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Internetkriminalität.

165 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet Kriminalität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Internetkriminalität.

11.12.2011 um 04:10
@Kaiser1000
Gut aber du musst erst mal selbst beweisen, dass du die Fotos nur als Beweismittel gemacht hast!
Falls dir das nicht gelingt bist du wie gesagt selbst dran...

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11.12.2011 um 04:10
@friedwart
zwei bin schon etwas älter


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11.12.2011 um 04:12
Zitat von Kaiser1000Kaiser1000 schrieb:Und die BIlder sind ein Legales Beweissmittel da es sich um einen Besonderen Fall handelt Pedophile eben
Anhand der beiwesslage brauchen die wohl nen verdammt guten Anwal oder ein Wunder.
Also so wie ich das einschätze haben sie auf so einen gewartet der sie ans messer ausliefert ,also das die pädos krank sind steht ja ausser frage aber das sie blöd sind wusste ich nicht erlich gesagt.


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Kaiser1000 Diskussionsleiter
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11.12.2011 um 04:13
@ N.N ja ne is klar ich mache Fotos die dem Gerichtdann dafür um mich sebst fertig zu machen oder was?LÖL und hab noch Zeugen



Sag mal bist du Paranoide oder sowas


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11.12.2011 um 04:13
@Blackice

:D
oje, was soll das erst werden wenn in WEB.5.0. die Weiber per Hologramm in der Bude rumspazieren. Die Maler und Tapezierzunft wird sich freuen.


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11.12.2011 um 04:14
Nein ich bin Jusstudent und weiss desshalb genau dass das strafbar ist!
@Kaiser1000


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11.12.2011 um 04:14
@informer
Informer ist immer und über all...
schlafts du auch mal ??


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Kaiser1000 Diskussionsleiter
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11.12.2011 um 04:15
Warum sollte man wohl Fotos machen dann anzeige einreichen gehn,dann müsste man jawohl unfassbar doof sein.


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11.12.2011 um 04:15
@Kaiser1000

Eine Frage noch, du hast vor ein paar Seiten irgendwas von Teenagern geschrieben. Wie alt waren diese "Kinder" auf den Fotos denn ungefähr?


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11.12.2011 um 04:16
@N.n.
lach ein Jura student
dir muss doch die Kamm Haare zu Berge stehen bei dem Deutsch ;))


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11.12.2011 um 04:17
@Kaiser1000
Ja schon klar...solange du beweisen kannst dass du das nur als Beweismittel aufgenommen hast ist das schon ok.Es geht halt nur darum denen das glaubhaft zu beweisen! :)

@Blackice
Ja, irgentwie schon... :)


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Kaiser1000 Diskussionsleiter
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11.12.2011 um 04:18
@woher soll ich das wissne das können Spezialisten auswerten gehn die das besser können wie Ich.Muss verfolgt werden


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11.12.2011 um 04:19
Und dass du es anzeigst ist wie schon gesagt sehr gut von dir...
War eben nur ein Hinweis von mir dass du mit den Fotos vorsichtig sein solltest...


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Kaiser1000 Diskussionsleiter
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11.12.2011 um 04:20
Ausserdem muss der Beteriber nachweissen gehn wer auf dem Bild oder Film ist wo der herkommt wann das Material enstanden ist und wie alt die Personen zu dieser Zeit wahren die daruf zu sehen sind?

Falls diese nicht Volljährig sind nachweissbar macht sich der Betreiber der Seite der das Medium anbietet der Mittäterschaft schuldig.


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11.12.2011 um 04:21
@Kaiser1000

Du wirst doch ungefähr ein Alter einschätzen können.


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11.12.2011 um 04:22
@Kaiser1000
Nicht nur Mittäterschaft!
Er macht sich der Verbreitung eines solchen Materils schuldig...Und das ist mit mehreren Jahren zu bestrafen...

In diesem Fall ist jeder Einzelne zu bestrafen: Die Produzenten,der Seitenbetriber und die "Kunden".


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Kaiser1000 Diskussionsleiter
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11.12.2011 um 04:24
Keine ahnung 16 ca Schätze ich mal.

Soweit ich wiess darf man in Deutschland ab dem 14 Lebensjahr Sex haben gehn aber man darf keine Pornos davon vertreiben gehn.Kannmich auch iIrren das könne die Behörden klären gehn und nicht Ich dazu sind die ja da.

Ich lass mich nur nicht von Irgendweclhen Pissern wieder meinen Willen wohinlinken wo ich nicht hinwill.


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Internetkriminalität.

11.12.2011 um 04:25
@Kaiser1000
Hallo Hr. Kaiser
also das BKA bzw deren Internet Abteilung durchforsten sicher täglich das I net,
jeden Tag und auch jetzt, nach, sagen wir Straftaten! welche auche immer
Wenn ein normaler Surfer auf eine I Net Seite gelinkt wird
wo solche Sachen angeboten werden
sollte das den BKA sicher auch aufgefallne sein
Die Frage ist auf welcher domain haben die geendet
das ist nämlcih das Hauptproblem
Die sitzen nämlich irgendwo in der Südsee


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11.12.2011 um 04:26
@Kaiser1000
Pornografische Darstellung unmündiger Minderjähriger bis 16 Jahre
Und pornografische Darstellung mündiger Minderjähriger von 16 bis 18

Ist beides strafbar!


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11.12.2011 um 04:27
Zitat von Kaiser1000Kaiser1000 schrieb:Keine ahnung 16 ca Schätze ich mal.
18 jährige können auch jünger aussehen.
Zitat von Kaiser1000Kaiser1000 schrieb:Ich lass mich nur nicht von Irgendweclhen Pissern wieder meinen Willen wohinlinken wo ich nicht hinwill.
Du bist doch selber Schuld wenn du auf sowas gehst.


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