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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

8 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Meinung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

24.02.2022 um 18:01
Hallo,

mich würde mal interessieren, ob es irgendeine rechtliche Handhabe gegen Mieter gibt,
die potentielle Interessenten vergraulen, in dem sie Ihnen statt die Wohnung zu zeigen und diese möglichst gut zu präsentieren, wie es eigentlich sein sollte nur was von Mietmängel erzählen und total desinteressiert wirken.

LG

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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

24.02.2022 um 20:58
Zitat von kittykakittyka schrieb:ob es irgendeine rechtliche Handhabe gegen Mieter gibt,
die potentielle Interessenten vergraulen,
Da stellt sich mir die Frage, warum der Vermieter nicht die Wohnung (ggf. im Beisein des Noch - Mieters) präsentiert?


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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

24.02.2022 um 21:47
Zitat von kittykakittyka schrieb:nur was von Mietmängel erzählen
Ist vielleicht wichtig für die neuen Mieter.


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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

25.02.2022 um 00:00
Zitat von kittykakittyka schrieb:mich würde mal interessieren, ob es irgendeine rechtliche Handhabe gegen Mieter gibt,
die potentielle Interessenten vergraulen, in dem sie Ihnen statt die Wohnung zu zeigen und diese möglichst gut zu präsentieren, wie es eigentlich sein sollte nur was von Mietmängel erzählen und total desinteressiert wirken.
@kittyka
Das beste Mittel für einen Vermieter wäre, Mängel an der Wohnung zu beseitigen und die Wohnung selber zu präsentieren bzw. jemanden das machen zu lassen, der es kann.


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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

25.02.2022 um 00:46
Zitat von kittykakittyka schrieb:in dem sie Ihnen statt die Wohnung zu zeigen und diese möglichst gut zu präsentieren, wie es eigentlich sein sollte nur was von Mietmängel erzählen und total desinteressiert wirken.
Warum sollten sie die Wohnung möglichst gut präsentieren, wenn die Wohnung erhebliche Mängel hat?
Und was meinst du mit desinteressiert?
Ich verstehe es so, dass die jetztigen (Noch)Mieter die Wohnung möglichen Nachmietern präsentieren.
Es ist nicht die Aufgabe der scheidenden Mieter, die Wohnung möglichst gut zu präsentieren.
Und dass sie wenig Interesse zeigen, finde ich auch nachvollziehbar. Die sind vermutlich mit ihrem eigenen Umzug beschäftigt und es ist für sie auch ohne Belang, wer die Wohnung übernimmt.

Am Besten wäre es wohl, bestehende Mängel zu beheben. Dann sollte es kein Problem sein, Mieter:innen zu finden.
In den meisten Gegenden herrscht Wohnraumknappheit.


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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

25.02.2022 um 16:36
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es ist nicht die Aufgabe der scheidenden Mieter, die Wohnung möglichst gut zu präsentieren.
Ich vermute mal, das es überhaupt nicht die Aufgabe der Mieter ist, die Wohnung zu "präsentieren".
Der Mieter muss zwar grundsätzlich Wohnungsbesichtigungen zum Zwecke der Nachvermietung dulden, jedoch nicht Frage und Antwort stehen. Das ist Aufgabe des Vermieters.
Der Vermieter muss aber nicht zwingend erscheinen. Er darf sich mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises durch einen Makler vertreten lassen.


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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

25.02.2022 um 20:59
Um die Situation zu beurteilen, muss man den Grund kennen!
Wollen die Mieter umziehen und suchen aus Vertragsgruenden (Kuendigungsfrist, et.cet.) selber Nachmieter, waer das Verhalten bloed.
"Muessen" sie raus aufgrund aeusserer Umstaende (Mietpreiserhoehung, Querelen), ist das Verhalten zumindest nachvollziehbar!
Ansonsten haben die Vorschreiber Recht.


:mlp:


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Mietinteressenten vergraulen - gibt es da eine Handhabe

25.02.2022 um 21:22
@kittyka

Zumindest gibt es in dieser Richtung schon ein Urteil. Auch wenn hier das Verhalten eines anderen Mieters ausschlaggebend für die Klage war.
Aber prinzipiell wäre beim unberechtigten "Vergraulen von Mietinteressenten" eine Schadenersatzklage denkbar, da eine Kündigung des Mietverhältnisses ohnehin schon erfolgte.

LG Wuppertal, Urteil vom 30.4.20, Az. 9 S 208/19
Link (Archiv-Version vom 12.08.2022)

Sollte an den Behauptungen der Mieter jedoch etwas dran sein, dann wäre dieses Verhalten wohl nicht zu beanstanden.


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