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Schlechter Scherz oder Kriminalfall? Schädelfund im Landkreis Harburg

102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Welle, Harburg, Nordheide ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schlechter Scherz oder Kriminalfall? Schädelfund im Landkreis Harburg

06.01.2024 um 00:50
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Die Beweispflicht schätze ich anders herum ein: legalen Besitz nachweisen.
Na das nun nicht.
Jemanden muß schon ein Verbrechen nachgewiesen werden und nicht umgekehrt.
Wenn es nicht verboten ist, so etwas zu besitzen erst recht nicht.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:lso muss unser Erbe irgendwas anstellen, verkaufen geht nicht weil es u. U. nur irgendwie auf dem Schwarzmarkt möglich ist, in die Mülltonne stecken will er dann auch nicht, könnte ja jemand finden und wer weiß was denken....Naja, und in besoffener Runde mit seinen Kumpels kommt er dann auf die Idee, den Schädel einfach irgendwo hinzulegen und die Leute zu erschrecken, haha, sehr komisch....
So ähnlich kann ich mir das vorstellen. Vielleicht lag der Schädel schon 50 Jahre irgendwo herum und wurde dann im Keller gefunden von Erben z.B.
Vielleicht machten sich ein paar Jugendliche dann einen makabren Scherz
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Es könnte genauso gut sein dass es jemandem wert ist 1000 Euro für einen Scherz auszugeben. Oder es jemandem mal 1000 Euro wert war sich sowas zu kaufen.
Das glaube ich beides nicht.
Wenn jemanden nur daran gelegen ist einen Schock zu verursachen bei dem Finder, kann er auch ein Immitat für € 20 nehmen.
Ich glaube auch nicht, das jemand so viel Geld ausgegeben hat um den Schädel zu kaufen.
In D lagen nach dem Krieg genügend Schädel herum, das auch einige "in fremde Hände gerieten". Irgendwann nach 1945.

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Schlechter Scherz oder Kriminalfall? Schädelfund im Landkreis Harburg

06.01.2024 um 02:40
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Jemanden muß schon ein Verbrechen nachgewiesen werden und nicht umgekehrt.
Wenn es nicht verboten ist, so etwas zu besitzen erst recht nicht.
Das meinte ich nicht: Klar muss jemandem ein Verbrechen nachgewiesen werden. NIemand muss nachweisen nicht eingebrochen zu sein, nicht gemordet zu haben etc.

Die von mir gemeinte Situation: Jemand wird aus irgendeinem Grund kontrolliert, ein Schädel oder anderweitig heikler Gegenstand fällt auf - da schätze ich es so ein dass man mitunter den legalen Besitz nachweisen müsste. Schonmal legal besessene aber etwas heikle Waren (lebende Tiere, Bestandteile von Tieren) z.B. durch den Zoll gebracht? (Ich schon.) Nachzuweisen hatte ich den legalen Besitz (CITES, Zuchtbescheinigung, Rechnungen) - nicht umgekehrt wurde versucht mir einen illegalen Besitz nachzuweisen, und "Geschichten" (wahre) hätten für den Fall des Nichtbesitzes obiger Papiere auch nicht gereicht.
(Worum es sich handelte? Kein Elfenbein, keine Tigerfelle, nichts für Forschungszwecke - lediglich mein selbstverständlich aus Nachzucht stammendes Haustier sowie Federn, erstanden in einer Falknerei.)
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das glaube ich beides nicht.
Ich auch nicht (darum hatte ich ja auf den Verkaufspreis hingewiesen; die wenigsten werden dieses "Sümmchen" für einen Gag auf den Tisch legen).
Für am wahrscheinlichsten halte ich: Silvesternacht, angetrunken irgendwo den Schädel gestohlen - sozusagen als "Mutprobe". Ich würde drauf wetten das nicht alles wo man sowas finden kann via Alarmanlage gesichert ist. Und nicht jeder dem privat sowas durch Einbruchdiebstahl abhanden kommt damit zur Polizei rennt - weil ggf. legaler Besitz gar nicht bekannt ist.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn jemanden nur daran gelegen ist einen Schock zu verursachen bei dem Finder, kann er auch ein Immitat für € 20 nehmen.
Definitiv.


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Schlechter Scherz oder Kriminalfall? Schädelfund im Landkreis Harburg

06.01.2024 um 12:10
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:(CITES, Zuchtbescheinigung, Rechnungen) - nicht umgekehrt wurde versucht mir einen illegalen Besitz nachzuweisen, und "Geschichten" (wahre) hätten für den Fall des Nichtbesitzes obiger Papiere auch nicht gereicht.
Ja, da hast Du aber auch gleich den Beleg mitgeliefert, warum das so war: CITES trifft aber eben nicht auf einen Menschenschädel zu.

Und genauso kann man auch nicht sagen, dass man bei einer Pistole ja auch nachweisen muss, dass man sie legal besitzt - ein Menschenschädel ist eben keine Waffe und fällt nicht unters Waffengesetz.

Das sind Dinge, die von speziellen Vorschriften betroffen sind, die es aber eben für Menschenschädel nicht gibt.

Man verlangt ja z. B. auch nicht, dass jemand nachweisen muss, woher er ein Gemälde hat, das über seinem Sofa hängt, weil es ja geklaut sein könnte. Oder eine teure Armbanduhr. Solange da nichts konkretes im Raum steht (z. B. dass das Gemälde irgendwo als gestohlen gemeldet wurde) muss man da gar nichts nachweisen.


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