aufzug. Stephanie erscheint in einer olivgrünen Winterjacke mit Fellansatz an der Kapuze über ihren hellgrauen Blazer. Die Richterin kommt aus der verschlossenen Türe und alle stehen wie gewohnt auf. Sie teilt den Prozessbeobachtern mit, dass aus gegebenem Anlass keine Aufnahmen erlaubt sind und bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, 11.04.2019 alle Handys eingezogen bzw. im Vorfeld abgegeben werden müssen.

Plädoyer des Anwalts Jürgen Pernet von Ingo P. (Alle Inhalte sind Originalton)

Ein Versuch alle Aussagen als Mosaik Puzzle zu beweisen, ist die Bewertung der Anklage. Das Verfahren hat ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit und man wird die Dinge ins rechte Licht rücken und auf die einzelnen Beweismittel eingehen. Es ist eine Bewertung der Tat, des Täters, der Täterin.

Eine Unschuldsvermutung ist seitens der Öffentlichkeit nicht gegeben. Das Maß der Vermutung wurde bestätigt. Der, die Täter sind für die Tat zu verantworten. Die Strafkammer hat festzustellen was passiert ist.

Folgende Punkte werden erläutert:

1; Ein Vermisstenfall
2; Ein Bauchgefühl bei Betretens des Anwesens
3; Sie Maßnahme der Festnahme seitens des SEK

Sachverhalt:

Die Taten sind eigenständig zu führen. Wer kommt als Täter in Frage? Es beschränkt sich auf den Angeklagten. Das Verhältnis der beiden Tatverdächtigen bis zu den Taten.

Zur Beweisverwertung des Videos (Anmerkung: Dieses nach der Verhaftung mit Stephanie die „aussagte“ aufgezeichnet wurde):

Der SEK hat eine unverhältnismäßige Dramatik ausgelöst. Scheiben gingen zu Bruch, eine angemessene ruhige Vernehmung war nicht gewährleistet. Eine völlig unnötige Situation auf die Verdächtigen so einzuwirken. Vorwurf, keine Verhaftung auf der Polizeidienststelle in Lauf!

Dem Lügengebäude gegenüber Stephanie kann man sich nicht anschließen. Der Verkauf eines Wohnmobils sind kein Aspekt die eine Tat manifestiert.

Das Verhältnis Ingo zur Stephanie ist problematisch belastet. Ein gehöriges Maß der Verzweiflung, die Spuren der Tat zu beseitigen (Anmerkung: ...der Tat, kann jeder gewesen sein). Verbunden damit dass man sehr schnell zur Normalität übergeht. Es ist keine besondere Verwerflichkeit, sondern der Situation geschuldet.

Das Motiv bezüglich der Staatsanwaltschaft ist fraglich. Es sind Vorstellungen, keine konkrete Tatfeststellung. Es gibt keinen einzigen objektiven Ablauf und Teilnahme. Eine letzte ausreichende Sicherheit des Tatablaufs gibt es nicht. Es gibt viele Gutachterergebnisse. Wer von den Eltern zuerst angegriffen wurde kann nicht bewiesen werden. Die Rekonstruktion ist ein Versuch sich einen Tatablauf anzunähern.

1; Das Vergiftungszenarium sind Verdachtsmomente
2; Eine Sicherung dass diese zum Tod geführt hätten haben wir nicht
3; Vergiftung / Kräuter: Suizidgedanken des Ingo P.

1 + 2 kein Tatnachweiss. Der Hausarzt der Elfriede P. stellte fest, dass die Syndromatik eher zu einem Infekt passten als zu einer Vergiftung.

Ein gelöschter Facebook Account von Ingo ist kein Anhaltspunkt.

Die Tatzeit und das Zeitfenster. Der letzte Kontakt des Herrn Peter P. war der Zahnarzt sowie die spätere Aufzeichnung der Überwachungskamera im Haus. Es gibt keine Anzeichen dass die Tat nachts stattgefunden hat. Bellende Hunde können vielfältige Gründe sein. Ein Nachweiss für eine Tötung? Nein!

Wann war das Geschehen? Der Zeitraum ist nicht eingrenzbar, und die Schwierigkeit der Situation vorstellbar. Das Verhältnis Sohn Eltern war harmonisch. Die Spekulation „Vor Angst der Entdeckung“ reicht nicht aus, um Ingo als tatausführend zu überführen.

Selbst wenn bei der Kleidung des Tatverdächtigen Blutspuren gesichert wurden, stellt sich die Frage ob dies nicht bei der Beseitigung geschehen ist.

Die Umkehr! Das Täterwissen von Stephanie? Stephanie wäre möglich bzw. Gewalt. Motiv = Den Willen durchzuführen. Die Persönlichkeit der Stephanie gibt es her. Eine Person worauf Ingo sich verlassen kann? Das Entscheidende ist, dass eine alleintätige Umsetzung nicht geklärt ist. Nur Indizien!

Die Mordvorwürfe sind freizusprechen, es ist keine Verbindung zu den Umsetzungen herzustellen. Der Staatsanwalt hat einen bunten Strauß ohne Inhalt. Wozu sollte Ingo SEINE Eltern töten? Niedrige Beweggründe bewegen Ingo nicht, seine Eltern zu töten. Es muss zu einem Streit gekommen sein.

Die Verdeckungsabsicht. Beide sind als Täter möglich. Von der Vorverurteilung muss sich die Strafkammer trennen. 12 Schläge in das Gesicht der Mutter, das ist nicht normal. Ich habe das Gefühl, dass man die Tat meines Mandanten zur Last liegt. Da passt kein Blatt dazwischen... ein Herz und eine Seele.

Persönlichkeitsstörung? Sind Aspekte die ganz normal sind. Haus, Frau, Kind, Karriere. Problematisch sind Wahnvorstellungen und die Situationen. Die Schwere der Schuld für eine Sicherheitsverwahrung ist nicht gegeben. Positive Aspekte überwiegen. Ich fordere den Freispruch für meine Mandanten Ingo P.

Zwischenpause: 14:36 Uhr

Fortsetzung: 14:48 Uhr


Der erste Anwalt von Stephanie ergreift gleich das Wort, und alle sind auf die Ausführung sehr gespannt. Stephanie richtet Ihren Blick nur auf den Anwalt. Die Vorhänge im Saal 600 sind wegen der Sonneneinstrahlung zugezogen und die Raumtemperatur hat sich dem Geschen angepasst.

Plädoyer des Anwalts Alexander Seifert von Stephanie P. (Alle Inhalte sind Originalton)

Es ist nicht leicht die Verteidigung eines schweren Verbrechens. Eine Psychologie ist erforderlich um ansatzweise verstehen zu können was passiert ist. Die Mandantin wird nicht beschuldigt die Eltern getötet zu haben. Stephanie sei die Kraft gewesen.

Woran ein Planungstatbeitrag nachgewiesen werden kann? Eine Anstiftung von Stephanie zur Tat kann man nicht finden. Was hat Sie WIRKLICH getan? Das Tatgeschehen am 13./14.12.2017, dass die Eltern getötet wurden? Eine aktive Beteiligung als auch Spuren im Haus sind nicht vorgefunden worden. Sie war in Burgthann bei Ihren Eltern. Nicht von alledem bestätigt, dass die Eltern zu tote kamen.

Jeder Verdacht, kein Hinweis dass Stephanie sich mit Ingo ausgetauscht hatten. In der Telefonüberwachung ist kein Nachweis zu finden, dass Stephanie die treibende Kraft ist. Am 22.11.2017 die Nachricht von Ingo an Stephanie „Du hast mich zum Mord getrieben“. Sie antwortete „Das war doch Deine Idee!“.

Die Beweisaufnahme, Persönlichkeit, ehemalige Mitarbeiter und frühere Freunde von Stephanie. Keine besonderen Auffälligkeiten was die Normalität verlässt.

Alle Zeugen hatten das Franken Fernsehen Video gesehen und waren somit vorbelastet. Es wurde ein gegenteiliges Verhalten wie schüchtern und dann wieder aufbrausend von den Zeugen dargestellt. Also keine Übereinstimmung.

Der Krankenstand und eine nicht Kritikfähigkeit kommen zum Vorwurf. Stephanie ist bei Fragen im Vorstellungsgespräch „berechnend“ und ein Down Syndrom wird vermutet. In keinster Weiße, eher vorbereitet und ruhig sowie schüchtern.

Ihr Hausarzt beschriebt Sie naiv wirkend und unsicher. Stephanie hatte den Kontakt zu einer Freundin abgebrochen, deshalb wurde womöglich diese schlechte negative Aussage über Stephanie getätigt. Die Freundin (Zeugin) sagte aus „Stephanie lügt nur“, auf Nachfrage fallen dieser Zeugin jedoch nur 2 Lügen ein.

Der Ex Freund Michael wurde von Stephanie verlassen. Natürlich ist dieser kein guter Ratgeber als Zeuge. Er hatte bis zuletzt um Sie gekämpft. Kränkung?

Theatralisch berechnend und die On/Off Beziehung ist geprägt. Die Nachfrage zu Off konnte der Ex Freund nicht genauer definieren. Die angebliche Aussage „besser Deine Schwester wäre tot“ glaubt man dem Zeugen nicht. Es gab zwischen Stephanie und der Schwester des Ex Freundes 2 massive Auseinandersetzungen bzgl. der Aussage „Du könntest mal wieder arbeiten“ (Anmerkung: Nach dem Schwangerschaftsabbruch). Doch es kam zur Aussprache zwischen den beiden. Stephanie checkte mal das Handy vom Ex Freund und fand die Nachricht „such Dir eine andere Freundin“ seiner Schwester. Es ist NICHTS belastend!

Zur Aussage und allgemeinen Bewertung von Stephanie beschrieb der Ex Freund mit „große Klappe, nichts dahinter“. Stephanie versuchte bei der Beziehung dominant zu sein und dass die Beziehung diesbezüglich 50/50% geprägt war. Das spricht nicht für eine Dominanz! Sprachnachricht vom 21.07.2017 an Stephanie „Ich liebe Dich und vermisse Dich. Aber die Schmerzgrenze ist erreicht. Die Beziehung war dann im Oktober 2017 Off. Danach schrieb er Ihr „Ich möchte gerne mal wieder eine Nacht mit Dir verbringen“. Ein anderer Ex Freund von Stephanie soll auch mal ausgeflippt sein und hat sich nicht nur gewehrt.

Am 13.12.2017 wurde der Fall von der vermissten Postbotin Heidi Dannhäuser bei „Aktenzeichen XY...ungelöst" nochmals aufgerollt. Am selbigen Tag hat die Angeklagte Stephanie mit dem Sohn kommuniziert. Eine spekulative Iddenholung ist nicht vorhanden. Menschennäher ist, dass das Thema Dannhäuser immer wieder zu erklären und im Kontext zu finden.

Zu Ingo... eine Vielzahl von Zeugen und ehemalige Arbeitskollegen. Er war ein Einzelgänger und guter IT-Mann. Die Aussage eines Arbeitskollegen war „Elfriede (Mutter von Ingo) war mit KEINER Freundin von Ingo zufrieden. Wenn Ingo mit seiner Ex in der Nürnberger Wohnung war, war alles ok“. Der Teamleiter auf der Arbeitsstätte meinte „Ingo stellte immer einen Zeitplan auf und erzählte dass es auch einen für die Hochzeit inklusive 1. Kind gäbe“.
Stephanie passte zu Ingos Wunsch eine Familie zu gründen. Ingo war in der Beziehung mit Stephanie niemals gefährdet. Stephanie legt Wert darauf, dass Schwiegereltern sie mögen. Am 29.11.2017 sah eine Nachbarin angebundene Luftballons im Garten in Schnaittach. Es ist der Geburtstag von Stephanie.

Ingo traf gegenüber einer Nachbarin Mitte Dezember 2017 die Aussage „Ich habe jetzt das ganze Haus für mich alleine. Von Stephanie war keine Rede. Eine Gefängniszeugin äußerte sich „Der Ingo hätte ein Hassproblem mit seiner Mutter gehabt“. Ingo traf sich im April 2017 heimlich mit einer weiteren Internetbekanntschaft.

Ein Motiv? Das Verhalten passt nicht.

Anfang 2018 soll Stephanie nach einer 1-Zimmer Wohnung gesucht haben. Warum sollte sie das gemacht haben? Es gibt keinen Grund. Eine Sandgrube (Recherche) lässt keine Rückschlüsse zu. Die bestellten Waren, kein Nachweis für eine Umsetzung.

Zu den Muffins. Bei der Untersuchung der Leichen konnten keine Substanzen von Pflanzengift gefunden werden. Man hätte in den Haaren Spuren finden müssen. Die Dauer der Beschwerden (Mutter) ist mit der Einnahme von Pflanzengift nicht vereinbar. Hier kann man nichts ablesen. Ingo hätte 3x kleinere Mengen Dihydroboldenone (DHB) probiert. Dieses steigert die Leistungsfähig in der Sexualität. Es gibt keine Beweise bei den Eltern von der giftigen Chemikalie Namens Gamma-Butyrolacton (GBL).

Was bleibt? Die Eltern wurden beseitigt. Keine Versuche diese mit Gift zu töten. Es gibt keine Anhaltspunkte. Es gab keinen Gesamtplan. Wenig bzw. keine Hinweise.

Zur Videovernehmung. Am 20.02.2018 wurde der Haftbefehl erstellt. Die Festnahme war minutiös am 22.01.2018 geplant. Laut Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) war der Zugriff nicht rechtlich. Die Beschuldigte wurde als Zeugin vernommen und nicht belehrt. Wenn ich einen Anwalt nehme sehe ich aus wie ein Täter war der Gedanke der unschuldigen. Die Videovernehmung könne somit nicht verwertet werden.

Die Mordversuche hat es nicht gegeben, keine Beteiligung sowie Planung. Ich fordere den Freispruch für meine Mandantin Stephanie P.

Zwischenpause: 16:11 Uhr

Fortsetzung: 16:22 Uhr

Der Staatsanwalt hatte noch einen anderen wichtigen Termin wahrzunehmen und eine junge weibliche namentlich unbekannte Stellvertreterin nahm seinen Platz ein.

Plädoyer des Anwalts Michael Spengler von Stephanie P. (Alle Inhalte sind Originalton)

Der Staatsanwalt hat das beschriebene Tatgeschehen dargestellt wie es sich angeboten hat. Es fehlen Lücken! Diesen Punkt wie zum Beispiel WARUM wird man NIE erfahren. Der Tatzeitpunkt „Hammerattacke“ hatte sich nicht angedeutet. Beide Beziehungen waren keine Bilderbuchbeziehungen (Anmerkung: Ingo und der Ex Michael).

Der Mutter Elfriede P. war keine Schwiegertochter recht. Es gab keine großen Verwerfungen und Streit. Keine Begeisterung der Partnerwahl steht auf einem anderen Blatt.

Flüchtige Beschreibung von Zeugen (Arbeitskollegen und Nachbarn). Im September 2017 wurde wurde bei der Klingel von Ingo ein gemeinsames Namensschild „Stephanie K. & Ingo P.“ angebracht. Die Eltern hatten dies nicht verhindert.

Der Staatsanwalt projektiert frühere Beziehungen von Stephanie und dies sieht der Anwalt anders. Junge Menschen sind eben noch in der Selbstfindung und da probiert man eben mal aus bis man sich findet.

Zwei unsichere Persönlichkeiten haben aufeinandergetroffen. Beide Personen hatten eine schnellen Hochzeitsgedanken. Es ist nichts absonderliches. Dieser Wunsch hatte schon länger Bestand.

Zweifel:

• 2 Alternativhypothesen

• Zweiartiges Geschehen

Ob alle Artikel in der Garagengrube verwendet wurden ist NICHT bewiesen. Stephanie hatte lediglich „Strafvereitelung, Vergünstigung und Mantrailer Hunde“ gegoogelt. Dann gab es diese WhatsApp mit der Schuldzuweisung.

Verschwörende Innenansichten. Welche Handlungen? Kein Tatnachweis? Ich fordere den Freispruch für meine Mandantin Stephanie P. Die Kosten für den Prozess hat die Staatskasse zu tragen.

Die Richterin fragt die Angeklagten ob Sie für ein letztes Wort bereit wären.

Ingo P. erhebt sich und hat als letztes Wort im Originalton wie folgt formuliert:

Verehrtes Gericht, ich würde am liebsten die Uhr zurückdrehen. Das Jahr 2017 verlief sehr unstrukturiert. Ich habe auch schon mehrfach probiert mich umzubringen, aber es hat nicht funktioniert. Die Staatsanwaltschaft hatte mir verboten an der Beerdigung meiner Eltern teilzunehmen. Ich konnte bisher nicht um meine Eltern trauern. Ich hoffe, daß ich jetzt die Zeit beim Haftantritt zum trauern finden werde.

Anmerkung: Der Passus „Ich habe schon viel schlimmes gemacht in meinem Leben, aber diese schreckliche Tat, das war ich nicht“ ist / war im Umlauf und kann nur als Fake News eines oder mehreren Medienvertretern angesehen werden ‼️

Danach setzte dieser sich wieder hin und Stephanie nahm Ihre Hand zum Mikrofonschwanenhals und bog diesen etwas nach unten.

Die Stephanie sagte nur „Ich schließe mich den Anwälten an“.

Schluss: 16:48 Uhr

Ein Raunen von den Prozessbeobachtern ist zu vernehmen und beim herausgehen unterhalten sich viele über die geforderten Freisprüche. Stephanies Eltern stehen mit dem Onkel sowie Tante bereits auf dem Gang vor dem Saal vor dem Aufzug und die Erleichterung bzgl. der Plädoyers von Stephanies Anwälte schafften Hoffnung in deren Gesichter.

Bericht vom Landgericht Nürnberg-Fürth am Donnerstag, 11.04.2019 zur Urteilsverkündung

Anwesende der 5. Strafkammer

• Richterin Barbara Richter-Zeininger (61)

* Zwei Protokollführerinnen, Schöffin, Schöffe, Beisitzerin, Beisitzer

• Staatsanwalt Stefan Rackelmann (44)

• Anwälte Alexander Seifert (58) und Michael Spengler (Alter unbekannt) von Stephanie P.

• Anwalt Jürgen Pernet (54) von Ingo P.

• Onkel und Tante von Stephanie P.

• Onkel und 2 Tanten von Ingo P.

Die ersten Prozessbeobachter waren bereits um 07:40 Uhr vor Ort, und warteten darauf, dass das Gericht am Haupteingang um 08:00 Uhr die Pforten öffnete. Ich war gegen 09:35 Uhr dort und nach der Einlasskontrolle um befand mich um 09:40 Uhr vor der Eingangstüre zum Saal 600 ein, wo bereits ca. 50 Personen in der Schlange anstanden. Um 11:10 Uhr durfte man „erst“ den Saal betreten, und es war ein heftiges Gedränge zwischen den bereits 160 Prozessbeobachtern mit einigen Tumulten. Der Saal war bis zum letzten Platz nun eingenommen, und 50-60 Prozessbeobachter gingen leer aus. Die Türen wurden geschlossen.

Stephanie P. betrat als erstes in Begleitung von zwei JVA Angestellten im hellblauen Oberteil den Saal über den Aufzug. Ihre Haare waren nach hinten gebunden und eine große Strähne verdeckte seitlich Ihr Gesicht, sodass dieses seitlich von den Prozessbeobachtern sehr schlecht bzw. nicht eingesehen werden konnte. Innerhalb zwei Minuten folgte Ingo P. ebenfalls in Begleitung von zwei JVA Angestellten im hellblauen Hemd (Anmerkung: Partnerlook). Ingo P. setzte sich auf seinen Platz und sein Anwalt unterhielt sich mit dem Staatsanwalt. Stephanie P. diskutierte stehend mit Ihren beiden Anwälten.

Die Presse- und Medienvertreter waren heute besonders vertreten, und nach einem Blitzgewitter forderte der Gerichtssprecher Friedrich Weitner diese im bestimmenden Ton auf, nach betreten der Richterin den Saal samt Equipment sofort zu verlassen. Nur noch vereinzelte Reporter blieben im Saal, um die Urteilsverkündung zu verfolgen und Randnotizen zu erstellen.

Die etwas ältere kurzhaarige blonde JVA Angestellte teilte um 11:25 Uhr allen Prozessbeobachtern unmissverständlich mit, „Sobald ein Handy gesichtet wird, verlässt diese Person den Saal. Die nächsten warten schon draußen.“

Beginn: 11:30 Uhr

Die Richterin Barbara Richter-Zeininger betritt den Saal 600 und alle stehen auf. Heute bleiben die Prozessbeobachter bemerkenswert sehr lange stehen. Sie nickt zustimmend und alle setzen sich.

Dann teilt Sie die Urteilsverkündung mit folgendem Strafmaß mit.

Herr Ingo P. wird wegen Mord in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wird nicht stattgegeben. Zu den Punkten 1* und 2** wird der Angeklagte freigesprochen.

Frau Stephanie P. wird wegen Anstiftung zu Mord in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zu den Punkten 1* und 2** wird die Angeklagte freigesprochen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Gerichtsverfahrens.

Anmerkung zu den Punkten 1* und 2**: Punkt 1 bezieht sich auf den ersten Vergiftungsversuch (Mord), Punkt 2 bezieht sich auf den zweiten Vergiftungsversuch (Mord).

Alle Prozessbeobachter richteten die Blicke auf die Angeklagten. Ingo P. als auch Stephanie P. zeigten keine besondere Regung als auch Veränderungen in der Mimik. Der Blick war nach vorne zur Richterin gewendet. Der Staatsanwalt blickte auf die beiden Angeklagten sowie deren Anwälte.

Wie das Strafmaß bewertet wurde, will ich nun in folgender Erklärung abgeben.

Zum Sachverhalt:

• Beide Angeklagten hatten eine frühzeitige Ehe angestrebt und fassten einen Hochzeitstermin ins Auge
• Der Umbau der Dachgeschosswohnung in Schnaittach wurde vom Angeklagten finanziert und war sein Lebensmittelpunkt
• Die Angeklagte hatte eine eigene Wohnung in Burgthann
• Die Angeklagte hatte noch intensiven Kontakt zum Ex Freund Michael S.

Allerdings war die Beziehung mit einigen Krisen beschattet:

• Am 26.09.2019 schrieb Ingo P. der Stephanie P. einen Abschiedsbrief mit Suizid Absicht.
• Am 05.10.2017 schickte Ingo P. an Stephanie P. ein Bild wo dieser sich mit einem Cuttermesser Verletzungen mittels eines Schnittes am Bein zugefügt hatte mit dem Spruch „Für Dich!“.
• Am 25.10.2017 recherchierte Ingo P. wie man eine perfekte Hochzeit plant.
• Ab 06.11.2017 wurde im Internet bereits nach Gift recherchiert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ingo P. seine Eltern in Schnaittach erschlagen und im Anbau der Garage eingemauert hat. Stephanie P. stiftete ihn zu der Tat an.

Das Schwurgericht attestierte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe: Ingo P. habe seiner im Bett liegenden und damit arg- und wehrlosen Mutter den Schädel mit einem Zimmermannshammer eingeschlagen, anschließend sei er auf seinen Vater losgegangen. Das alles, um seine Pläne von einem gemeinsamen Leben mit seiner damaligen Verlobten zu verwirklichen. Das sei „krasse Selbstsucht“.

Stephanie P. wurde wegen Anstiftung zum Mord an Elfriede und Peter P. verurteilt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass sie gerne lüge und manipuliere. Sie habe es zur Bedingung für eine Hochzeit und den Einzug bei Ingo P. gemacht, dass dessen Eltern „nicht mehr da“ seien. Ein Beweis, dass Sie den Tod der Eltern in Kauf genommen hatte.

Stephanie P. war es gleichgültig dass Ingo P. die Eltern umbringt. Sie hatte den Umstand bewusst ausgenutzt. Sie wurde auch nicht wie behauptet zu etwas gezwungen oder festgehalten.

Einzug -> Hochzeit -> Alleine (Anmerkung: aus freien Stücken)

Stephanie senkte den Kopf bei diesen Ausführungen.

Es wurde im Internet bzgl. Gift recherchiert und Ingo P. setzte sie in Kenntnis. Am 11.12.2017 setzte er sich mit der Beseitigung von Leichen auseinander und setze sie wiederum in Kenntnis. Dann die Nacht vom 13. auf 14.12.2017... die Eltern, das Schlafzimmer, und die Ausführung zum Mord. Die Mutter Elfriede P. starb beschleunigt an der Einatmung des eigenen Blutes. Das aufgefundene Kopfkissen sowie die Matratze waren im Kopfbereich blutgetränkt. Der Vater Peter P. starb letztendlich an einer zentralen Lähmung des Schädeldramas.

Das Gericht ist überzeugt dass:

• Die Eltern vom 13. auf 14.12.2017 von Ingo P. getötet wurden
• Die Taten laut Blutverteilungsmuster im Erdgeschoss mit einer sehr schnellen Handlung ausgeführt wurden
• Die Eltern im Dezember 2017 nicht verreist sind

Als Tatwaffe kommt aufgrund der Spuren an den getöteten nur der aufgefunden Zimmermannshammer in der Garagengrube in Betracht. Die Tatzeit wurde mit der Deaktivierung der Überwachungskamera am Haus rekonstruiert. Der Schlafanzug ist für die Nachzeit plausibel. Stephanie P. befand sich währenddessen in Burgthann und anhand des Telefongesprächs und W-LAN verhalten (Anmerkung: Recherche im Internet) war sie davon informiert. Das aufgefunden Herrenhemd konnte laut DNA Ingo P. zugeordnet werden. Auf der Jogginghose wurden die DNA von Stephanie P. und Ingo P. aufgefunden. Aufgrund der Größe der Jogginghose ist es unwahrscheinlich dass Stephanie P. dieses trug, sprich sie ist zu klein für diese Kleidung.

Dritte können für die Tatausführung nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden. Ebenso nicht dass Ingo P. „dazu“ kam. Das Blutverteilungsmuster auf der aufgefundenen Kleidungsstücken belegte zu 100% dass der Täter diese getragen hat.

Nun senkte Ingo P. seinen Kopf und starrte anschließend vor sich hin, Stephanie P. folgte aufmerksam der Richterin.

Dann ab 14.12.2017 erfolgte die Beseitigung der Spuren und Leichen. Stephanie P. recherchierte die Beseitigung von Blutspuren und informierte Ingo P. Am 28.12.2017 wurde die Vermisstenanzeige auf der Polizeidienststelle in Lauf aufgegeben. Am 29.12.2017 erfolgte die Trauung auf dem Standesamt in Schnaittach.

Stephanie P. war im November 2017 nur selten bzw. Stundenweise am Anwesen in Schnaittach. Meistens nur an den Wochenenden und Sie bleib höchstens nur für eine Nacht. Das Bewegungsprofil ergab die Auswertung, dass Sie bis zum Einzug am 28.12.2017 insgesamt nur sieben Nächte in Schnaittach war. Nach dem Einzug betrat Stephanie P. ihre Wohnung nicht mehr. Am 04.01.2018 hatte sich Stephanie bereits umgemeldet (Anmerkung: Wohnsitz).

Vorsätzliche Tötung / Tötungsabsicht

Ingo P. ist voll schuldfähig. Er gab zwar gegenüber Dr. Michael Wörthmüller (Chefarzt und Leitung der Klinik für Forensische Psychiatrie in Erlangen) an, „nicht existierende Dinge“ gesehen zu haben, aber das Gericht ist im glauben dass dies erfunden war. Eine Persönlichkeitsstörung liegt doch sicherlich vor.

Das Leben des Ingo P.

Er hatte die Ausbildung beim letzten Arbeitgeber mit 1,0 bestanden. Er bestreitete Freitags und samstags ein Studium zum Bachelor. Dann Mitte 2016 der Wiedereinzug in Schnaittach... „Das Haus ist unser zentrale Lebenspunkt in unserem Leben“... die Richterin verwies auf den Beitrag vom Franken Fernsehen Interview.

Es gibt keine Zweifel an den Zeugen. Ab 13.11.2017 war Ingo P. dann im Krankenstand. Die Kammer hat keine Zweifel, und stellt fest, dass es bzgl. der Tat keine schlechte Beziehung gegeben hat. Ingo P. hatte eine eigenen Wohnung in Nürnberg, dann der Wunsch nach Schnaittach zurückzukehren. Das schließt ein gutes Verhältnis voraus. Es gab keinen eskalierenden Streit oder ein Anzeichen.

Es gab auch kein Zerwürfnis der Eltern, siehe Luftballons am Geburtstag von Stephanie P. im Garten. Es gab keinen Grund die Eltern zu töten, und tatsächlich hat er es getan.

Das Leben der Stephanie P.

Sie hatte nach der Schulausbildung ohne Abschluss eine Lehre für Kinderbetreuung begonnen. Nach zwei Jahren hatte sie diese abgeschlossen und zog von zuhause aus. Bei einer neuen Stelle hatte sie dann einen Tag gearbeitet und am zweiten Tag meldete sie sich bereits krank. Ihre Eltern als auch die Oma log sie ständig an. Zuletzt ging es um eine Versicherung während eines Angestelltenverhältnisses dieses nicht vorlag.

Die Kammer hat bewiesen, dass sich Stephanie P. gerne mit Lügen und der Manipulation bedient.

Am 05.01.2018 schrieb Stephanie P. dem Ingo P. „Nicht rangehen, wenn meine Eltern anrufen“. Mitte Januar 2017, Ingo P. war einkaufen und Stephanie P. schrieb ihm „Nicht aufmachen, meine Eltern kommen“. Ingo P. war bereits vom Einkauf zurück und Stephanie Ps. Eltern samt Großmutter suchten das Anwesen in Schnaittach auf, um Stephanie abzuholen. Die Überwachungskamera am Haus zeichnete dies von 14:54 bis 15:58 Uhr auf. Ingo P. machte auf bitte von Stephanie P. nicht auf. Als die Eltern mit der Großmutter weg waren, verließen die beiden um 16:37 Uhr das Anwesen.

Sie erzählt im Nachgang jedem sie war eingesperrt. Die Aussage „Zwang in Schnaittach“ ist GELOGEN!

Sicherlich gab es Gedanken zur Unverwertbarkeit des Polizeivideos nach der Verhaftung. Doch zu diesem Zeitpunkt hatte Stephanie P. alles ausgeplaudert und man musste ihr die Belehrung „aufdrängen“ (Anmerkung: einen Anwalt zu nehmen bzw. zu schweigen). Sie gab sofort die zwei Hinweise auf erfolgte Giftanschläge. Was sollte die Polizei machen? Ohren zuhalten?

Das SEK war gewalttätig, es ging um zwei Morde! Die Art der Festnahme hat keinen Einfluss.

Stephanie „fütterte“ ALLE mit den gleichen Informationen. „Ich glaube Ingo P. hat mit einem Hammer aus dem Keller die Eltern erschlagen“ teilte sie mit. Selbst bei einer körperlichen Durchsuchung bei Amtsarzt teilte sie der begleiteten Polizistin die ganze Schilderung NOCHMALS mit, dass Sie unter Zwang mitgeholfen hatte die Spuren zu verwischen und eingesperrt wurde. Die Polizistin teilte Ihr mit, dass Sie zur Sache keine Angaben machen müsste! Dann auch die absolut identische Aussage beim Ermittlungsrichter. Die Inhalte der Aussagen von Stephanie P. sind und waren regelrecht falsch.

Stephanie verfasste sogar einen Brief an den ermittelten Polizisten. Dann bereits am 13.12.2017 eine Nachricht an Ingo. P. „Ich wolle abhauen und rausgehen“. Eine Mitinsasse teile Stephanie P. in der JVA mit „Sie habe immer Angst, Ingo würde ihr etwas antun“, danach schrieb sie Liebesbriefe an ihn.

Sie hatte einen ausgeprägten Belastungseifer gegenüber dem Angeklagten und hatte alles auswendig gelernt. Das bestätigt die Aussage einer Arbeitskollegin vor der Festnahme bei einem Bewerbungsgespräch mit Feststellung Stephanie P. antwortete wie aus der Pistole. Stephanie P. antwortete beim Bewerbungsgespräch auf die Nachfrage der schnellen Antworten, „Man bereitet sich halt vor“.

Stephanie wurde auf die Aufzeichnung mit einer Kamera beim Verhör hingewiesen, Sie teilte den Polizisten mit „Die können nix finden, WhatsApp ist gelöscht, meines, Ingos auch. Doch Spezialprogramme konnten diese wieder herstellen.

Feststellung:

• Bilder der Überwachungskamera am Anwesen
• Stephanie war auch oft alleine in der Wohnung und hatte eine Schlüssel, konnte sich frei bewegen
• Am 14. bis 28.12.2017 übernachtete Stephanie P. meist in Burgthann
• Am 24.12.2017, Weihnachten im Kreise ihrer Familie, keine Besonderheiten
• Am 31.12.2017, Silvester mit Ingo P. In Schnaittach mit abfeuern von Feuerwerkskörpern

Stephanie lügt während der Untersuchungshaft ihre Eltern an, dass Sie die Ehe annullieren will. In Briefen an Ingo P. unterschrieb Sie mit „Deine Ehefrau Stephi“.

Am 06.07.2017 hatte Stephanie eine Fehlgeburt.

Ein klares Bild von den Zeugenaussagen über Stephanie zeigt, dass sie laut und aggressiv ist. Sie verlangte vom Ex Freund Michael S. dass dieser den Kontakt mit seiner Schwester abbricht. Sie wünschte sich sogar ihren Tod.

Stephanie wollte den Ingo. P. für sich alleine haben und duldete keine anderen Bezugspersonen.

Im September 2017 begann die Krise mit einer On/Off Beziehung.

Am 13.09.2017 schickte Ingo P. Ihr ein Video „Schatz, ich will nur respektiert werden, ich will mich um Dich kümmern. Willst Du auch eine glückliche Beziehung? Ich wollte Dich heiraten, wie lange soll ich noch warten?“. Eine Antwort blieb aus. Am 14.09.2017 schrieb dann Stephanie „Placzi, wann wird geheiratet?“.

Auf dem Handy von Ingo P. wurden folgende Schreiben aufgefunden:

• 24.09.2017: Ingo P. teilt Stephanies Eltern mit, das Haus in Schnaittach zu zeigen.
• 26.09.2017: Abschiedsbrief an Stephanie P., Verlobung auflösen, Suizid Ankündigung.
• Am 06.10.2017 wurde die Verlobung von Stephanie P. aufgelöst.

Ein Einzug in Schnaittach war NUR mit der Tötung der Eltern möglich, Stephanie war egal wie es geschah.

Ab November 2017 erfolgte dann die gemeinsame Planung. Stephanie P. war in allen Angelegenheiten eingebunden. Beide teilten sich Recherchen und den Stand der bereits bestellten Waren für eine Vergiftung mit. Das Gift war für die Mutter / Eltern bestimmt! Ingo P. hatte keine Potenzprobleme, sondern ein Problem mit seinem Sperma (Fruchtbarkeit) laut Sachverständiger.

Makaber, nach dem Tötungsversuch mit dem Muffin schrieb Ingo P. der Stephanie P. „Du hast mich zum Mörder gemacht“, Sie antwortete, „Das war Deine Idee“. Diesen, und nur diesen WhatsApp Verlauf hatte Stephanie in ihrem Handy NICHT gelöscht.

Die Recherche von Leichenentsorgung und Blutspürhunden erfolgte. Da Blutspürhunden bis zu einer Tiefe von 50 bis 200 cm tief riechen könnten, wurde der Entschluss gefasst die Leichen einzumauern. Hierzu wurde ein Screenshot bei Stephanies Handy aufgefunden.

Am Morgen des 14.12.2017 holte laut GEO-Daten Ingo P. die Stephanie in Burgthann ab.

Anmerkung: Laut Plädoyer des Staatsanwalts vom 03.04.2019 hieß es aber anders -> Ingo hatte Stephanie am Morgen des 14.12.2017 am Bahnhof in Lauf abgeholt. Ingo schrieb Ihr danach einmal „Wie Du mir auf dem Bahnhof in Feucht zur Seite gestanden hast“.

In 7 von 14 Nächten kehrte sie freiwillig nach Schnaittach zurück. Vom 14. bis 28.12.2017 erfolgte die Spurenbeseitigung. Über die Terrasse wurden die Leichen an den Garagenanbau gebracht (Anmerkung: Die Garage selbst ist nur von der Straßenseite zugänglich und mit keiner Verbindungstüre versehen). Blutzspritzer auf der Schlafzimmerdecke wurde ausgekratzt. Mit einem Vorzeltteppich wurde die Garagengrube abgedeckt.

Der Einzug am 28.12.2017, mit dem Wissen dass Ingo die Eltern getötet hat. Sie hat Ingo dazu angestiftet zur Umsetzung um seinen Lebenswillen umzusetzen.

Stephanie hatte eine KRASSE SELBSTSUCHT, es war Anstiftung zum Mord mit Heimtücke (1 Mord) und niedrige Beweggründe (1 + 2 Mord). Ihr Einzug war davon abhängig. Der Geschehensablauf war Stephanie egal. Habgier sieht die Kammer nicht an.

Die Gesamtwürdigung des Strafmaßes bzgl. Ingo.

Da die Taten in engen zeitlichen Abläufen geschehen sind, ergibt sich keine Schuld für eine Sicherheitsverwahrung. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Man geht nicht davon aus, dass er nach der Haft schwere Taten begeht und für die Allgemeinheit gefährlich ist. Habgier ist nicht vorhanden.

Zu den Muffins. Der Wahrheitsgehalt der Stephanie P. konnte nicht nachgewiesen werden. Keine Zusammenlegung eines Strafmaßes, da keine Spuren an den Leichen aufgefunden wurden.

Zur Kaffeevergiftung. Dass tatsächlich Kaffee angeboten wurde ist nicht bewiesen. Es sind keine ausreichenden Anhaltspunkte vorhanden. Man schenkt der „Pinselgift-Aussage“ von Stephanie P. keinen Glauben. Das gesendete Bild einer Kaffeetasse via WhatsApp stimmte optisch nicht mit der aufgefundenen Tasse in der Garagengrube überein. Ebenso waren keine Spuren von GBL vorhanden.

Somit hatten KEINE Vergiftungsversuche stattgefunden.

Der Beschluss vom 05.07.2018 wird aufrechterhalten. Die Richterin unterweist die Angeklagten dass unter Fristeinhaltung von einer Woche eine Revision schriftlich eingereicht werden kann, und diese innerhalb vier Wochen mit der Beschwerde begründet werden müsse.

Schluss: 13:10 Uhr

Stephanie P. sowie Ingo P. standen auf und nahmen den Kontakt zu den Anwälten auf und Diskutierten mit Fassung mit diesen. Stephanie P. verlor erst die Fassung als die Prozessbeobachter den Saal verlassen mussten und Anwälte die ersten Interviews gegenüber Fernsehteams gaben. Hier wurde diese Situation im Video eingefangen. Quelle: https://www.mdr.de/brisant/urteil-doppelmord-prozess-von-schnaittach-zweimal-lebenslang-100.html

Das Informationsinteresse der Allgemeinheit ist nach der Urteilsverkündung so hoch, weshalb alle Medien Foto und Videos unverpixelt zeigen. Außerdem hatte sich das Paar im Vorfeld in einem Video bei Franken Fernsehen in der Öffentlichkeit gezeigt. 

Die Anwälte beider Verurteilten gingen am 16.04.2019 in Revision. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, ist aktuell unklar.

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Lebenslang

Deutsches Strafrecht. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Nach frühestens 15 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in diesem Fall dauert die Bewährungszeit 5 Jahre (§ 57a StGB). Quelle: Wikipedia: Lebenslange Freiheitsstrafe

Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft. Quelle: Wikipedia: Revision (Recht)

Erbunwürdigkeit

Hier noch ein Beitrag zum Fall Ingo P. bzgl. Erbunwürdigkeit dieser alle Fragen hierzu beantwortet. Quelle: http://www.nordbayern.de/region/schnaittacher-doppelmord-erbt-ingo-p-das-elternhaus-1.8797610?rssPage=UmVnaW9u
Zuletzt bearbeitet von verde69 am 16.04.2019