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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2018 um 00:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Nun hat man bei Mord noch das Problem, dass es sich um eine sehr schwere Straftat handelt und der Druck auf den Gerichten hoch ist, solche Taten auch zu verhandeln - und zu verurteilen.
Wird öffentlich ein Mordvorwurf ausgesprochen, ist das der schwerwiegenste Vorwurf, den der Staat gegen einen Menschen aussprechen kann und ist damit die maximale Persönlichkeitsverletzung überhaupt (außer Freiheitsentzug), der ein Staat bewirken kann. Hier muss daher im Vorfeld auch ausreichend die Vorwürfe erhärtet sein und eine Verurteilung überhaupt ausreichend Aussicht auf Erfolg haben. Das kann daher keine Entschuldigung sein, dass die Anklage zugelassen wurde. Wenn ein Richter diesem Druck - ohne ausreichende Prüfung - dann nachgibt, hat das nicht wirklich mir Rechtsstaalichkeit zu tun.

Man braucht aber nur die mündliche Urteilsbegründung des Richters lesen, hätte er sich ausreichend Gedanken VORHER gemacht, hätte er schon vorher erkennen MÜSSEN, dass eine Verhandlung die Probleme der verschwundenen Akten nicht lösen kann. Schon kurz nach dem Vorfall konnte man die Sache nicht aufklären und letztendlich ist es vollkommen größenwahnsinnig, wenn man auf die Idee kommt, es nach 41 Jahren besser wissen zu wollen.

Es wird eben einfach wieder mal einer der vielen Fälle sein - wie Du schon andeutetst, wo sich der Richter wirklich keine EIGENEN Gedanken über die Sache gemacht hat und blind der StA vertraut hat. Aber er hat aber gerade diese Aufgabe, VOR Anklageerhebung die Wahrscheinlichkeit ausreichend zu prüfen, sonst könnte man im Rechtsstaat diesen Schritt ganz abschaffen. Der Gesetzgeber hat genau diesen Kontrollschritt geschaffen, weil er weiß, dass sich auch die StA mal sich in der Sache verrennt und solche Anklagen dann zu irreparablen Schäden für den Angeklagten führt, die auch durch einen Freispruch nicht behoben werden können. Diese Kontrolle hat hier aber offensichtlich versagt. Gerade deshalb muss die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung auch vom RICHTER im Vorfeld nochmals geprüft werden.

Dass die ursprüngliche StA sich verrant hatte, erkannte man schon im Pladoyer und nun auch dadurch, dass die Generalstaatsanwaltschaft verhindern musste, damit die StA keine Revision eingelegt hatte.

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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2018 um 12:14
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Hier muss daher im Vorfeld auch ausreichend die Vorwürfe erhärtet sein und eine Verurteilung überhaupt ausreichend Aussicht auf Erfolg haben.
Ich stimme Dir ja im Ergebnis zu. Aber ich wollte erläutern, warum man anderer Auffassung sein kann. Auch bei reiflicher Prüfung.


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2018 um 12:35
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Der Gesetzgeber hat genau diesen Kontrollschritt geschaffen, weil er weiß, dass sich auch die StA mal sich in der Sache verrennt und solche Anklagen dann zu irreparablen Schäden für den Angeklagten führt, die auch durch einen Freispruch nicht behoben werden können.
Ganz genau. Vor allem, weil dies der Schnittpunkt von der weisungsgebundenen (letztendlich dem Innenminister des Bundeslandes, also einem Politiker, unterstehenden) Staatsanwaltschaft zur richterlichen Unabhängigkeit ist.
Mein Kritikpunkt wäre hier allerdings, dass es derselbe Richter ist, der die Zulassung zur Anklage prüft und auch später das Verfahren führt und das Urteil spricht.
Hier wäre die Frage, wieviele Richter dann tatsächlich unvoreingenommen in die Verhandlung gehen und ergebnisoffen verhandeln. Wieviele Richter unterliegen womöglich einer persönlichen Eitelkeit, ihre einmal gefasste Meinung nicht revidieren und einen Irrtum nicht eingestehen zu wollen?
Der Richter in diesem vorliegenden Fall hat das löblicherweise getan.
Idealerweise würde m.E. die Prüfung der Zulassung der Anklage von einem anderen Richter erfolgen, als dem, der später die Verhandlung führt und das Urteil spricht.
Das bedeutet aber natürlich, dass sich dann ein weiterer Richter in den Fall einlesen muss, das erfordert mehr Richterstellen und ist unter den heutigen Bedingungen, die im Justizwesen herrschen, wahrscheinlich utopisch.


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2018 um 13:36
Zitat von eldeceldec schrieb:Hier wäre die Frage, wieviele Richter dann tatsächlich unvoreingenommen in die Verhandlung gehen und ergebnisoffen verhandeln. Wieviele Richter unterliegen womöglich einer persönlichen Eitelkeit, ihre einmal gefasste Meinung nicht revidieren und einen Irrtum nicht eingestehen zu wollen?
Das ist natürlich immer ein Problem menschlicher Entscheidungsfindung.

Heribert Prantl von der "Süddeutschen" hat immer wieder mal für Deutschland einen unabhängigen Ermittlungsrichter gefordert, wie ihn andere europäische Länder haben. Der steuert (statt der behördlichen StA) das Ermittlungsverfahren und übergibt es dann dem zuständigen Gericht.

Es gibt zwar auch einen "Ermittlungsrichter" bei uns, aber der ist nur für die richterlichen Genehmigungen von Durchsuchungen, Abhören und Haftbefehle zuständig - und zwar für mehrere Strafverfahren.

Ob jetzt ein Dreisprung - StA zu Eröffnungsgericht zu Tatgericht - der große Wurf wäre...? Mir wäre da der unabhängige Ermittlungsrichter lieber.


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2018 um 15:15
Zitat von eldeceldec schrieb:Mein Kritikpunkt wäre hier allerdings, dass es derselbe Richter ist, der die Zulassung zur Anklage prüft und auch später das Verfahren führt und das Urteil spricht.
Das Problem sehe ich genau so.

Auch muss man bedenken, dass der Angeklagte keinerlei Rechtsmittel gegen diese Entscheidung hat. Im Gegensatz dazu, hat die StA einen Einspruchsmöglichkeit gegen die Abweisung der Anklage.

Eigentlich müsste jeder Richter auf Grund dieses Ungleichgewichts aus rechtsstaatlichen Gründen erkennen, dass es ganz besonders wichtig ist, dass er schon an diesem Punkt gute Arbeit leistet und nicht einfach nur die Sichtweise der StA übernimmt.

Die Realität dürfte eine andere sein. Er sieht eher, dass bei einer Abweisung des Antrages er dann u.U. von einem anderen Gericht etwas "auf den Deckel" bekommen könnte. Vermutlich auch ein Grund, warum viele Richter nur recht halbherzig sich mit dem Antrag der StA beschäftigt und sich eben selten eigene Gedanken macht. Auch wird er zu diesem Zeitpunkt noch in anderen Verfahren stecken, diese Arbeit dürfte zu diesem Zeitpunkt eher ungelegen kommen.

Der vorliegende Fall macht es sehr deutlich, dass notwendige Gedanken im Vorfeld nicht erfolgt sind. Erst als eine StAin aufgetreten war und behauptet hatte, dass sie vor vielen Jahren Einblick in die Akten hatte und dort ein anderes Szenarion das Ergebnis der Ermttlungen gewesen sein soll, gab es plötzlich ein Umdenken von Seiten des Gerichts. Es wurde weitere Gutachterbefragungen erstmal abgesagt und das Gericht bestimmte erst jetzt, dass nach der Akte intensiv gesucht werden sollte, viele Monate zu spät, das wäre schon bei der Kontrolle des Antrags der StA nötig gewesen.

Die Suche führte nicht zum Erfolg und die Zeugenbefragung ergab dann nach Ansicht des Gerichts, dass die Akte schon lange vernichtet war. Anschließend kam das Verfahren auch sehr schnell zu Ende, die ausstehenden Gutachterbefragungen erfolgten nicht mehr.

Ich gehe daher davon aus, dass erst die Befragung der StAin dem Gericht den Wahnsinn der Anklage vor Augen geführt hatte.


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