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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

2.283 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Türkei, Menschenrechte, Haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 11:38
Ich denke, man versucht ihn mürbe zu machen.

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 11:42
Zitat von krungtkrungt schrieb:Aus der Sicht der Türkei schon!
Auslegungssache, wie es so schön heist. Vor allem da lt. türkischem Recht auch andere Möglichkeiten statt U-Haft bestünden, wie hier schon mehrfach angeführt wurde.

Aber lassen wir das, wir drehen uns im Kreis.

Die erneute Verlängerung der U-Haft ist für mich auf jeden Fall nicht verständlich. Das im Falle einer Verurteilung evtl. eine Haftstrafe erlassen wird ist natürlich möglich, aber dafür muss erst mal ein Urteil gefällt werden.


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krungt Diskussionsleiter
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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 12:27
Link: www.sueddeutsche.de (extern) (Archiv-Version vom 19.08.2007)

^^Hierzu auch der Artikel in der SZ
Unberechtigte Empörung
Ein Gedankenspiel: Marco heißt nicht Marco, sondern Mustafa. Der Schüler aus Antalya macht Ferien in Deutschland. Dort trifft er in der Disco ein Mädchen ... Warum der Fall in Lüneburg nicht viel anders behandelt und beurteilt würde als in der Türkei.

.... Was hätte die Staatsanwaltschaft in Lüneburg gemacht? Nichts anderes als die türkische Justiz! Auch hierzulande wäre dringender Tatverdacht angenommen und der Beschuldigte wegen Fluchtgefahr verhaftet worden: Bei ausländischen Verdächtigen ohne Wohnsitz im Land der Strafverfolgung wird dies allgemein so praktiziert.

Dann hätten schwierige Ermittlungen begonnen. Und wenn die türkische Öffentlichkeit deren Dauer kritisiert hätte, hätte der deutsche Justizsprecher erklärt, dass Aufklärung nicht einfach ist, wenn der mutmaßliche Täter und sein Opfer aus dem Ausland, noch dazu aus verschiedenen Ländern stammen.

Die türkischenParagraphen, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes, also einer Person unter 14 Jahren, bestrafen, sind den deutschen sehr ähnlich. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst, deutsche Juristen haben mitgearbeitet; das bis dahin geltende, frauenfeindliche, Strafrecht, das die Türkei 1926 vom faschistischen Italien übernahm, ist abgeschafft.

Der einschlägige Paragraph verbietet, hier wie dort, jeglichen sexuellen Kontakt mit Kindern. Ein Irrtum über das Alter findet, hier wie dort, Berücksichtigung. Und hier wie dort gilt der Grundsatz "in dubio pro reo". Aber er kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Tat, so gut es geht, aufgeklärt ist. Sexueller Missbrauch ist keine Bagatelle.

Sollte Marco verurteilt werden, wird er die Strafe in Deutschland verbüßen können und dann sogleich auf Bewährung entlassen werden. Denn die Haft in der Türkei wird gut angerechnet, nicht nur 1:1, sondern nach einem günstigen Umrechnungsfaktor:Einem Tag dort entsprechen drei Tage hier. So werden die schwereren Haftbedingungen berücksichtigt. Für Deutsche, die in Spanien, Griechenland oder Portugal in Haft sitzen, gilt das übrigens auch.



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 13:26
@krungt:

Also Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (weder in der BRD noch in der Türkei, noch sonstwo), sondern hat eventuell Einfluß auf das Strafmaß.

Das lässt sich generell nicht so sagen.

D. h. bis zum Urteil muß die U-Haft bestehen bleiben, weil "Fluchtgefahr" besteht. Diese wäre in der BRD genauso!

Völliger Quatsch, den die Medien hier neuerdings gern so propagieren. Fluchtgefahr setzt generell substantiierte Anhaltspunkte voraus - der Umstand dass es sich um einen Ausländer handelt, oder eine Heimreise alleine darf nicht als Flucht ausgelegt werden.
Der Fortbestand der U-Haft würde hier - wenn nicht ohnehin generell, so zumindest zwischenzeitlich - wohl bereits am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheitern, denn die eigentlich vermutete Tat in Relation zu einer dafür zu erwartenden Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz würde die Verhängung einer Untersuchungshaft einer Rechtsbeugung gleichkommen lassen. DenBeschleunigungsgrundsatz sehe ich zwischenzeitlich zudem als fraglich genüge getan.

Nach einer Verurteilung, würde ja die U-Haft angerechnet werden.

Worauf? Eine Haftstrafe wäre hierzulande dafür nicht zu erwarten. Alleine unter diesem Umstand scheitert bereits die Rechtfertigung einer Verhältnismäßigkeit für die U-Haft.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 13:33
^^Tja Geraldo,
warum hast Du dann nicht den Post ein über Deinem gelesen? Stand in der SZ!
Bitte auch um Deinen Kommentar dazu!;)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 13:58
@krungt:

Die Medien sind keine juristische Autorität - auch keine SZ.

Bei ausländischen Verdächtigen ohne Wohnsitz im Land der Strafverfolgung wird dies allgemein so praktiziert.

Das ist eine typische Medien-Verpauschalierung, die so einfach nicht stimmt. Bezieht sich diese Aussage auf die hier diskutierte Tat? Nein! Bezieht sich diese Aussage auf die Beteiligten, über die hier diskutiert wird? Nein! Es ist eine pauschale Aussage, mit denen Medien schlichtweg ständig instrumentieren.

.... Was hätte die Staatsanwaltschaft in Lüneburg gemacht? Nichts anderes als die türkische Justiz!

Die Staatsanwaltschaft verhängt keine U-Haft - sie beantragt eine solche. Die Staatsanwaltschaft kann vieles beantragen oder meinen oder versuchen. Geltendes Recht ist das deshalb nicht notwendigerweise.

Dann hätten schwierige Ermittlungen begonnen. Und wenn die türkische Öffentlichkeit deren Dauer kritisiert hätte, hätte der deutscheJustizsprecher erklärt, dass Aufklärung nicht einfach ist, wenn der mutmaßliche Täter und sein Opfer aus dem Ausland, noch dazu aus verschiedenen Ländern stammen.

Und auch das ist nichts neues, dass Medien ein fiktives Szenario als 'so ist es' verkaufen.

Die türkischen Paragraphen, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes, also einer Person unter 14 Jahren, bestrafen, sind den deutschen sehr ähnlich.

...was nichts im Fall begründet, sondern einfach nur eine Feststellung ist.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 14:37
Abgesehen davon ist die SZ geradezu das Zentralorgan des deutschen Selbsthasses und Hauptpropagandaorgan für (längst gescheiterte) Multi-Kulti-Träume.

Wir haben eine in wesentlichen Teilen linke Medienlandschaft mit entsprechenden Konsequenzen gerade auch in Bezug auf Themen mit Ausländern (Kleinkriminalität, Gewaltkriminalität, wirtschaftl. Nutzen von im Land lebenden Ausländern, Kosten für Sozialhilfe etc.).

Ich denke nicht, daß in einem unserer westlichen Nachbarländern in einer solchen Sache ein so gleichgültiger Umgang mit einem Angehörigen des eigenen Staates denkbar wäre.


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09.08.2007 um 14:45
@Lieber Geraldo lieber Badesalz, richtet Eure Kritik also an die Medien.
Da ihr ja beide Juristen seid, könnt ihr den Fall aus dem FF, sauber und schnell lösen!;)
Nur zu sagen SZ ist keine Rechtsinstanz (was ja auch niemand behauptet hat!!), oder "Hetzblatt" zeigt ja auch nicht gerade von "sauberer" Argumentation.;)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 14:51
Also Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

__

SCHWAAACHSIIIINN.

Wenn du mit nen Stein in nen Fenster wirsft und Glaubhaft bei Klage wegen Sachbeschädigung deutlich amchst du dachtest es sei offen, kann man dich nicht bestrafen, das beispiel stand in so ner bgb ausgabe drin.

l


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 14:53
@krungt

Eine bessere Erwiderung und ´sauberere´ Argumentation als die von @geraldo kann ich mir jedenfalls nicht denken.

Von dieser Präzision und Lauterkeit könnten Sie durchaus lernen.


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09.08.2007 um 14:54
^^Ist ein völlig unpassendes und an den Haaren herbeigezogenes Beispiel, welches auch nicht übertragbar ist!;)


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kore ehemaliges Mitglied

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09.08.2007 um 14:59
Wenn schon so viel Juristen an Bord sind!
Wie ist es denn mit der Disco, wo das ganze anfing? Hier gibt es ja Gesetze nach denen sich die Betreiber strafbar machen, wenn Minderjährige nach bestimmten Uhrzeiten noch anwesend sind. Mußte der Inhaftierte nicht davon ausgehen, daß das Mädchen viel jünger war, als es vorgab? Und ist nicht hier der eigentlich Schuldige zu suchen? Schließlich läßt sich doch wohl niemand den Pass aushändigen, wenn ein junges hübsches Mädchen anbändelt!


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 15:01
Krungt, warum ist das nicht übetragbar?

Das beispiel ist schlecht, ok, aber unwissenheit schützt vor Strafe, sofern sie nicht grob fahrlässig war...und der Junge hat gefragt, er beging keinerlei Straftat, und wird von Zeugen entlastet.

l


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 15:03
^^
Zitat von korekore schrieb:Mußte der Inhaftierte nicht davon ausgehen, daß das Mädchen viel jünger war, als es vorgab?
Ich vermute, du meinst älter nicht jünger!;)

Diese Geschichte wurde hier schon mehrfach durchdiskutiert! Siehe Thread!
Und wenn hier Juristen teilnehmen würden, wäre es in jedem Fall erhellend!;)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 15:05
@lolle
Sich nur auf Verbotsirrtum zu berufen, wäre ja der Freibrief für jeden Straftäter! Ich bin kein Jurist aber so geht es sicher nicht!;)


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.08.2007 um 15:10
selbstverständlich meinte älter!:)


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09.08.2007 um 15:17
-"Diese Geschichte wurde hier schon mehrfach durchdiskutiert!"

Mit welchem Ergebnis?


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09.08.2007 um 15:27
Unwissenheit schützt durchaus vor Strafe, da in solchem Fall ein Tatbestandsirrtum vorliegt, und somit den Vorsatz des Täters ausschließt (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB). Somit verbleibt in einem solchen Fall jedoch noch die Prüfung einer fahrlässigen Handlung. Eine solche ist m. E. in dem hier diskutierten Fall aber zu verneinen.


@krungt:

Nur zu sagen SZ ist keine Rechtsinstanz (was ja auch niemand behauptet hat!!), oder "Hetzblatt" zeigt ja auch nicht gerade von "sauberer" Argumentation.

Ich hielt dies lediglich Deinem Argument entgegen, dass es aber so in der SZ stand.


@kore:

gibt es ja Gesetze nach denen sich die Betreiber strafbar machen, wenn Minderjährige nach bestimmten Uhrzeiten noch anwesend sind.

Richtig, aber der Betreiber würde sich damit nicht eines sexuellen Missbrauchs Dritter strafbar machen, sondern wegen eines Verstosses gegen das JuSchG.


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09.08.2007 um 15:29
@Badesalz:

Danke :)


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09.08.2007 um 15:34
@Krugt:

Sich nur auf Verbotsirrtum zu berufen, wäre ja der Freibrief für jeden Straftäter! Ich bin kein Jurist aber so geht es sicher nicht!

Damit hast Du Recht, insofern sich Unwissenheit auf die Strafbarkeit einer Handlung beziehen würde (Verbotsirrtum). In einem solchen Fall würde sie den Täter nur dann schützen, soweit er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Für den gegenständlichen Fall ist das aber nicht von Belang.


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