Mädchen (11) wird morgens auf dem Schulweg verschleppt
23.06.2020 um 14:36sooma schrieb:Und ich wüßte nicht, dass man niemanden auf einem Transport begleiten kann, wenn er nicht anverwandt ist (kennst Du eine entsprechende Vorschrift?) - das liegt m. W. im Ermessen der Rettungskräfte und letztendlich in dem der Beamten vor Ort, für die die Dame dann ja augenscheinlich "entlassen" war.Du meinst, was nicht ausdrücklich durch eine Vorschrift verboten ist, sei erlaubt?
https://www.helpster.de/beim-krankenwagen-mitfahren-regeln-und-tipps_220376 (Archiv-Version vom 09.08.2020)
Generell gilt, dass das Mitfahren von Angehörigen im Rettungswagen eine Ermessensentscheidung der Besatzung ist. Bei Kindern unter 14 Jahren ist es meist eher hilfreich und daher oft möglich. ... Ein Anspruch auf das Mitfahren besteht allerdings nicht.Diese Ermessensentscheidung bezieht sich auf Angehörige, nicht aber auf Fremde Personen. Da dürfte auch die Polizei keine Entscheidung treffen können, die das Recht der Besatzung aushebelt.
sooma schrieb:@WaldeckMoniert hattest du allerdings diesen Artikel
Du hast völlig recht, aus dem Artikel geht gar nicht eindeutig hervor, dass die Auffinderin mit im Rettungswagen gefahren ist.
emz schrieb:Da hoffe ich aber nun, dass sich die von mir angeführten Ungereimtheiten auch für dich restlos aufgeklärt haben und ich nicht weiter darauf eingehen muss.https://www.moin.de/hamburg/hamburg-passantin-findet-schlafendes-maedchen-am-waldrand-und-packt-ein-gruseliges-detail-au...
Ein Detail an dem Fall ist besonders unheimlich: Nachdem die Passantin die Polizei gerufen hatte, begleitete sie die Schülerin ins Krankenhaus.
Wie soll man sich das Begleiten denn vorstellen, fuhr sie im Rettungswagen mit? Und was war mit den beiden Schäferhunden?
Da gilt es, noch viele Ungereimtheiten aufzuklären ;)