14-Jährige zur künstlichen Befruchtung gezwungen
29.04.2013 um 23:11Anzeige
O.G. schrieb:Anbietn in de ist verbotenWo steht das? Bzw. woher weißt Du das?
slobber schrieb:Das Mädchen tut mir unendlich leid, sie wird ihr Leben lang daran zu knabbern haben und ich hoffe das sie einen guten Psychotherapeuten an die Seite gestellt bekommt um das Erlebte zu verarbeiten.Ja, das bleibt zu hoffen.
Addy schrieb:aber 2003 scheint es so einen Fall im Land der unbegrenzten Möglichkeiten gegeben zu habenNa ja, ich bezog mich auf die Situation in Deutschland. da kann es so jedenfalls nicht passieren. Eine "Nötigung" zum Schwangerschaftabbruch ist strafbar und wir sicher nicht durchgesetzt. Wenn es Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch gibt, die in der Person der Schwangeren liegen, können die Eltern entscheiden. Aber diese Gründe müssen festgestellt werden.
zu hat das gericht dann FÜR das schmerzensgeld entschieden.Ich möchte mich gar nicht deswegen mit Dir streiten. Sie hat es Dir so erzählt und gut.