Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.08.2014 um 16:01
Wäre ja wirklich interesant mal diese BEWEISE von der BI zu lesen!

Dürfen-können oder wollen sie sie nicht veröffendlichen ?

Anzeige
1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

03.08.2014 um 23:03
@jaska,
vorab: es gibt bei uns in Deutschland keine Wertigkeit eines Freispruchs.
Freispruch ist Freispruch -> Ende.

Umgangssprachlich gibt es den "Freispruch erster Klasse" und den "Freispruch zweiter Klasse"...

Ulvi K. wurde wegen Mangel an Beweisen frei gesprochen.
Der Unterschied allerdings ist, dass es Nichts, 0,000 gibt, was Ulvi K. mit einem Mord an Peggy K. in Verbindung bringt. Es gibt keine Indizien, keine (Sach-) Beweise, keine DNA, keine sonstigen Spuren. Es gibt nichts.

Damit ist der Freispruch aus Mangel an Beweisen aus tatsächlichen Gründen gefällt worden. Man nennt es Umgangssprachlich: "Freispruch erster Klasse"...

In der Urteilsbegründung sagt Richter Eckstein (nicht O-Ton), dass es bis zum heuten Tag keinen Nachweis / Hinweis gibt, dass Ulvi K. Peggy K. getötet hat...
Er nennt die Schilderungen in den Geständnissen von Ulvi K. "weltfremd"... und das zweimalige Hinfallen von Peggy sei "schwer vorstellbar"...

Aber der dickste Brocken ist wohl die Tatsache, dass Peggy K. laut Zeugen nach 14:00 Uhr gesehen wurde. Wenn Peggy z.B. um 16:00 Uhr gesehen wurde, kann Ulvi K. sie nicht um 14:00 Uhr getötet haben. Und das hat schon nichts mehr mit "Mangel an Beweisen" zu tun.
Die Sichtung macht einen Mord um 14:00 Uhr unmöglich.

Hätte man nun Hinweise, "schwache Indizien" oder sonst irgendetwas gegen Ulvi K. gehabt, was allerdings nicht ausgereicht hätten, um ihn wegen Mord zu verurteilen, hätten wir zwar auch einen Freispruch aus Mangel an Beweisen, weil "im Zweifel für den Angeklagten". Das wäre der umgangssprachlich sogenannte "Freispruch zweiter Klasse" (siehe Kachelmann). Dabei wäre immer ein Geschmäckle am Freigesprochenen hängen geblieben.

Durch den o.g. Freispruch wurde Ulvi K. rehabilitiert und entlastet.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

03.08.2014 um 23:12
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Heiße Luft war das erste Verfahren. Dort wurden die Zeugenaussagen so gewertet, dass es zur Ansicht des Gerichts passte. Wirkliche Beweise für einen Mord hat es nie gegeben.
Das hast Du aber nett geschrieben. Für mich war es ein Justizskandal. Was will man aber auch für ein Verfahren erwarten, wenn es solche Ermittlung(spannen)en gab?


melden

Peggy Knobloch

03.08.2014 um 23:22
@Heike75
Sag mal Heike75, warum ist die Rödel hier so eine Hassfigur? Niemand hat sich mehr für die Freiheit von Kulac und die Wiederaufnahme der Ermittlungen verdient gemacht wie sie.


melden

Peggy Knobloch

04.08.2014 um 00:10
@atlasman
ich bin auch der Meinung, dass es ohne Fr. R. niemals ein Wiederaufnahmeverfahren gegeben hätte. All das hat Ulvi K. ihr zu verdanken.

Fr. Rödel hat an der ein oder anderen Stelle Dinge gesagt oder getan, die sie besser nicht gesagt/getan hätte. Weltbewegend waren die Dinge zwar nicht, aber trotzdem hätten sie nicht sein müssen.

Natürlich ist sie damit auch unter den Leuten, die Ulvi K. als "schuldig" sehen, nicht beliebt.

Sie hatte auch zeitweise "Weggefährten", die z.B. ich lieber auf dem Mond sehen würde ;-)
Einer dieser Herren ist z.B. R. Zip (oder wie auch immer er geschrieben wird).
Er mischt sich in Kriminalfälle ein (u.A. Tanja Gräf, Heike Rombach) und labert auf seiner Page und auf FB einen Müll, dass einem die Haare zu Berge stehen.

Ich kann nicht verstehen, dass die Justiz diesen Clown noch nicht aus dem Verkehr gezogen hat.

Die Fam. Rombach und auch der Vater von Peggy haben sich offiziell gegen den Mann gestellt


melden

Peggy Knobloch

04.08.2014 um 00:19
Zitat von ZfaktorZfaktor schrieb:Wäre ja wirklich interesant mal diese BEWEISE von der BI zu lesen!

Dürfen-können oder wollen sie sie nicht veröffendlichen ?
Damit die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird? Besser nicht.


melden

Peggy Knobloch

04.08.2014 um 00:55
@Heike75

Du meinst wohl Heike Rimbach. Ist RZ da auch zugange? Wusste ich gar nicht.

Peggys Vater hat sich offiziell gegen RZ gestellt? Hast Du da ne Quelle?


melden

Peggy Knobloch

04.08.2014 um 01:01
@atlasman

Na ja ok. lassen wir das mit den Beweisen !


melden

Peggy Knobloch

04.08.2014 um 01:02
@Mao1794,

auf FB geht R.Z. geht darauf ein... Er ist aus der Gruppe von Peggy´s Vater gefolgen.
Seine Aussagen dazu sind seine allgemein bekannten "Nettigkeiten".


melden

Peggy Knobloch

04.08.2014 um 01:30
@jaska
habe mir nochmal die von Dir genannten Quellen angekuckt und wollte gern noch etwas dazu sagen:
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 13. Mai 2014 (Auszug)
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2014/04363/

Der tragende Grund für die seinerzeitige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes am 30.04.2004 durch das Landgericht Hof war das zunächst von ihm abgelegte, später aber widerrufene Geständnis, er habe Peggy getötet, ihr Mund und Nase zugehalten, bis sie sich nicht mehr gerührt habe.

Der Sachverständige Prof. Dr. Kröber hat nach der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Bayreuth in seinem ergänzenden mündlichen Gutachten vom 06.05.2014 in der Hauptverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren - erstmals anders als bisher - ausgeführt, dass nach wie vor eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme spreche, das Geständnis des Angeklagten sei erlebnisbegründet, es könne aber heute aussagepsychologisch nicht mehr sicher ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt habe.

Sonstige Beweise für eine Täterschaft des Angeklagten, unmittelbare Tatzeugen, beweiskräftige Spuren oder ein Tatort mit Leiche sind trotz der umfangreichen Ermittlungen bis heute nicht bekannt.

Bei dieser Sachlage ist - wenn aussagepsychologisch nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt hat - im Zweifel für den Angeklagten auf Freispruch zu plädieren.
Das hier ist der Antrag der Staatsanwaltschaft. Es beinhaltet das, was die Staatsanwaltschaft gern hätte (inkl. der Begründung dazu). Es hat nichts mit dem Urteil, das letztendlich gesprochen wurde, zu tun. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wurde nicht statt gegeben (Am Rande: Dem Antrag der Verteidigung ebenfalls nicht...)

*************************
Zitat von jaskajaska schrieb:Mittelbayerische Zeitung, 14. Mai 2014
Den Artikel in der Mittelbayrischen Zeitung konnte ich leider nicht finden.

*************************
FAZ, 14. Mai 2014
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-ulvi-k-ist-freigesprochen-aber-noch-nicht-frei-12939083.html

Staade: Im Zweifel für den Angeklagten
Das Gericht wusste damit alles, was es wissen musste, und beendete frühzeitig die Beweisaufnahme. Dass es zu einem Freispruch kommen würde, hatte sich spätestens am Dienstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft abgezeichnet, als Staatsanwältin Sandra Staade die Anklage fallen ließ. Sie sagte: „Wir haben letztendlich nur das damalige Geständnis des Angeklagten. Wenn dieses aber womöglich falsch war, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten.“
Verteidiger Michael Euler hatte den Freispruch ebenfalls gefordert, jedoch nicht aus Mangel an Beweisen, sondern weil er die Unschuld seines Mandanten als erwiesen ansah. Das Gericht habe Zeugen keine Beachtung geschenkt, die angegeben hatten, Peggy auch nach dem von der Polizei vermuteten Todeszeitpunkt noch in ihrem Heimatort, dem oberfränkischen Lichtenberg, gesehen zu haben.
In diesem Teil des Berichts geht es ebenfalls um den Antrag der Staatsanwaltschaft und den Antrag der Verteidigung. Beides hat mit dem Urteil nichts zu tun, es sind die Plädoyers der "Parteien", wie das Urteil nach deren Meinung aussehen MÜSSTE...

Richter Eckstein´s Urteil sah dann so aus, Zitat:
Richter: Geständnis war mit keinem Sachbeweis belegt
Richter Eckstein folgte dieser Darstellung in seiner Begründung des Urteils nicht. Anhand der Zeugenaussagen ließe sich nicht zweifelsfrei belegen, dass Peggy später noch gesehen wurden. Das Gericht begründete den Freispruch mit Zweifeln am Geständnis. „Das Geständnis mit Divergenzen und Ungereimtheiten kann keine Grundlage für eine Verurteilung sein“, sagt Eckstein. „Hinzu kommt noch, dass dieses Geständnis mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen ist.“



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

04.08.2014 um 21:16
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Das hier ist der Antrag der Staatsanwaltschaft.
Das habe ich nicht verheimlicht und bewußt ist es mir natürlich auch gewesen.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Den Artikel in der Mittelbayrischen Zeitung konnte ich leider nicht finden.
Nicht schlimm, denn dieser Satz wurde in vielen Artikeln genau so zitiert, den habe ich nicht erfunden; eine Auswahl (auch 3mal auf mittelbayerische.de):
Tagesspiegel, 14. Mai 2014
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/mordfall-peggy-freispruch-und-beifall/9893900.html
FAZ, 14. Mai 2014
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-freispruch-fuer-ulvi-k-12938726.html
Lahrer Zeitung, 14. Mai 2014
http://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.urteile-neuer-peggy-prozess-endet-mit-freispruch-fuer-ulvi-k.9157f33a-546b-4c30-a95c-b72a8ee15f6b.html
Süddeutsche, 14. Mai 2014
http://www.sueddeutsche.de/bayern/freispruch-im-peggy-prozess-gericht-ordnet-neues-gutachten-an-1.1962299
Spiegel, 14. Mai 2014
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-knobloch-freispruch-fuer-ulvi-k-in-bayreuth-a-969274.html
Focus, 14. Mai 2014
http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-landgericht-verkuendet-urteil-im-peggy-prozess_id_3842057.html
Mittelbayerische Zeitung, 14. Mai 2014
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/neuer-peggy-prozess-endet-mit-freispruch/1061479/neuer-peggy-prozess-endet-mit-freispruch.html
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/panorama/artikel/neuer_peggy_prozess_endet_mit_/1061483/neuer_peggy_prozess_endet_mit_.html
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/angeklagter_im_peggy_prozess_f/1061459/angeklagter_im_peggy_prozess_f.html
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:In diesem Teil des Berichts geht es ebenfalls um den Antrag der Staatsanwaltschaft und den Antrag der Verteidigung. Beides hat mit dem Urteil nichts zu tun, es sind die Plädoyers der "Parteien", wie das Urteil nach deren Meinung aussehen MÜSSTE...
Schon klar, aber diesen Teil des Artikels zu zitieren war wichtig, um einzuschätzen, was über die Entscheidung des Gerichtes gesagt wird. Und dort heisst es eben klar, dass das Gericht am Geständnis gezweifelt hat. Da steht nun mal nicht das, was Du behauptet hast:
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Uliv K. ist damit zu 100% entlastet.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:In der Urteilsbegründung sagt Richter Eckstein (nicht O-Ton), dass es bis zum heuten Tag keinen Nachweis / Hinweis gibt, dass Ulvi K. Peggy K. getötet hat...
Gibt es die Urteilsbegründung? Wo?

Das:
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Aber der dickste Brocken ist wohl die Tatsache, dass Peggy K. laut Zeugen nach 14:00 Uhr gesehen wurde.
widerspricht auch dem hier:

FAZ, 14. Mai 2014
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-ulvi-k-ist-freigesprochen-aber-noch-nicht-frei-12939083.html
Zitat von jaskajaska schrieb:Richter Eckstein folgte dieser Darstellung in seiner Begründung des Urteils nicht. Anhand der Zeugenaussagen ließe sich nicht zweifelsfrei belegen, dass Peggy später noch gesehen wurden.
Tut mir ja leid, aber ich kann Deiner Argumention nicht folgen, auch weil ich Deine Aussagen nirgends wiederfinde, gerade z.B. was den letzten Punkt betrifft. Du sagst, der Richter hätte den Kinderzeugen Glauben geschenkt, ich finde dagegen, er hätte auch an diesen Sichtungen Zweifel gehabt. Was wiegt denn nun mehr?

Juristisch mag Ulvi K. entlastet sein. Was die Wahrheitsfindung über den 7. Mai 2001 angeht hat das WAV aber rein gar nichts gebracht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.08.2014 um 00:22
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Was die Wahrheitsfindung über den 7. Mai 2001 angeht hat das WAV aber rein gar nichts gebracht.
Das WAV hat gebracht, dass Ulvi K. zu unrecht wegen Mordes verurteilt wurde.
Im WAV ging es nicht um Peggy K., sondern um Ulvi K. Damit war klar, dass wir nicht all zu viel über Peggy erfahren werden.
Zitat von jaskajaska schrieb:Gibt es die Urteilsbegründung? Wo?
Hier:
Zitat von jaskajaska schrieb:FAZ, 14. Mai 2014
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-freispruch-fuer-ulvi-k-12938726.html
Zitat von jaskajaska schrieb:Lahrer Zeitung, 14. Mai 2014
http://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.urteile-neuer-peggy-prozess-endet-mit-freispruch-fuer-ulvi-k.9157f33a-546b-4c30-a95c-b72a8ee15f6b.html
Zitat von jaskajaska schrieb:Süddeutsche, 14. Mai 2014
http://www.sueddeutsche.de/bayern/freispruch-im-peggy-prozess-gericht-ordnet-neues-gutachten-an-1.1962299
Zitat von jaskajaska schrieb:Spiegel, 14. Mai 2014
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-knobloch-freispruch-fuer-ulvi-k-in-bayreuth-a-969274.html
Ich höre hier auf, da der Abschnitt in jedem Artikel identisch ist. Ich wollte nicht glauben, dass Zeitungen so eindeutig von einander abschreiben, aber sie tun es.

Hier noch andere Quellen:
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/mordfall-peggy-achter-prozesstag-100.html (Archiv-Version vom 05.09.2014).)
Ich habe die "wichtigen Stellen" hervorgehoben:

Das Landgericht Bayreuth hat Ulvi Kulac vom Vorwurf des Mordes an Peggy Knobloch freigesprochen. Damit ist der geistig Minderbegabte vollständig rehabilitiert. Der Fall Peggy ist damit aber noch nicht gelöst.
Ausführlich begründet er das Urteil. Das Gericht weist auf zahlreiche Widersprüche in den Geständnissen Kulacs hin. So habe er bei zwei Videorekonstruktionen zum angeblichen Tathergang völlig unterschiedliche Angaben gemacht und entscheidende Details teilweise weggelassen. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass ein Mädchen auf der Flucht vor ihrem Peiniger ihren heruntergefallenen Schulranzen wieder aufhebt, um danach die Flucht fortzusetzen. Auch die Aussage in Kulacs Geständnis, Peggy habe weder geschrien noch geweint, sei sehr unwahrscheinlich. Abgesehen von den Unstimmigkeiten gebe es keinen einzigen Sachbeweis, dass Ulvi Kulac die Tat begangen habe, konstatierte das Gericht. Kein Blut, keine Zeugen, keine Leiche und keine DNA- oder Faserspuren.



http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Anwalt-von-Ulvi-Kula%E7-Manchmal-zweifle-ich-am-Rechtsstaat;art675,852198 (Archiv-Version vom 11.01.2015)
Wollte es nicht hier her kopieren, er ist sehr lang.

http://www.tvo.de/peggy2014/#.U-ADpMocSP8
Mittwoch, 14. Mai / 18:27
Das Urteil im Peggy-Prozess ist keine Überraschung. Ulvi Kulac und sein Hauptverteidiger Michael Euler können entspannt in diesen 8. Prozesstag blicken. Sechs Tage dauert die Beweisaufnahme, deutlich weniger als ursprünglich veranschlagt. Nichts deutet auf Ulvi Kulac als Mörder hin, im Gegenteil. Und so kommt es, wie es kommen muss: Ulvi Kulac wird freigesprochen. Nicht aus Zweifel für den Angeklagten, sondern weil kein einziger Tatbeweis führbar ist. Für seine Unterstützer ein Festtag, für die Hofer Justiz von einst eine Ohrfeige. Denn eine Verurteilung war offenbar zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt…


Warum Ulvi K. vollständig rehabilitiert/entlastet ist, was ein Freispruch "erster Klasse" ist und was das Gericht zum Urteil ausführt, erklärt Michael Euler hier im Detail:
https://www.youtube.com/watch?v=CtBmOg9rHx0 (Video: Peggy-Prozess: Anwalt Michael Euler nach dem Freispruch für Ulvi Kulac)
Und dort heisst es eben klar, dass das Gericht am Geständnis gezweifelt hat. Da steht nun mal nicht das, was Du behauptet hast:
Uliv K. ist damit zu 100% entlastet...
Wenn ein Freispruch erster Klasse mit dem Hinweis, dass es absolut nichts gibt, was Ulvi K. mit dem Verschwinden von Peggy in Verbindung bringt und die Aussage zur Rehabilitierung keine Entlastung ist, dann weiss ich nicht, was noch eine Entlastung sein könnte.
Zitat von jaskajaska schrieb:Juristisch mag Ulvi K. entlastet sein.
Genau.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.08.2014 um 18:38
Ich persönlich bin mal echt gespannt, wann man das Thema "Ulvi K.,
seine zugestandener Maßen begangenen Missbräuche an Kindern und das WAV"
endlich mal außen vor lässt. Dass das immer und immer wieder (man kann es
hier mehr als deutlich nachvollziehen) auf's Tapet kommt wird allmählich nervig.

Für alle, die die Kindesmissbräuche des Delinquenten einfach nicht ausklammern
können: Ich selbst kann es auch nicht, aber dafür ist er ja noch in einer Einrichtung
untergebracht, dafür wird er ja auch ärztlich betreut und auf seine mögliche
Entlassung (oder auch nicht) untersucht. Sollte man sich damit nicht zufrieden geben?

Sollte man weiterhin den Eltern und der nichtsehenden Bevölkerung Lichtenbergs
Vorwürfe machen? Ich meine, wenn man diese nachweislichen Fakten weiter
diskutieren möchte, wäre möglicher Weise ein neuer Thread sinnvoll, von mir aus
unter dem Titel "Ulvi K. und seine Missbräuche an Kindern im Fränkischen Lichtenberg".
Da kann sich jeder austoben und die Schuld am Geschehen beim Stillschweigen der
Mitbürger, der Untätigkeit der Erziehungsberechtigten oder dem Schindluder, den
Erwachsene mit einem geistig Minderbemittelten trieben, lang und breit erörtern.

Es befremdet, dass das Thema "Ulvi" dem mysteriösen Umstand vom Kinderausweis
für Peggy der Vorzug gegeben wird. Wenn der Ausweis vom 2.5. datiert, ist er eindeutig
VOR ihrem Verschwinden beantragt worden. Wieso sollte er jetzt auf Anweisung der Ermittler NACH Peggy's Verschwinden von der Kindsmutter beantragt worden sein, um Peggy womöglich
aus dem Ausland zurück zu holen? Und wieso kommt man zwangsläufig gleich auf "Ausland",
wobei sich die damaligen Geister offenbar bei Tschechei oder Türkei schieden?

Da widersprechen sich doch die Aussagen in einem eigentlich ganz unwesentlichen Detail und werden auf einmal bemerkenswert. Und jetzt bitte keine Forderung nach Link und Quelle!
Wer die letzten paar Seiten verinnerlicht hat (im Zweifelsfall reicht sogar, nur sie zu lesen),
der ist klar im Vorteil und über die verschiedenen Varianten informiert, die zum Nachdenken Anlass geben sollten - jedenfalls mehr, als über ein vollzogenes und beschiedenes Wiederaufnahmeverfahren, das offenbar aber auch rein Garnichts mit dem Verschwinden
von Peggy zu tun hat.

Noch mal was zu der Tatsache, dass man Ulvi K. immer als den bezeichnet, den Peggy
als ihren "großen Freund" betitelt hat. Ulvi K. war nie der "große Freund" von Peggy!
Ist hier noch niemand auf die Idee gekommen, dass das Mädchen damit Holger E. meinte,
einen jungen Mann, von dem sie Adresse und Telefonnummer bei sich trug, der ihr Bild und
ihr Anfangsinitial "P" am Hals trug? War er es, von dem das Mädchen zuhause häufig
angerufen wurde? Kann man die eingehenden Gespräche nachweisen? Ich denke,
dass aufgrund der Brisanz der Situation noch damalige Unterlagen existieren.

Weiterhin glaube ich, mich dran erinnern zu können, dass hier im Thread mal erwähnt wurde,
dass Peggy den Ulvi garnicht so besonders mochte und auch ich könnte mir vorstellen, dass ein Mädchen mit Peggy's Intellekt und Extrovertiertheit die Gesellschaft Gleichaltriger, geistig Ebenbürtiger oder eben total Überlegener vorgezogen hat.

Und um welchen "Mann mit schwarzer Hose" sprang sie eigentlich freudig "wie ein junger Hund"
herum? Ulvi dürfte das schwerlich gewesen sein - also lasst mal langsam von ihm ab!

Rödel, eine gelernte Rechtsanwaltsgehilfin im Ruhestand, beklagt vor allem, dass die Vernehmungs- und Ermittlungsprotokolle aus jener Zeit in den Verfahrensakten nicht auffindbar sind. Sie seien keineswegs verloren gegangen, betont Oberstaatsanwalt Potzel, sondern in den sogenannten Spurenakten abgelegt. Diese gehörten aber nicht zu den Hauptakten, die für den Wiederaufnahmeprozess wichtig sind.
Na dann wäre es doch jetzt, nachdem das WAV abgeschlossen ist, ganz sinnvoll, sich diesen
"Vernehmungs- und Ergebnisprotokollen aus jener Zeit" (der Zeit des Verschwindens von
Peggy) zu widmen. Vielleicht sollte man Herrn Potzel das in Erinnerung bringen.
Die "sogenannten Spurenakten" wären jetzt beim Eruieren des tatsächlichen
Verlaufs ja wohl mehr als hilfreich, vor allem, weil man dann den ehemaligen TV Ulvi K. ausklammern kann.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.08.2014 um 00:52
@ramisha

Entschuldige bitte, Peggys Mutter selbst sagte in einem Interview, sie hätte Peggy vor dem Umgang mit UK gewarnt. Daraufhin habe Peggy gesagt, er sei eben ihr "großer Freund".


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.08.2014 um 11:04
Vielen Dank @ramisha, Du hast auch meinen „Frust“ in Worte gefasst. Man kann es nicht mehr lesen. Dazu kommt noch die unendliche „Fachsimpelei“ bzgl. des Urteilsspruchs. Ist dies wirklich noch der thread „Peggy K.“ ? Oder sind wir hier in einer Fachdiskussion zu juristischen Fragen bzgl. WAV ?
Stimme daher zu 100% deinen Ausführungen zu.
Der Freispruch ist anscheinend für viele die sich auf Ulvi „eingeschossen hatten“ eine nur schwer zu schluckende Kröte. Seine Taten sollen nicht bestritten werden!
Hab auch gedacht das es hier Moderatoren gibt – die eigentlich eine Diskussion auch zielgerichtet halten sollten.
Siehe Wiki :
„Ein Moderator (von lateinisch moderare ‚mäßigen‘, ‚steuern‘, ‚lenken‘) ist eine Person, die ein Gespräch lenkt oder in einer Kommunikation vermittelt.“

@Mao1974 – „Peggys Mutter hat gesagt ……“ bzgl. dem „großen Freund“. Sie hat schon viel gesagt, würde diese Aussage nicht überbewerten. Sie hat auch gesagt …
„Peggy kam zurück und hat gesagt „Mama ich hab dich lieb“ – oder …
Im TV „dieses Bild sehe ich heute das erste mal …“. Es gibt noch weitere solcher Fakten. Heute ist bekannt, dass dies nicht so stimmte.
Zum Thema P.K.
Hat jemand die Infos/Datum bzgl. der Belohnung ?
Datum …. DM 50000 ausgelobt vom Bayerischen Landeskriminalamt ?
(ist eine so relative hohe Belohnung üblich?)
Datum …. DM 5000 ausgelobt von der Lokalzeitung Frankenpost ?
Und dann das Datum von der ominösen SMS die S.K. an den Polizeibeamten geschickt bzw. weitergeleitet hat?
Übrigens ich bin nicht Mitglied der BI.


4x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.08.2014 um 11:25
@ApisMelli
Zitat von ApisMelliApisMelli schrieb:Peggys Mutter hat gesagt ……“ bzgl. dem „großen Freund“. Sie hat schon viel gesagt, würde diese Aussage nicht überbewerten.
Aaaaaaach, noch jemand der gegen Peggys Mutter schießt. Da sind mir die U.K. Kritiker doch viel lieber, denn der hat nun mal vielfach Kinder missbraucht!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.08.2014 um 11:38
Hi @Xtralarge, verstehe deinen Beitrag nicht – habe ich etwas falsches geschrieben ? Schließest Du eine Verwechslung bzgl. des „großen Freundes“ seitens SK aus ? Ulvis Taten habe ich nicht bestritten.


melden

Peggy Knobloch

06.08.2014 um 11:55
@ApisMelli
Zitat von ApisMelliApisMelli schrieb:Hat jemand die Infos/Datum bzgl. der Belohnung ?
Datum …. DM 50000 ausgelobt vom Bayerischen Landeskriminalamt ?
(ist eine so relative hohe Belohnung üblich?)
Datum …. DM 5000 ausgelobt von der Lokalzeitung Frankenpost ?
Und dann das Datum von der ominösen SMS die S.K. an den Polizeibeamten geschickt bzw. weitergeleitet hat?
Belohnung: Habe ich nicht direkt vorliegen, aber wurde hier schon oft angesprochen, von daher solltest du etwas im Thread dazu finden.
SMS: s.o.

Gibt es denn eine "übliche" Summe, die man für solche Delikte vorsieht? Ich denke, dass da wohl viele Faktoren eine Rollen spielen, wie hoch nun die Belohnung auf Hinweise ist.


melden

Peggy Knobloch

06.08.2014 um 12:06
@ApisMelli
Ob du etwas falsches geschrieben hast, möchte ich nicht beurteilen. Zumindest ist deinem Post sehr deutlich zu entnehmen, dass Du Peggys Mutter in ein schlechtes Licht rücken möchtest.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Entschuldige bitte, Peggys Mutter selbst sagte in einem Interview, sie hätte Peggy vor dem Umgang mit UK gewarnt. Daraufhin habe Peggy gesagt, er sei eben ihr "großer Freund".
Um ehrlich zu sein, ist mir dieses Interview, auf welches sich Mao1974 bezieht, gerade nicht im Gedächtnis. Ich habe es so in Erinnerung, dass Peggy, ihren Großeltern gegenüber von einem großen Freund sprach. Ich selbst glaube, dass es sich dabei um H.E. gehandelt haben dürfte. Trotzdem hätte auch ich als Elternteil meinem Kind den Kontakt zu U.K. untersagt und es vor diesem gewarnt. Allerdings bin ich auch kein Lichtenberger, der bereit wäre U.K. ein falsches Alibi zu geben um seine Taten zu decken!

Mir läuft es gegen den Strich, dass hier immer wieder User im Thread auftauchen und es unterbinden wollen, dass über U.K. (einen Kinderschänder der Kontakt zu Peggy hatte) diskutiert wird. Im nächsten Satz beschuldigen diese User dann aber unterschwellig die Mutter des Kindes, etwas mit dem Verschwinden zu tuen zu haben oder bezichtigen Sie der Lüge.
Diese Frau wurde komplett abgeleuchtet und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.


melden

Peggy Knobloch

06.08.2014 um 12:34
@Xtralarge
Seh ich ähnlich .... In diesem Fall gibt es sehr viele Ungereimtheiten und viele Aussagen, die sich widersprechen. Keiner weiß so recht, was Fakt ist. Das lässt Raum für Spekulation, keine Frage ... Klar, man kann die unterschiedlichen Aussagen abklopfen und sich Theorien überlegen. Aber wer sagt, ob diese stimmen? Gerade da sollte man sich mit seinen Äußerungen eher neutral halten ...

Ich muss jedoch sagen, dass für mich das Thema Ulvi erst einmal erledigt ist und leider liegt der Fokus des Threads immer wieder auf U.K.

Ich würde mir wünschen, würde es sich hier wieder ums eigentliche Thema drehen.


Anzeige

1x zitiertmelden