Befen schrieb:Dafür gibts ja den Service. Haben wir alle das nun verstanden?
und wenn dich jemand in einem kleidungsgeschäft fragt, kann ich ihnen behilflich sein dann empfindest du es dann nicht als belästigung, und dann eventuell sogar eine beratung UND eine kundenbetreuung in anspruch nimmst (also dass du z.b. in der kabine mit neuen z.b. hosen versorgt wirst) sondern honoriert es an der kasse eventuell mit trinkgeld?
es geht mir darum, dass es immer wieder leute gibt, die "service" mit zweierlei mass nehmen; in einem restaurant geben sie der serviererin geld, obwohl sie das essen nicht zubreitet, sondern nur serviert hat, und -was ja auch ihr job ist- nachfragt, ob es denn noch was zu trinken sein darf.und in anderen geschäften werden bestimmte dienstleistungen eben nicht mit einem trinkgeld honoriert..weil es eben nicht usus zu sein scheint.die leute machen ihren job und werden bezahlt, warum trinkgeld in der einem zweig, aber in dem anderen nicht....obwohl es doch auch dort - wie überall- "freundlichkeitsunterschiede" gibt.
wieso zweierlei mass? wenn man sich nur auf die aufmerksamkeit der bedienung/des verkäufers beschränkt, müsste man auch etlichen verkäufern deren aufmerksamkeit mit einem extra honorieren.
haben wir uns jetzt verstanden?