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GEZ - Juristische Forschung

52 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Gebührenbefreiung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

GEZ - Juristische Forschung

12.08.2010 um 16:49
Nein Leute,

gegen die GEZ kommt man auch legal und wenn man im Recht ist nicht an...

Ich habe - als mein TV defekt war - per Einschreiben mit Rückschein der GEZ mitgeteilt, dass mein Gerät defekt ist und ich mir kein neues mehr zulegen werde.

Die GEZ schrieb mir daraufhin dass diese Abmeldung nicht glaubwürdig sei und daher nicht akzeptiert würde und verlangte weiter Gebühren, die ich jedoch nicht zahlte.

Daraufhin erschien nach einiger Zeit ein Gerichtsvollzieher und trieb 150,-- Euro von mir ein.

Ich hatte keine Chance etwas dagegen zu machen, die GEZ gewinnt immer...

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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 14:12
@Kc
http://www.faz.net/s/RubBC20E7BC6C204B29BADA5A79368B1E93/Doc~E132A845D501A448E9AB7A3F3808588D0~ATpl~Ecommon~Scontent.html (Archiv-Version vom 17.02.2011)

http://www.bundesliga.de/de/medien/presse/index.php?f=0000112598.php

ARD/ZDF zahlen zusammen wie auch vorher rund 120 Millionen pro Jahr(wenngleich ich auf die schnelle keine Quelle für die genaue Zahl finde). Ich zahle damit natürlich auch unmittelbar die absurden Spielergehälter der Bundesligaspieler.

@subhuman
Natürlich kannst du dich dagegen wehren. Der Gerichtsvollzieher kommt nur, wenn man nichts unternimmt. Die GEZ muss erst bei deinem Amtsgericht ein entsprechendes Urteil erwirken, von dem man vorab in Kenntnis gesetzt wird. Spätestens hier sollte man dann handeln und tätig werden. Erst nach ergangenem rechtskräftigem Urteil kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Dazwischen gibt es viele Stationen um tätig zu werden. Ich kenne die Umstände zwar nicht, aber ich kann deine Aussage "Ich hatte keine Chance etwas dagegen zu machen" nicht nachvollziehen und halte sie für eine Schutzbehauptung.


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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 16:13
@PetersKekse

Laut der GEZ habe ich mehrfach Mahnungen bekommen, die müssten aber dann alle auf dem Postweg verschwunden sein, denn hier kam keine an.

Fakt ist, es wurde weder ein Urteil erwirkt noch sonstwas, der GV kam und ich musste zahlen, sonst hätte er was gepfändet.

Wozu Schutzbehauptung? Eine Schutzbehauptung ergibt nur dann Sinn wenn ich damit noch was abwenden kann, was hier ja nicht der Fall war.


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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 20:07
@subhuman
Schutzbehauptung deswegen, weil es dabei ja auch um das Bild geht, das andere von dir durch deine Erzählung bekommen. Aber wie gesagt es klingt für mich so und ich kenne die "Wahrheit" nicht. Weil mir die Fakten also unbekannt sind, ist das in keiner Weise eine Wertung.

Ich habe noch einen Artikel auf Freenet zum Thema gefunden. http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/zwangsvollstreckung-wie-die-gez-gebuehren-eintreibt_593962_685676.html

Das passt zu deiner Geschichte. Ganz schön raffiniert diese Behördlich-Private Verflechtung. Da werde ich bei Gelegenheit mal tiefer eintauchen. Es scheint absurd, das laut BVerfG durch das Gesetz dieser Anspruch besteht und es daher keiner Geltendmachung Bedarf, ganz so als bedürfe es keines Belegs der Bereithaltung eines Rundfunkgerätes.


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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 20:27
Ich habe nicht weniger dumm ausgesehen als es in ihrer Antwort hiess, meine Abmeldung wäre unglaubwürdig.

Fakt ist - für mich zumindest - dass die GEZ sich aufführen bzw. verhalten kann und darf wie sie möchte, der Dumme ist immer der Gebühren zahlende Bürger.

Selbst der Gerichtsvollzieher sagte zu mir -

"Ist doch völlig egal ob Sie im Recht sind oder nicht, die GEZ bekommt immer das was sie haben will !"

Niemand prüft, ob es berechtigt ist und denen zusteht oder halt nicht...


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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 20:31
@subhuman
Sollte die GEZ trotz ordnungsgemäßer Abmeldung versuchen, die Gebühren einzutreiben, kann gegen den Gebührenbescheid und auch die Vollstreckung Widerspruch und nach dessen Zurückweisung die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
So kann/muss man sich wehren.


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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 20:37
@PetersKekse

Wäre immerhin eine Möglichkeit, bleibt dann nur die Frage offen, ob die Gerichte nicht doch zu Gunsten der GEZ entscheiden und somit das Ganze noch erheblich verteuern würden...


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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 20:57
@PetersKekse

Mal was ganz Neues - juristisch - wie ich diesen Staat & seine paragraphisierten Touretts mag !
GEZ = offizieller Geldeintreiber & repräsentiert einen Aspekt / eine Facette dieses Systems. Nun kann die StaatsStruktur hier & sonstwo im Bürokraten & §§ Land fast beliebig so verfahren, weil typischerweise gerade die musterhaft gründlichen (in allem, auch Blödheit) Deutschen sich bis über die Schmerzgrenze hinaus alles gefallen lassen - Hauptsache es geht sie nix an & sie haben damit nix zu tun & es war ja schon immer so & was will man denn machen, hat es hat ja eh keinen Sinn (so freilich nicht, mit einem Volk von Lemmingen !) & es würde ja schon stimmen aber was soll man da halt machen etc. ??§§ - Rülps !

Ganz einfach - & hierzulande leider fast unmöglich, es sei denn, die Leute merken, daß es DOCH funktioniert (!); das ergibt ganz selten mal dann einen "SogEffekt" - abmelden & nix mehr zahlen --> möglichst viele - alle ! Exemplarisch, gewaltlos usw. - aber wie ? Bernt das Brot hat ja bloß die links raus rechts wieder rein Nr., ist aber ähnlich - also wie ?

Sollte mal sowas klappen prinzipiell, packt die HämorrhidenZüchter der Graus !! Nicht mehr regierbar (--> beherrschbar) etc.

-MfG- viel Spaß bei eueren weiteren juristischen Freuden an Pseudo- & Paralogismen ...


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GEZ - Juristische Forschung

13.08.2010 um 21:05
>Laut der GEZ habe ich mehrfach Mahnungen bekommen, die müssten aber dann alle auf dem Postweg verschwunden sein, denn hier kam keine an.
Fakt ist, es wurde weder ein Urteil erwirkt noch sonstwas, der GV kam und ich musste zahlen, sonst hätte er was gepfändet.<

Ne,ne ,da kann was nicht stimmen an der Story,mein Lieber

Der Gerichtsvollzieher pfändet nur,wenn er einen Vollstreckungsauftrag in Händen hat.
Dazu braucht es aber vorher einen Vollstreckungsbescheid ,und der muß Dir öffentlich zugestellt worden sein- sprich,Du mußt die Zustellung durch Unterschrift quitiert haben.
Um den zu bekommen mußte der Gläubger aber vorher nen Mahnbescheid beantragen,und auch der muß Dir öffentlich zugestellt worden sein.
Gegen beide hättest Du Widerspruch einlegen können, dann wäre das Ding vor Gericht gegangen.
Hilfsweise hättest Du sogar Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen können,wenn die Zustellung nach mehreren erfolglosen Zustellversuchen durch Niederlegung erfolgt wäre und Du das wegen längerer Abwesenheit vom Wohnsitz nicht mitgekriegt hättest.

Ich würde mal sagen,Du hast die Sache schlicht und ergreifend ignoriert und versaubeutelt is nix mehr ging ;) ;)

Sollte es sich hier um einen zivilrechtlichen Anspruch handeln,müßte man Dich nach dem Widerspruch vor einem Zivilgericht verklagen.
Sollte man (was heute zumindest streitig ist) dagegen auf dem Standpunkt stehen,es handele sich bei dem Gebührenbescheid um einen Verwaltungsakt, so hättest Du dagegen Widerspruch einlegen und bei Nichtabhilfe dagegen Klage vorm Verwaltungsgericht erheben müssen,
Beides hätte zumindest aufschiebende Wirkung entfaltet.


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GEZ - Juristische Forschung

14.08.2010 um 12:29
@zaphodB.

nein, so ist das nicht korrekt, siehe folgenden Link:

http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/zwangsvollstreckung-wie-die-gez-gebuehren-eintreibt_593962_685676.html

Die GEZ kann und darf sofort vollstrecken...


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GEZ - Juristische Forschung

17.09.2010 um 10:31
@subhuman
das ist schon ein starkes stück
aber wie du selbst verlinkst,
warum bist du nicht dann diesen weg gegangen?

"So wehren Sie sich gegen unrechtmäßige Zwangsvollstreckung!
Sollte die GEZ trotz ordnungsgemäßer Abmeldung versuchen, die Gebühren einzutreiben, kann gegen den Gebührenbescheid und auch die Vollstreckung Widerspruch und nach dessen Zurückweisung die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Da die GEZ nur eine Inkassogesellschaft ist, muss die Klage gegen die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt gerichtet werden."

(letzter absatz deines links)

buddel


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GEZ - Juristische Forschung

17.09.2010 um 11:33
Wir zahlen hier 2 mal GEZ, einmal ich und einmal mein LG.
Ja kein Witz, rechtlich gesehen: wären wir verheiratet würde nur einer zahlen "müssen". Wir sind aber nicht verheiratet und somit dürfen wir beide blechen.


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