Helpdesk
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Ebay Rechte

42 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ebay ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 07:59
Habe Gestern meinen Notebook auf Ebay verkauft. Per Sofort Kauf (mit Preisvorschlag) für 800€. Kann ich die Auktion noch zurückziehen? Finde leider nichts vernünftiges im Internet was die Rechte angeht

Anzeige
melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 08:02
@Pozilei
Kannst es anfechten. Mußt allerdings einen legitimen Anfechtungsgrund haben.


melden
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 08:21
@praiseway


Wenn ich ihm Schreibe, das es beim Verpacken hingefallen sei?


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 08:22
@Pozilei
Dann mußt Du Schadensersatz leisten. Das ist doof.


melden
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 08:31
@praiseway

Auch als Privatverkäufer?

Dann gibmal einen Tipp ;)


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 08:36
@Pozilei
Eigentlich ist es nicht so vorgesehen, dass Du aus der Sache wieder rauskommst. Das wäre ja auch irgendwie doof für das Geschäftsmodell ebay. Das mit dem Runtergefallen kannst Du probieren. Theoretisch hätte er dann das Recht, sich einen vergleichbaren Rechner zu kaufen, und wenn er da mehr bezahlt, als die 800 € könnte er Dir das aufs Auge drücken. Aber wer macht das schon?


melden
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 08:42
@praiseway


Okay danke!


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:13
@Pozilei

Rechtlich gesehen hast Du kaum eine Chance, aus der Nummer rauszukommen.

http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Kann-ich-als-Verk%C3%A4ufer-von-Verkauf-nach-Aution-zur%C3%BCcktreten/qaq-p/849529

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Das Einzige, was aus meiner Sicht ziehen würde, ist ein "Irrtum". D.h. Du versuchst zu erklären, dass Dir bei der Beschreibung des NBs ein Fehler unterlaufen ist, es ist ein schlechteres Modell (technisch) gesehen, als das was Du beschrieben hast. Täte Dir sehr leid, und bietest ihm den Rücktritt vom Kauf an, bzw. nutzt die Ebay Funktion und sendest ihm einen Abbruch.

Allerdings muss ich auch dazu sagen, dass es ganz schön dämlich ist, etwas per Sofortkauf mit 800 Euro anzubieten, dann schlägt jemand zu, und nun hat der Verkäufer sich das tralali anders überlegt, nach dem Motto: ooooch nö, doch nich.
Ebay ist kein Kindergarten!


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:19
@CurtisNewton
Aber auch dann wäre er verpflichtet, den Vertauensschaden zu ersetzen.


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:21
@praiseway

Wenn der Käufer es denn darauf anlegt.
Bei einem Irrtum und entsprechend höflicher Formulierung kann man eventuell auf das Mitgefühl des Käufers hoffen. Eventuell!

Was aber, de facto ja auch klar mal ne Verarsche darstellen würde, weil der Verkäufer......naja, lassen wir das. ;) Verdient hätte er ein Entgegenkommen jedenfalls nicht.


melden
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:39
@CurtisNewton

Naja, mit deiner Aussage "Dämlich" und "Ebay sei kein Kindergarten" ist mir klar.
Aber ich Sag's mal so. Der Käufer hat das Notebook vor 5 Tagen ersteigert, als ich ihm eine Nachricht schickte wie er denn Bezahlen wolle (Abholung oder Paypal), kam vom Käufer keine Antwort. Erst gestern Nacht bekam ich eine Antwort, das er das Geld die Tage mal Bezahlen wird.
Gleichzeitig hatte ich das Notebook bei Ebay-kleinanzeigen Eingestellt, da bekam ich Angebote über 800€, und die würde das Notebook sogar Abholen! Wenn ich etwas Sofort Kaufe bezahle ich auch Sofort! Wenn ich die Kohle nicht habe, kaufe ich auch nichts, das ist sein Pech. Also komm mir nicht mit Dämlich


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:40
@Pozilei
DAnn kannst Du ihm sagen, er bekommt das Notebook erst, wenn Du die Kohle hast. § 320 BGB.


melden
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:43
Außerdem spricht er nur gebrochenes Deutsch! Die ganze Sache ist mir zu unsicher.


1x zitiertmelden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:44
@Pozilei

Sorry, aber auch das ist klar rechtlich geregelt.
Er hats gekauft, da ist erstmal Ende Gelände! Du bist somit rechtlich also nur noch "Besitzer" der Ware und musst ihm die auch rausrücken, wenn er bezahlt.
Die Richtlinien besagen nun, dass er das NB innerhalb einer Frist bezahlen muss, die kann er auch voll ausnutzen, das ist sein Recht (10 Tage, wenn ich mich nicht irre)! Wenn er nicht bezahlt, kannst Du bei Ebay einen Fall eröffnen (findest Du unter "Probleme klären" als Auswahlpunkt zu der Transaktion), Ebay gewährt ihm daraufhin nochmals eine Frist und wenn er dann immer noch nicht bezahlt hat, wird die Transaktion abgebrochen.

Achtung: Du musst in dem Falle dann als Verkäufer NOCHMALS selbstständig eine Mail hinterher schicken, in der nochmal drin steht, dass Du vom Kaufvertrag zurücktrittst.
Zitat von PozileiPozilei schrieb:Außerdem spricht er nur gebrochenes Deutsch! Die ganze Sache ist mir zu unsicher.
Kein rechtlicher Grund, den Kaufvertrag zu lösen!

Ob Du es nun doppelt angeboten hast (zusätzlich noch in Kleinanzeigen), ist Dein Problem.


1x zitiertmelden
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:47
@CurtisNewton

Für mich schon

Man sollte auf seine Gefühle hören. Mein Gefübl sagt mir der Käufer ist ein Betrüger.


1x zitiertmelden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:48
@Pozilei
Zitat von PozileiPozilei schrieb:Für mich schon
Tja, Du stehst aber nunmal nicht über dem Gesetz! Stichwort BGB!


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:48
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:Kein rechtlicher Grund, den Kaufvertrag zu lösen!
Wir sind ja hier nicht auf dem Basar ;)

@Pozilei
Vielleicht hab ich das überlesen - aber warum wilslt du vom, Kauf zurücktreten?
Weil er gebrochen deutsch schreibt?
Solltest vielleicht in der Auktion hinschreiben "Keine Ausländer"
oder eine Blutsvefolgung verlangen, damit auch 100%ig klar ist, dass es auch reinen, arischen Blutes ist und eines Handels mit dir würdig <.<


melden
Pozilei Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:53
@RobbyRobbe


Ich habe klar und deutlich geschrieben "VERSAND NUR DEUTSCHLANDWEIT"


Das mit den Ausländern hätte ich zwar geschrieben. Aber das darf man wohl nicht...


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:55
@Pozilei

Kommt der gebrochen Deutsch schreibende aus dem Ausland?


melden

Ebay Rechte

24.02.2014 um 10:56
@Pozilei
Und jetzt soll es ins Ausland gehen?
Ja bei ebay kann man einstellen, dass Ziele bzw. Käufer aus dem Ausland nicht bieten könnnen
Aber wer nicht lesen kann oder eBay bedienen, den straft das Leben :engel:


Anzeige

melden