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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

22.04.2017 um 09:08
@inextenso

Schade, da wird die alte Frau immer noch nicht in Ruhe gelassen wird.

Aber es wäre zu hoffen, dass der BGH dieses Verfahren nutzt, festzulegen, wie  bei einem solch lang zurückliegenden Verfahren die Fairness des Verfahrens gewährleistet werden kann und welche erhöhten Anforderungen an die Zulassung einer Anklage gestellt werden müssen.

Wir müssen uns erinnern, dass die entlastenden Punkte doch nur rein zufällig ans Tageslicht kamen und die belastenden Aussagen der Tochter nicht mit der Akte überprüfbar war. Nach einer solch langen Zeit ist es eben unwahrscheinlich, dass ein Angeklagter noch entlastende Zeugen findet.

Im vorliegenden Fall wurde die Glaubwürdigkeit der Tochter nur in Frage gestellt, weil die Angeklagte Korrespondenz mit ihrer Tochter aufgehoben hatte. Zusätzlich war es auch nur dem rein zufälligen Umstand geschuldet, weil ein Bekannter sich noch erinnern konnte, dass das einzelne Schlafen des Jungen wohl schon mehrfach vorgekommen sein soll und diese Aussage im krassen Gegensatz zu der Aussage der Tochter stand.

Zufall darf aber im Recht nicht dazu führen, dass erst dadurch eine Verteidigung Erfolg hat. Hier müssen in solchen Fälle - wenn die Akte verschwunden ist und eine solch lange Zeit vergangen ist - deutlich höhere Ansprüche an die Zulassung einer Anklage gestellt werden. Aus meiner Sicht darf bei einer fehlenden Akte erst gar keine Zulassung erfolgen, da die Akte schon damals entlastende Punkte gehabt haben könnte, wie beispielsweise die Aussage des Bekannten. Das Fehlen der Akte einfach zu ignorieren hat mit Fairness daher nicht das geringste zu tun und widerspricht auch dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".

Ich hoffe, dass der BGH diese Chance nutzen wird.

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Mordanklage nach 41 Jahren

22.04.2017 um 16:12
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: wie  bei einem solch lang zurückliegenden Verfahren die Fairness des Verfahrens gewährleistet werden kann und welche erhöhten Anforderungen an die Zulassung einer Anklage gestellt werden müssen.

Ja, da bin ich ganz Deiner Meinung. Mir als Nicht-Juristin war gar nicht klar, dass die Kriterien für die Annahme einer Mordanklage einen gewissen Spielraum lassen. Im vorliegenden Fall weiß man nicht, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt/O. hinsichtlich der alten Ermittlungsakte argumentiert hat? Möglicherweise ging das Gericht davon aus, dass die Akte spätestens zu Prozessbeginn vorliegen würde? Die Sache mit der Akte irritiert mich von Anfang an bei diesem Fall am meisten. Mal sehen, wie es weiter geht und was sich daraus entwickelt.

Der Freispruch im Oktober 2016 erfolgte aus Mangel an Beweisen. Der vorsitzende Richter am Landgericht Neuruppin begründete seine Entscheidung damit, dass man nicht mit Sicherheit sagen könne, was damals wirklich passiert sei. Eine Verurteilung sei deshalb nicht zu rechtfertigen. Das mMn einzig mögliche, rechtsstaatlichen Ansprüchen genügende, Urteil in dem Prozess. Es wurde nicht gefällt, weil man die Frau für unschuldig gehalten hätte, sondern weil man ihr eine vorsätzliche Tötung nicht beweisen konnte. Dasselbe hatte seinerzeit schon der zuständige DDR Kreisstaatsanwalt Bruno Gromm vorhergesehen.

Da das Strafverfahren vor einem Landgericht geführt wurde, bleibt als einziges Rechtsmittel die Revision zum BGH. Danach käme noch eine Verfassungsbeschwerde oder ein Wiederaufnahme-verfahren in Betracht. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Bei der Revision wird das Urteil allein auf Rechtsfehler überprüft, d.h. die Tatsachen und Feststellungen desselben werden nicht angezweifelt sondern gelten als verbindlich. Mich würde nun mal interessieren, was mit einer Revision in diesem Fall eigentlich erreicht werden kann? Die Aufhebung des Urteils käme meinen Recherchen zufolge nur bei Verfahrensfehlern in der Tatsacheninstanz oder bei fehlerhaften Urteilsgründen (Plausibilitätsprüfung) zustande. Vielleicht kann ja mal jemand, die/der fachkundig ist, bei Gelegenheit einschätzen, inwieweit bei diesem Fall das eine oder andere zutreffen könnte? Man denke nur an die unkonventionelle Beweisaufnahme: Eine verschwundene (wohl aber nicht geschredderte) Akte und ebenfalls nicht aufzufindende Kopien derselben, von der/denen der vorsitzende Richter den weiteren Prozessverlauf abhängig machen wollte.

Was ich mich auch frage: Jemandem, der rechtskräftig freigesprochen wurde, kann doch eigentlich kein neuer Prozess gemacht werden, wenn er/sie nicht geständig ist, oder? Ich hab da den Fall Frederike von Möhlmann vor Augen, bei dem der BGH 1983 die Verurteilung des mutmaßlichen Täters durch das Landgericht Lüneburg aufgehoben hatte. Im Anschluss wurde er vom Landgericht Stade freigesprochen. 2012 hatte sich die Täterschaft dann aber doch durch eine DNA Analyse bestätigt. Der Vater des Opfers hatte daraufhin eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens angestrengt, scheiterte jedoch. Auch die 2015 eingereichte Zivilrechtsklage wurde abgewiesen. Was wäre denn nun die Konsequenz, wenn der BGH das Urteil im Fall Erna F. aufheben würde? Wenn es schon bei der eindeutigen Sachlage bei Frederike von Möhlmann nicht zu einer Wiederaufnahme gekommen ist, was erwartet sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt/O. denn im Schwedter Fall? 

Ich bin gespannt, mit welcher Begründung die Revision erfolgt ist, denn ein aus Mangel an Beweisen ergangener Freispruch ist ja kein Fehlurteil. 




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22.04.2017 um 18:21
@inextenso

Ich stimme Dir insgesamt zu.

Wie die Begründung des Revisionsantrags aussieht wissen wir nicht. Rein theoretisch liegt dann ein Grund vor, wenn z.B. die StA ein entscheidungserhebliches Beweismittel angeboten hatte, was aber das Gericht ignoriert hatte. Hierbei liegt die Betonung auf entscheidungserheblich, sprich es muss schon das evtl. nicht erhobene Beweismittel fähig sein, die Entscheidung um zustoßen. Da man weder die schriftliche Urteilsbegründung noch die von der StA angebotetnen Beweismittel nicht kennt, könnten wir hier nur spekulieren.

Aber ein unkonventionelle Beweisaufnahme sehe ich hier nicht. Der Richter hatte den weiteren Prozessverlauf erst dann von dem Auffinden der Akte abhängig gemacht, als es sich zeigte, dass die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin in Frage gestellt war. Letztendlich war spätestens damit – selbst wenn man das Fehlen der Akte zum Nachteil der Angeklagten ignoriert - dem ganzen Verfahren die Grundlage entzogen. Nur ein Auffinden der Akte hätte zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch etwas bewegen können. Eigentlich hätte die Beweisaufnahme an diesem Tage schon beendet werden müssen und die Plädoyers hätten gehalten werden können. Die nachfolgende Zeugenbefragung eines Bekannten der Angeklagten bzgl. der Schafgewohnheiten hatten dann eigentlich nur noch Entlastendes zu Tage gebracht.


Wer rechtskräftig freigesprochen wurde, kann kein Prozess mehr gemacht werden. Es gibt zwar ein paar wenige Ausnahmen, die aber hier nicht zutreffen dürften.

Selbst das von Dir angesprochene Geständnis ist nicht immer ein Wiederaufnahmegrund. Es ist nur deshalb als Wiederaufnahmegrund zugelassen, weil es in einem Rechtsstaat nicht angehen kann, dass sich ein Freigesprochener nach einem rechtswirksamen Freispruch sich mit der Tat noch brüsten können soll.

Selbst bei einem Geständnis muss dann nach dessen Hintergrund gefragt werden. Geschieht das nur auf Grund einer Gewissenserleichterung wäre das aus meiner Sicht schon als Grund fraglich. Ganz und gar ausgeschlossen ist einen Wiederaufnahme, wenn ein Geständnis dazu dienen soll dass andere evtl. fälschlicherweise beschuldigt oder verurteilt werden. Ich denke, ein Geständnis zwecks Gewissenserleichterung kann man auch immer so deuten, dass Beschuldigung anderer vermieden werden sollen.


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18.04.2018 um 17:02
Nur noch zur Ergänzung:

Auch wenn es schon etwas länger her ist, bin aber erst gerade darüber gestolpert:

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2017/08/keine-revision-nach-mordprozess-verfahren-gegen-mutter-aus-schwe.html

Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat die Staatsanwälte des Verfahrens daran gehindert Revision zum BGH einzulegen. Eine vernünftige Entscheidung.

Es wäre besser gewesen, dass eine entsprechend vernünftige Kontrollinstanz schon ausreichend die Klageerhebung geprüft hätte.


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18.04.2018 um 23:43
Die Indizien haben halt nicht für eine Verurteilung gereicht.
Aber um dies festzustellen und die Frau wegen Mordes freizusprechen, brauchte man schon eine Hauptverhandlung.
Das ist auch besser so, in einem Rechtsstaat.
Da kann man keinen Verwaltungsakt draus machen, da braucht es einen öffentlichen Prozess unter rechtstaatlichen Grundsätzen


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 07:51
@Nightrider64
Darüber haben wir schon diskutiert.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:ber um dies festzustellen und die Frau wegen Mordes freizusprechen, brauchte man schon eine Hauptverhandlung.
Das ist auch besser so, in einem Rechtsstaat.
Da kann man keinen Verwaltungsakt draus machen, da braucht es einen öffentlichen Prozess unter rechtstaatlichen Grundsätzen
Das ist nur dann richtig, wenn eine Anklage erhoben wurde. Für die Prüfung der Anklage war jedoch der Vorsitzende zuständig. Und der darf dem Antrag nur stattgeben, wenn eine Verurteilung auch wahrscheinlich ist.

Da die Akte verschwunden/vernichtet war, war von vornherein eine Verurteilung unwahrscheinlich und eine Anklage hätte nie stattfinden dürfen. Man konnte keine der Zeugenaussagen mit dem damaligen Stand vergleichen und damit deren Wahrheitsgehalt halbwegs abschätzen, eine Fainess war nie gegeben.

Eigentlich zeigt gerade dieses Verfahren eben ganz deutlich die Gründe auf, warum solche Verfahren nach so viel Jahren von vornherein mit fehlender Akte nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zum Scheitern verurteilt sind:

Der Zeuge am letzten Verhandlungstag sagte aus, dass die Schlafsituation schon häufiger vorgekommen sei, welche die Tochter aber als einmalig bezeichnete. Wir wissen nicht, was damals in der Akte zu lesen war, aber man kann annehmen, dass diese Aussage schon damals darin zu finden war. Was wäre gewesen, wenn eine fehlende Akte in Wirklichkeit kein Hinderungsgrund gewesen und der Zeuge verstorben gewesen wäre? Das macht ganz deutlich, ohne Akte geht es nicht und erst recht nicht nach einer so langen Zeit, der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gebietet in einer solchen Situation einen Freispruch und das war schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung offensichtlich, die Klage hätte nie erhoben werden dürfen.

Außerdem sagen einem auch die Umstände, dass die Einmaligkeit der Schlafsituation eher weltfremd war. Der Sohn litt unter Schlafstörungen und da ist es schon sinnvoll, wenn man ihn manchmal von den anderen Kindern trennt.

In seiner Urteilsverkündung sagte der Richter vom Sinn her sogar selber, dass mit fehlender Akte keine Verurteilung möglich sei, immerhin war er da einsichtig, aber Jahre zu spät. Die Anklage war von vornherein willkürlich.

Siehe auch hier:

Beitrag von SCMP77 (Seite 35)


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 11:32
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Da die Akte verschwunden/vernichtet war, war von vornherein eine Verurteilung unwahrscheinlich und eine Anklage hätte nie stattfinden dürfen
Deine Meinung. Die Juristen waren da wohl anderer Meinung. Indizien gab es ja, sowie eine Strafanzeige
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Außerdem sagen einem auch die Umstände, dass die Einmaligkeit der Schlafsituation eher weltfremd war. Der Sohn litt unter Schlafstörungen und da ist es schon sinnvoll, wenn man ihn manchmal von den anderen Kindern trennt.
Die einzige Zeugin die dabei war, sagte das eben ganz anders aus. Das diese sich während des Prozesses selbst unglaubwürdig machte konnte man ja im vornherein nicht absehen

Die Frau ist aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Nichts anderes ist passiert.
Und die Revision wurde zurückgenommen, weil deutlich wurde, das die Kammer alles getan hat um die damaligen Vorkommnisse aufzuklären.
Leider aufgrund der Umstände erfolglos. So musste im Zweifel für die Angeklagte entschieden werden.

Warum soll man auch Steuergelder verschwenden, wenn man weis, das aufgrund der nicht aufzufindenen Akten ,verstorbener Zeugen und widersprüchlicher Zeugenaussagen es nie ausreichen wird die Täterschaft anhand der wenigen Indizien die noch vorhanden und nachvollziehbar sind, nachzuweisen.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 11:48
Die Frau ist aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Nichts anderes ist passiert.

Falsch. Im deutschen Recht gibt es keinen Freispruch aus Mangel an Beweisen mehr (einen Freispruch zweiter Klasse). Es gibt nur Verurteilung oder Freispruch. Sonst hätte man auch Dich oder mich im o.g. Fall vor Gericht stellen können und "aus Mangel an Beweisen" freisprechen müssen. Weil wir es nicht gewesen sind und es deswegen an Beweisen fehlte. Da wir aber beide unschuldig sind (zumindest im o.g. Fall), müsste ein Freispruch erfolgen.


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19.04.2018 um 12:38
@Nightrider64

Wie gesagt, es ist gar nicht mehr nur meine Ansicht, es ist zur Ansicht des Gerichtes im Laufe des Verfahrens geworden, das Fehlen der Akte macht die Aussage der Zeugin nicht überprüfbar. Das ist die Ansicht des Richters und müsste auch Dir daher genügen.

Ich habe Dir versucht zu zeigen, warum das Verfahren von vornherein nach rechtsstaatlichen Gründen zum scheitern verurteilt war, welche Gefahren dann andernfalls entstehen würden, aber Du bist darauf in keiner Weise eingegangen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die einzige Zeugin die dabei war, sagte das eben ganz anders aus. Das diese sich während des Prozesses selbst unglaubwürdig machte konnte man ja im vornherein nicht absehen
Und? Man konnte noch weniger absehen, ob die Akte evtl. entlastende Zeugenaussagen enthalten hätte. Und kein noch so langes Verfahren hätte dieses Manko beseitigen können.

Stell Dir doch mal vor, die Zeugin hätte sich nicht in Widersprüche verstrickt, wäre dann die Aussage besser überprüfbar? Mit Nichten.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Warum soll man auch Steuergelder verschwenden, wenn man weis, das aufgrund der nicht aufzufindenen Akten ,verstorbener Zeugen und widersprüchlicher Zeugenaussagen es nie ausreichen wird die Täterschaft anhand der wenigen Indizien die noch vorhanden und nachvollziehbar sind, nachzuweisen.
Ja, hier wurden Steuergelder ganz klar verschwendet, wegen der Überheblichkeit eines Richtes und einer StA so etwas noch nach 41 Jahren ohne Akte angeblich noch erkennen zu können.

Wie gesagt, dass Gericht sagte schließlich selber, die Aussage der Zeugin war durch das Fehlen der Akte nicht mehr überprüfbar, zu diesem Schluss hätte es VOR Klageerhebung kommen MÜSSEN, hat es aber offenbar viel zu spät erkannt.

Ich denk, dem Vorsitzenden ist das spätestens klar geworden, als sich die andere StA als Zeugin gemeldet hatte, die meinte, dass ihr die Akten des Falles vorgelegen haben und dort von einem anderen Szenario ausgegangen wurde.

Solche Gedanken, welche er in der mündlichen Urteilsbegründung aufgeführt hat, hätten ihm schon zur Zeit der Klageerhebung kommen müssen. Er sagt ja selber, das Verfahren hätte nichts Neues gebracht.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/neuruppin-wie-der-richter-den-freispruch-fuer-erna-f-begruendet-a-1116555.html

Ja hier kam es zu einer großen Steuerverschwendung und schweren Persönlichkeitsverletzungen, weil Richter sich nicht immer - vor Zulassung der Klage - ausreichend Gedanken machen, sondern zu schnell der StA vertrauen. Das ist kein unbekanntes Problem. Diese Gedanken sich erst im Verfahren oder vor Urteilsverkündung zu machen ist eben eindeutig zu spät.

Wenigstens hat die Generalstaatsanwaltschaft dafür gesorgt, dass der StA das weitere Verfolgen des Verfahrens aus der Hand genommen wurde, das wäre besser schon bei der Anklageerhebung geschehen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 14:36
Hier wurden keine Steuergelder verschwendet, weil der Prozess geführt wurde.
Das es zu einem Strafprozess kam entsprach absolut rechtstaatlichen Grundsätzen.

Ansonsten hätte jeder sagen können, die Frau kommt mit Mord durch durch, nur um Geld zu sparen. Auch wieder nicht richtig.

@SCMP77
Nu lass doch mal endlich gut sein.
Es wurde nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vorgegangen und aufgrund des dringenden Tatverdachtes ein Prozess geführt.
Das oblag ja nun nicht der Willkür eines Einzelnen und war wohl auch länger vorbereitet und überlegt, ob es noch zu einem klaren Ergebniss führen könne.
Der Frau konnte kein Mord nachgewiesen werden, sie wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Es ließ sich halt nicht mehr mit Sicherheit ermitteln, was damals genau vorgegangen ist. So begründete es ja auch der Richter.


Ich persönlich halte den Tod des Jungen dennoch für kaltblütigen Mord, der halt nicht mehr bewiesen werden konnte.
Besonders nach den Aussagen des Notarztes, des Ex Mannes und der der Nachbarn von damals, die die Lebensweise der Dame in jungen Jahren schildern.
Aber was sich da jeder selbst denkt, das ist nun mal juristisch unerheblich.
Juristisch ist sie halt unschuldig.


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 15:18
@Nightrider64
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das es zu einem Strafprozess kam entsprach absolut rechtstaatlichen Grundsätzen.
Du kannst es tausend mal wiederholen, davon wird es nicht wahrer.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ansonsten hätte jeder sagen können, die Frau kommt mit Mord durch durch, nur um Geld zu sparen. Auch wieder nicht richtig.
Das ist natürlich Unsinn, eine Anklage darf aber erst erfolgen, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Das mit den Steuergeldern hast im übrigen Du hier als erster vorgebracht.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es wurde nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vorgegangen und aufgrund des dringenden Tatverdachtes ein Prozess geführt.
Das ist natürlich falsch, ein dringender Tatverdacht hat nie vorgelegen, sonst wäre die Freigesprochene mit hoher Wahrscheinlichkeit in U-Haft gekommen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich persönlich halte den Tod des Jungen dennoch für kaltblütigen Mord, der halt nicht mehr bewiesen werden konnte.
Das ist Dein persönliches Problem. Und das ist eben genau auch der Grund, warum das Verfahren nie hätte stattführen dürfen. Genau solche Vorverurteilungen durch die Zivilbevölkerungen soll eben dadurch verhindert werden, dass nur dann angeklagt werden darf, wenn einen Verurteilung wahrscheinlich ist.

Und letzteres war hier nie gegeben, meiner Argumentation hat Du auch in Wirklichkeit nichts entgegen gesetzt.


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 17:29
@SCMP77
Also wenn Du behauptest, der Prozess habe nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattgefunden, disqualifizierst Du Dich ja schon selbst als ernstzunehmender Diskutant.
Selbstverständlich hat ein dringender Tatverdacht vorgelegen im juristischen Sinne. Sonst hätte es keinen Prozess gegeben.

Aber Du scheinst ja nicht viel vom juristischen System der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen.
Würfelst hier alle Begriffe wild durcheinander und verlangst nach Einzelents hidungen einer übergeordneten Stelle, wie in einer Diktatur.
Die Frau ist übrigens unschuldig nach juristischen Masstäben


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 17:59
@Nightrider64

das gleiche könnte ich nun sagen, weil Du die Frau für schuldig hälst, da fehlt es Dir offenbar an Diskussionswillen.

Ich sage nicht, dass das VERFAHREN nach nicht rechtsstaatliche Gesichtspunkten stattgefunden hat. Du solltest einfach mal genauer lesen.

Als die Anklage zugelassen wurde, war das Kind schon in den Brunnen gefallen, dann gab es für das Gericht kein zurück mehr, auch wenn es den Fehler im nachhinein eingesehen hat. Und an diesem Punkt hat sich der Richter einfach keine ausreichenden Gedanken gemacht. Und das kommt eben - wegen der Überlastung - nicht ganz selten vor, sie vertrauen da manchmal blind der StA.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Selbstverständlich hat ein dringender Tatverdacht vorgelegen im juristischen Sinne. Sonst hätte es keinen Prozess gegeben.
Du solltest mal in die StPO schauen, was dort steht. Was Du behauptest, sind die Anforderungen an die U-Haft.

Hier der dazugehörige Wiki-Beitrag:

Wikipedia: Tatverdacht


Hier noch einmal die Gründe für den Freispruch:

- Es gab aus Sicht des Gerichts 3 möglichen Varianten keine konnte letztlich ausgeschlossen werden
- Die Aussage der Tochter kann nicht mehr überprüft werden, weil die Akte verschwunden ist
- Zeugenbefragungen nach 42 Jahren sind letztlich nicht wirklich verwertbar, was weiß denn ein Zeuge nach 42 Jahren noch zuverlässig zu berichten?

Und der letzte Punkt gilt eben sowohl für die den Ex-Mann der Freigesprochen, dem Arzt, dem Ex-Geliebten.

Irgendwie kommt mir das alles sehr bekannt vor. Hat der Richter heimlich meine Beiträge gelesen? ;)

So und jetzt sag Du doch einmal, was hätte unter dieser Voraussetzung dieses oder ein noch so langes Verfahren gebracht?

Was hätte passieren müssen, um zu einer Verurteilung zu gelangen?

Wie gesagt, Du hast die Gründe des Freispruchs vorliegen, welche waren davon nicht vorhersehbar? Was hätte eine Verurteilung von vornherein wahrscheinlich gemacht.


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 20:20
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich sage nicht, dass das VERFAHREN nach nicht rechtsstaatliche Gesichtspunkten stattgefunden hat. Du solltest einfach mal genauer lesen.
Doch genau das hast Du vorher hier behauptet:
Ich:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das es zu einem Strafprozess kam entsprach absolut rechtstaatlichen Grundsätzen.
Deine Antwort:
Du kannst es tausend mal wiederholen, davon wird es nicht wahrer
Das ist halt absolut falsch in jeglicher Hinsicht. Auch die Anklageerhebung erfolgte auf der Grundlage rechtsstaatlicher Ordnung.
Die Staatsanwaltschaft sah einen dringenden Tatverdacht, beantragte einen Strafprozess und die juristische Instanz, die das zu überprüfen hat, hielt die Anklageerhebung für begründet und hat nach juristischen Abwägungen einen Prozess angesetzt.

Das ist ja alles nicht grundlos irgendwie aus der Luft gezogen worden. Es gab Indizien und belastende Aussagen.
Das Geschrei wär groß gewesen, wäre keine Hauptverhandlung zugelassen worden.

So ist die Angelegenheit juristisch abgearbeitet, die Frau für "nicht schuldig " erklärt worden.
Gut. Den Rest kann sich jeder ja selbst denken wie er möchte.


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19.04.2018 um 20:59
@Nightrider64

es hat keinen zweck mehr mit Dir weiter zu nichtdiskutieren.

Bei den oben genannten Zitaten ging es offensichtlich um den Weg ZUM Strafprozess, jedenfalls habe ich so Deine Aussage interpretiert. Denn Du sprachst eben nur davon, dass es zu dem Strafprozess KAM soll angeblich auf rechtsstaatlichen Grundsätzen basieren und das habe ich eben so interpretiert, dass Du die Zulassung der Anklage gemeint hast.

Auch sonst bist Du nicht bereit, Dich in irgend einer Form schlau zu machen oder nachweise für Deine Behauptungen zu liefern.

Bitte bringe einen Nachweis, dass die StA von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen war.

Für einen Anklageerhebung reicht ein hinreichender Tatverdacht. Die Anklage selber begründet daher keinen dringenden Tatverdacht, daher erbinge hier mal endlich den Nachweis! Das hättest Du leicht in dem Wiki-Artkel nachlesen können, auf den ich verwiesen habe.

Außerdem versuchst Du nur mit reinem Obrigkeitsglauben Deinen Standpunkt zu vertreten, Du glaubst offenbar, dass StA oder Richter nie Fehler machen. Die Realität ist eine andere.

Eigentlich sollte allein durch den Freispruch schon Zweifel aufkommen. Und bei einem Freispruch kann man immer erstmal die Frage stellen, war die Anklage nicht schon fehlerhaft? Und hier gibt es diesbzgl. auch gute Gründe, denen Du offenbar auch nichts entgegen setzen willst.

Wenn Du dem ausweichst und Deine Sichtweise nicht wirklich begründen willst, dann kann man eben nichts machen. Zur Diskussion ist niemand gezwungen.


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19.04.2018 um 21:10
Ich will doch gar nicht diskuttieren aber wenn dann son Blödsinn kommt:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Bitte bringe einen Nachweis, dass die StA von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen war.
dann kann man nur den Kopf schütteln oder halt widersprechen.
Selbstverständlich wird eine Anklage nur zugelassen, wenn es einen erheblichen oder hinreichender ( Wortklauberei) Tatverdacht gibt.
Das lässt sich ja nu nicht bestreiten.
Ebenso wenig, das es Indizien für einen Mord gab.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Außerdem versuchst Du nur mit reinem Obrigkeitsglauben Deinen Standpunkt zu vertreten, Du glaubst offenbar, dass StA oder Richter keine Fehler machen.
Was heißt Fehler?
Die Sache musste geklärt werden und die Fachleute sahen einen Schwurgerichtsprozess als angemessen Rahmen dafür.
Und das sind Fachleute, die das Für und Wider auch abwägen müssen.

Was sich jeder selbst denkt über Schuld oder Unschuld der Frau spielt keine Rolle. Juristisch ist sie unschuldig.


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 21:20
@Nightrider64

Was Du als Wortklauberei betrachtest, sind feststehende rechtliche Begriffe, welche man nicht verwechseln sollte.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Sache musste geklärt werden und die Fachleute sahen einen Schwurgerichtsprozess als angemessen Rahmen dafür.
Das beweist nur erneut Dein Obrigkeitsglaube, dass diese sich bei ihrer Beurteilung irren, kannst Du ausschließen? Gründe für diese bist Du jedenfalls schuldig geblieben.

Ich habe Dir die Gründe genannt, dass hier ein Fehler vorgelegen haben dürfte, aber ich nehme nun zur Kenntniss, dass Du Dich darauf nicht einlassen willst.

Es gab hier Fachleute, die von vornherein die Anklage nicht verstanden haben und letztlich eine Verurteilung als höchst unwahrscheinlich angesehen hatten. Vielleicht sollst Du da mal nachlesen.

Und noch eins, die eine Fachfrau ist schon von einem anderen Gericht scharf angegriffen worden, dass sie in einem anderen Fall absurde Mordfantasien hatte, soviel zu der einen Fachfrau.


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Mordanklage nach 41 Jahren

19.04.2018 um 23:37
@SCMP77
Bist Du irgendwie persönlich betroffen oder warum echaufierst Du Dich hier so?
Die Sache ist doch gelaufen,.Die Frau wurde in einem ordentlichen Prozess von der Anklage frei gesprochen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

20.04.2018 um 07:42
Das gleiche könnte ich Dich fragen, warum Du gebetsmühlenartig immer wiederholst, dass angeblich die Klageerhebung fehlerfrei erfolgte, ohne irgendwelche Argumente zu bringen.

Für mich ist es eben wichtig, dass hier die Richter ausreichend im Vorfeld untersuchen, ob hier ein Verfahren überhaupt die ausreichende Gewissheit zur Verurteilung überhaupt bringen kann. Es ist wichtig und Teil der Rechtsstaatlichkeit, dass an diesem Punkt schon einen ausreichende Prüfung erfolgt.
Ein solches Verfahren stellt ein Spießrutenlauf für den Angeklagten dar, das soziale Umfeld erleidet schweren Schaden, das sind schwerste Persönlichkeitsverletzungen, welche der Staat aktiv bewirkt, obgleich er diese vom Grundgesetz her zu schützen hat. Daher ist eine solche ausreichende Prüfung immens wichtig und auch in den Gesetzen entsprechend verankert.
Man kann eben nicht einfach sagen, „Die Frau wurde in dem Prozess freigesprochen", alle paletti, ich habe eben doch andere Ansprüche an den Staat als Du und zwar, dass er erst dann eine Anklage erhebt, wenn eine Verurteilung durch das Verfahren wahrscheinlich ist. Das war hier nicht gegeben.
Mich interessieren Verfahren nicht, wo die Tatbeteiligung des Angeklagten wahrscheinlich ist, denn mit deren Verurteilung wird nicht die Rechtsstaatlichkeit belegt. Mich interessieren eben Verfahren wie dieses deutlich mehr, wo die Aussichtlosigkeit der Anklage eigentlich von vornherein gegeben ist.
Und die Absurdität des Verfahrens wird besonders deutlich, als der Richter am vorletzten Verhandlungstag noch gesagt hat:
Auf die Frage des Rechtsanwalts von Erna F., ob das denn nötig sei, sagte der seit nun schon mehr als drei Monaten um die Wahrheitsfindung bemühte Richter halb resigniert, halb hoffnungsvoll: „Wer weiß, ob da nicht doch noch was kommt…?“
Was sollte denn noch kommen? Wenn man sein Urteil liest, dann doch nur weiter Zeugenaussagen, welche die Glaubwürdigkeit nach 42 Jahren verloren haben. Es war der Griff nach einem Strohhalm, der schon längst abgerissen am Boden lag, um das Unausweichliche nicht wahrhaben zu wollen, um den eigenen schweren Fehler nicht eingestehen zu müssen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2018 um 22:28
@SCMP77:

Größtenteils Zustimmung!

Die Anklageerhebung setzt hinreichenden (keine dringenden!) Tatverdacht voraus. Aufgrund des von der StA vorgelegten Beweismaterials muss das Gericht eine Prognose treffen, ob die Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Damit sollen unnötige Verfahren vermieden werden.

Ich weiß nicht, wie der Stand der Ermittlungen bei der Anklageerhebung war und gehe davon aus, dass das Gericht hier - wie generell bei Prognoseentscheidungen - einen relativ weiten Beurteilungsspielraum hat. Eine offensichtliche Rechtsstaatswidrigkeit wird angesichts richterlicher Unabhängigkeit wohl erst bei Willkür gegeben sein.

Es trifft aber sicher zu, dass sich Gerichte zu häufig die Einschätzung der StA zu Eigen machen und keine originäre Entscheidung treffen. Aber ich habe auch schon immer wieder mal erlebt, dass eine Anklage zwar zugelassen, aber ein fernliegender Straftatbestand (häufig mit dem höheren Strafmaß) ausgeschlossen wurde. Das ist aber eher die Ausnahme denn die Regel.

Nun hat man bei Mord noch das Problem, dass es sich um eine sehr schwere Straftat handelt und der Druck auf den Gerichten hoch ist, solche Taten auch zu verhandeln - und zu verurteilen. Lehnt ein Gericht die Klageerhebung ab, müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, damit ich dies gegenüber den Ermittlungsbehörden und der Öffentlichkeit auch vertreten kann. Ich fürchte, da scheuen viele Gerichte eine Entscheidung im Aktenverfahren und ziehen dann eine Hauptverhandlung vor, auch wenn sie vielleicht schon von vorneherein der Ansicht sind, die Beweismittel tragen nicht. Vielleicht war es auch schon bei der StA zuvor so. Das ist mehr Politik als Recht, aber diese beiden Systeme kommen häufig genug zusammen vor...

Das ist nicht richtig. Aber Realität. Ob es rechtswidrig ist, ist gar nicht so leicht zu beantworten...


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